BT-Drucksache 18/9865

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 18/9533 - Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2016/2017 (BBVAnpG 2016/2017)

Vom 29. September 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/9865
18. Wahlperiode 29.09.2016

Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 18/9533 –

Entwurf eines Bundesbesoldungs- und
-versorgungsanpassungsgesetzes 2016/2017

(BBVAnpG 2016/2017)

A. Problem
Nach § 14 des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG) und § 70 des Beamtenversor-
gungsgesetzes (BeamtVG) sind die Bezüge der Beamtinnen und Beamten, Rich-
terinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten sowie der Versorgungsempfän-
gerinnen und Versorgungsempfänger regelmäßig an die Entwicklung der allge-
meinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse anzupassen.

B. Lösung
Mit dem Gesetzentwurf werden die Dienst- und Versorgungsbezüge im Bund un-
ter Berücksichtigung des Tarifabschlusses für die Tarifbeschäftigten des öffentli-
chen Dienstes des Bundes vom 29. April 2016 wie folgt an die Entwicklung der
allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse angepasst:

1. Die Dienst- und Versorgungsbezüge werden zum 1. März 2016 und zum
1. Februar 2017 linear angehoben. Damit wird das Ergebnis der Tarifver-
handlungen für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes vom 29. Ap-
ril 2016 zeit- und inhaltsgleich übernommen. Die Erhöhung in 2016 vermin-
dert sich gemäß § 14a Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 2
BBesG um 0,2 Prozentpunkte gegenüber dem tariflichen Erhöhungssatz.
Entsprechend einer im Gesetzentwurf vorgesehenen Ergänzung des § 14a
BBesG erfolgt die Erhöhung in 2017 ohne eine solche Verminderung. Dem-
entsprechend erhöhen sich die Dienst- und Versorgungsbezüge im Ergebnis

– zum 1. März 2016 um 2,2 Prozent und

– zum 1. Februar 2017 um 2,35 Prozent.

Drucksache 18/9865 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Nach § 14a Absatz 2 Satz 2 BBesG wird bei der Erhöhung in 2016 der Un-
terschiedsbetrag gegenüber einer nicht nach § 14a Absatz 2 Satz 1 BBesG
verminderten Anpassung der Versorgungsrücklage zugeführt.

2. Die Anwärterbezüge erhöhen sich entsprechend dem Ergebnis der Tarifver-
handlungen

– zum 1. März 2016 um 35 Euro und

– zum 1. Februar 2017 um 30 Euro.

Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD und DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen
Keine.

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Für den Bundeshaushalt (ohne Post und Bahn) ergeben sich aus der Anpassung
der Dienst- und Versorgungsbezüge folgende finanzielle Mehrbelastungen:

– Haushaltsjahr 2016: 410 Millionen Euro,

– Haushaltsjahr 2017: 944 Millionen Euro,

– Haushaltsjahr 2018 ff.: 986 Millionen Euro.

Durch die Reduzierung der Erhöhung zum 1. März 2016 um 0,2 Prozentpunkte
nach § 14a BBesG werden der Versorgungsrücklage im Haushaltsjahr 2016 ins-
gesamt weitere 34 Millionen Euro zugeführt. Unabhängig davon sind auf Grund
der Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetze 1999, 2000,
2010/2011, 2012/2013 und 2014/2015 weitere Zuführungen zu leisten. Die sei-
nerzeit vorgenommenen Verminderungen von insgesamt 1,8 Prozentpunkten gel-
ten fort.

Innerhalb des Finanzplanungszeitraums 2016 bis 2020 wird der Gesamtzuschuss-
bedarf des Bundeseisenbahnvermögens voraussichtlich um durchschnittlich
80 Millionen Euro pro Jahr und der Zuschussbedarf der Postbeamtenversorgungs-
kasse um durchschnittlich 120 Millionen Euro pro Jahr steigen.

Der Bundeshaushalt 2016 hat eine Vorsorge für die Übertragung des Tarifab-
schlusses getroffen, so dass zusätzliche Belastungen für die Einzelpläne vermie-
den werden können. Die finanziellen Mehrbelastungen für die Haushaltsjahre ab
2017 werden bei der Aufstellung des Bundeshaushalts 2017 und des Finanzplans
des Bundes bis 2020 teilweise berücksichtigt. Eventuell darüber hinausgehender
Mehrbedarf soll in den jeweiligen Einzelplänen gegenfinanziert werden.

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Für die Bürgerinnen und Bürger entsteht kein Erfüllungsaufwand.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9865

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Für die Wirtschaft entsteht ein einmaliger geringfügiger Erfüllungsaufwand.

Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten

Der Wirtschaft entstehen keine Bürokratiekosten aus neuen oder erweiterten In-
formationspflichten.

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Der für die einzelnen Stellen geringfügige Erfüllungsaufwand, der sich durch die
Umstellung auf eine neue Rechtslage ergibt, kann mit den vorhandenen Ressour-
cen abgedeckt werden.

F. Weitere Kosten
Vorbehaltlich des dritten Absatzes entstehen der Wirtschaft, insbesondere den
mittelständischen Unternehmen, keine zusätzlichen Kosten.

Die vorgesehenen Regelungen werden keine wesentlichen Änderungen von An-
gebots- und Nachfragestrukturen zur Folge haben. Auswirkungen auf Einzel-
preise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind
nicht zu erwarten.

Durch die Bezügeerhöhungen für die Beamtinnen und Beamten entstehen bei an-
deren Einrichtungen der Bundesverwaltung, die Dienstherrenfähigkeit besitzen
und über einen eigenen Haushalt verfügen, sowie den Postnachfolgeunternehmen
(Deutsche Post AG, Deutsche Telekom AG und Deutsche Postbank AG) Mehr-
belastungen.

Drucksache 18/9865 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/9533 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 28. September 2016

Der Innenausschuss

Ansgar Heveling
Vorsitzender

Oswin Veith
Berichterstatter

Mahmut Özdemir (Duisburg)
Berichterstatter

Frank Tempel
Berichterstatter

Irene Mihalic
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/9865
Bericht der Abgeordneten Oswin Veith, Mahmut Özdemir (Duisburg), Frank Tempel
und Irene Mihalic

I. Überweisung

Der Gesetzentwurf auf Drucksache 18/9533 wurde in der 190. Sitzung des Deutschen Bundestages am 22. Sep-
tember 2016 an den Innenausschuss federführend sowie an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, den
Haushaltsausschuss, den Ausschuss für Arbeit und Soziales, den Verteidigungsausschuss und den Ausschuss Di-
gitale Agenda zur Mitberatung überwiesen. Dem Haushaltsausschuss wurde der Gesetzentwurf auch gemäß § 96
GO-BT überwiesen. Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung beteiligte sich gutachterlich
(18(4)647).

II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 112. Sitzung am 28. September 2016 mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN empfohlen, den Gesetzentwurf anzunehmen.

Der Haushaltsausschuss hat in seiner 82. Sitzung am 28. September 2016 mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD und DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen,
den Gesetzentwurf anzunehmen. Seinen Bericht gemäß § 96 GO-BT wird er gesondert abgeben.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner 86. Sitzung am 28. September 2016 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD und DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
empfohlen, den Gesetzentwurf anzunehmen.

Der Verteidigungsausschuss hat in seiner 75. Sitzung am 28. September 2016 mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD und DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen,
den Gesetzentwurf anzunehmen.

Der Ausschuss Digitale Agenda hat in seiner 71. Sitzung am 28. September 2016 mit den Stimmen der Fraktio-
nen CDU/CSU, SPD und DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfoh-
len, den Gesetzentwurf anzunehmen.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 90. Sitzung am 28. September 2016 abschließend beraten.

Der Innenausschuss empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und DIE LINKE. bei Stimm-
enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 18/9533.

Berlin, den 28. September 2016

Oswin Veith
Berichterstatter

Mahmut Özdemir (Duisburg)
Berichterstatter

Frank Tempel
Berichterstatter

Irene Mihalic
Berichterstatterin

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