BT-Drucksache 18/9795

Initiativen für Abrüstung, Rüstungskontrolle und vertrauensbildende Maßnahmen unter dem OSZE-Vorsitz Deutschlands 2016

Vom 21. September 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/9795
18. Wahlperiode 21.09.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katrin Kunert, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz,
Annette Groth, Andrej Hunko, Stefan Liebich, Dr. Alexander S. Neu,
Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Initiativen für Abrüstung, Rüstungskontrolle und vertrauensbildende Maßnahmen
unter dem OSZE-Vorsitz Deutschlands 2016

Die Bundesrepublik Deutschland hat für die Dauer dieses Kalenderjahres den
Vorsitz der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE)
übernommen. Der deutsche Vorsitz fällt in eine Zeit, in der bislang im Rahmen
der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE)/OSZE
verwirklichte Abrüstungsvereinbarungen- und Rüstungskontrollmechanismen
zunehmend in Frage gestellt bzw. zum Teil bereits aufgekündigt wurden.
Nach der Weigerung der USA bzw. anderer NATO-Staaten unter den OSZE-Mit-
gliedern, das auf dem Istanbuler OSZE-Gipfel 1999 beschlossene Anpassungs-
übereinkommen zum Vertrag über konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE-
Vertrag) mit neuen nationalen bzw. regionalen Obergrenzen zu ratifizieren, hat
die Russische Föderation den KSE-Vertrag zunächst für mehrere Jahre suspen-
diert und ist Anfang 2015 endgültig aus dem Vertrag ausgestiegen.
Der geopolitisch aufgeladene Konflikt in der und um die Ukraine hat die bereits
zuvor vorhandenen politischen Interessengegensätze und angespannten Sicher-
heitsbeziehungen zwischen der NATO und Russland deutlich verschärft. Es dro-
hen eine neue Rüstungsspirale und militärische Blockkonfrontation in Europa.
Deutschland ist als Rahmennation bereits an der Aufstellung von NATO-Kampf-
verbänden der „Very High Readiness Joint Task Force“ („Speerspitze“) in osteu-
ropäischen NATO-Partnerstaaten maßgeblich beteiligt, mit der das Bündnis seine
militärischen Reaktionsfähigkeiten „verbessern“ will. Zusätzlich werden im Rah-
men der sogenannten „Persistent Presence“ rotierende NATO-Truppen in Kom-
paniestärke insbesondere in Polen und den baltischen Mitgliedstaaten eingesetzt,
um einen möglichen Aggressor abzuschrecken. Die Bundeswehr ist 2016 mit In-
fanterie, Kräften der Panzertruppen, Artillerie und einem verlegbaren Gefechts-
stand der Luftwaffe daran beteiligt (vgl. www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/
!ut/p/c4/NYsxD4IwEIX_UY_KYHSjYdDBhcQoLuSAC2ksbXNcZfHH2w6-l3
zL9x68INfjxy4oNnh08IR-sudxV-M-k8K3JHKONoVpG2biQTjFSPAoxzyYgi
cpFPJiMxdGCaxiYHHFJOZslJ2hr3Rr9LH6R38bc7vcT4e6bq-mg7iuzQ-F_K2k/,
Download vom 9. September 2016).
Erstmals seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs stehen damit wieder deutsche
Truppen unmittelbar an den Grenzen Russlands.
Gleichzeitig will die Bundesregierung den diesjährigen deutschen OSZE-Vor-
sitz nach eigenen Angaben dafür nutzen, um die OSZE-Fähigkeiten im gesam-
ten Konfliktzyklus zu stärken. Schwerpunkte des deutschen Vorsitzes sollen
unter anderem der politische Dialog über vertrauens- und sicherheitsbildende

Drucksache 18/9795 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Maßnahmen (VSBM) sowie die konventionelle Rüstungskontrolle sein. Beide
gelten als zentrale Bestandteile im Bereich der politisch-militärischen Sicher-
heit (Sicherheitskorb 1) des umfassenden Sicherheitsverständnisses der OSZE,
das auch wirtschaftliche und ökologische Sicherheitsaspekte sowie den Schutz
der Menschenrechte und die Demokratieentwicklung (Sicherheitskörbe 2 und
3) mit berücksichtigt. Die Bundesregierung hat in diesem Zusammenhang er-
klärt, dass sie die weitere Überarbeitung und Modernisierung des Wiener Do-
kuments (WD) sowie die kooperative Implementierung des Vertrages über den
Offenen Himmel (Open Skies Treaty) weiter fördern will, um zur Wiederher-
stellung der gesamteuropäischen Sicherheit beizutragen (vgl. Auswärtiges Amt,
Hrsg.: „Dialog erneuern, Vertrauen aufbauen, Sicherheit wieder herstellen“,
Schwerpunkte des deutschen OSZE-Vorsitzes 2016, www.auswaertiges-amt.
de/cae/servlet/contentblob/723184/publicationFile/212400/160104-DEU-
Programm.pdf, S. 5 bis 8, Download vom 9. September 2016.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Über wie viele nukleare Sprengkörper verfügen nach Kenntnis der Bundes-

regierung aktuell die Atommächte unter den OSZE-Teilnehmerstaaten, in
welchem Umfang ist das vorhandene Nuklearwaffenarsenal derzeit praktisch
einsatzbereit, und wie verteilt sich die Stationierung auf die einzelnen OSZE-
Teilnehmerstaaten (bitte nach Stückzahlen bzw. Stationierungskontingenten
und OSZE-Teilnehmerstaat auflisten)?

2. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über mögliche atomare Mo-
dernisierungs- bzw. Aufrüstungsabsichten derjenigen OSZE-Teilnehmer-
staaten, die über Nuklearwaffen verfügen, und deren Umfang, und welche
Vorschläge zur Begrenzung und Reduzierung der Nuklearwaffenbestände
hat die Bundesregierung bislang während des diesjährigen OSZE-Vorsitzes
Deutschlands unterbreitet?

3. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung bislang im Rahmen der
OSZE sowie ggf. auch auf bilateraler Ebene unternommen, um die Voraus-
setzungen für den im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD in
Aussicht gestellten Abzug der in Deutschland und Europa stationierten tak-
tischen Atomwaffen zu schaffen (vgl. www.cdu.de/sites/default/files/media/
dokumente/koalitionsvertrag.pdf, S. 118, Download vom 12. September 2016;
bitte erläutern)?

4. Welche Höchstgrenzen des KSE-Vertrages galten nach Kenntnis der Bun-
desregierung in den Waffenkategorien Kampfpanzer, gepanzerte Kampf-
fahrzeuge, Artilleriewaffen, Kampfflugzeuge und Kampfhubschrauber für
die NATO-Staaten und die Russische Föderation zum Zeitpunkt des Aus-
stiegs Russlands aus dem KSE-Vertrag im Frühjahr 2015, und in welchem
Maß wurden diese vertraglich festgelegten Obergrenzen zu diesem Zeitpunkt
ggf. bereits überschritten (bitte nach Waffensystemen, zulässiger Höchst-
grenze laut KSE-Vertrag, IST-Stückzahlen sowie für das NATO-Bündnis
und Russland getrennt auflisten)?

5. Wie teilen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die in Frage 4 erbetenen
Angaben zu den tatsächlichen Beständen der NATO-Staaten bei den genann-
ten konventionellen Waffensystemen zum Zeitpunkt des Ausstiegs Russ-
lands aus dem KSE-Vertrag im Frühjahr 2015 auf die einzelnen NATO-Mit-
glieder auf (bitte nach NATO-Mitglied und IST-Stückzahlen je Waffensys-
tem auflisten)?

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6. Wie haben sich die aktuellen Bestände der NATO-Staaten und der Russi-
schen Föderation bei den vormals durch den KSE-Vertrag zu begrenzenden
Waffenkategorien Kampfpanzer, gepanzerte Kampffahrzeuge, Artilleriewaf-
fen, Kampfflugzeuge und Kampfhubschrauber seit dem Ausstieg Russlands
aus dem KSE-Vertrag entwickelt (bitte nach Waffensystemen, IST-Stück-
zahlen sowie für das NATO-Bündnis und Russland getrennt auflisten)?

7. Wie teilen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die in Frage 6 erbetenen
Angaben zu den aktuellen Beständen der NATO-Staaten bei den genannten
konventionellen Waffensystemen auf die einzelnen NATO-Mitglieder auf
(bitte nach NATO-Mitglied und IST-Stückzahlen je Waffensystem auflis-
ten)?

8. Welche Position vertritt die Bundesregierung zur Erhaltung der bisherigen
Obergrenzen laut ursprünglichem KSE-Vertrag sowie zu einer möglichen
Wiederaufnahme von Verhandlungen für einen neuen KSE-Prozess, und
welche Schritte hat sie bislang während des diesjährigen OSZE-Vorsitzes
Deutschlands in dieser Richtung unternommen (bitte erläutern)?

9. Welche Position vertritt die Bundesregierung im Fall einer Unterstützung ei-
nes neuen KSE-Prozesses im Hinblick auf mögliche nationale bzw. regionale
Obergrenzen bei den zu begrenzenden konventionellen Waffensystemen,
wie dies in dem auf dem Istanbuler OSZE-Gipfel 1999 vereinbarten Anpas-
sungsübereinkommen zum KSE-Vertrag ursprünglich vorgesehen war (bitte
erläutern)?

10. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die aktuelle Bereitschaft
der Russischen Föderation, neue Verhandlungen für eine Begrenzung von
konventionellen Waffensystemen im räumlichen Anwendungsgebiet des ur-
sprünglichen KSE-Vertrages oder darüber hinaus aufzunehmen, und welche
inhaltlichen Vorschläge hat die russische Seite hierfür nach Kenntnis der
Bundesregierung ggf. bereits unterbreitet?

11. Worin bestanden nach Kenntnis der Bundesregierung die inhaltlichen
Schwerpunkte der VSBM nach dem Wiener Dokument, die bislang während
des diesjährigen OSZE-Vorsitzes Deutschlands in welchen OSZE-Mitglied-
staaten durchgeführt wurden, und welche wesentlichen Erkenntnisse konnten
dadurch gewonnen werden (bitte erläutern)?

12. Welche konkreten „Modernisierungsideen“ vertritt die Bundesregierung
im Hinblick auf das Wiener Dokument, um seine Leistungsfähigkeit, Krisen-
festigkeit, Transparenzbestimmungen und Verifikationsmechanismen zu
stärken (vgl. www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/723184/
publicationFile/212400/160104-DEU-Programm.pdf, S. 7; Download vom
12. September 2016), und welche diesbezüglichen Schritte zur Umsetzung
hat die Bundesregierung bislang während des diesjährigen OSZE-Vorsitzes
Deutschlands unternommen (bitte erläutern)?

13. Welche Ergebnisse konnten nach Kenntnis der Bundesregierung auf dem
OSZE-Seminar zur Militärdoktrin auf hoher Ebene erzielt werden, das im
Rahmen des Forums für Sicherheitskooperation am 16./17. Februar 2016 in
Wien stattfand (vgl. www.osce.org/de/fsc/213971?download=true, Down-
load vom 12. September 2016)?

14. Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung die „Modernisierung“
und kooperative Implementierung des Vertrages über den Offenen Himmel
fördern (vgl. www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/723184/
publicationFile/212400/160104-DEU-Programm.pdf, S. 7; Download vom
12. September 2016), und was hat sie während des diesjährigen OSZE-Vor-
sitzes Deutschlands bislang dazu praktisch unternommen (bitte erläutern)?

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15. Wie ist der aktuelle Stand bei der Beschaffung eines eigenen nationalen Be-
obachtungsflugzeugs im Rahmen des Vertrages über den Offenen Himmel,
wie dies die Fraktion DIE LINKE. regelmäßig in den jährlichen Beratungen
über den Einzelplan 14 im Bundeshaushalt (Geschäftsbereich des Bundes-
ministeriums der Verteidigung) gefordert hat (vgl. Bundestagsdrucksache
18/6811, S. 4) und die Bundesregierung in ihrem Arbeitsprogramm für den
diesjährigen OSZE-Vorsitz Deutschlands zwischenzeitlich angekündigt hat
(vgl. www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/723184/publication
File/212400/160104-DEU-Programm.pdf, S. 7, Download vom 12. Septem-
ber 2016) und wofür die Finanzausgaben für die Beschaffung und Einrüstung
in Kapitel 1405 Titel 554 12 (Beschaffung von Flugzeugen, Flugkörpern,
Flugzeugrettungs-, Sicherheits- und sonstigem flugtechnischem Gerät) be-
reits veranschlagt sind (vgl. Ausschussdrucksache des Verteidigungsaus-
schusses 18(12)615 vom 19. Januar 2016)?

16. Welche Maßnahmen hat die OSZE bislang während des diesjährigen OSZE-
Vorsitzes Deutschlands durchgeführt, um den Einsatz und die Weiterverbrei-
tung von Klein- und Leichtwaffen (SALW) einzudämmen, in welchen
OSZE-Mitgliedstaaten sieht die Bundesregierung hierbei den größten Hand-
lungsbedarf, und welche konkreten Ergebnisse konnten ggf. bereits erzielt
werden?

17. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über aktuell vorhandene Be-
stände von Streumunition in den OSZE-Teilnehmerstaaten, und inwieweit
hat die Bundesregierung den diesjährigen OSZE-Vorsitz Deutschlands dazu
genutzt, um diejenigen OSZE-Teilnehmerstaaten, die die Osloer Streubom-
ben-Konvention von 2008 bislang nicht ratifiziert haben, für das Verbot des
Einsatzes, der Herstellung und der Weitergabe von Streumunition zu gewin-
nen?

18. Welche OSZE-Teilnehmerstaaten verfügen nach Kenntnis der Bundesregie-
rung in welcher Menge über Munitionssysteme, die unter die Ausnahmere-
gelungen der Osloer Streubomben-Konvention fallen und weniger als zehn
einzelne Sprengkörper enthalten (bitte nach OSZE-Teilnehmerstaat und Mu-
nitionsmenge auflisten)?

19. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über aktuell vorhandene Be-
stände von Antipersonenminen in den OSZE-Teilnehmerstaaten, und inwie-
weit hat die Bundesregierung den diesjährigen OSZE-Vorsitz Deutschlands
dazu genutzt, um diejenigen OSZE-Teilnehmerstaaten, die bislang die
Ottawa-Konvention nicht ratifiziert haben, für das Verbot des Einsatzes, der
Produktion, Lagerung und Weiterverbreitung von Antipersonenminen zu ge-
winnen?

20. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die zurückliegende oder
aktuelle Verwendung von Streumunition und Antipersonenminen in den un-
gelösten ethno-territorialen Konflikten im OSZE-Vertragsraum, und welche
Anstrengungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in der Vergan-
genheit bzw. während des diesjährigen OSZE-Vorsitzes unternommen, um
die vorhandenen Bestände von Streumunition und Antipersonenminen zu be-
seitigen sowie die kontaminierten Flächen wieder zivil nutzbar zu machen
(bitte erläutern)?

21. Wie sehen die konkreten Vorstellungen der Bundesregierung in der Frage
einer völkerrechtlichen Rechtspersönlichkeit der OSZE aus, und welche Ini-
tiativen hat sie während des diesjährigen OSZE-Vorsitzes Deutschlands bis-
lang in dieser Frage unternommen (vgl. www.auswaertiges-amt.de/cae/
servlet/contentblob/723184/publicationFile/212400/160104-DEU-Programm.
pdf, S. 5, Download vom 12. September 2016; bitte erläutern)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/9795
22. Was hat die Bundesregierung während des diesjährigen OSZE-Vorsitzes
Deutschlands bislang unternommen, um die weitere Ratifizierung des Über-
einkommens über Vergleichs- und Schiedsgerichtsverfahren innerhalb der
OSZE-Mitgliedstaaten zu unterstützen, damit der Vergleichs- und Schieds-
gerichtshof seine Tätigkeit aufnehmen kann, und welche anderen OSZE-in-
ternen Streitschlichtungsmechanismen stehen gegenwärtig zur Verfügung
bzw. konnten ggf. bereits gestärkt oder fortentwickelt werden (bitte erläu-
tern)?

23. Was hat die Bundesregierung während des diesjährigen OSZE-Vorsitzes
Deutschlands bislang unternommen, um die Kompetenzen und Fähigkeiten
des OSZE-Konfliktverhütungszentrums zu stärken?

24. Worin bestanden die inhaltlichen Schwerpunktmaßnahmen bei der zivilen
Konfliktbearbeitung und Konfliktnachsorge, die während des diesjährigen
OSZE-Vorsitzes Deutschlands in welchen OSZE-Mitgliedstaaten bislang
durchgeführt wurden, und welche wesentlichen Ergebnisse konnten damit
erzielt werden (bitte erläutern)?

25. Welches waren die wesentlichen Gesprächsthemen auf dem informellen
OSZE-Außenministertreffen, das auf Initiative des Bundesministers des
Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, am 1. September 2016 in Pots-
dam stattfand, und welche Ergebnisse konnten hierbei ggf. verzeichnet wer-
den?

26. Welche aktuellen Risiken sieht die Bundesregierung im Bereich der grenz-
übergreifenden Cybersicherheit, und welche diesbezüglichen Maßnahmen
hat die Bundesregierung innerhalb der OSZE-Teilnehmerstaaten während
des diesjährigen Vorsitzes Deutschlands ggf. bereits getroffen (bitte erläu-
tern)?

27. Welche Position vertritt die Bundesregierung zu einer möglichen Ächtung
von bewaffnungsfähigen unbemannten Flugkörpern (Drohnen) innerhalb der
OSZE-Teilnehmerstaaten, und welche Initiativen hat sie in diesem Zusam-
menhang während des diesjährigen OSZE-Vorsitzes Deutschlands ggf. be-
reits ergriffen (bitte erläutern)?

28. Welche weiteren Initiativen für Abrüstung, Rüstungskontrolle und VSBM
wird die Bundesregierung in der verbleibenden Zeit des diesjährigen OSZE-
Vorsitzes Deutschlands ggf. noch ergreifen (bitte erläutern)?

Berlin, den 21. September 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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