BT-Drucksache 18/9793

zu dem Antrag der Bundesregierung - Drucksache 18/9632 - Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der NATO-geführten Maritimen Sicherheitsoperation SEA GUARDIAN im Mittelmeer

Vom 27. September 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/9793
18. Wahlperiode 27.09.2016

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 18/9632 –

Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der NATO-geführten
Maritimen Sicherheitsoperation SEA GUARDIAN im Mittelmeer

A. Problem
Die von den Staats- und Regierungschefs der NATO auf dem Gipfeltreffen des
Nordatlantikrates in Warschau am 8. Juli 2016 beschlossene Maritime Sicher-
heitsoperation SEA GUARDIAN (MSO SG) tritt an die Stelle der Operation Ac-
tive Endeavour (OAE). Anders als diese stützt sich die MSO SG nicht auf das
Selbstverteidigungsrecht nach Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen in
Verbindung mit Artikel 5 des Nordatlantikvertrages, sondern auf die entsprechen-
den Beschlüsse der NATO in Verbindung mit Resolution 2292 (2016) vom
14. Juni 2016 und anderen einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrates sowie
den maßgeblichen Regeln des Völkerrechts, besonders des Seerechtsübereinkom-
mens von 1982 und des Protokolls von 2005 zum Übereinkommen zur Bekämp-
fung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt.

Die Operation SEA GUARDIAN, deren Einsatzgebiet das gesamte Mittelmeer
einschließlich des dazugehörigen Luftraums umfasst, soll durch ihre Präsenz als
präventiver Ordnungsfaktor in einer instabilen Region wirken, ein aktuelles und
umfassendes Bild der Lage im Operationsgebiet bereitstellen und gegebenenfalls
– mit Zustimmung des Flaggenstaats – verdächtige Schiffe kontrollieren und
durchsuchen. Die Operation soll weiterhin als Plattform für die Kooperation mit
anderen im Mittelmeer agierenden Organisationen wie der Europäischen Union –
im Rahmen von EUNAVFOR MED Sophia bzw. Frontex – sowie den Anrainer-
staaten fungieren; so kann sie etwa einen Beitrag zur Durchsetzung des Waffen-
embargos gegenüber Libyen leisten. In Wahrnehmung ihrer Überwachungsaufga-
ben kann die MSO SG außerdem die internationalen Anstrengungen zur Bewälti-
gung der Flucht- und Migrationskrise in der Ägäis unterstützen.

Gemäß Beschluss der Bundesregierung vom 14. September 2016 soll Deutsch-
land sich im Rahmen und nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollekti-
ver Sicherheit nach Artikel 24 Absatz 2 des Grundgesetzes an der MSO SG be-
teiligen und der NATO zur Durchführung der Operation eine Reihe militärischer
Fähigkeiten zur Verfügung stellen, die den Einsatz von bis zu 650 Soldatinnen

Drucksache 18/9793 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
und Soldaten erfordern. Die vorgesehenen Kräfte sollen eingesetzt werden kön-
nen, solange die konstitutive Zustimmung des Deutschen Bundestages vorliegt,
längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2017.

B. Lösung
Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN.

C. Alternativen
Keine.

D. Kosten
Der Haushaltsausschuss nimmt gem. § 96 GO BT in einem gesonderten Bericht
zu den Kosten Stellung.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9793
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 18/9632 anzunehmen.

Berlin, den 27. September 2016

Der Auswärtige Ausschuss

Dr. Norbert Röttgen
Vorsitzender

Jürgen Hardt
Berichterstatter

Niels Annen
Berichterstatter

Sevim Dağdelen
Berichterstatterin

Omid Nouripour
Berichterstatter

Drucksache 18/9793 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Jürgen Hardt, Niels Annen, Sevim Dağdelen und Omid
Nouripour

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 18/9632 in seiner 190. Sitzung am 22. September 2016
in erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem Auswärtigen Ausschuss, zur Mitberatung dem
Ausschuss für Rechts und Verbraucherschutz, dem Verteidigungsausschuss, dem Ausschuss für Menschenrechte
und humanitäre Hilfe und dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie gem. § 96
GO BT dem Haushaltsausschuss überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die von den Staats- und Regierungschefs der NATO auf dem Gipfeltreffen des Nordatlantikrates in Warschau am
8. Juli 2016 beschlossene Maritime Sicherheitsoperation SEA GUARDIAN (MSO SG) tritt an die Stelle der Ope-
ration Active Endeavour (OAE). Anders als diese stützt sich die MSO SG nicht auf das Selbstverteidigungsrecht
nach Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen in Verbindung mit Artikel 5 des Nordatlantikvertrages, sondern
auf die entsprechenden Beschlüsse der NATO in Verbindung mit Resolution 2292 (2016) vom 14. Juni 2016 und
anderen einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrates sowie den maßgeblichen Regeln des Völkerrechts, be-
sonders des Seerechtsübereinkommens von 1982 und des Protokolls von 2005 zum Übereinkommen zur Bekämp-
fung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt.

Die Operation SEA GUARDIAN, deren Einsatzgebiet das gesamte Mittelmeer einschließlich des dazugehörigen
Luftraums umfasst, soll durch ihre Präsenz als präventiver Ordnungsfaktor in einer instabilen Region wirken, ein
aktuelles und umfassendes Bild der Lage im Operationsgebiet bereitstellen und gegebenenfalls – mit Zustimmung
des Flaggenstaats – verdächtige Schiffe kontrollieren und durchsuchen. Die Operation soll weiterhin als Plattform
für die Kooperation mit anderen im Mittelmeer agierenden Organisationen wie der Europäischen Union – im
Rahmen von EUNAVFOR MED Sophia bzw. Frontex – sowie den Anrainerstaaten fungieren; so kann sie etwa
einen Beitrag zur Durchsetzung des Waffenembargos gegenüber Libyen leisten. In Wahrnehmung ihrer Überwa-
chungsaufgaben kann die MSO SG außerdem die internationalen Anstrengungen zur Bewältigung der Flucht- und
Migrationskrise in der Ägäis unterstützen.

Gemäß Beschluss der Bundesregierung vom 14. September 2016 soll Deutschland sich im Rahmen und nach den
Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit nach Artikel 24 Absatz 2 des Grundgesetzes an der
MSO SG beteiligen und der NATO zur Durchführung der Operation eine Reihe militärischer Fähigkeiten zur
Verfügung stellen, die den Einsatz von bis zu 650 Soldatinnen und Soldaten erfordern. Die vorgesehenen Kräfte
sollen eingesetzt werden können, solange die konstitutive Zustimmung des Deutschen Bundestages vorliegt,
längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2017.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Antrag auf Drucksache 18/9632 in seiner 111. Sit-
zung am 26. September 2016 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/9632 in seiner 74. Sitzung am 27. September
2016 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der
Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/9793
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat den Antrag auf Drucksache 18/9632 in seiner
69. Sitzung am 27. September 2016 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat den Antrag auf Drucksache 18/9632
in seiner 65. Sitzung am 27. September 2016 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der Fraktio-
nen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
die Annahme.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/9632 in seiner 77. Sitzung am 27. September 2016
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

V. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im Haushaltsausschuss

Der Haushaltsausschuss nimmt gem. § 96 GO BT in einem gesonderten Bericht zu den Kosten Stellung.

Berlin, den 27. September 2016

Jürgen Hardt
Berichterstatter

Niels Annen
Berichterstatter

Sevim Dağdelen
Berichterstatterin

Omid Nouripour
Berichterstatter

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