BT-Drucksache 18/9748

zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung - Drucksache 18/3523 - 13. Sportbericht der Bundesregierung

Vom 23. September 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/9748
18. Wahlperiode 23.09.2016

Beschlussempfehlung und Bericht
des Sportausschusses (5. Ausschuss)

zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
– Drucksache 18/3523 –

13. Sportbericht der Bundesregierung

A. Problem
Der Sport als größte Bürgerbewegung Deutschlands leistet für die Gesellschaft
und deren Zusammenhalt, aber auch für die internationale Repräsentanz Deutsch-
lands unschätzbare Dienste. Der 13. Sportbericht der Bundesregierung bilanziert
die sportpolitische Entwicklung im Zeitraum 2010 bis 2013 unter Berücksichti-
gung der für den Sport wesentlichen Ereignisse aus diesen Jahren. Aufgrund der
zeitlichen Nähe der Olympischen und Paralympischen Spiele in Sotschi, die au-
ßerhalb des eigentlichen Berichtszeitraums im Februar und März 2014 stattgefun-
den haben, werden diese ebenfalls in dem Bericht bilanziert.

B. Lösung
Kenntnisnahme der Vorlage und Annahme einer Entschließung.

Annahme einer Entschließung mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen
Keine.

D. Kosten
Kosten wurden nicht erörtert.

Drucksache 18/9748 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

in Kenntnis der Unterrichtung durch die Bundesregierung auf Drucksache 18/3523 fol-
gende Entschließung anzunehmen:

„Erfolgsbilanz im 13. Sportbericht fortschreiben: Spitzensportförderung reformieren,
Integrität schützen, Sportentwicklung vorantreiben

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Am 5. Dezember 2014 wurde der 13. Sportbericht der Bundesregierung vorgestellt,
der die sportpolitischen Entwicklungen im Zeitraum von 2010 bis 2013 zusammen-
fasst. Der Bericht dokumentiert die bisherige sportpolitische Erfolgsbilanz der Bun-
desregierung. Dabei werden in dem umfassenden Report die verschiedenen sportpoli-
tischen Maßnahmen und Felder geschildert, die von der Förderung des Spitzensports,
über die Unterstützung des Gesundheitssports, des Behindertensports, der Großsport-
veranstaltungen, des Kinder- und Jugendsports, der Integration oder des bürgerschaft-
lichen Engagements reichen. Der Bericht macht damit deutlich, dass der Sport ein
zentraler Bestandteil unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens ist. Dies gilt sowohl
für den Spitzen- als auch für den Breitensport. Zudem werden die Werte im Sport, wie
zum Beispiel Fair Play, Respekt und gegenseitige Anerkennung, besonders herausge-
stellt und gefördert. Das Kompendium beschäftigt sich aber ebenso intensiv mit Ge-
genmaßnahmen zu Fehlentwicklungen im Sport bzw. mit externen Gefahren für den
Sport. So wird zum Beispiel umfänglich auf die verschiedenen Maßnahmen und Initi-
ativen zur Bekämpfung von Doping, Korruption und Manipulation von Sportwettbe-
werben eingegangen, wie auch die Gewalt- und Extremismusprävention dargestellt
wird.

Seit dem 12. Sportbericht der Bundesregierung werden – neben der Beschreibung der
verschiedenen Maßnahmen und Initiativen zum Berichtszeitraum – erstmalig auch
„Gegenwärtige Planungen und Perspektiven“ aufgeführt. Der damit gebotene Aus-
blick ermöglicht die Darstellung der anvisierten sportpolitischen Vorhaben der Bun-
desregierung. Seit der Fertigstellung des 13. Sportberichts hat die Bundesregierung (in
Anlehnung an den Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD zur 18. Wahlpe-
riode) bereits zentrale sportpolitische Ziele erreicht oder auf einen erfolgversprechen-
den Weg gebracht. An dieser Stelle sei beispielhaft auf das neue Anti-Doping-Gesetz,
das geplante Gesetz zur Bekämpfung von Sportwettbetrug und Manipulation von be-
rufssportlichen Wettbewerben oder auf das Dopingopfer-Hilfegesetz verwiesen. Der
13. Sportbericht der Bundesregierung bietet – im Abgleich der vorausgegangenen Pla-
nungen und Maßnahmen der Bundesregierung – demzufolge das Aufstellen einer neu-
eren Zwischenbilanz. Des Weiteren dient der Report als Grundlage dafür, an die Er-
folgsbilanz inhaltlich anzuschließen und aktuelle Entwicklungen im und um den Sport
aufzugreifen, um schließlich eine zukunftsweisende Sportentwicklung in Deutschland
zielgerichtet zu fördern.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

– den Reformprozess zur Neuausrichtung der Spitzensportförderung durch eine per-
spektiv- und potentialbezogene Förderung der Athletinnen und Athleten sowie der
Etablierung leistungsfähiger Förderstrukturen im Spitzensport konsequent und
zielgerichtet voranzutreiben;

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9748
– eine deutlich intensivierte Einbeziehung sportwissenschaftlicher Erkenntnisse und

deren Umsetzung in die praktische Arbeit mit den Athletinnen und Athleten sicher-
zustellen;

– die Ergebnisse der vom Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISp) geförderten
Studie zu den Standortbedingungen von Trainerinnen und Trainern im deutschen
Spitzensport in die Neuausrichtung der Sportförderung einfließen zu lassen sowie
weitergehende interdisziplinäre Forschungsvorhaben in diesem Feld anzuschlie-
ßen;

– bei der Förderung der nicht olympischen Sportfachverbände die Aussicht auf eine
bevorstehende Aufnahme in das Olympische Programm frühzeitig bzw. perspekti-
visch stärker zu berücksichtigen und zügig die dann erforderlichen Förderstruktu-
ren zu schaffen;

– die Potentiale der Digitalisierung und Technisierung bei der Förderung des Spit-
zensports stärker zu nutzen und dabei wegweisende Projekte beim Institut für An-
gewandte Trainingswissenschaft (IAT) und Institut für Forschung und Entwicklung
von Sportgeräten (FES) voranzubringen;

– die Inklusion im Allgemeinen und den Leistungssport von Menschen mit Behinde-
rung im Besonderen weiterhin intensiv zu fördern, sich verändernden Rahmenbe-
dingungen anzupassen, die Professionalisierung kraftvoll voranzutreiben und die
Nachwuchsgewinnung zu forcieren;

– im Anschluss an die bisher erreichten Verbesserungen im Bereich der „Dualen Kar-
riere“, sich für weitere Fortschritte bei der Vereinbarkeit von schulischer, akade-
mischer, beruflicher und sportlicher Karriere einzusetzen;

– sich auf europäischer und internationaler Ebene gemeinsam mit den Sportverbän-
den weiterhin für ökonomisch, ökologisch und gesellschaftlich nachhaltige Sport-
großveranstaltungen einzusetzen und entsprechende Bewerbungen aus Deutsch-
land zu unterstützen sowie dabei der Integrität und Transparenz des Vergabever-
fahrens besonderen Wert beizumessen;

– eine repräsentative Kulturanalyse zur Einstellung der Bevölkerung zu Sportgroß-
veranstaltungen im Allgemeinen und zu Olympischen Spielen bzw. Paralympics
im Besonderen zu initiieren, um wirtschaftspolitische Rückschlüsse ziehen zu kön-
nen;

– vor dem Hintergrund anhaltender Dopingvorwürfe gegenüber nationalen und inter-
nationalen Sportverbänden, Organisationen und Athletinnen und Athleten auf eine
rasche und lückenlose Aufklärung zu drängen, den Schutz sauberer Athletinnen
und Athleten auch hierzulande weiterhin zu unterstützen, andere Länder beim Auf-
bau effektiver Anti-Doping-Strategien zu beraten und für die Verabschiedung einer
stringenten Anti-Doping-Gesetzgebung zu werben;

– gemeinsam mit der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) und den nationalen bzw.
internationalen Sport(fach)verbänden den globalen Kampf gegen Doping im Sport
weiterzuentwickeln und dabei sich vor allem für verbandsunabhängige Trainings-,
Wettkampfkontrollen und Ergebnismanagements stark zu machen;

– im Rahmen der Sportministerkonferenz die Bundesländer aufzufordern, ihren Ver-
pflichtungen bei der Dopingprävention stärker nachzukommen und dabei die Nati-
onale Anti Doping Agentur Deutschland (NADA) und die Deutsche Sportjugend
(dsj) zu unterstützen;

– sich zusammen mit den Bundesländern für die Etablierung von weiteren Schwer-
punktstaatsanwaltschaften einzusetzen, die eine unverzichtbare Expertise in der
Bekämpfung von Doping, Spielmanipulation und Korruption im Sport vorweisen;

Drucksache 18/9748 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
– sich mit Blick auf Sportverbände und sportnahe Institutionen auf europäischer und

internationaler Ebene für die Einrichtung und Weiterentwicklung von „Compli-
ance-“, „Anti-Korruptions-“ bzw. „Good-Governance-“Richtlinien einzusetzen,
bei denen zeitgemäße und transparente Berichtspflichten, nachwirkende Sanktions-
mechanismen oder der Schutz von Hinweisgebern verlangt werden;

– die abschließenden Ergebnisse der staatlichen Ermittlungen beim Weltfußballver-
band FIFA, die Vorwürfe im Kontext der Fußball-WM 2006, zur UNESCO-Welt-
sportministerkonferenz oder Sitzungen des Europarates zu thematisieren und wei-
tergehende Konsequenzen für den Kampf gegen Korruption im Sport zu prüfen;

– die Repräsentanz deutscher Vertreter in internationalen Sportorganisationen zu för-
dern (u. a. im Blick auf einen Beitrag zur stärkeren Umsetzung von „Good-Gover-
nance-Standards“), als auch einen regelmäßigen Austausch zwischen deutschen
Amtsträgern im internationalen Sport zu beleben;

– aufgrund der großen Bedeutung von Sportanlagen für die Stadtentwicklung eine
Fortsetzung des Programms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Berei-
chen Sport, Jugend und Kultur“ zu prüfen, um den Sanierungsstau bei Sportstätten
abzubauen und um (entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention) die Bar-
rierefreiheit bei Sportanlagen voranzutreiben;

– die Chancen des Sports für einen zeitgemäßen Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
auch weiterhin zu nutzen und an Projekte zum Erhalt der biologischen Vielfalt und
zum Klimaschutz im Sport anzuschließen;

– die bisher eingeleiteten Initiativen zur Novellierung der Lärmschutzbestimmungen
bei Sportanlagen zum Erfolg zu führen, um Sport und Bewegung – gerade für Kin-
der und Jugendliche – in zum Beispiel urbanen oder dicht besiedelten Regionen zu
erleichtern;

– aufgrund des hohen Potentials von Bildungsprozessen im Kinder- und Jugendsport
die sportbezogenen Maßnahmen beim Programm „Sport: Bündnisse! Bewegung –
Bildung – Teilhabe“ und „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ weiter zu
unterstützen und Erweiterungen zu prüfen;

– die wichtigen Schulsportwettbewerbe „Jugend trainiert für Olympia“ und „Jugend
trainiert für Paralympics“ durch eine verstetigte Bundesförderung zu unterstützen
und damit auch weiterhin einen wichtigen Beitrag für die sportliche Nachwuchs-
förderung zu leisten;

– die Sportvereine bei der Prävention von sexualisierter Gewalt weiterhin zu beraten
und zu unterstützen, die Handhabung des erweiterten Führungszeugnisses dabei zu
erleichtern (zum Beispiel bzgl. datenschutzrechtlicher Bestimmungen), den büro-
kratischen Aufwand zu mindern und praxisorientierte Alternativen zu eruieren
(u. a. im Blick auf eine bereichsspezifische Auskunft des Bundeszentralregisters
zur Überprüfung von Haupt-/Ehrenamtlichen nach § 72a des Achten Buches Sozi-
algesetzbuch – SGB VIII), um letztlich einen wirkungsvollen und praktikablen
Kinderschutz in Deutschland zu gewährleisten;

– bei der Bewältigung der derzeitigen Herausforderungen bei der Integration von
Flüchtlingen die Potentiale des organisierten Sports im Bereich Bildung, Wertever-
mittlung usw. noch stärker zu berücksichtigen und das deutlich aufgestockte Pro-
gramm „Integration durch Sport“ hinsichtlich der anvisierten Ziele zu evaluieren
und gegebenenfalls anzupassen;

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/9748
– das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ stärker für Initiativen von Vereinen ge-

gen Extremismus, Gewalt, religiösem Fundamentalismus und Menschenfeindlich-
keit zugänglich zu machen und der Prävention dabei einen hohen Stellenwert bei-
zumessen;

– gemeinnützige Organisationen bei der Erstellung von Förderanträgen und bei der
Umsetzung mit Kooperationspartnern (v. a. hinsichtlich der Einhaltung von zuwen-
dungsrechtlichen und verwaltungstechnischen Bestimmungen) stärker zu beraten
bzw. zu unterstützen sowie entsprechende Änderungen im Kinder- und Jugendhil-
fegesetz (SGB VIII, KJHG § 3, § 4) zu prüfen, um bürokratische Hemmnisse ab-
zubauen und mögliche Risiken zu minimieren;

– weitergehende Initiativen und Maßnahmen zum Abbau des bürokratischen Auf-
wands in (Sport-)Vereinen abzuwägen, neue Anreize für ein stärkeres Engagement
zu schaffen und dabei eine tiefergehende Verzahnung von Haupt- und Ehrenamt in
Sportvereinen zu forcieren;

– im Nachgang zu den Ausnahmeregelungen für Empfänger der Ehrenamts- und
Übungsleiterpauschale im Kontext des Mindestlohngesetzes weitergehende gesetz-
liche Regelungen zu prüfen, um eine stärkere und nachhaltige Rechtssicherheit für
Sportvereine zu schaffen;

– die Deutsche Olympische Akademie (DOA) kraftvoll bei bundesweiten Maßnah-
men und internationalen Projekten zur Olympischen Erziehung zu unterstützen, um
die Werte der Olympischen Idee (wie zum Beispiel Fair Play, Leistungsgedanke,
gegenseitige Achtung und Anerkennung, Internationalismus usw.) zu stärken;

– sich zusammen mit dem Deutschen Olympischen Sportbund e. V. (DOSB), seinen
Mitgliedsverbänden und mit entsprechenden Organisationen für die Werte im Sport
zu engagieren und Projekte gegen Gewalt, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus,
Judenfeindlichkeit, Rassismus, Sexismus und Homophobie sowie gegen andere
Formen der Diskriminierung zu unterstützen;

– die Gleichstellung im Sport weiterhin voranzutreiben und dabei frauenpolitische
Projekte (wie zum Beispiel Präventionsprojekte gegen Geschlechterdiskriminie-
rung oder genderspezifische Disparitäten, …) wirkungsvoll zu fördern;

– den demographischen Wandel als Chance für den Sport aufzufassen und dahinge-
hend mehr Angebote für ältere und hochaltrige Zielgruppen, Menschen mit De-
menz und Familien zu schaffen;

– die mit dem Präventionsgesetz eingeleiteten Paradigmenwechsel in der Gesund-
heitsförderung weiter voranzutreiben und die vielfältigen Potentiale von Sport und
Bewegung für die Gesundheitsvorsorge und Rehabilitation stärker zu nutzen;

– im Nachgang der Forschungsergebnisse der vom BISp geförderten Studie zu
„Schädel-Hirn-Verletzungen im Sport – Epidemiologie und Versorgung“, an-
schließende Präventionsmaßnahmen und Programme in Kooperation mit den je-
weiligen Sportfachverbänden zu initiieren;

– bei den Verhandlungen um das Transatlantische Freihandelsabkommen (TTIP) die
Ergebnisse auf mögliche Folgen für den gemeinnützigen Sport in Deutschland hin
zu überprüfen und gegebenenfalls entgegenzuwirken;

– den Sport in der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik, wie auch in der Ent-
wicklungszusammenarbeit, weiterhin als ein wichtiges Element der Förderung und
Unterstützung zu begreifen und dabei auf die langjährige Erfahrung der
Sport(fach)verbände zurückzugreifen.

Drucksache 18/9748 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Begründung

Der Sport und das bürgerschaftliche Engagement leisten für unsere Gesellschaft und
deren Zusammenhalt einen unverzichtbaren Beitrag. Deutsche Spitzensportlerinnen
und -sportler dienen darüber hinaus unzähligen, vor allem jungen Menschen in unse-
rem Land, als Vorbilder und prägen mitunter auch das Image Deutschlands in der Welt.
Der organisierte Sport wird daher seit vielen Jahren vom Parlament und von der Bun-
desregierung unterstützt. Die Zukunft des organisierten Sports wird von sich verän-
dernden Rahmenbedingungen und gesellschaftlichen Entwicklungsprozessen beein-
flusst. Der stete Wandel bietet neue Chancen und Möglichkeiten, stellt den (Spitzen-,
Breiten- und Freizeit-)Sport aber auch vor zum Teil große Herausforderungen und Ge-
fahren. Letzteres meint vor allem die offengelegten Dopingpraktiken und internatio-
nalen Korruptionsskandale, die die Glaubwürdigkeit des Spitzensports in Teilen
schwer beschädigt haben. Aber auch andere, langfristige oder schnell verlaufende Ent-
wicklungen, wie zum Beispiel der demographische Wandel, die Digitalisierung der
Lebenswelt oder die Internationalisierung und Migration machen vor dem Sport nicht
Halt. Die gesellschaftlichen Trends beeinflussen letztlich auch das Geschehen in der
deutschen Verbands- und Vereinslandschaft und somit auch die Bedingungen auf dem
örtlichen Sportplatz. Auf diese Entwicklungen und Prozesse soll der Entschließungs-
antrag eingehen, um im Anschluss an den 13. Sportbericht eine zukunftsweisende
Sportentwicklung weiter gezielt und bewusst zu fördern. Die dargestellten Vorhaben
im 13. Sportbericht wie auch die sportpolitischen Ziele im Koalitionsvertrag zur 18.
Wahlperiode sollen den lokalen Veränderungen bzw. globalen Entwicklungen im und
um den Sport Rechnung tragen.“

Berlin, den 6. Juli 2016

Der Sportausschuss

Dagmar Freitag
Vorsitzende

Dr. Frank Steffel
Berichterstatter

Michaela Engelmeier
Berichterstatterin

Katrin Kunert
Berichterstatterin

Monika Lazar
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/9748
Bericht der Abgeordneten Dr. Frank Steffel, Michaela Engelmeier, Katrin Kunert und
Monika Lazar

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat die Unterrichtung auf Drucksache 18/3523 in seiner 86. Sitzung am 6. Februar 2015
beraten und an den Sportausschuss zur federführenden Beratung und an den Auswärtigen Ausschuss, den Innen-
ausschuss, den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, den Finanzausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft
und Energie, den Ausschuss für Arbeit und Soziales, den Verteidigungsausschuss, den Ausschuss für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend, den Ausschuss für Gesundheit, den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit, den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, den Ausschuss für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, den Ausschuss für Tourismus und den Ausschuss für Kultur
und Medien zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Bunderegierung erstattet dem Deutschen Bundestag seit 1971 zunächst alle zwei Jahre, ab dem 4. Sportbericht
dann alle vier Jahre Bericht über ihre Sportfördermaßnahmen. Ziel des Sportberichts ist es, neben der Wiedergabe
der für die Sportpolitik der Bundesregierung maßgeblichen Eckdaten, die Sportförderpolitik des Bundes zu bilan-
zieren. Die umfangreichen Sportfördermaßnahmen von Ländern, Kommunen und nichtöffentlichen Stellen, die
sowohl für den Breiten- als auch für den Spitzensport unverzichtbar sind, können wegen des Umfangs allerdings
nur ansatzweise erfasst werden. Der 13. Sportbericht folgt dem Sachprinzip, das die im Einzelnen wahrgenom-
menen Aufgaben bei den jeweiligen Sachthemen darstellt. Der Berichtszeitraum umfasst die Jahre 2010 bis 2013.
Darüber hinaus sind die Olympischen und Paralympischen Winterspiele in Sotschi im Februar und März 2014 in
den Sportbericht einbezogen worden. Die Olympischen und Paralympischen Winterspiele in Vancouver im Feb-
ruar und März 2010 waren bereits Gegenstand des 12. Sportberichts und bilden daher keinen Schwerpunkt der
Berichterstattung. Da der Sportausschuss des Deutschen Bundestages den im 12. Sportbericht erstmalig aufge-
nommenen perspektivischen Ausblick ausdrücklich befürwortet hat, enthält auch der 13. Sportbericht erneut die
Rubrik „Gegenwärtige Planungen und Perspektiven“ (vgl. Abschnitt G). Der Sportbericht hat sich als wichtige
Informationsquelle erwiesen. Als Teil der Öffentlichkeitsarbeit trägt er deshalb dazu bei, die Sportpolitik der
Bundesregierung fachlich fundiert aufzubereiten und transparent zu machen. Im Übrigen wird auf die Drucksache
18/3523 verwiesen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Die mitberatenden Ausschüsse haben die Vorlage in ihren Sitzungen am 20. Mai 2016 abschließend beraten. Der
Auswärtige Ausschuss (41. Sitzung), der Innenausschuss (47. Sitzung), der Ausschuss für Recht und Ver-
braucherschutz, (55. Sitzung), der Finanzausschuss (42. Sitzung), der Ausschuss für Wirtschaft und Energie
(40. Sitzung), der Ausschuss für Arbeit und Soziales (44. Sitzung), der Verteidigungsausschuss (39. Sitzung),
der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (37. Sitzung), der Ausschuss für Gesundheit (44.
Sitzung), der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (47. Sitzung), der Ausschuss
für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (34. Sitzung), der Ausschuss für wirtschaftliche Zu-
sammenarbeit und Entwicklung (35. Sitzung), der Ausschuss für Tourismus (32. Sitzung) und der Ausschuss
für Kultur und Medien (33. Sitzung) empfehlen Kenntnisnahme.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Sportausschuss hat die Vorlage in seiner 29. Sitzung am 20. Mai 2015 und in seiner 42. Sitzung am 13. Ja-
nuar 2016 beraten. In seiner 52. Sitzung am 8. Juni 2016 hat er die Beratung abgesetzt und die Vorlage in seiner
54. Sitzung am 6. Juli 2016 abschließend beraten und empfiehlt Kenntnisnahme der Vorlage und Annahme einer
Entschließung.

Drucksache 18/9748 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Der Sportausschuss beschloss, den Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD auf Aus-
schussdrucksache 18(5)165 (siehe Abschnitt II der o.a. Beschlussempfehlung) mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und der SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. und bei Stimmenthaltung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN anzunehmen. Der Ausschuss beschloss, den Entschließungsantrag der Fraktion
DIE LINKE. auf Ausschussdrucksache 18(5)135 abzulehnen. Der Beschluss wurde mit den Stimmen der Frakti-
onen der CDU/CSU und der SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. und bei Stimmenthaltung der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gefasst. Der Ausschuss beschloss, den Entschließungsantrag der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Ausschussdrucksachen 18(5)161 abzulehnen. Der Beschluss wurde mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN gefasst.

Die Fraktionen der CDU/CSU und der SPD erklärten, der 13. Sportbericht der Bundesregierung dokumentiere
eindrucksvoll die bisherige Erfolgsbilanz der Bundesregierung. Beinah alle Bundesministerien förderten den or-
ganisierten Sport in den jeweilig unterschiedlichen Facetten. Das Engagement des Bundes reiche dahingehend
von der Förderung des Spitzensports bis hin zur Unterstützung des Gesundheitssports, der Prävention, der Inklu-
sion oder der Bildung und Teilhabe. Viele Bundesprogramme seien zudem nachhaltig und wiesen derweil eine
lange Tradition bzw. erfolgreiche Entwicklung auf. So bestehe z. B. das Programm „Integration durch Sport“ seit
mehr als 25 Jahren. Der Report beschäftige sich aber ebenso intensiv mit Gegenmaßnahmen zu Fehlentwicklun-
gen im Sport bzw. mit externen Gefahren für den Sport. Das Kompendium zur Sportpolitik mache insgesamt
deutlich, dass sich der Sport heute in beinah allen Politikfeldern und damit in beinah allen Gesellschaftsbereichen
wiederfinde. Dem Sport – als Teil der Zivilgesellschaft – komme damit ein enormes gesellschaftspolitisches Po-
tential und gleichsam eine große Verantwortung zu. Die Chancen und Potentiale des Sports heiße es dahingehend
kraftvoll zu unterstützen, wie auch den Gefahren und Risiken entschlossen entgegenzutreten. Der 13. Sportbericht
diene einer umfassenden, ressortübergreifenden Bilanzierung. Im Kontext der parlamentarischen Befassung diene
der Report v. a. aber dazu, an die verschiedenen Themenschwerpunkte inhaltlich anzuschließen und aktuelle Ent-
wicklungen und Herausforderungen im und um den Sport aufzugreifen. Der Entschließungsantrag der Koalitions-
fraktionen werde mit den zahlreichen Aspekten einer umfassenden Betrachtung des Sports gerecht: Hier um letzt-
lich den autonomen Sport zukunftsweisend und zielgerichtet zu unterstützen. Im Gegensatz dazu seien die An-
träge der Oppositionsfraktionen inhaltlich überholt, missachteten grundsätzliche zuwendungsrechtliche Bestim-
mungen oder gründeten auf einer abzulehnenden Verstaatlichung des Sports.

Die Fraktion DIE LINKE. erklärte, der 13. Sportbericht der Bundesregierung sei eine wichtige Informations-
quelle zum Sport in der Bundesrepublik Deutschland für den Zeitraum 2010 bis 2013. Im Bericht würden die
Aktivitäten und Leistungen des Bundes und der Sportverbände ausführlich und ansatzweise auch die Sportpolitik
in Ländern und Kommunen aus Sicht der Bundesregierung dargestellt. Der 13.Sportbericht enthalte durchaus
viele Informationen, aber Wesentliche fehlten dennoch: Die Situation der Sportstätten werde nicht erwähnt, ob-
wohl sich deren Zustand in den zurückliegenden Jahren zunehmend verschlechtert habe. Diesbezüglich auf der
ausschließlichen Verantwortung des Bundes für den Spitzensport zu beharren, sei aus Sicht der Fraktion
DIE LINKE. ein unzureichender und falscher Ansatz: Die beste Förderung des Leistungssports sei die Förderung
des Breiten- und auch des Schulsports. Dafür brauche es allerdings funktionstüchtige Anlagen und Hallen. Auch
der Schulsport finde in diesem Bericht keinen Raum, obwohl eine Entschließung des Deutschen Bundestages zum
12. Sportbericht dies ebenso explizit gefordert habe, wie auch die gesellschaftspolitische Bedeutung des Sports
als Schlüssel zur sozialen Inklusion und gesellschaftlichen Teilhabe insbesondere mit Blick auf Kinder und Ju-
gendliche aus sozial schwachen Familien zu stärken. Mit Blick auf die gestiegenen Zahlen geflüchteter Menschen
in Deutschland habe auch die Rolle des Sports für die Integration noch stärker an Bedeutung gewonnen: Sport
verbinde Menschen und wirke Gewaltbereitschaft, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit entgegen. Insofern müsse
diesem Aspekt in nachfolgenden Berichten größere Aufmerksamkeit gewidmet werden. An wenigen Beispielen
lasse sich zeigen, dass der Sportbericht zwar einen stattlichen Umfang aufweisen könne, gesellschaftlich relevante
Themen aber außen vor lasse – auch gegen die Beschlüsse des Parlaments aus der vergangenen Wahlperiode.
Auch würden Bereiche wie beispielsweise die Förderung des Sports von Menschen mit Behinderungen nur un-
kritisch und oberflächlich betrachtet. Leider sei die Sportwelt mitnichten so schön und heil, wie sie die Bundes-
regierung im 13. Sportbericht beschreibe. Insofern erscheine auch das Kapitel „Gegenwärtige Planungen und
Perspektiven“ aus Sicht der Fraktion DIE LINKE. unzureichend. Die Fraktion DIE LINKE. habe mit ihrem eige-
nen Entschließungsantrag ihre Positionen zur Entwicklung des Sports und zum Sportbericht sowie zu künftigen

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/9748
Herausforderungen an die Sportpolitik von Bund und Ländern eingebracht. Dem Entschließungsantrag der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stimme sie zu, den Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD lehne sie ab.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hob hervor, dass man den 13. Sportbericht der Bundesregierung zur
Kenntnis nehme und kündigte eine Enthaltung zum Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU
und SPD an. Vorschläge für eine moderne Sportpolitik habe man darüber hinaus in einem eigenen Entschlie-
ßungsantrag vorgelegt. Die hervorgehobene Bedeutung des Sports in der Gesellschaft werde letztlich von allen
politischen Kräften bekräftigt. Gleichwohl benötige auch die Sportpolitik auf vielen Feldern eine politische De-
batte. Besonders auf internationaler Ebene habe der Sport in den letzten Jahren sehr gelitten und wegen Korrup-
tion, Doping und Spielmanipulationen mit Beteiligung von Sportfunktionären dramatisch an Glaubwürdigkeit
verloren. So seien Olympische Spiele und andere Sportgroßveranstaltungen oft skandalbelastet und schon die
Vergabeentscheidungen durch Intransparenz und Korruption geprägt. Teilweise seien Sportgroßveranstaltungen
durch Verletzungen von Menschen- und Bürgerrechten sowie Umweltbelastungen gekennzeichnet. Es müssten
aus den vergangenen Jahren endlich die notwendigen Schlussfolgerungen gezogen werden. Hierzu gebe es trotz
der Autonomie des Sports auch eine politische Verantwortung. Man vermisse weiterhin die Umsetzung der Be-
schlüsse der Weltsportministerkonferenz MINEPS V im Jahr 2013 in Berlin.

Berlin, den 6. Juli 2016

Dr. Frank Steffel
Berichterstatter

Michaela Engelmeier
Berichterstatterin

Katrin Kunert
Berichterstatterin

Monika Lazar
Berichterstatterin

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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