BT-Drucksache 18/9694

zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Axel Troost, Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 18/5221 - Solidaritätszuschlag für gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland verwenden

Vom 21. September 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/9694
18. Wahlperiode 21.09.2016

Beschlussempfehlung und Bericht
des Finanzausschusses (7. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Axel Troost, Klaus Ernst,
Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/5221 –

Solidaritätszuschlag für gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland
verwenden

A. Problem
Mit dem Auslaufen des Solidarpakts II nach 2019 steht auch der davon unabhän-
gige Solidaritätszuschlag zur Einkommensteuer auf dem Prüfstand. In der politi-
schen Diskussion wurden Konzepte zur schrittweisen Abschaffung des Solidari-
tätszuschlags ab 2020 vorgestellt.

Gleichzeitig würde nach Einschätzung der Fraktion DIE LINKE. eine ersatzlose
Abschaffung des Solidaritätszuschlags ab 2019 einen einschneidenden Einnah-
meausfall von mindestens 19 Milliarden Euro jährlich für den Bund darstellen.
Aufgrund der spezifischen Ausgestaltung des Solidaritätszuschlags würden von
seinem Wegfall vor allem Gutverdiener und Kinderlose profitieren. Zudem wäre
eine solche Schwächung des finanziellen Spielraums des Staates unverantwortlich
angesichts der fortschreitenden wirtschaftlichen Abkopplung strukturschwacher
Gebiete in Ost und West.

B. Lösung
Der Antrag der Fraktion DIE LINKE. sieht vor, dass der Deutsche Bundestag die
Bunderegierung auffordern soll

1. den Solidaritätszuschlag in seiner jetzigen Höhe und Form als Bundessteuer
beizubehalten und

2. Vorschläge für die mögliche Verwendungen des Solidaritätszuschlags zur Her-
stellung und Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland, wie die
Finanzierung eines Vorausgleichs zwischen den Ländern, einer generellen Auf-
stockung kommunaler Infrastruktur- und Investitionsmittel sowie eines Solidar-
paktes III speziell für strukturschwache Regionen zu unterbreiten.

Drucksache 18/9694 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen
Der Antrag diskutiert keine Alternativen.

D. Kosten
Der Antrag beinhaltet keine Angaben zu den Kosten.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9694
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 18/5221 abzulehnen.

Berlin, den 21. September 2016

Der Finanzausschuss

Ingrid Arndt-Brauer
Vorsitzende

Dr. Axel Troost
Berichterstatter

Drucksache 18/9694 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht des Abgeordneten Dr. Axel Troost

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 18/5221 in seiner 112. Sitzung am 18. Juni 2015 dem
Finanzausschuss zur federführenden Beratung sowie dem Haushaltsauschuss zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Der Antrag der Fraktion DIE LINKE. sieht vor, dass der Deutsche Bundestag beschließen soll,

I. festzustellen,

dass der Solidaritätszuschlag nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verfassungsgemäß unbe-
fristet und ohne Zweckbindung erhoben werden kann.

Eine ersatzlose Abschaffung des Solidaritätszuschlags ab 2019 würde einen einschneidenden Einnahmeausfall
von mindestens 19 Milliarden Euro jährlich für den Bund darstellen. Dies wäre sozial ungerecht und aufgrund der
Finanzierungsnotwendigkeiten des Bundes und der Länder falsch. Nichts spricht dagegen, ihn weiterhin zum
Zwecke des finanziellen Ausgleichs zwischen den Ländern und zur allgemeinen Haushaltsentlastung einzusetzen,
vor allem angesichts der strukturellen Auseinanderentwicklung von strukturschwachen und strukturstarken Regi-
onen im Bundesgebiet.

Beispielsweise könnte falls, wie von Nordrhein-Westfalen seit längerem gefordert und nun vom Bundesfinanz-
minister Schäuble als Verhandlungsmasse ins Spiel gebracht, im Rahmen der Reform des Länderfinanzausgleichs
der Umsatzsteuervorwegausgleich entfallen sollte, könnte mit Teilen des Solidaritätszuschlags ein Vorausgleich
zwischen den Ländern vorgenommen werden.

Ein weiterer Teil der Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag könnte nach 2019 als Mittel für die kommunale
Daseinsvorsorge sowie im Rahmen eines bundesweiten Solidarpaktes III für strukturschwache Regionen verwen-
det werden, um damit zukünftig im ganzen Bundesgebiet mit strukturausgleichenden Maßnahmen und Förder-
programmen die bestehenden Strukturschwächen und die ausgezehrte Infrastruktur gezielt anzugehen.

II. die Bundesregierung aufzufordern

1. den Solidaritätszuschlag in seiner jetzigen Höhe und Form als Bundessteuer beizubehalten und

2. Vorschläge für die mögliche Verwendungen des Solidaritätszuschlags zur Herstellung und Sicherung gleich-
wertiger Lebensverhältnisse in Deutschland, wie die Finanzierung eines Vorausgleichs zwischen den Län-
dern, einer generellen Aufstockung kommunaler Infrastruktur- und Investitionsmittel sowie eines Solidar-
paktes III speziell für strukturschwache Regionen zu unterbreiten.

III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses

Der Haushaltsausschuss hat den Antrag in seiner 73. Sitzung am 27. April 2016 beraten und empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN Ablehnung.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/9694

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Finanzausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/5221 in seiner 87. Sitzung am 21. September 2016 erst-
malig und abschließend beraten.

Der Finanzausschuss empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen
der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ablehnung des An-
trags auf Drucksache 18/5221.

Die Fraktion der CDU/CSU erinnerte daran, dass der Solidaritätszuschlag 1991 im Sachzusammenhang befristet
eingeführt worden sei. Grundsätzlich sei man sich einig, dass strukturschwache Regionen in Deutschland unter-
stützt werden müssten. In den Neuen Bundesländern habe man bisher viel schaffen können. Tatsächlich erkenne
man in vielen Fällen blühende Landschaften. Die Unterstützung strukturschwacher Regionen, die heute auch in
Westdeutschland notwendig sei, müsse nicht mehr mit dem Solidaritätszuschlag verknüpft werden. Der Bund
werde die Länder und Kommunen zwischen 2012 und 2017 um ca. 30 Mrd. Euro entlasten können, weil die
Entwicklung der Steuereinnahmen so positiv ausgefallen sei. Die Ehrlichkeit gegenüber den steuerzahlenden Bür-
gern gebiete es, den Solidaritätszuschlag nun auslaufen zu lassen. Wenn man es in der gegenwärtigen, fiskalisch
günstigen Lage nicht schaffe, würden Zweifel daran aufkommen, ob man es jemals bewerkstelligen werde kön-
nen.

Die Fraktion der SPD betonte dagegen, der Solidaritätszuschlag sei anders als die Solidarpakte I und II keines-
falls befristet eingeführt worden. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE. beschreibe korrekt die Auseinanderent-
wicklung der Lebensverhältnisse in Deutschland. Es sei weiterhin richtig, sich darüber Gedanken zu machen, wie
dies zu ändern sei. Man müsse berücksichtigen, dass sich ausnahmslos alle Bundesländer gemeinsam auf subop-
timale Umverteilungsmechanismen geeinigt hätten. Dies sei Teil der Ursachen für die zu beobachtenden Fehlent-
wicklungen. Dem Bund stünde aber mit den „Gemeinschaftsaufgaben“ ein Instrument zur Verfügung, gezielt auf
diese Problematik einzuwirken. Der vorliegende Antrag, der darauf nicht eingehe, sei zwar gut gemeint, greife
somit aber zu kurz. Daher könne man ihm am heutigen Tage nicht folgen.

Die Fraktion DIE LINKE. erläuterte, der vorliegende Antrag stamme vom Juli 2015. Das Thema des auslaufen-
den Solidarpakts II, des Länderfinanzausgleichs und der Zukunft des Solidaritätszuschlags seien weiterhin auf der
Tagesordnung, wie die jüngsten Presseberichte zu einer Überlegung des Bundefinanzministers über eine mögliche
Abschmelzung des Solidaritätszuschlags über einen Zeitraum von 10 Jahren gezeigt hätten. Die Fraktion DIE
LINKE. sei der Auffassung, der Solidaritätszuschlag sollte als Einnahme des Bundes für ausgleichende Prozesse
erhalten bleiben. Ein Solidarpakt III ausschließlich für die Neuen Bundesländer sei nicht mehr sinnvoll. Es müss-
ten alle strukturschwachen Regionen gefördert und dort wirtschaftliche Wachstumsprozesse angeregt werden.
Das Argument, die Aufrechterhaltung des Solidaritätszuschlags könnte juristisch als verfassungswidrig eingestuft
werden, sei nach Auffassung der Fraktion DIE LINKE. nicht stichhaltig. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen
Dienstes des Deutschen Bundestags unterstütze diese Sichtweise. Gegebenenfalls müsste man ansonsten eine
neue gesetzliche Grundlage schaffen. Die gegenwärtige Konstruktion des Solidaritätszuschlags entspreche dem
Leistungsfähigkeitsprinzip, und es gebe keinen Grund auf diese ca. 20 Mrd. Euro Einnahmen des Bundes zu
verzichten.

Der Antrag der Fraktion DIE LINKE. ziele auf einen Solidarpakt III ab, der durch den Solidaritätszuschlag finan-
ziert werden sollte. Die Gesetzesgrundlage zu einem Solidarpakt III würde dann auch erneut konkretisieren, wes-
wegen der Solidaritätszuschlag erhalten bleiben müsse. Es sei ein Fehler, die Haushaltssituation in Deutschland
zu positiv darzustellen. Es gebe weiterhin eine sehr große Infrastrukturlücke, die finanziert werden müsse. Dafür
könne der Solidaritätszuschlag einen Beitrag liefern.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstrich, sie teile die Auffassung, dass die Einnahmen des Soli-
daritätszuschlags auch nach dem Auslaufen des Solidarpakts II weiterhin notwendig sein werden, um die Finan-
zierung notwendiger öffentlicher Aufgaben in Deutschland zu gewährleisten. Die Tatsache, dass Gelder für In-
vestitionen derzeit teilweise überhaupt nicht abgerufen würden, liege unter anderem auch daran, dass die Perso-
nalsituation in den Ländern und Kommunen ungenügend sei, um wichtige Projekte zu administrieren. Man unter-
stütze den Antrag der Fraktion DIE LINKE. grundsätzlich. Allerdings könne man die Forderung nach einer Er-
haltung des Solidaritätszuschlags „in jetziger Höhe und Form“ nicht ohne Einschränkungen teilen. Die Fraktion

Drucksache 18/9694 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN habe zum Beispiel im Bereich der Bildungsfinanzierung zusätzliche Vorstellungen,
wie die Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen in Deutschland hergestellt werden sollte.

Berlin, den 21. September 2016

Dr. Axel Troost
Berichterstatter

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