BT-Drucksache 18/964

Verbindungen zwischen Angehörigen der neonazistischen Szene und Rockern bzw. Motorradclubs

Vom 31. März 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/964
18. Wahlperiode 31.03.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Martina Renner, Petra Pau, Harald Petzold (Havelland),
Frank Tempel, Birgit Wöllert und der Fraktion DIE LINKE.

Verbindungen zwischen Angehörigen der neonazistischen Szene und Rockern
bzw. Motorradclubs

In den letzten Jahren sind immer wieder personelle Verbindungen und Über-
schneidungen zwischen Angehörigen der neonazistischen Szene aus Kamerad-
schaften, extrem rechten Parteien und/oder deren Umfeld sowie dem Milieu
einzelner Motorradclubs (MCs) und deren Niederlassungen (Chaptern) zu Tage
getreten. Zwischen Neonazis und Rockern gebe es „personelle Verflechtungen,
gemeinsame Aktivitäten und einzelfallbezogene Kooperationen“ auf lokaler
Ebene, heißt es in einem Bericht des Bundeskriminalamtes (BKA) zu „Verbin-
dungen von Rechtsextremen und Rockern“ vom 8. Juni 2010 (www.focus.de/
politik/deutschland/bka-bericht-rocker-halten-neonazis-den-ruecken-frei_aid_
523908.html).
Im Juli 2012 wurde anlässlich einer Hausdurchsuchung bei einem Mitglied des
Chapters „Support 81“ aus Gummersbach, einer Unterstützergruppe der Hells
Angels, neben CDs mit rechtsradikaler Musik auch eine Panzerfaust aufge-
funden. Im gleichen Zeitraum wurden in Köln anlässlich einer polizeilichen
Durchsuchungsmaßnahme eine Panzerfaust, Schwarzpulver sowie rechtsradi-
kale Fahnen und Tonträger bei einem Mitglied des kurz zuvor verbotenen MC
„Red Devils“ (DER SPIEGEL vom 30. Juli 2012, www.spiegel.de/spiegel/
print/d-87562013.html) gefunden. Der Berliner Landesvorsitzende der NPD,
Sebastian Schmidtke, besuchte in den Jahren 2012 und 2013 mehrfach Veran-
staltungen des Gremium Motorcycle Clubs (Berliner Zeitung vom 16. Septem-
ber 2013, www.berliner-zeitung.de/berlin/nazis-und-rocker-npd-landeschef-zu-
besuch-bei-rockerclub,10809148,24334364.html). Der stellvertretende bayeri-
sche NPD-Landesvorsitzende, Sascha Roßmüller, ist „secretary“ der Bandidos
Regensburg und der frühere Leiter des Ordnungsdienstes des thüringischen Lan-
desverbandes der NPD, M. R., wurde Mitglied der Weimarer Unterstützungs-
gruppe der Hells Angels „Garde 81“ (DER SPIEGEL vom 30. Juli 2012,
a. a. O.). K. S., Präsident des Salzwedeler Chapters des „Red Devils“-MC war
Gründer der Kameradschaft „Freie Nationalisten Altmark West“. Bei einer
Durchsuchung des Vereinsheims in Salzwedel im Jahr 2011 wurden denn auch
Nazi-Devotionalien und Rechtsrock-CDs aufgefunden (DER SPIEGEL vom
30. Juli 2012, a. a. O.).
Anlässlich einer für eine Geburtstagsfeier erfolgten Anmietung eines über-
wiegend von Angehörigen der Wasserschutzpolizei Frankfurt am Main betriebe-
nen Wasser- und Freizeitsportclubs stellten wegen des Abspielens von volksver-
hetzender Musik, u. a. der Musikgruppe „Landser“, eingetroffene Polizeibeamte
fest, dass sich die Gäste der Feier aus Angehörigen der neonazistischen Szene
und Mitgliedern bzw. Unterstützern des Hells-Angels-Charters Landau/

Drucksache 18/964 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Rheinland-Pfalz zusammensetzten (Frankfurter Neue Presse vom 31. Juli 2013,
www.fnp.de/lokales/frankfurt/Hells-Angels-feierten-bei-der-Polizei;art675,
590134).
Der MC „Schwarze Schar“ in Wismar wurde von dem Betreiber des früheren
„Werwolf-Shop“ gegründet, in dem die neonazistische Szene um die Kamerad-
schaft „Werwölfe Wismar“ ein- und ausging. Dem MC „Schwarze Schar“ wur-
den im Jahr 2013 nach Angaben der Polizei 170 Straftaten zugerechnet, von de-
nen jede fünfte politisch motiviert sei (taz.die tageszeitung vom 1. Juli 2013,
www.taz.de/!119109/). Der MC „Schwarze Schar“ wurde inzwischen im Januar
2014 durch das zuständige Ministerium für Inneres und Sport des Landes Meck-
lenburg-Vorpommern verboten.
Nach Angaben des Präsidenten des Bundeskriminalamtes, Jörg Ziercke, in der
Sendung „heute journal“ des ZDF am 5. April 2013 müsse inzwischen von einer
Anzahl von ca. 400 bis 500 Personen bundesweit ausgegangen werden, die so-
wohl der extrem rechten Szene als auch verschiedenen MCs, deren Chaptern
und Unterstützern angehören. Daraus resultiere eine erhebliche Gefährdung
durch die Beschaffung von Waffen und das so rekrutierte Gewaltpotential.
Das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt geht inzwi-
schen von mindestens 39 Neonazis aus dem Bundesland Sachsen-Anhalt aus,
die gleichzeitig in Motorradclubs und im Rockermilieu tätig sind. Diese Zahlen
würden aber künftig deutlich ansteigen (www.mz-web.de/mitteldeutschland/
sachsen-anhalt-neonazis-interessieren-sich-fuer-rockerklubs,20641266,
26459850.html).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Erkenntnisse über die Zusammenarbeit überregionaler und regiona-

ler Strukturen von Rockerclubs mit Gruppierungen, Parteien und Organisa-
tionen der extrem rechten Szene sind der Bundesregierung – auch im regel-
mäßigen Austausch mit den Landesregierungen – bekannt geworden (bitte
aufschlüsseln unter Angabe der jeweiligen Bundesländer, der jeweiligen
MCs bzw. von deren Chaptern, des Zeitpunkts, seit wann welche Verbindun-
gen zu welchen neonazistischen Organisationen, Bands, Personen bestehen)?

2. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über rechtsextreme oder
rechtsextrem durchsetzte Chapter wie
a) Hells Angels MC,
b) Bandidos MC,
c) Gremium MC,
d) Red Devils MC,
e) Schwarze Schar MC,
f) Schwarze Jäger MC,
g) Blazes MC,
h) Division 39 Magdeburg MC,
i) Underdogs MC und
j) weitere MCs (bitte benennen)?

3. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung durch die Lagebilder der Si-
cherheitsbehörden darüber, dass Angehörige der neonazistischen Szene und
Mitglieder von Rockerclubs gemeinsam Straftaten begangen haben bzw. sich
strukturell unterstützen (bitte aufschlüsseln nach Bundesländern, Straftat-
beständen, Art der Unterstützung)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/964
4. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass Personen, die
das BKA und die Generalbundesanwaltschaft (GBA) im NSU-Komplex in
der so genannten 400er-Liste führen, Verbindungen zu Rockervereinigungen
hatten bzw. haben bzw. Mitglieder waren oder sind?

5. Wie viele der Personen, die das BKA und die GBA im NSU-Komplex in der
so genannten 400er-Liste führen, sind nach Kenntnis der Bundesregierung
auch Mitglieder in Rockervereinigungen, MCs und Bikerclubs (bitte auf-
schlüsseln unter Angabe der jeweiligen Bundesländer, der jeweiligen MCs
bzw. von deren Chaptern)?

6. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, dass es im Zu-
sammenhang mit polizeilichen Maßnahmen gegen Rockerclubs bzw. Motor-
radvereinigungen auch zur Einleitung von Ermittlungs- und Strafverfahren
aus dem Bereich der politisch motivierten Kriminalität – rechts – (PMK-
rechts) gekommen ist (bitte unter Angabe von Bundesländern, Orten, Namen
der Clubs/Vereinigungen/Chapter, Datum der Einleitung der Ermittlungen,
des Strafvorwurfs und ggf. des Ausgangs der Ermittlungs- und Strafver-
fahren)?

7. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung – auch durch den regel-
mäßigen Austausch mit den Landesregierungen – über geschäftliche Verbin-
dungen oder die Zusammenarbeit zwischen Mitgliedern von MCs, deren
Chaptern oder Unterstützer-MCs mit Angehörigen der neonazistischen Szene
(bitte aufschlüsseln unter Angabe der jeweiligen Bundesländer, der jewei-
ligen MCs bzw. von deren Chaptern, der Art der geschäftlichen Zusammen-
arbeit)?

8. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung – auch durch den regel-
mäßigen Austausch mit den Landesregierungen – über gemeinschaftlich
genutzte Treffpunkte bzw. Veranstaltungsorte durch Mitglieder von MCs,
deren Chaptern oder Unterstützer-MCs und Angehörigen der neonazistischen
Szene (bitte aufschlüsseln unter Angabe der jeweiligen Bundesländer, der
jeweiligen MCs bzw. von deren Chaptern, der Art der gemeinschaftlichen
Nutzung)?

Berlin, den 28. März 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.