BT-Drucksache 18/9547

Technische Überwachung und Kontrolle von Kommunikation und Internetnutzung in den Behörden des Bundes

Vom 2. September 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/9547
18. Wahlperiode 02.09.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Martina Renner, Frank Tempel, Ulla Jelpke, Jan Korte,
Katrin Kunert, Harald Petzold (Havelland), Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke,
Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Technische Überwachung und Kontrolle von Kommunikation und Internetnutzung
in den Behörden des Bundes

Durch Recherchen des „Mitteldeutschen Rundfunks“ (www.mdr.de/thueringen/
polizei-abhoerskandal-100.html) war Anfang August 2016 bekannt geworden,
dass bei verschiedenen Polizeidienststellen in Thüringen seit 1999 Telefonge-
spräche ohne Zustimmung der Gesprächspartner heimlich aufgezeichnet worden
sein sollen. Es besteht danach der Verdacht, dass zahlreiche Gespräche mit Staats-
anwälten, Rechtsanwälten, Justizbeamten, Sozialarbeitern oder Journalisten auf-
genommen wurden, die interne Polizeinummern anriefen (www.sueddeutsche.de/
politik/skandal-bei-der-polizei-abhoeren-und-aufklaeren-1.3107714). Bekannter-
maßen werden zwar Notrufe aufgezeichnet, die jetzt bekannt gewordene Praxis
in Thüringen ging hierüber jedoch offenbar deutlich hinaus.

Wir fragen die Bundesregierung:

I. Bundeskriminalamt (BKA)
1. Wurden und/oder werden im Bundeskriminalamt (BKA) Telefongespräche

innerhalb der Behörde oder mit Dritten außerhalb der Behörde mittels tech-
nischer Einrichtungen aufgezeichnet?

2. Wenn ja, in welchen, und wie vielen Fällen geschieht dies, und auf welcher
Grundlage jeweils (bitte die jeweils zugrunde liegende Rechtsvorschrift,
Dienstanweisung o. Ä. angeben)?

3. Seit wann wurden bzw. werden solche Aufzeichnungen im BKA angefertigt,
und wie lange werden diese gespeichert?

4. Werden über die gefertigten Aufzeichnungen und deren Inhalte darüber hin-
aus oder auch an deren Stelle Vermerke angefertigt?

5. Welchen Zwecken soll die Aufzeichnung von Gesprächsinhalten im Einzel-
fall dienen?

6. Wie und durch wen wurden bzw. werden die aufgezeichneten Gesprächsin-
halte verarbeitet und ausgewertet?

Drucksache 18/9547 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
7. Wer wird über die Tatsache der Aufzeichnung und Speicherung der Telefon-
gespräche und ggf. über deren Inhalte informiert, und wer kann auf diese
Daten zugreifen?
Zu welchen Zwecken und auf welcher Grundlage erfolgen diese Informatio-
nen und Kenntnisnahmen?
Werden diese protokolliert?

8. Wie lange werden die aus den Aufzeichnungen gewonnenen Daten vorge-
halten und gespeichert, und bei Vorliegen welcher Voraussetzungen ge-
löscht?

9. Wurden bzw. werden der behördliche Datenschutz, die Personalvertretung
und die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
über die jeweiligen Aufzeichnungen, Verarbeitung und die Gründe infor-
miert, und wann bzw. in welcher Form erfolgte dies jeweils?

10. Sind die Telekommunikationsanlagen im BKA mit Raumüberwachungs-
funktionen ausgestattet?
Wurden und sind diese deaktiviert, und wenn ja seit wann?
Wenn diese Funktion nicht deaktiviert wurden bzw. werden, aus welchen
Gründen unterblieb bzw. unterbleibt dies?
Wurden bzw. werden damit Aufzeichnungen durchgeführt, aus welchen
Gründen, in wie vielen Fällen, auf welcher Rechtsgrundlage und aufgrund
wessen Veranlassung, und was ist mit diesen Aufzeichnungen geschehen?

11. Wurden und/oder werden im BKA E-Mails und Internetprotokolle innerhalb
der Behörde oder mit Dritten außerhalb der Behörde mittels technischer Ein-
richtungen aufgezeichnet und gespeichert?

12. Wenn ja, in welchen Fällen geschieht dies, und auf welcher Grundlage je-
weils (bitte die jeweils zugrunde liegende Rechtsvorschrift, Dienstanweisung
o. Ä. angeben)?

13. Wie und durch wen wurden bzw. werden die aufgezeichneten Daten verar-
beitet und ausgewertet?

14. Wer wird über die Tatsache der Aufzeichnung und Speicherung der E-Mails
und Internetprotokolle und ggf. über deren Inhalte informiert, und wer kann
auf diese Daten zugreifen?
Zu welchen Zwecken und auf welcher Grundlage erfolgen diese Informatio-
nen und Kenntnisnahmen?
Werden diese protokolliert?

15. Wie lange werden die aus den Aufzeichnungen gewonnenen Daten vorge-
halten und gespeichert und bei Vorliegen welcher Voraussetzungen ge-
löscht?

16. Wurden bzw. werden der behördliche Datenschutz, die Personalvertretung
und die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
über die jeweiligen Aufzeichnungen, Verarbeitung der E-Mails und Internet-
protokolle und die Gründe informiert, und wann bzw. in welcher Form er-
folgte dies jeweils?

II. Bundespolizei
17. Wurden und/oder werden in der Bundespolizei Telefongespräche innerhalb

der Behörde oder mit Dritten außerhalb der Behörde mittels technischer Ein-
richtungen aufgezeichnet?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9547

18. Wenn ja, in welchen und wie vielen Fällen geschieht dies und auf welcher

Grundlage jeweils (bitte die jeweils zugrunde liegende Rechtsvorschrift,
Dienstanweisung o. Ä. angeben)?

19. Seit wann wurden bzw. werden solche Aufzeichnungen in der Bundespolizei
angefertigt, und wie lange werden diese gespeichert?

20. Werden über die gefertigten Aufzeichnungen und deren Inhalte darüber hin-
aus oder auch an deren Stelle Vermerke angefertigt?

21. Welchen Zwecken soll die Aufzeichnung von Gesprächsinhalten im Einzel-
fall dienen?

22. Wie und durch wen wurden bzw. werden die aufgezeichneten Gesprächsin-
halte verarbeitet und ausgewertet?

23. Wer wird über die Tatsache der Aufzeichnung und Speicherung der Telefon-
gespräche und ggf. über deren Inhalte informiert, und wer kann auf diese
Daten zugreifen?
Zu welchen Zwecken und auf welcher Grundlage erfolgen diese Informatio-
nen und Kenntnisnahmen?
Werden diese protokolliert?

24. Wie lange werden die aus den Aufzeichnungen gewonnenen Daten vorge-
halten und gespeichert, und bei Vorliegen welcher Voraussetzungen ge-
löscht?

25. Wurden bzw. werden der behördliche Datenschutz, die Personalvertretung
und die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
über die jeweiligen Aufzeichnungen, Verarbeitung und die Gründe infor-
miert, und wann bzw. in welcher Form erfolgte dies jeweils?

26. Sind die Telekommunikationsanlagen in der Bundespolizei mit Raumüber-
wachungsfunktionen ausgestattet?
Wurden und sind diese deaktiviert, und wenn ja seit wann?
Wenn diese Funktion nicht deaktiviert wurden bzw. werden, aus welchen
Gründen unterblieb bzw. unterbleibt dies?
Wurden bzw. werden damit Aufzeichnungen durchgeführt, aus welchen
Gründen, in wie vielen Fällen, auf welcher Rechtsgrundlage, und aufgrund
wessen Veranlassung, und was ist mit diesen Aufzeichnungen geschehen?

27. Wurden und/oder werden in der Bundespolizei E-Mails und Internetproto-
kolle innerhalb der Behörde oder mit Dritten außerhalb der Behörde mittels
technischer Einrichtungen aufgezeichnet und gespeichert?

28. Wenn ja, in welchen Fällen geschieht dies und auf welcher Grundlage jeweils
(bitte die jeweils zugrunde liegende Rechtsvorschrift, Dienstanweisung o. Ä.
angeben)?

29. Wie und durch wen wurden bzw. werden die aufgezeichneten Daten verar-
beitet und ausgewertet?

30. Wer wird über die Tatsache der Aufzeichnung und Speicherung der E-Mails
und Internetprotokolle und ggf. über deren Inhalte informiert, und wer kann
auf diese Daten zugreifen?
Zu welchen Zwecken und auf welcher Grundlage erfolgen diese Informatio-
nen und Kenntnisnahmen?
Werden diese protokolliert?

Drucksache 18/9547 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

31. Wie lange werden die aus den Aufzeichnungen gewonnenen Daten vorge-

halten und gespeichert und bei Vorliegen welcher Voraussetzungen ge-
löscht?

32. Wurden bzw. werden der behördliche Datenschutz, die Personalvertretung
und die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
über die jeweiligen Aufzeichnungen, Verarbeitung der E-Mails und Internet-
protokolle und die Gründe informiert, und wann bzw. in welcher Form er-
folgte dies jeweils?

III. Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV)
33. Wurden und/oder werden im Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) Tele-

fongespräche innerhalb der Behörde oder mit Dritten außerhalb der Behörde
mittels technischer Einrichtungen aufgezeichnet?

34. Wenn ja, in welchen und wie vielen Fällen geschieht dies, und auf welcher
Grundlage jeweils (bitte die jeweils zugrunde liegende Rechtsvorschrift,
Dienstanweisung o. Ä. angeben)?

35. Seit wann wurden bzw. werden solche Aufzeichnungen im BfV angefertigt,
und wie lange werden diese gespeichert?

36. Werden über die gefertigten Aufzeichnungen und deren Inhalte darüber hin-
aus oder auch an deren Stelle Vermerke angefertigt?

37. Welchen Zwecken soll die Aufzeichnung von Gesprächsinhalten im Einzel-
fall dienen?

38. Wie und durch wen wurden bzw. werden die aufgezeichneten Gesprächsin-
halte verarbeitet und ausgewertet?

39. Wer wird über die Tatsache der Aufzeichnung und Speicherung der Telefon-
gespräche und ggf. über deren Inhalte informiert, und wer kann auf diese
Daten zugreifen?
Zu welchen Zwecken und auf welcher Grundlage erfolgen diese Informatio-
nen und Kenntnisnahmen?
Werden diese protokolliert?

40. Wie lange werden die aus den Aufzeichnungen gewonnenen Daten vorge-
halten und gespeichert und bei Vorliegen welcher Voraussetzungen ge-
löscht?

41. Wurden bzw. werden der behördliche Datenschutz, die Personalvertretung
und die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
über die jeweiligen Aufzeichnungen, Verarbeitung und die Gründe infor-
miert, und wann bzw. in welcher Form erfolgte dies jeweils?

42. Sind die Telekommunikationsanlagen im BfV mit Raumüberwachungsfunk-
tionen ausgestattet?
Wurden und sind diese deaktiviert, und wenn ja, seit wann?
Wenn diese Funktion nicht deaktiviert wurden bzw. werden, aus welchen
Gründen unterblieb bzw. unterbleibt dies?
Wurden bzw. werden damit Aufzeichnungen durchgeführt, aus welchen
Gründen, in wie vielen Fällen, auf welcher Rechtsgrundlage und aufgrund
wessen Veranlassung, und was ist mit diesen Aufzeichnungen geschehen?

43. Wurden und/oder werden im BfV E-Mails und Internetprotokolle innerhalb
der Behörde oder mit Dritten außerhalb der Behörde mittels technischer Ein-
richtungen aufgezeichnet und gespeichert?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/9547

44. Wenn ja, in welchen Fällen geschieht dies und auf welcher Grundlage jeweils

(bitte die jeweils zugrunde liegende Rechtsvorschrift, Dienstanweisung o. Ä.
angeben)?

45. Wie und durch wen wurden bzw. werden die aufgezeichneten Daten verar-
beitet und ausgewertet?

46. Wer wird über die Tatsache der Aufzeichnung und Speicherung der E-Mails
und Internetprotokolle und ggf. über deren Inhalte informiert, und wer kann
auf diese Daten zugreifen?
Zu welchen Zwecken und auf welcher Grundlage erfolgen diese Informatio-
nen und Kenntnisnahmen?
Werden diese protokolliert?

47. Wie lange werden die aus den Aufzeichnungen gewonnenen Daten vorge-
halten und gespeichert und bei Vorliegen welcher Voraussetzungen ge-
löscht?

48. Wurden bzw. werden der behördliche Datenschutz, die Personalvertretung
und die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
über die jeweiligen Aufzeichnungen, Verarbeitung der E-Mails und Internet-
protokolle und die Gründe informiert, und wann bzw. in welcher Form er-
folgte dies jeweils?

IV. Bundesnachrichtendienst (BND)
49. Wurden und/oder werden im Bundesnachrichtendienst (BND) Telefonge-

spräche innerhalb der Behörde oder mit Dritten außerhalb der Behörde mit-
tels technischer Einrichtungen aufgezeichnet?

50. Wenn ja, in welchen und wie vielen Fällen geschieht dies und auf welcher
Grundlage jeweils (bitte die jeweils zugrunde liegende Rechtsvorschrift,
Dienstanweisung o. Ä. angeben)?

51. Seit wann wurden bzw. werden solche Aufzeichnungen im BND angefertigt,
und wie lange werden diese gespeichert?

52. Werden über die gefertigten Aufzeichnungen und deren Inhalte darüber hin-
aus oder auch an deren Stelle Vermerke angefertigt?

53. Welchen Zwecken soll die Aufzeichnung von Gesprächsinhalten im Einzel-
fall dienen?

54. Wie und durch wen wurden bzw. werden die aufgezeichneten Gesprächsin-
halte verarbeitet und ausgewertet?

55. Wer wird über die Tatsache der Aufzeichnung und Speicherung der Telefon-
gespräche und ggf. über deren Inhalte informiert, und wer kann auf diese
Daten zugreifen?
Zu welchen Zwecken und auf welcher Grundlage erfolgen diese Informatio-
nen und Kenntnisnahmen?
Werden diese protokolliert?

56. Wie lange werden die aus den Aufzeichnungen gewonnenen Daten vorge-
halten und gespeichert und bei Vorliegen welcher Voraussetzungen ge-
löscht?

57. Wurden bzw. werden der behördliche Datenschutz, die Personalvertretung
und die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
über die jeweiligen Aufzeichnungen, Verarbeitung und die Gründe infor-
miert, und wann bzw. in welcher Form erfolgte dies jeweils?

Drucksache 18/9547 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

58. Sind die Telekommunikationsanlagen im BND mit Raumüberwachungs-

funktionen ausgestattet?
Wurden und sind diese deaktiviert, und wenn ja seit wann?
Wenn diese Funktion nicht deaktiviert wurden bzw. werden, aus welchen
Gründen unterblieb bzw. unterbleibt dies?
Wurden bzw. werden damit Aufzeichnungen durchgeführt, aus welchen
Gründen, in wie vielen Fällen, auf welcher Rechtsgrundlage und aufgrund
wessen Veranlassung, und was ist mit diesen Aufzeichnungen geschehen?

59. Wurden und/oder werden im BND E-Mails und Internetprotokolle innerhalb
der Behörde oder mit Dritten außerhalb der Behörde mittels technischer Ein-
richtungen aufgezeichnet und gespeichert?

60. Wenn ja, in welchen Fällen geschieht dies und auf welcher Grundlage jeweils
(bitte die jeweils zugrunde liegende Rechtsvorschrift, Dienstanweisung o. Ä.
angeben)?

61. Wie und durch wen wurden bzw. werden die aufgezeichneten Daten verar-
beitet und ausgewertet?

62. Wer wird über die Tatsache der Aufzeichnung und Speicherung der E-Mails
und Internetprotokolle und ggf. über deren Inhalte informiert, und wer kann
auf diese Daten zugreifen?
Zu welchen Zwecken und auf welcher Grundlage erfolgen diese Informatio-
nen und Kenntnisnahmen?
Werden diese protokolliert?

63. Wie lange werden die aus den Aufzeichnungen gewonnenen Daten vorge-
halten und gespeichert und bei Vorliegen welcher Voraussetzungen ge-
löscht?

64. Wurden bzw. werden der behördliche Datenschutz, die Personalvertretung
und die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
über die jeweiligen Aufzeichnungen, Verarbeitung der E-Mails und Internet-
protokolle und die Gründe informiert, und wann bzw. in welcher Form er-
folgte dies jeweils?

V. Zoll
65. Wurden und/oder werden im Zoll Telefongespräche innerhalb der Behörde

oder mit Dritten außerhalb der Behörde mittels technischer Einrichtungen
aufgezeichnet?

66. Wenn ja, in welchen und wie vielen Fällen geschieht dies und auf welcher
Grundlage jeweils (bitte die jeweils zugrunde liegende Rechtsvorschrift,
Dienstanweisung o. Ä. angeben)?

67. Seit wann wurden bzw. werden solche Aufzeichnungen im Zoll angefertigt,
und wie lange werden diese gespeichert?

68. Werden über die gefertigten Aufzeichnungen und deren Inhalte darüber hin-
aus oder auch an deren Stelle Vermerke angefertigt?

69. Welchen Zwecken soll die Aufzeichnung von Gesprächsinhalten im Einzel-
fall dienen?

70. Wie und durch wen wurden bzw. werden die aufgezeichneten Gesprächsin-
halte verarbeitet und ausgewertet?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/9547

71. Wer wird über die Tatsache der Aufzeichnung und Speicherung der Telefon-

gespräche und ggf. über deren Inhalte informiert, und wer kann auf diese
Daten zugreifen?
Zu welchen Zwecken und auf welcher Grundlage erfolgen diese Informatio-
nen und Kenntnisnahmen?
Werden diese protokolliert?

72. Wie lange werden die aus den Aufzeichnungen gewonnenen Daten vorge-
halten und gespeichert und bei Vorliegen welcher Voraussetzungen ge-
löscht?

73. Wurden bzw. werden der behördliche Datenschutz, die Personalvertretung
und die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
über die jeweiligen Aufzeichnungen, Verarbeitung und die Gründe infor-
miert, und wann bzw. in welcher Form erfolgte dies jeweils?

74. Sind die Telekommunikationsanlagen im Zoll mit Raumüberwachungsfunk-
tionen ausgestattet?
Wurden und sind diese deaktiviert, und wenn ja, seit wann?
Wenn diese Funktion nicht deaktiviert wurden bzw. werden, aus welchen
Gründen unterblieb bzw. unterbleibt dies?
Wurden bzw. werden damit Aufzeichnungen durchgeführt, aus welchen
Gründen, in wie vielen Fällen, auf welcher Rechtsgrundlage und aufgrund
wessen Veranlassung, und was ist mit diesen Aufzeichnungen geschehen?

75. Wurden und/oder werden im Zoll E-Mails und Internetprotokolle innerhalb
der Behörde oder mit Dritten außerhalb der Behörde mittels technischer Ein-
richtungen aufgezeichnet und gespeichert?

76. Wenn ja, in welchen Fällen geschieht dies und auf welcher Grundlage jeweils
(bitte die jeweils zugrunde liegende Rechtsvorschrift, Dienstanweisung o. Ä.
angeben)?

77. Wie und durch wen wurden bzw. werden die aufgezeichneten Daten verar-
beitet und ausgewertet?

78. Wer wird über die Tatsache der Aufzeichnung und Speicherung der E-Mails
und Internetprotokolle und ggf. über deren Inhalte informiert, und wer kann
auf diese Daten zugreifen?
Zu welchen Zwecken und auf welcher Grundlage erfolgen diese Informatio-
nen und Kenntnisnahmen?
Werden diese protokolliert?

79. Wie lange werden die aus den Aufzeichnungen gewonnenen Daten vorge-
halten und gespeichert und bei Vorliegen welcher Voraussetzungen ge-
löscht?

80. Wurden bzw. werden der behördliche Datenschutz, die Personalvertretung
und die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
über die jeweiligen Aufzeichnungen, Verarbeitung der E-Mails und Internet-
protokolle und die Gründe informiert, und wann bzw. in welcher Form er-
folgte dies jeweils?

Berlin, den 2. September 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.