Vom 28. März 2014
Deutscher Bundestag Drucksache 18/952
18. Wahlperiode 28.03.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Dr. Valerie Wilms,
Annalena Baerbock, Matthias Gastel, Anja Hajduk, Christian Kühn (Tübingen),
Stephan Kühn (Dresden), Steffi Lemke, Peter Meiwald, Dr. Julia Verlinden
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Überschüsse der Regel- und Ausgleichsenergieumlage bei Erdgas
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Auf welchen Betrag summiert sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Rückerstattung der Regel- und Ausgleichsenergieumlage beim Erdgas an die
Bilanzkreisverantwortlichen, die von April bis September 2013 erhoben
wurde?
2. Welchen Betrag haben nach Kenntnis der Bundesregierung die einzelnen Bi-
lanzkreisverantwortlichen erstattet bekommen?
3. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung ähnliche Überschüsse für das
Winterhalbjahr 2013/2014, und falls ja, in welcher Höhe?
4. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung vor dem April 2013 Überschüsse
bei der Regel- und Ausgleichsenergieumlage, und falls ja, was ist damit ge-
schehen?
5. Besteht nach Einschätzung der Bundesregierung eine Pflicht, dass die End-
kunden die gezahlte und nicht benötigte Regel- und Ausgleichsenergieum-
lage von den Bilanzkreisverantwortlichen erstattet bekommen?
6. Plant die Bundesregierung, die Frage der Erstattung an Endkunden rechts-
sicher und adäquat zum vom Endkunden getragenen Regelenergierisiko zu
regeln?
7. Ist der rechtliche Rahmen bzw. sind die regulatorischen Vorgaben zur Ge-
währleistung einer diskriminierungsfreien und nicht wettbewerbsverzerren-
den Weitergabe von Be- und Entlastungen nach Auffassung der Bundesregie-
rung ausreichend, oder sieht die Bundesregierung hier Handlungsbedarf?
Wenn ja, an welchen Stellen?
8. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das deutsche Bilanzierungssys-
tem „GABi Gas“ den europarechtlichen Anforderungen noch hinreichend ge-
nügt?
Falls nicht, welche Ansatzpunkte für Verbesserungen, Ergänzungen und har-
monisierende Regelungen sieht die Bundesregierung?
Berlin, den 28. März 2014
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion