BT-Drucksache 18/9509

Neue Drohnenpläne der Bundeswehr - Ersatz von Drohnen des Typs LUNA und KZO durch das Nachfolgesystem HUSAR ab 2018

Vom 30. August 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/9509
18. Wahlperiode 30.08.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andrej Hunko, Christine Buchholz, Frank Tempel,
Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Höger, Jan Korte, Niema Movassat,
Dr. Alexander S. Neu, Harald Petzold (Havelland), Martina Renner,
Dr. Petra Sitte, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.

Neue Drohnenpläne der Bundeswehr - Ersatz von Drohnen des Typs LUNA
und KZO durch das Nachfolgesystem HUSAR ab 2018

Die geplante Nutzungsdauer der von der Bundeswehr (Heer) genutzten Drohnen
des Typs LUNA und KZO ist bis zum Jahr 2020 begrenzt (Bundestagsdrucksache
18/5810). Die Drohnen dienen zur „luftgestützten Aufklärung im Interessenbe-
reich bis 100 Kilometer“. Zum Ausgleich einer „Fähigkeitslücke“ entwickelt die
Bundeswehr derzeit das Nachfolgesystem „HUSAR“ („Hocheffizientes Unbe-
manntes System zur Aufklärung mittlerer Reichweite“). Entsprechende Forde-
rungen an das System wurden im Dokument „Fähigkeitslücke und Funktionale
Forderung“ (FFF) mit dem Vorhabenbegriff „AAmRbO“ („Abbildende Aufklä-
rung in mittlerer Reichweite für bodengebundene Operationen“) zusammenge-
fasst. Zu den „Kernleistungen“ zählen „höchste Mobilität und Verfügbarkeit
durch Start- und Landefähigkeit ohne Verwendung ortsfester Strukturen“, „bal-
listischer Schutz für die Bediener“, „Flugzeiten von mehr als 12 Stunden“,
„Reichweiten von bis zu 100 Kilometern“, „Einsatzhöhen bis 6.000 Meter“,
„Verwendung von leistungsfähiger, marktverfügbarer, modularer Multi-Senso-
rik“, „Einbindung in NATO-Architekturen“, „konsequente Berücksichtigung der
für taktische UAS geforderten STANAG“ sowie „Berücksichtigung der gelten-
den Zulassungsrichtlinien“. Durch Erfüllung der Kriterien soll sich „HUSAR“ in
ein „Gesamtkonzept UAS“ der Bundeswehr einpassen und die Systeme MALE
(vermutlich „Heron TP“) und HALE (vermutlich „Triton“) der Deutschen Luft-
waffe im unteren Flughöhenbereich und bei tiefen Wolkenuntergrenzen ergän-
zen. Unklar ist, ob für „HUSAR“ neue Drohnen gekauft, bestehende Drohnen
verbessert oder neue Drohnen entwickelt werden sollen. Die verschiedenen An-
sätze könnten auch kombiniert werden. Das Bundesministerium der Verteidigung
hat bei der Firma IABG eine millionenschwere Studie „Technisch-wirtschaftliche
Untersuchung taktischer UAS-Systeme mittlerer Reichweite“ zur möglichen Ent-
wicklung eines Systems „HUSAR“ beauftragt. Ergebnisse sollten im April 2016
vorliegen. Die derzeitigen Planungen gehen laut der Antwort der Bundesregie-
rung auf Bundestagsdrucksache 18/5810 von einer Verfügbarkeit des ersten
neuen „HUSAR“-Systems im zweiten Halbjahr 2018 aus.

Drucksache 18/9509 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche „Drohnensysteme deutscher sowie internationaler Herstellerfirmen“
wurden mittlerweile im Rahmen der weltweit durchgeführten Marktsichtung
für das System „HUSAR“ als „prinzipiell geeignet“ identifiziert?

2. Inwiefern wurde die bei der Firma IABG in Auftrag gegebene Studie „Tech-
nisch-wirtschaftliche Untersuchung taktischer UAS-Systeme mittlerer
Reichweite“ zur möglichen Entwicklung eines Systems „HUSAR“ mittler-
weile abgeschlossen und vorgelegt?

3. Wie lautet der konkrete, ursprüngliche Arbeitsauftrag für die Erstellung der
Studie, und welche Fragen wurden geprüft?

4. Inwiefern wurden die „Optionsleistungen“ in Höhe von weiteren
1,1 Mio. Euro ausgelöst, und welche Gründe führte die IABG hierfür an?

5. Welche weiteren Fragen wurden oder werden im Zuge der in Anspruch ge-
nommen „Optionsleistungen“ geprüft?

6. Welche marktverfügbaren Systeme wurden in der Studie „Technisch-wirt-
schaftliche Untersuchung taktischer UAS-Systeme mittlerer Reichweite“ zur
möglichen Entwicklung eines Systems „HUSAR“ verglichen?

7. Welche Produktverbesserungen in Nutzung befindlicher Drohnensysteme
wurden untersucht?

8. Welche Kernaussagen trifft die Studie hinsichtlich Flugzeit, Reichweite und
Flughöhe von welchen geeigneten Drohnen?

9. Wann und wo wird die Studie (sofern bereits vorliegend) derzeit geprüft, und
wann soll diese Prüfung abgeschlossen sein?

10. Welche weiteren Untersuchungen werden derzeit zum System „HUSAR“
durchgeführt, wer ist damit beauftragt, welche Kosten entstehen hierfür, und
wann sollen Ergebnisse vorliegen?

11. Mit welchem Ergebnis haben das Bundesministerium der Verteidigung und
die Bundeswehr bewertet, welche Drohnensysteme deutscher sowie interna-
tionaler Herstellerfirmen bei der Umsetzung der Forderungen der „Fähig-
keitslücke und Funtionale Forderung (FFF) berücksichtigt werden können?

12. Sofern die Bewertung weiterhin andauert, wann soll diese abgeschlossen
sein?

13. Welche Anforderungen stellen die FFF an die Fähigkeiten der in „HUSAR“
betreibbaren elektro-optischen (EO), Infrarot (IR), Synthetic Aperture Radar
(SAR) sowie weiteren signalerfassenden Sensoren, „kombiniert oder als
Wechselnutzlasten“?

14. Welche der im Rahmen der Vorbereitung eines Systems „HUSAR“ bekannt
gewordene entsprechende Sensorik hält die Bundeswehr nunmehr für geeig-
net?

15. Inwiefern liegen die für April 2016 angekündigten Ergebnisse zur Einbettung
des Systems „HUSAR“ in das „NATO Architecture Framework“ mittler-
weile vor?

16. Welche Schnittstellen des Systems „HUSAR“ existieren demnach „inner-
halb und außerhalb der Bundeswehr“?

17. Welche Lösungsvorschläge hat die Bundeswehr wie geplant bis 30. April
2016 auf Basis der vorliegenden funktionalen Forderungen erarbeitet?

18. Sofern mit der Erstellung von Lösungsvorschlägen noch nicht begonnen
wurde, wann soll dies erfolgen?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9509

19. Wann will der Generalinspekteur der Bundeswehr nach gegenwärtigem

Stand seine Auswahlentscheidung treffen?
20. Inwiefern hält die Bundesregierung den Zeitplan für realistisch, wonach das

erste System „HUSAR“ im Jahr 2018 verfügbar sein soll?
21. Wann will der Generalinspekteur der Bundeswehr nach gegenwärtigem

Stand seine Auswahlentscheidung für das System „AImEG“ der Marine tref-
fen?

22. Welche Ergebnisse kann die Bundesregierung zur „Detaillierung der funkti-
onalen Anforderungen“ für das System „AImEG“ mitteilen?

23. Welche Aussagen trifft die als „detaillierte Spezifikationsunterlagen“ be-
zeichnete IABG-Studie für das System „AImEG“?

24. Wann soll das System „AImEG“ verfügbar sein, und welcher Zeitplan unter
Einbindung der zuständigen Dienststellen existiert hierfür?

Berlin, den 30. August 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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