BT-Drucksache 18/9422

Anwendung der Richtlinie für die Zusammenarbeit der Verfassungsschutzbehörden, des Bundesnachrichtendienstes (BND), des Militärischen Abschirmdienstes (MAD), der Polizei und der Strafverfolgungsbehörden in Staatsschutzangelegenheiten (Zusammenarbeitsrichtlinie)

Vom 15. August 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/9422
18. Wahlperiode 15.08.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Martina Renner, Frank Tempel, Dr. André Hahn, Katrin Kunert,
Petra Pau, Harald Petzold (Havelland), Kersten Steinke und
der Fraktion DIE LINKE.

Anwendung der Richtlinie für die Zusammenarbeit der
Verfassungsschutzbehörden, des Bundesnachrichtendienstes (BND), des
Militärischen Abschirmdienstes (MAD), der Polizei und der
Strafverfolgungsbehörden in Staatsschutzangelegenheiten
(Zusammenarbeitsrichtlinie)

In der o. g. Richtlinie vom 18. September 1970 in der Fassung vom 23. Juli 1973
wird die Zusammenarbeit der verschiedenen Geheimdienstbehörden mit Polizei
und Staatsanwaltschaften geregelt. Im Kontext mit dem parlamentarischen Auf-
klärungsbemühen zur Rolle staatlicher Stellen im Zusammenhang mit dem
rechtsterroristischen Netzwerk Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) erga-
ben sich vielfältige Fragen im Hinblick auf mögliche Einflussnahmen der Verfas-
sungsschutzbehörden auf Ermittlungs- und Strafverfolgungstätigkeit der Polizei,
Staatsanwaltschaften und den Gerichten (vgl. u. a.: Das NSU-Prozess-Blog auf
zeit-online vom 10. Mai 2016: „Wie die Fahndung nach den Terroristen behindert
wurde“, http://blog.zeit.de/nsu-prozess-blog/2016/05/10/geheimniskramer-bleiben-
geheim/oder neues deutschland vom 18. Januar 2013: Schnüffelei beim Staatsan-
walt, www.neues-deutschland.de/artikel/810282.schnueffelei-beim-staatsanwalt.
html sowie „Untersuchungsausschuss Rechtsterrorismus in Bayern“, Drucksa-
che 16/17740 des Bayerischen Landtages, www.bayern.landtag.de/fileadmin/
images/content/NEU_Drs_16-17740_NSU_FINAL_18072013.pdf, S. 73ff.).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. In wie vielen und welchen Fällen nach 1990 fand § 9 unter III Anwendung

(bitte nach Zahl, Jahr, beteiligte Polizeibehörde, Bundesland, Phänomenbe-
reich auflisten)?

2. In wie vielen und welchen Fällen nach 1990 fand § 11 unter IV Anwendung
(bitte nach Zahl, Jahr, beteiligte Verfassungsschutzbehörde, beteiligte Staats-
anwaltschaft, beteiligte Polizei, Straftatvorwurf des Ermittlungsverfahrens,
das angehalten wurde, Dauer der Unterbrechung der Ermittlungstätigkeit,
Grund der Intervention der Verfassungsschutzbehörden auflisten)?

3. In wie vielen und welchen Fällen nach 1990 fand § 14 unter IV Anwendung
(bitte nach Zahl, Jahr, beteiligte Geheimdienstbehörde, beteiligte Polizei, be-
teiligte Staatsanwaltschaft, Grund der Intervention der Geheimdienstbe-
hörde, Folge aus dieser Intervention auflisten)?

Drucksache 18/9422 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
4. In wie vielen und welchen Fällen nach 1990 fand § 15 Absatz 1 Anwendung
(bitte nach Zahl, Jahr, beteiligte Geheimdienstbehörde, beteiligte Polizeibe-
hörde, Strafvorwurf im Ermittlungsverfahren, Art des Verfahrensbeteiligten
auflisten)?

5. In wie vielen und welchen Fällen nach 1990 fand § 15 Absatz 2 Anwendung
(bitte nach Zahl, Jahr, beteiligte Geheimdienstbehörde, beteiligte Polizeibe-
hörde, Strafvorwurf im Ermittlungsverfahren, Art der Ermittlungsmaß-
nahme, zu der zugezogen wurde, auflisten)?

6. In wie vielen und welchen Fällen nach 1990 fand § 15 Absatz 3 Anwendung
(bitte nach Zahl, Jahr, beteiligter Geheimdienstbehörde, beteiligter Polizei-
behörde, Strafvorwurf im Ermittlungsverfahren und Art des Dokuments bzw.
Protokolls, das weitergegeben wurde, auflisten)?

7. In wie vielen und welchen Fällen haben ausländische Nachrichtendienste
direkt Belange gegenüber deutschen Ermittlungs- und Strafverfolgungsbe-
hörden unter Berufung auf die Zusammenarbeitsrichtlinie angezeigt und/
oder durchgesetzt (bitte nach Zahl, Jahr, beteiligtem Nachrichtendienst, be-
teiligter Ermittlungs- oder Strafverfolgungsbehörde, Strafvorwurf im Ermitt-
lungsverfahren und Art der Ermittlungsmaßnahme auflisten)?

8. In wie vielen und welchen Fällen haben ausländische Nachrichtendienste
vermittelt über Dritte Belange gegenüber deutschen Ermittlungs- und Straf-
verfolgungsbehörden unter Berufung auf die Zusammenarbeitsrichtlinie an-
gezeigt und/oder durchgesetzt (bitte nach Zahl, Jahr, beteiligtem Nachrich-
tendienst, beteiligter Ermittlungs- oder Strafverfolgungsbehörde, Strafvor-
wurf im Ermittlungsverfahren und Art der Ermittlungsmaßnahme auflisten)?

Berlin, den 15. August 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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