BT-Drucksache 18/9382

Bilanz 10 Jahre Elterngeld

Vom 9. August 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/9382
18. Wahlperiode 09.08.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jörn Wunderlich, Sigrid Hupach, Dr. Rosemarie Hein,
Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.

Bilanz 10 Jahre Elterngeld

Am 20. Juni 2006 wurde das Elterngeld mit einem Gesetzentwurf der Fraktionen
der CDU/CSU und SPD in den Deutschen Bundestag eingebracht, bereits zum
1. Januar 2007 ist es in Kraft getreten. Inzwischen sind fast 10 Jahre vergangen
und das Elterngeldgesetz wurde mehrfach reformiert.
Grundlegender Unterschied zu dem vorherigen Erziehungsgeld ist, dass es sich
bei dem Elterngeld um eine Lohnersatzleitung handelt. Das Erziehungsgeld be-
trug pauschal monatlich 300 Euro bei einer Laufzeit von 24 Monaten. Die
Höchstbezugsdauer des Elterngeldes beträgt inklusive Partnermonaten 14 Mo-
nate, wenn sich die Eltern die Elternzeit teilen. Betreut ein Elternteil allein, so
können maximal 12 Monate Elternzeit genommen werden. Die Höhe des Eltern-
geldes orientiert sich am Erwerbseinkommen des betreuenden Elternteils und be-
trägt ungefähr 67 Prozent des jeweiligen vorherigen Einkommens. Dabei gibt es
ein Mindestelterngeld in Höhe von monatlich 300 Euro, nach oben hin ist das
Elterngeld bei 1 800 Euro gedeckelt.
Bereits im Jahr 2008 wurde das erste Änderungsgesetz eingebracht, um die An-
gleichung der unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten des Elterngeldes für
Familien vorzunehmen. Mit einer weiteren Änderung im Rahmen des Sparpakets
2010 wurde beschlossen, dass das Elterngeld beim Bezug von Arbeitslosen-
geld (ALG) II angerechnet wird. Damit wurde den erwerbslosen Bezieherinnen
und Beziehern von Hartz-IV-Leistungen das Elterngeld aus Sicht der Fragesteller
de facto gestrichen. Mit dieser Benachteiligung wurden neben allen Familien im
ALG-II-Bezug auch viele Alleinerziehende getroffen, da diese sich überwiegend
auf Grund der schwierigen Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Bezug von
ALG II befinden.
Mit der letzten Änderung und der Einführung des ElterngeldPlus wurde eine Fle-
xibilisierung des Elterngeldbezuges eingeführt und somit das Problem des dop-
pelten Anspruchsverbrauchs gelöst. Die Voraussetzungen für den Bezug von
ElterngeldPlus, wie zum Beispiel die Mindestwochenarbeitszeit von 25 bis 30
Stunden, benachteiligen vor allem Alleinerziehende, da diese oft die Mindestwo-
chenarbeitszeit nicht erreichen. Die Anrechnung des Elterngeldes bei ALG-II-
Bezug wurde nicht rückgängig gemacht ebenso wie eine Anpassung der Eltern-
geldhöhe auf Grund der Inflation der letzten Jahre, obwohl dies von Verbänden
und der Opposition gefordert wurde (vgl. u. a. die Stellungnahme des Verbandes
alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e. V. (VAMV) zum Entwurf
eines Gesetzes zur Einführung des Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und
einer flexibleren Elternzeit im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz).

Drucksache 18/9382 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
 

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Kinder wurden seit dem Jahr 2007 nach Kenntnis der Bundesre-

gierung geboren (bitte nach Jahren, Bundesländern, Landkreisen und kreis-
freien Städten aufschlüsseln)?
Für wie viele der jeweils geborenen Kinder hatten die Eltern nach Kenntnis
der Bundesregierung einen Rechtsanspruch auf Elterngeld?
Wie viele Eltern waren zum Zeitpunkt des Elterngeldbezugs Alleinerzie-
hende?

2. Wie viele Frauen und Männer haben das Elterngeld seit dem 1. Januar 2007
bis zum 31. Dezember 2015 in Anspruch genommen (bitte jeweils nach Jah-
ren, alleinerziehend oder in einer Zwei-Eltern-Familie, Bundesländern,
Landkreisen, kreisfreien Städten und Kinderanzahl aufschlüsseln)?

3. Wie lange haben Frauen und Männer seit dem Jahr 2007 das Elterngeld in
Anspruch genommen (bitte jeweils nach Jahren, alleinerziehend oder in einer
Zwei-Eltern-Familie, genommenen Monaten, Bundesländern, Landkreisen
und kreisfreien Städten aufschlüsseln)?

4. Wie hoch war seit dem Jahr 2007 der Anteil der Frauen (in Prozent), die
Elterngeld in Höhe von 300 Euro, 300 bis 500 Euro, 500 bis 750 Euro,
750 bis 1 000 Euro, 1 000 bis 1 250 Euro, 1 250 bis 1 500 Euro, 1 500 bis
1 800 Euro erhalten haben (bitte nach Jahren, Bundesländern, Landkreisen
und kreisfreien Städten aufschlüsseln)?

5. Wie hoch war seit dem Jahr 2007 der Anteil der Männer (in Prozent), die
Elterngeld in Höhe von 300 Euro, 300 bis 500 Euro, 500 bis 750 Euro,
750 bis 1 000 Euro, 1 000 bis 1 250 Euro, 1 250 bis 1 500 Euro, 1 500 bis
1 800 Euro erhalten haben (bitte nach Jahren, Bundesländern, Landkreisen
und kreisfreien Städten aufschlüsseln)?

6. Wie hoch war seit dem Jahr 2007 der Anteil der Frauen und der Männer (in
Prozent), die Elterngeld nicht als Lohnersatzleistung, sondern auf der Basis
des Mindestelterngeldes von 300 Euro (plus eventueller Zuschläge wie Ge-
schwisterbonus bzw. Mehrlingsbonus) erhalten haben (bitte jeweils nach
Jahren aufschlüsseln)?

7. Wie hat sich seit dem Jahr 2007 der Anteil der Frauen und Männer, die ein
Nettoeinkommen unter 1 000 Euro beziehen und bei der Berechnung des El-
terngeldes von Niedriglohnzuschlag gemäß § 2 Absatz 2 des Bundeseltern-
geld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) profitieren, entwickelt (bitte jeweils
nach Jahren, Bundesländern, absoluten und relativen Zahlen aufschlüsseln)?

8. Wie hoch ist seit dem Jahr 2007 der Anteil der Frauen und der Männer, die
ein Nettoeinkommen über 1 200 Euro beziehen und bei der Berechnung des
Elterngeldes gemäß § 2 Absatz 2 BEEG Abzüge erhalten (bitte jeweils nach
Jahren, Bundesländern, absoluten und relativen Zahlen aufschlüsseln)?

9. Wie hat sich der Anteil der Frauen, die Teilelterngeld bzw. zeitweise Teil-
elterngeld bezogen haben, seit dem Jahr 2007 entwickelt, und über welchen
Zeitraum wird das Teilelterngeld bezogen (bitte nach Jahren, alleinerziehend
oder in einer Zwei-Eltern-Familie und nach Bundesländern aufschlüsseln)?

10. Wie hat sich der Anteil der Männer, die Teilelterngeld bzw. zeitweise Teil-
elterngeld bezogen haben, seit dem Jahr 2007 entwickelt, und über welchen
Zeitraum wird das Teilelterngeld bezogen (bitte nach Jahren, alleinerziehend
oder in einer Zwei-Eltern-Familie und nach Bundesländern aufschlüsseln)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9382
 

11. Wie hat sich der Anteil der Frauen und Männer seit dem Jahr 2007 entwi-
ckelt, die gleichzeitig Elterngeld bzw. Teilelterngeld bezogen haben, und
über welchen Zeitraum wurde das Teilelterngeld bezogen (bitte jeweils nach
Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?

12. Wie viele Mütter und Väter haben in den letzten Jahren die Elternzeit genutzt
(bitte nach Elternzeitmonaten für Mütter und Väter in den letzten Jahren auf-
schlüsseln)?

13. Wie viele Mütter und Väter der seit dem 1. Juli 2015 geborenen Kinder er-
füllen nach Kenntnis der Bundesregierung überhaupt die Voraussetzung, um
rein theoretisch den Partnerbonus in Anspruch nehmen zu können (Verkür-
zung einer Vollzeit- bzw. nahezu Vollzeittätigkeit auf eine Arbeitszeit von
25 bis 30 Stunden pro Woche), und wie viele davon nehmen bzw. nahmen
den Partnerbonus tatsächlich in Anspruch (bitte nach Quartal, Geschlecht,
Bundesland, Zeitraum des Bezugs und Arbeitsstunden aufschlüsseln)?
Wie hoch ist dabei der Zuschlag zum Elterngeld?

14. Wie viele Mütter und Väter haben seit der Einführung des ElterngeldPlus
und der Partnermonate diese genutzt (bitte jeweils nach ElterngeldPlus und
Partnerbonus, Quartal, Geschlecht, Bundesland, Zeitraum des Bezugs, al-
leinerziehend oder in einer Zwei-Eltern-Familie und nach Arbeitsstunden
aufschlüsseln)?

15. Wie hoch ist das Elterngeld für Mütter und Väter, die sich für ElterngeldPlus
und Partnermonate entscheiden (bitte jeweils nach ElterngeldPlus und Part-
nerbonus, Quartal, Geschlecht, Zeitraum des Bezugs und nach Arbeitsstun-
den aufschlüsseln)?

16. Wie lange dauert nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich die
Bearbeitung eines Elterngeldantrages (bitte nach Jahren und Bundesländern
aufschlüsseln)?

17. Wie viele Elterngeldberatungsstellen gibt es nach Kenntnis der Bundesregie-
rung (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

18. Wie lange dauern nach Kenntnis der Bundesregierung im Schnitt Beratungs-
gespräche zum Elterngeld (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

19. Welchen Umfang hat nach Kenntnis der Bundesregierung das Antragsfor-
mular zum Elterngeld, und welche Unterlagen/Nachweise müssen zur Bear-
beitung eines Antrages vorliegen?
Wie hat sich der Umfang des Antragsformulars seit Inkrafttreten des Eltern-
geldes verändert?

20. Wie hat sich der Wert des Elterngeldes gemessen am Verbraucherpreisindex
seit dem Jahr 2007 entwickelt (bitte nach Jahren sowie Mindestelterngeld
und Höchstelterngeld aufschlüsseln)?
Wie hat sich der Wert des Mindestelterngeldes in Höhe von 300 Euro ge-
messen am Verbraucherpreisindex des im Jahr 1986 eingeführten Erzie-
hungsgeldes von damals 600 DM entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüs-
seln)?

21. Wie hoch sind die Einsparungen im Bundeshaushalt seit der Anrechnung des
Elterngeldes auf den Arbeitslosengeld-II-Bezug?

22. Wie hat sich der Haushaltstitel zum Elterngeld seit seiner Einführung entwi-
ckelt (bitte nach Haushaltsjahren aufschlüsseln)?

Drucksache 18/9382 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
 

23. Gibt es aus Sicht der Bundesregierung Handlungsbedarf in Bezug auf den
Elterngeldbezug von Alleinerziehenden, insbesondere wenn es um das El-
terngeldPlus geht?
Wenn ja, wann soll die entsprechende Initiative eingebracht werden?
Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 9. August 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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