BT-Drucksache 18/9298

Möglicher Weiterentwicklungsbedarf in der Aus- und Fortbildung sowie Berufspraxis von medizinisch-technischen Assistentinnen und Assistenten

Vom 27. Juli 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/9298
18. Wahlperiode 27.07.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Birgit Wöllert, Sabine Zimmermann (Zwickau),
Eva Bulling-Schröter, Sigrid Hupach, Katja Kipping, Ralph Lenkert,
Birgit Menz, Cornelia Möhring, Azize Tank, Kathrin Vogler, Harald Weinberg,
Jörn Wunderlich, Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Möglicher Weiterentwicklungsbedarf in der Aus- und Fortbildung sowie
Berufspraxis von medizinisch-technischen Assistentinnen und Assistenten

Medizinisch-technische Assistentinnen und Assistenten (MTA) erbringen auf
verschiedenen Gebieten der gesundheitlichen und medizinischen Versorgung
wichtige Leistungen:
 Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentinnen und -assistenten (MTLA)

führen selbstständig Untersuchungen im Labor durch, die dann die Vorausset-
zungen vieler medizinischer Diagnosen bilden.

 MTA für Funktionsdiagnostik (MTAF) wenden funktionsdiagnostische Me-
thoden und Messverfahren an, um Störungen verschiedener Körperbereiche zu
erkennen, bspw. in der Lunge, im Herz-Kreislaufsystem oder Nervensystem.

 Beim Einsatz von Strahlen zur Erkennung und Heilung von Krankheiten spie-
len medizinisch-technische Radiologieassistentinnen und -assistenten
(MTRA) eine unverzichtbare Rolle; sie verabreichen u. a. Kontrastmittel und
sind an der Erstellung von Diagnosen beteiligt.

 Veterinärmedizinisch-technische Assistentinnen und Assistenten (VMTA)
führen u. a. in Veterinäruntersuchungsämtern Untersuchungen zur Diagnostik
von Tierkrankheiten durch, überprüfen im Labor vom Tier stammende Lebens-
mittel u. v. a. m.

Für die Qualität der gesundheitlichen und medizinischen Versorgung ist die Qua-
lität der Ausbildung in den einzelnen Berufen von herausragender Bedeutung –
der Bereich der MTA macht dabei keine Ausnahme. Ebenfalls Einfluss auf die
Versorgungsqualität und auf die Motivation der Beschäftigten nehmen die Mög-
lichkeiten und die Zugänge zu Weiterbildungen sowie die Durchlässigkeit zu an-
grenzenden Tätigkeits- und Berufsfeldern.
Für den Erhalt der Versorgungsqualität sind eine regelmäßige Überprüfung und
ggf. Anpassung der Ausbildungsinhalte sowie die Anpassung des Modus der Aus-
bildung an die aktuellen Anforderungen unabdingbar. Dies gilt gerade auch für
den Bereich der MTA. Denn hier waren in den letzten 20 Jahren enorme Fort-
schritte in Wissenschaft und Medizintechnik zu verzeichnen. Das Gesetz über
technische Assistenten in der Medizin (MTAG) stammt allerdings aus dem Jahr
1993.

Drucksache 18/9298 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
 

Zum einen stellt sich die Frage, ob MTA leistungsgerecht vergütet werden, wie
im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für qualifizierte nichtärztli-
che Gesundheitsberufe explizit angemahnt, zum anderen, ob im Bereich der MTA
„Berufstätige, die ihren beruflichen Aufstieg durch Bildung in die Hand nehmen
wollen“, entsprechend der Aussage des Koalitionsvertrages hinreichend unter-
stützt werden.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Durch wen wird nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Fachkräftebe-

darf in den medizinisch-technischen Assistenzberufen (MTA-Berufe) erfasst?
2. Durch wen und wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung der künftige

Fachkräftebedarf ermittelt?
3. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für MTA einen Stellenschlüssel?

Von wem wird dieser erstellt und ggf. aktualisiert?
4. Welche Erkenntnisse zum aktuellen und künftigen Fachkräftebedarf in den

MTA-Berufen liegen der Bundesregierung vor (bitte getrennt nach den vier
Berufsbildern angeben)?

5. Welche Anzahl an MTA-Schülerinnen und -Schülern ist aus Sicht der Bun-
desregierung notwendig, um diesen Bedarf zu decken (bitte getrennt nach
den vier Berufsbildern angeben)?

6. Wie viele MTA-Schülerinnen und -Schüler gibt es derzeit nach Kenntnis der
Bundesregierung (bitte getrennt nach den vier Berufsbildern und Geschlecht
angeben)?

7. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor zur Frage, wie viele
der Personen, die eine MTA-Ausbildung abschließen, anschließend in ihrem
Beruf arbeiten (bitte getrennt nach den vier Berufsbildern und Geschlecht
angeben)?

8. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor zur Frage, wie lange
MTA in ihrem Beruf arbeiten (bitte getrennt nach den vier Berufsbildern und
Geschlecht angeben)?

9. Wie viele Schulen im Bundesgebiet bilden nach Kenntnis der Bundesregie-
rung MTA aus?
Wie viele sind in privater Trägerschaft, wie viele in öffentlicher und wie viele
ggf. in anderer Trägerschaft?

10. In welchen Bundesländern wird nach Kenntnis der Bundesregierung an MTA
ausbildenden Schulen generell kein Schulgeld erhoben?
In welchen Bundesländern wird an MTA ausbildenden Schulen generell
Schulgeld erhoben?

11. In welchen Bundesländern besteht nach Kenntnis der Bundesregierung für
die MTA-Ausbildung generelle Lernmittelfreiheit?
In welchen Bundesländern besteht für die MTA-Ausbildung keine generelle
Lernmittelfreiheit?

12. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung vor über die Ausbildung der
Lehrkräfte im Bereich der MTA-Ausbildung?
Sieht die Bundesregierung hier Handlungsbedarf?

13. Plant die Bundesregierung eine Überarbeitung des MTAG vom 2. August 1993?
Wenn ja, bis wann und mit welcher Zielsetzung?
Wenn nein, weshalb nicht?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9298
 

14. Wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung das MTAG vom 2. August
1993 letztmalig daraufhin überprüft, ob die Ausbildungsinhalte den aktuellen
Anforderungen entsprechen, bzw. plant die Bundesregierung eine Überprü-
fung (bitte begründen)?

15. Wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung das MTAG hinsichtlich der
Ausbildungsinhalte letztmalig aktualisiert, bzw. plant die Bundesregierung
eine Aktualisierung (wenn ja, welche, bzw. bitte begründen)?

16. Plant die Bundesregierung die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für
technische Assistenten in der Medizin vom 25. April 1994 zu modernisieren?
Wenn nein, bitte begründen.
Wenn ja, in welcher Weise wird dabei der Erhalt bzw. die Verbesserung der
Versorgung berücksichtigt?

17. Beabsichtigt die Bundesregierung die Attraktivität der MTA-Ausbildung zu
steigern?
Wenn ja, wie?

18. Sieht die Bundesregierung zusätzliche Entlastungsmöglichkeiten der Ärzte
durch MTA, und wie will die Bundesregierung diese regeln?

19. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die bereits tatsächlich statt-
findende sowie die rechtlich erlaubte Übernahme ärztlicher Leistungen bzw.
Aufgaben durch MTA (Heilkundeübertragung)?
Welche Rückschlüsse und Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?

20. Wird die Bundesregierung die Möglichkeit der Ausbildung in Teilzeit und/
oder als Fernausbildung entsprechend dem Modell Homburg/Saar regeln, um
insbesondere die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, aber auch die Finan-
zierbarkeit der Ausbildung zu gewährleisten?

21. Gab oder gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Modellversuche zur
Akademisierung oder Teilakademisierung der MTA-Ausbildung?
Welche davon wurden evaluiert, und mit welchem Ergebnis?
Welche Evaluationsergebnisse gab es vor allem hinsichtlich der Qualität der
Versorgung?

22. Plant die Bundesregierung Modellversuche zur Akademisierung oder Teil-
akademisierung der MTA-Ausbildung und deren Evaluation hinsichtlich der
Effekte auf die Qualität der Versorgung?
Wenn ja, bis wann?
Wenn nein, bitte begründen.

23. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Qualität der Arbeit der
MTA ermittelt und abgebildet?

24. Bedarf es nach Einschätzung der Bundesregierung zum Erhalt des Patienten-
schutzes und der Versorgungsqualität bestimmter Tätigkeiten, deren Aus-
übung Personen mit erfolgreich abgeschlossener MTA-Ausbildung vorbe-
halten ist?

25. Welche Untersuchungen sind der Bundesregierung bekannt, bzw. über wel-
che Kenntnisse verfügt sie zum Handlungsbedarf bei der Fort- und Weiter-
bildung von MTA hinsichtlich
a) des Angebots insgesamt,
b) der fachlichen Inhalte des Angebots und
c) der Finanzierung durch die Arbeitgeber?

Drucksache 18/9298 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
 

26. Welche Untersuchungen sind der Bundesregierung bekannt, bzw. über wel-
che Kenntnisse verfügt sie hinsichtlich der beruflichen Aufstiegschancen von
MTA?

27. Welche Untersuchungen sind der Bundesregierung bekannt, bzw. über wel-
che Kenntnisse verfügt sie zum Bedarf nach einer besseren bzw. leistungs-
gerechteren Bezahlung von MTA?

Berlin, den 26. Juli 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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