BT-Drucksache 18/9286

Situation und Schutz von Kindern in Flüchtlingsunterkünften

Vom 21. Juli 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/9286
18. Wahlperiode 21.07.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Norbert Müller (Potsdam) , Sigrid Hupach,
Frank Tempel, Nicole Gohlke, Dr. Rosemarie Hein, Kerstin Kassner, Jan Korte,
Cornelia Möhring, Martina Renner, Halina Wawzyniak, Katrin Werner,
Birgit Wöllert, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Situation und Schutz von Kindern in Flüchtlingsunterkünften

Das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) kritisiert in seinem
am 21. Juni 2016 veröffentlichten „Lagebericht zur Situation der Flüchtlings-
kinder in Deutschland“ die Missachtung der Rechte von Flüchtlingskindern in
Deutschland und deren Schlechterstellung gegenüber Kindern mit deutschem
Pass. Vor allem Kinder mit sogenannter „schlechter Bleibeperspektive“ und sol-
che aus den als sicher eingestuften Herkunftsländern würden benachteiligt (www.
unicef.de/blob/115186/de54a5d3a8b6ea03337b489816eeaa08/zur-situation-der-
fluechtlingskinder-in-deutschland-data.pdf).
UNICEF bemängelt insbesondere die mehrmonatige Unterbringung in nicht kind-
gerechten Gemeinschaftsunterkünften bzw. Erstaufnahmeeinrichtungen. Dort sei
der Kinderschutz nicht ausreichend gewährleistet. Im Vorwort des Lageberichts
heißt es diesbezüglich, es fehle neben Schutzkonzepten und Maßnahmen zur Ge-
waltprävention auch „an Hygiene, ausreichenden Spiel- und Lernmöglichkeiten
sowie psychosozialen Hilfen“. In vielen Bundesländern bestehe für die Zeit in
den Erstaufnahmeeinrichtungen kein Anspruch auf einen Regelschulplatz, auf-
grund der Länderzuständigkeit ergebe sich ein höchst uneinheitliches Bild.
Alarmierend ist insbesondere, dass laut UNICEF neben der Ungleichbehandlung
von geflüchteten Kindern im Verhältnis zu deutschen Kindern auch die Ungleich-
behandlung zwischen Kindern verschiedener Flüchtlingsgruppen untereinander
immer weiter voranschreite – je nach Herkunftsland und prognostizierter Bleibe-
perspektive. Während etwa syrische Flüchtlingskinder verhältnismäßig zügig Bil-
dungsmaßnahmen in Anspruch nehmen können, sei dies für geflohene Kinder aus
Somalia oder Afghanistan nicht möglich. Kinder aus sogenannten „sicheren Her-
kunftsländern“, wie den Westbalkan-Staaten, hätten oft kaum noch Zugang zum
regulären Bildungssystem.
Auch eine am 27. Juni 2016 vorgestellte Studie der „Hildegard Lagrenne Stiftung
für Bildung, Inklusion und Teilhabe von Sinti und Roma in Deutschland“ kam zu
dem Schluss, dass in den sogenannten Ankunfts- und Rückführungszentren
(ARE) für Westbalkanflüchtlinge in Bamberg und Manching im Hinblick auf den
Kinderschutz zahlreiche Vorgaben unterlaufen und „den Kindern die ihnen recht-
lich zustehenden Lebensbedingungen vorsätzlich verwehrt“ würden (www.
fluechtlingsrat-bayern.de/tl_files/2016_PDF-Dokumente/PILOT%20STUDIE%
20Kinderrechte%20in%20ARE%202%20-%20final.pdf). Neben unzureichender
Verpflegung und Gesundheitsversorgung kritisierte die Studie vor allem, dass es

Drucksache 18/9286 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
 

in den ARE keine Deutschkurse gebe und die Kinder nicht zur Schule gehen dürf-
ten. Der stark generalisierte und auf wenige Stunden begrenzte Ersatzunterricht
werde ausschließlich auf Deutsch abgehalten, so dass nur ein Teil der Kinder ihm
überhaupt folgen könne. Zudem berichteten im Rahmen der Studie befragte Roma
von antiziganistischen Anfeindungen durch Mitbewohnerinnen und Mitbewohner
in den Einrichtungen.
Johannes-Wilhelm Rörig, Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen
Kindesmissbrauchs der Bundesregierung, beklagte, Flüchtlingsunterkünfte seien
„aus Sicht des Kindeswohls sehr gefährliche, ungeeignete Orte“. Er kritisierte an-
lässlich eines Besuchs der Unterkunft auf dem Gelände des ehemaligen Flugha-
fens in Berlin-Tempelhof im Juni 2016, dass es nicht sein könne, „dass Schutz
noch länger vom Zufall oder vom Engagement einzelner Betreiber abhängt“, und
forderte, dass Standards mit Blick auf Mitarbeitende, Räume und Hilfsangebote
Teil des Asylgesetzes werden müssten. Dies sei jedoch bislang am Widerstand
von Finanz- und Innenministerien in Bund und Ländern gescheitert
(www.welt.de/print/die_welt/politik/article156892402/Wir-schaffen-uns-eine-
kranke-Parallelgesellschaft.html).
Johannes-Wilhelm Rörig betonte außerdem, die Gefahr von Gewalt oder sexuel-
len Übergriffen stelle eine sehr ernstzunehmende Gefahr in Flüchtlingsunterkünf-
ten dar. Gerade traumatisierte Kinder seien oft vertrauensselig gegenüber Frem-
den, was „Flüchtlingsunterkünfte zu einem attraktiven Ort für Pädophile“ mache
(Quelle s. o.). Dass Missbrauch in Flüchtlingsunterkünften nicht nur eine abstrakte
Gefahr, sondern ein konkretes Problem ist, belegen die aktuellen Zahlen zu Miss-
brauchsfällen in deutschen Flüchtlingsunterkünften: Allein im ersten Quartal 2016
seien 128 solcher Übergriffe registriert worden (www.tagesspiegel.de/politik/
sexueller-missbrauch-kinderschutzbeauftragte-fluechtlingsunterkuenfte-sind-ein-
mekka-fuer-paedophile/13845422.html).
Nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller und Vertreter von Kinder-
schutzorganisationen müssen dringend Maßnahmen zum Kinderschutz getroffen
werden. Schutz- und Präventionskonzepte müssen unter anderem die Einstellung
von qualifiziertem Personal, aber auch räumliche Schutzstandards, wie ge-
schlechtergetrennte Duschen und geschützte Bereiche für die Kinderbetreuung,
umfassen. Insbesondere Familien mit Kindern müssen zudem vordringlich in pri-
vatem Wohnraum oder zumindest dezentral untergebracht werden, da Gemein-
schaftsunterkünfte grundsätzlich keine kindgerechte Umgebung darstellen und
allenfalls Übergangslösung sein dürfen.
Nach Artikel 3 der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen ist bei allen
Maßnahmen, die Kinder und Jugendliche betreffen, das Kindeswohl als vorran-
giger Gesichtspunkt zu berücksichtigen. Gemäß Artikel 22 der Konvention haben
die Vertragsstaaten durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass geflüchtete
Kinder angemessenen Schutz und humanitäre Hilfe bei der Wahrnehmung der
ihnen zustehenden Rechte erhalten. Auch die EU-Aufnahmerichtlinie schreibt
Schutzstandards für Flüchtlingskinder vor – etwa in Artikel 14 den zügigen Zu-
gang zum Bildungssystem und in Artikel 23 verbindliche Schutz- und Unterstüt-
zungsmaßnahmen für minderjährige Flüchtlinge (wie etwa Rehabilitationsmaß-
nahmen und psychologische Betreuung im Fall einer Traumatisierung).
Deutschland hat trotz Aufforderung und Mahnung durch die EU-Kommission die
EU-Aufnahmerichtlinie bis heute nicht umgesetzt. Zwar wurde im Herbst 2015
ein erster Referentenentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der EU-Aufnahme-
richtlinie vorgelegt, dieser wurde jedoch zugunsten des so genannten Asylpakets I
von der parlamentarischen Tagesordnung genommen und bis heute nicht wieder
aufgegriffen. In ihrer „Meseberger Erklärung zur Integration“ vereinbarte die
Koalition (CDU, CSU und SPD) lediglich zu prüfen, ob zum Schutz von Frauen
und Kindern und anderen Schutzbedürftigen eine bundesgesetzliche Regelung

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9286
 

erforderlich sei (www.bundesregierung.de/Content/DE/Pressemitteilungen/BPA/
2016/05/2016-05-25-meseberger-erklaerung.html).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wann und inwiefern plant die Bundesregierung, die EU-Aufnahmerichtlinie

und die darin festgelegten Schutzstandards in nationales Recht umzusetzen?
2. Welche konkreten Schutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Wahrung der

Kinderrechte werden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Flüchtlings-
unterkünften für Flüchtlingskinder getroffen bzw. sind noch geplant?

3. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung bzw. inwiefern unterstützt
sie die Bundesländer darin, zu gewährleisten, dass in den Gemeinschaftsun-
terkünften und Erstaufnahmeeinrichtungen die durch die Kinderrechtskon-
vention vorgegebenen Standards durchgesetzt und eingehalten werden (bitte
Maßnahmen und Unterstützungsleistungen konkret darlegen), und was kann
sie zu den entsprechenden gesetzlichen und praktischen Maßnahmen der
Bundesländer zur Gewährleistung der Kinderrechte ausführen (bitte so dif-
ferenziert wie möglich antworten)?

4. Inwiefern ist nach Auffassung der Bundesregierung die Gleichstellung (zum
Beispiel im Hinblick auf medizinische Versorgung, Bildung, Maßnahmen
und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe) von Kindern mit deutschem
Pass sichergestellt gegenüber:
a) Flüchtlingskindern mit so genannter guter Bleibeperspektive (und wie

wird dies definiert);
b) Flüchtlingskindern mit so genannter schlechter Bleibeperspektive (und

wie wird dies definiert);
c) Flüchtlingskindern aus den als sicher eingestuften Herkunftsstaaten und

insbesondere aus den Westbalkanländern?
5. Inwiefern trifft es zu, dass in den ARE in Manching und Bamberg keine

Deutschkurse angeboten werden und der Ersatzunterricht für Kinder auf
Deutsch abgehalten wird?
Inwiefern hält die Bundesregierung dies mit dem Recht der Kinder auf Bil-
dung (vgl. die Artikel 22 und 28 der Kinderrechtskonvention) bzw. mit der
für sie geltenden Schulpflicht für vereinbar?

6. Inwiefern ist in Bezug auf den Kinderschutz und auf die Kinderrechte nach
der Kinderrechtskonvention eine Gleichstellung von Flüchtlingskindern (ins-
besondere solche aus den Westbalkanländern) in den ARE im Vergleich zu
Flüchtlingskindern mit so genannter guter Bleiberechtsperspektive gewähr-
leistet, welche Ungleichbehandlungen bestehen gegebenenfalls, und wie
rechtfertigen sich diese?

7. Durch welche konkreten Schutzmechanismen und -maßnahmen wird nach
Kenntnis der Bundesregierung in Flüchtlingsunterkünften dem Schutz der
Kinder vor Gewalt und sexuellen Übergriffen Rechnung getragen, und erfül-
len diese Maßnahmen nach Auffassung der Bundesregierung die Empfehlun-
gen zu Mindeststandards zum Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt in
Flüchtlingsunterkünften des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des se-
xuellen Kindesmissbrauchs?

8. Welchen Änderungsbedarf sieht die Bundesregierung, um den Schutz von
Kindern vor Gewalt und sexuellen Übergriffen in Flüchtlingsunterkünften zu
gewährleisten, bzw. welche weiteren Maßnahmen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung geplant, und inwiefern beteiligt sich die Bundesregierung
an den Kosten?

Drucksache 18/9286 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
 

9. Welche räumlichen Mindeststandards gibt es für Gemeinschaftsunterkünfte,
in denen sich Flüchtlinge aufhalten, und wie bewertet die Bundesregierung
die Forderungen, wie sie auch von Seiten der Kommission zur Wahrneh-
mung der Belange des Kindes empfohlen wurden (www.bundestag.de/blob/
419934/5fd6e4136e49cb384e4efbc4bac43b86/stellungnahme_schutz_von_
fluechtlingskindern-data.pdf),
a) dass Wohnräume für Bewohnerinnen und Bewohner grundsätzlich von

innen verschließbar sein müssen und der Träger einer Flüchtlingseinrich-
tung im Notfall Zugang zu den Räumlichkeiten haben muss,

b) dass Gemeinschaftsunterkünfte über geschlechtergetrennte Sanitäranla-
gen verfügen müssen,

c) dass betreute Schutzräume für Kinder vorgehalten werden müssen,
d) dass in den Einrichtungen kindgerechte Informationen in allen Sprachen

über die Schutzrechte und Ansprüche von Flüchtlingskindern vorhanden
sein müssen?

10. Welche Maßnahmen werden nach Kenntnis der Bundesregierung zur Kon-
trolle von Trägern von Flüchtlingsunterkünften ergriffen?

11. Wie wird aus Sicht der Bundesregierung sichergestellt, dass das Personal in
Flüchtlingsunterkünften im Umgang mit Kindern und Opfern von Gewalt
angemessen geschult ist, auch um im Fall sexualisierter oder sonstiger Ge-
walttaten entsprechend reagieren zu können?

12. Plant die Bundesregierung standardisierte Notfallpläne für den Fall sexueller
Gewalt in Gemeinschaftsunterkünften zur Verfügung zu stellen?
Wenn nein, warum nicht?

13. Welche Beratungs- und Beschwerdemechanismen gibt es für Geflüchtete in
Gemeinschaftsunterkünften, und gibt es besondere Beratungs- und Be-
schwerdemechanismen für Kinder in Gemeinschaftsunterkünften?

14. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den in der Vor-
bemerkung genannten Missständen?

15. Inwiefern sieht sich die Bundesregierung in der Verantwortung, gegenüber
den Bundesländern für eine Einhaltung der internationalen und unionsrecht-
lichen Verpflichtungen zum Schutz der Kinder und die Wahrung ihrer
Rechte zu sorgen?

16. Durch welche Maßnahmen wird die Privatsphäre der Kinder in den Flücht-
lingseinrichtungen geschützt, und inwiefern gibt es dort geschützte Räume
zum Spielen und Lernen bzw. zur Kinderbetreuung?

17. Inwiefern wird dafür Sorge getragen, dass die Kinder in den Flüchtlingsun-
terkünften auch dann beaufsichtigt und betreut werden, wenn ihre Eltern
bzw. Aufsichtsberechtigten Amtstermine und zwingende andere Termine au-
ßerhalb der Flüchtlingsunterkunft wahrnehmen müssen, insbesondere wenn
es nur einen Aufsichtsberechtigten gibt?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/9286
 

18. Wie viele der für das erste Quartal 2016 registrierten 128 Missbrauchsfälle
richteten sich gegen minderjährige Flüchtlinge?
a) Hat die Bundesregierung Erkenntnisse oder Informationen zu weiteren

Missbrauchsfällen – sowohl sexueller als auch gewalttätiger Art – in deut-
schen Flüchtlingsunterkünften seitdem, und wenn ja, wie viele solcher
Fälle gab es, und wie viele davon richteten sich gegen minderjährige
Flüchtlinge?

b) Durch wen erfolgten nach Kenntnis oder Information der Bundesregie-
rung diese Übergriffe, welchen Hintergrund hatten sie, und wer waren die
Täter bzw. Tatverdächtigen (z. B. Familienangehörige, Heimbewohner,
Betreuungspersonal, Bewachungspersonal, Dolmetscher)?

c) Welche Konsequenzen und präventiven Maßnahmen wurden in Bezug
auf die Missbrauchsfälle ergriffen?

d) In welchen Einrichtungen welcher Größe (bitte zumindest Angaben zu
der Anzahl der dort untergebrachten Personen machen) und unter welchen
örtlichen Bedingungen geschahen die Missbrauchsfälle?

19. Inwieweit trifft die Aussage des Beauftragten der Bundesregierung für Fra-
gen des sexuellen Kindesmissbrauchs zu, dass Standards in den Flüchtlings-
unterbringungen hinsichtlich der Mitarbeiter, Räume und Hilfsangebote we-
gen des Widerstandes der Finanz- und Innenministerien in Bund und Län-
dern gesetzlich nicht geregelt werden konnten?
Welche Forderungen oder Wünsche wurden seitens der Betreiber der Unter-
künfte an die Ministerien herangetragen, welche Kostenvolumen wurden da-
bei angegeben, und aus welchen Gründen wurden welche Forderungen und
Wünsche abgelehnt (oder ggf. grundsätzlich befürwortet, aber dennoch nicht
umgesetzt)?

20. Was hat die mit der „Meseberger Erklärung zur Integration“ vereinbarte Prü-
fung, ob zum Schutz von Frauen und Kindern und anderen Schutzbedürfti-
gen eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich ist, bislang erbracht, und
wer prüft diese Frage nach welchen Kriterien in welchem Zeitraum (bitte
ausführen)?

Berlin, den 21. Juli 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.