BT-Drucksache 18/9214

BAföG-Rückzahlungsmodalitäten

Vom 14. Juli 2016


 

Deutscher Bundestag Drucksache 18/9214
18. Wahlperiode 14.07.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Nicole Gohlke, Sigrid Hupach, Dr. Rosemarie Hein,
Ralph Lenkert, Cornelia Möhring, Norbert Müller (Potsdam), Katrin Werner
und der Fraktion DIE LINKE.

BAföG-Rückzahlungsmodalitäten

Im Jahre 1983 wurde das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) von der
schwarz-gelben Koalition unter dem Bundeskanzler Helmut Kohl vom Vollzu-
schuss auf ein Volldarlehen umgestellt. Die Angst vor Verschuldung bei der Auf-
nahme eines Studiums spielte plötzlich wieder eine große Rolle. Nicht ohne
Grund: Bei einer Studiendauer von zehn Semestern konnte dies einen Schul-
denberg von bis zu 70 000 DM bedeuten (vgl. http://bafoegini.de/pages/020_
Erstinfo.html). Im Oktober 1990 wurde das BAföG in eine Teildarlehensförde-
rung umgewandelt und die Studierenden müssen seitdem maximal 10 000 Euro
des erhaltenen BAföG-Betrages zurückzahlen. Doch auch diese Schulden bedeu-
ten für Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger eine hohe Hürde – insbeson-
dere in Zeiten, in denen befristete und Teilzeitstellen immer mehr zur Normalität
werden.
Über das Rückzahlungsverhalten gibt es kaum belastbares Zahlenmaterial.
Kenntnis darüber ist aber entscheidend, will man zu einer politisch tragfähigen
Einschätzung und Bewertung der aktuellen Ausgestaltung des BAföG gelangen.

Wir fragen die Bundesregierung:
Bitte bei allen Fragen die Entwicklung der letzten 20 Jahre aufschlüsseln und
nach Geschlecht differenzieren.

1. Wie viele Jahre nach Abschluss des Studiums beginnt im Durchschnitt die
tatsächliche BAföG-Rückzahlung?

2. Wie viele der ehemaligen BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger befin-
den sich bei der ersten Rückzahlungsaufforderung noch im Studium (bitte
nach Bachelor-/Master-Studium aufteilen)?

3. Wie lange dauert die durchschnittliche Rückzahlung – insbesondere mit
Blick auf Verdienst- und entsprechende Rückzahlungsunterbrechungen?

4. Wie viele der ehemaligen BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger sind fi-
nanziell nicht in der Lage, fünf Jahre nach der Regelstudienzeit die 105 Euro
im Monat zurückzuzahlen?

5. Wie viele der ehemaligen BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger beantra-
gen eine Freistellung der BAföG-Rückzahlung für ein Jahr?
Und bei wie vielen folgen weitere Anträge auf Freistellung?

Drucksache 18/9214 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
 

 

6. Wie viele ehemalige BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger beantragen
eine Stundung der Rückzahlung für ein Jahr?
Und bei wie vielen folgen weitere Stundungsanträge?

7. Wie viele ehemalige BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger können ihre
Darlehensschulden auf einmal zurückzahlen und bekommen so einen Nach-
lass?

8. Wie viele ehemalige BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger beantragen
per BAföG-Härtefallantrag einen gänzlichen Erlass ihrer Schulden?
Und wie viele bekommen diesen gewährt?

Berlin, den 14. Juli 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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