BT-Drucksache 18/9147

Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung

Vom 7. Juli 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/9147
18. Wahlperiode 07.07.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Klaus Ernst, Jutta Krellmann, Richard Pitterle
und der Fraktion DIE LINKE.

Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung

Eine sehr enge Kooperation von Regierung und Medien kann Zweifel an der Un-
abhängigkeit der jeweiligen Akteure wecken und wirft etliche Fragen nach der
gemeinsamen Interessensverfolgung auf.
Seit einigen Wochen wirbt die Tageszeitung „Handelsblatt“ mit einer Reihe an
Veranstaltungen, auf denen hochrangige Vertreter der SPD-geführten Bundesmi-
nisterien für Wirtschaft und Energie sowie für Arbeit und Soziales auftreten. Da-
bei sollen laut Eigenwerbung des „Handelsblatts“ „in vier Werkstattgesprächen
mit drei Staatssekretären aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
und einem Staatssekretär des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (…)
im Rahmen eines kritischen Dialogs mit Experten aus Wirtschaft, Politik und
Wissenschaft die Bausteine für eine ‚Modernisierungsagenda für Deutschland‘
entwickelt werden“. Am 20. Oktober 2016 soll die „Modernisierungsagenda“ in
Berlin vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie Sigmar Gabriel vorge-
stellt werden. Alle Veranstaltungen stehen laut Werbeaussage unter der Schirm-
herrschaft von Prof. Dr. Bert Rürup, Präsident des Handelsblatt Research Institu-
tes.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Auf welcher Grundlage finden die Veranstaltungen des „Handelsblatts“ mit

den Spitzenvertretern der beteiligten Bundesministerien statt?
2. Gibt es eine vertragliche Vereinbarung zwischen der Verlagsgruppe Han-

delsblatt GmbH & Co. KG und den beteiligten Bundesministerien, und falls
ja, welchen Inhalt hat die Vereinbarung?

3. Welche Rolle spielen bei den Veranstaltungen und der anschließenden Er-
stellung der „Modernisierungsagenda“ Prof. Dr. Bert Rürup und das Han-
delsblatt Research Institute?
Sehen die Verträge auch eine Vergütung, ein Honorar, für die beteiligten
Bundesministerien für die Teilnahme an den Veranstaltungen der Verlags-
gruppe Handelsblatt GmbH & Co. KG vor, und wenn ja, in welcher Höhe?

4. Bezahlt die Bundesregierung die Verlagsgruppe Handelsblatt GmbH & Co. KG
oder das Handelsblatt Research Institute für die Durchführung der Veranstal-
tungen und die Erstellung einer „Modernisierungsagenda“, und wenn ja, in
welcher Höhe, und aus welchem Etat werden die Vergütungen bezahlt?

Drucksache 18/9147 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
 

5. Sehen eventuelle Vereinbarungen zwischen den beteiligten Bundesministe-
rien und der Verlagsgruppe Handelsblatt GmbH & Co. KG darüber hinaus
auch Regelungen für die anschließende Berichterstattung im „Handelsblatt“
über die Veranstaltungen und die „Modernisierungsagenda“ vor?
Wenn ja, in welcher Form und welchem Umfang?

6. Warum überhaupt gehen die beteiligten Bundesministerien für die Erstellung
einer „Modernisierungsagenda“ eine Kooperation mit der Verlagsgruppe
Handelsblatt GmbH & Co. KG ein?

7. Hält es die Bundesregierung für üblich, so enge Kooperationen bei der Er-
stellung politischer Inhalte mit privaten Unternehmen und Verlagen einzu-
gehen?

8. Gibt es vergleichbare Kooperationen mit anderen privaten Unternehmen oder
Verlagen, und wenn ja, welche?

9. Für welche Anlässe hat die Bundesregierung für einen Beitrag eines ihrer
Mitglieder (keynotes, Grußworte etc.) ein Honorar oder eine Vergütung er-
halten, und für welche Anlässe hat die Bundesregierung für ihren Auftritt einen
materiellen Beitrag geleistet?

Berlin, den 6. Juli 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.