BT-Drucksache 18/9146

Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das zweite Quartal 2016

Vom 5. Juli 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/9146
18. Wahlperiode 05.07.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel, Sevim Dağdelen, Jan Korte,
Petra Pau, Harald Petzold (Havelland), Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke,
Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das zweite Quartal 2016

Die von der Fraktion DIE LINKE. regelmäßig erfragten Informationen zur Asyl-
statistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beleuchten aus-
gewählte Aspekte, die in der medialen Berichterstattung zumeist nur wenig Be-
achtung finden. So ist kaum bekannt, dass die Anerkennungsquote bei inhaltli-
chen Asylentscheidungen weitaus höher liegt als die offiziellen Zahlen vermuten
lassen (vgl. hierzu und zum Folgenden, soweit nicht anders angegeben, die Bun-
destagsdrucksache 18/7625). Die so genannte bereinigte Schutzquote, bei der rein
formelle Entscheidungen unberücksichtigt bleiben, lag im Jahr 2015 bei 60,6 Pro-
zent – und das, obwohl z. B. Flüchtlinge aus den Westbalkanländern zu beinahe
100 Prozent abgelehnt werden. Hinzu kommen noch Anerkennungen, die nach
Überprüfung ablehnender Behördenentscheidungen von den Gerichten ausge-
sprochen werden.
Bei 10 Prozent aller Asylsuchenden, in knapp 45 000 Fällen, stellte das BAMF
im Jahr 2015 ein Rückübernahmeersuchen nach der Dublin-Verordnung der Eu-
ropäischen Union (EU). In 5 436 Fällen wurde die Zuständigkeit Griechenlands
vermutet. Wegen der dortigen systemischen Mängel im Asyl- und Aufnahmesys-
tem gibt es jedoch seit dem Jahr 2011 einen Überstellungsstopp. Übernahmeer-
suchen wurden im Jahr 2015 vor allem an Ungarn gerichtet (32,5 Prozent), da-
nach folgten Italien, Bulgarien und Polen. Syrische Flüchtlinge stellen dabei mit
21,4 Prozent die größte Betroffenengruppe dar, gefolgt von afghanischen und ira-
kischen Asylsuchenden. Den insgesamt 44 892 Dublin-Ersuchen im Jahr 2015
standen nur 3 597 tatsächliche Überstellungen gegenüber, das sind gerade einmal
8 Prozent. Gemessen an den Zustimmungen der anderen EU-Staaten zur Rück-
übernahme (29 699) betrug die so genannte Überstellungsquote 12,1 Prozent (in
Bezug auf Ungarn 2 Prozent). Nicht selten verhindern Gerichte geplante Über-
stellungen wegen erheblicher Mängel in den Asylsystemen anderer Mitgliedstaa-
ten oder aufgrund individueller Umstände (47,3 Prozent der Rechtsschutzanträge
gegen eine Überstellung nach Ungarn waren 2015 erfolgreich, in Bezug auf Ita-
lien lag die Quote bei 26 Prozent). Manche Schutzsuchende tauchen in ihrer Not
eher unter, als sich gegen ihren Willen in ein Land überstellen zu lassen, in dem
sie ein unfaires Asylverfahren, unwürdige Lebensbedingungen, rassistische Ab-
lehnung, Obdachlosigkeit oder eine Inhaftierung fürchten. Die geringe Überstel-
lungsquote erklärt sich aber auch dadurch, dass einzelne Mitgliedstaaten – wie
etwa Ungarn – nur eine bestimmte Zahl von Schutzsuchenden pro Tag aus allen
anderen Dublin-Staaten zurücknehmen. Innerhalb des BAMF wird für Dublin-
Verfahren Personal gebunden, das aus Sicht der Fragesteller weitaus sinnvoller
in der regulären Asylprüfung eingesetzt werden könnte. Eine reale Verteilungs-
wirkung ist mit dem Dublin-System für Deutschland nicht verbunden: Obwohl

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die immer komplexeren Dublin-Verfahren das BAMF und die Gerichte zuneh-
mend beschäftigen, reduzierte sich die Zahl der Asylsuchenden in Deutschland
durch Dublin-Überstellungen im Jahr 2015 im Saldo (Gegenüberstellung der
überstellten bzw. aufgenommenen Schutzsuchenden) um gerade einmal 565 Per-
sonen – das sind 0,1 Prozent der insgesamt 442 000 registrierten Asylanträge.
Arbeitskapazitäten im BAMF könnten auch durch den Verzicht auf automatische,
anlasslose Widerrufsverfahren drei Jahre nach der Anerkennung freigesetzt wer-
den. Im Jahr 2015 kam es bei knapp 10 000 Widerrufsprüfungen in nur 3 Prozent
aller Fälle zu einer Aberkennung des Schutzstatus. Für die Betroffenen – politisch
verfolgte und häufig traumatisierte Flüchtlinge – sind diese Verfahren und die
damit verbundene Unsicherheit sehr belastend.
Ein behördliches Asylverfahren in Deutschland dauerte im Jahr 2015 nach offi-
ziellen Angaben im Durchschnitt 5,2 Monate. Bei Herkunftsländern mit sehr ge-
ringen Anerkennungsquoten ist die Verfahrensdauer infolge von Beschleuni-
gungsmaßnahmen kürzer. Umso länger dauern die Verfahren bei zahlreichen
Ländern mit guten Anerkennungschancen. So mussten Asylsuchende aus Afgha-
nistan, Eritrea, Iran und Somalia 13 bis 17 Monate auf eine Behördenentschei-
dung warten, trotz einer bereinigten Schutzquote von jeweils über 75 Prozent. Die
realen Asylverfahrensdauern liegen noch einmal deutlich über diesen Werten,
denn die Zeit vom ersten Asylgesuch bis zur formellen Asylantragstellung wird
bei den Angaben der Bundesregierung über die Verfahrensdauern nicht berück-
sichtigt. Dabei beträgt diese Wartezeit bei einzelnen Außenstellen des BAMF
mehrere Monate (vgl. Plenarprotokoll 18/142, S. 13922 f., Anlage 13). Genaue
Angaben hierzu kann die Bundesregierung nicht machen (vgl. Bundestagsdruck-
sache 18/5785, Antwort zu Frage 4d). Rein schriftliche Anerkennungsverfahren
bei syrischen Asylsuchenden dauerten im letzten Jahr nur 2,4 Monate, diese be-
schleunigten Verfahren soll es für ab dem 1. Januar 2016 registrierte Schutzsu-
chende nicht mehr geben. Ende 2015 waren 89 336 Asylverfahren seit mehr als
12 Monaten anhängig, die Zeit bis zur Asylantragstellung ist dabei nicht berück-
sichtigt.
Vom Asyl-Flughafenverfahren waren im Jahr 2015 627 Asylsuchende betroffen,
unter ihnen 143 syrische Flüchtlinge. Im Ergebnis wurde 74 dieser Asylsuchen-
den nach einer Ablehnung als „offensichtlich unbegründet“ die Einreise im
Rechtssinne verweigert – wie viele von ihnen tatsächlich ausreisten oder abge-
schoben wurden oder in Deutschland verbleiben konnten, ist nicht bekannt.
31,1 Prozent aller Asylsuchenden in Deutschland im Jahr 2015 waren Kinder.
3,2 Prozent waren unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, bei denen die berei-
nigte Gesamtschutzquote zwischen 91,7 und 95,6 Prozent lag.
Eine Sonderauswertung des Ausländerzentralregisters (AZR) (s. im Folgenden)
(vgl. Bundestagsdrucksache 18/7625, Antwort zu Frage 20) hat ergeben, dass
Klagen über angeblich zu niedrige „Rückführungsquoten“ rechtskräftig ausreise-
pflichtiger Personen (etwa des Präsidenten der Bundespolizei Dr. Dieter Romann
in der Bild-Zeitung vom 1. März 2015: „weit unter zehn Prozent“) irreführend
sind. Eine solche Betrachtung berücksichtigt schon nicht, dass weitaus mehr aus-
reisepflichtige Personen „freiwillig“ ausreisen als abgeschoben werden. Zudem
wird übersehen, dass ein Teil der rechtskräftig abgelehnten Asylsuchenden sich
mit guten Gründen weiterhin in Deutschland aufhalten darf: So verfügten über 30
Prozent der im Jahr 2014 rechtskräftig abgelehnten, noch aufhältigen Asylsu-
chenden Ende 2015 über einen Aufenthaltstitel, 56,5 Prozent wurden aus unter-
schiedlichen Gründen geduldet.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9146
 

Wir fragen die Bundesregierung:
1. a) Wie hoch war die Gesamtschutzquote (Anerkennungen nach Artikel 16a

des Grundgesetzes – GG –, nach § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes –
AufenthG –/in Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention – GFK –,
subsidiärer Schutz und Abschiebungshindernisse) in der Entscheidungs-
praxis des BAMF im zweiten Quartal 2016, und wie lauten die Ver-
gleichswerte des vorherigen Quartals (bitte in absoluten Zahlen und in
Prozent angeben und für die 15 wichtigsten Herkunftsländer gesondert
darstellen, bitte für jedes dieser Länder in relativen Zahlen angeben, wie
viele Asylsuchende Schutz nach Artikel 16a GG, nach § 60 Absatz 1
AufenthG/GFK, einen subsidiären Schutzstatus bzw. nationalen Abschie-
bungsschutz zugesprochen bekommen haben, bitte in einer weiteren Ta-
belle nach Art der Anerkennung differenzieren: Asylberechtigung, inter-
nationaler Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz, nationale Abschiebungs-
verbote – bitte jeweils so differenziert wie möglich darstellen und in je-
dem Fall Angaben zu den Herkunftsländern Algerien, Marokko, Tunesien
und Türkei machen)?

b) Wie hoch war in den genannten Zeiträumen jeweils die „bereinigte Ge-
samtschutzquote“, d. h. die Quote der Anerkennungen bezogen auf tat-
sächlich inhaltliche und nicht rein formelle (Nicht-)Entscheidungen (bitte
wie in Frage 1a differenzieren)?

c) Welche näheren Angaben lassen sich machen (zumindest auf der Grund-
lage von Einschätzungen fachkundiger Bediensteter, soweit keine statis-
tischen Angaben hierzu vorliegen sollten) zu der Herkunft und Volkszu-
gehörigkeit von Asylsuchenden, bei denen in der Statistik zum Herkunfts-
land „staatenlos“ oder „ungeklärt“ vermerkt ist und die eine hohe berei-
nigte Schutzquote aufweisen (im ersten Quartal 2016 98,7 bzw. 97,1 Pro-
zent; bitte so genau wie möglich differenzieren, beispielhaft für das Ge-
samtjahr 2015 bzw. das erste Halbjahr 2016)?

2. Wie viele der Anerkennungen nach Artikel 16a GG bzw. nach § 60 Absatz 1
AufenthG/GFK im zweiten Quartal 2016 bzw. im vorherigen Quartal beruh-
ten auf staatlicher, nichtstaatlicher bzw. geschlechtsspezifischer Verfolgung
(bitte in absoluten und relativen Zahlen und noch einmal gesondert nach den
15 wichtigsten Herkunftsländern angeben)?

3. Wie viele Widerrufsverfahren wurden im zweiten Quartal 2016 bzw. im vor-
herigen Quartal eingeleitet (bitte Gesamtzahlen angeben und nach den ver-
schiedenen Formen der Anerkennung und den 15 wichtigsten Herkunftslän-
dern differenzieren), und wie viele Entscheidungen in Widerrufsverfahren
mit welchem Ergebnis gab es in diesen Zeiträumen (bitte Gesamtzahlen an-
geben und nach den verschiedenen Formen der Anerkennung und den 15 wich-
tigsten Herkunftsländern differenzieren)?

4. Wie lang war in Asylverfahren die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis
zu einer behördlichen Entscheidung im zweiten Quartal 2016 bzw. im vor-
herigen Quartal, wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu
einer rechtskräftigen Entscheidung (d. h. inklusive eines Gerichtsverfahrens,
soweit vorliegend), und wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungszeit
bei Asylerstanträgen von unbegleiteten Minderjährigen (bitte jeweils auch
nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern und nach Erst- und Folgeanträgen
differenzieren)?
a) Wie lang war in den genannten Zeiträumen die durchschnittliche Bearbei-

tungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung in Dublin-Verfahren
(bitte auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

Drucksache 18/9146 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
 

b) Wie lang war in den genannten Zeiträumen die durchschnittliche Bearbei-
tungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung in Asylverfahren, in
denen kein Ersuchen nach der Dublin-Verordnung gestellt wurde (bitte
auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

c) Wie lang war in den genannten Zeiträumen die durchschnittliche Bearbei-
tungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung, wenn Dublin-Verfah-
ren, Folgeverfahren und die priorisierten Länder herausgerechnet werden
(bitte auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

d) Wie lang war in den genannten Zeiträumen die durchschnittliche Bearbei-
tungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung, wenn nur Verfahren
berücksichtigt werden, in denen es eine inhaltliche Asylanhörung gab
(bitte auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

e) Wie viele Personen wurden im EASY-System als Asylsuchende im zwei-
ten Quartal 2016 registriert, wie viele formelle Asylanträge waren es im
Vergleich hierzu (bitte beide Angaben auch nach Bundesländern, Mona-
ten und den 15 wichtigsten Herkunftsländern – in jedem Fall den sechs
Westbalkanländern, Algerien, Marokko, Tunesien und Türkei – differen-
zieren)?

f) Welche aktuellen Einschätzungen des BAMF gibt es dazu, wie viele im
EASY-System registrierte Asylsuchende noch keinen Asylantrag gestellt
haben, nicht in der vorgesehenen Aufnahmeeinrichtung angekommen
sind oder wie viele von ihnen sich vermutlich nicht mehr in Deutschland
aufhalten (bitte ausführen), und wie ist der aktuelle Stand bei der Etablie-
rung der AZR-Kerndatendatei (bitte darlegen, wie viele Personen mit wel-
chem Status bereits gespeichert wurden, wie die weiteren zeitlichen Pla-
nungen sind usw.), und welche Probleme bei der praktischen Umsetzung
gibt es (bitte ausführen)?

g) Wie lang sind derzeit die von den einzelnen BAMF-Außenstellen einge-
räumten Terminsetzungen zur Asylantragstellung, und in wie vielen Au-
ßenstellen werden derzeit keine Termine zur Antragstellung vergeben,
weil diese über drei Monate betragen würden?

h) Welche Verfahren werden derzeit prioritär bearbeitet, wie viele Asylver-
fahren wurden im zweiten Quartal 2016 bzw. im vorherigen Quartal pri-
oritär bearbeitet (absolut bzw. anteilig an allen Verfahren, bitte auch nach
den priorisierten Gruppen auflisten), und wie lang ist derzeit im Durch-
schnitt die ungefähre Dauer eines priorisierten Asylverfahrens?

i) Wie lang war im zweiten Quartal 2016 bzw. im vorherigen Quartal durch-
schnittlich die Dauer bis zur Anhörung der Asylsuchenden, und wie lang
war die durchschnittliche Dauer nach der Anhörung bis zur behördlichen
Entscheidung (bitte nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differen-
zieren)?

j) Wie hoch waren im zweiten Quartal 2016 bzw. im vorherigen Quartal der
Anteil rein schriftlicher Anerkennungsverfahren an allen Verfahren und
ihre absolute Zahl (insgesamt, aber auch in Bezug auf die Herkunftsländer
Syrien, Irak und Eritrea), und wie lang dauerten diese Verfahren durch-
schnittlich (bitte nach Herkunftsländern auflisten)?

k) Wie viele beim BAMF anhängige Verfahren sind seit über drei, sechs,
zwölf, 15, 18, 24 bzw. 36 Monaten anhängig (bitte auch nach den zehn
am meisten betroffenen Herkunftsländer differenzieren), und wie ist der
aktuelle Stand der Bearbeitung von so genannten Altverfahren (seit min-
destens dem vorletzten Kalenderjahr anhängige Verfahren) im BAMF
(bitte im Detail darstellen)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/9146
 

l) Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, dass in den Fällen, in
denen das Verfahren bereits mehr als 15 Monate andauert, gegen Arti-
kel 31 der Verfahrensrichtlinie 2013/32/EU vom 26. Juni 2013 verstoßen
wird (weil die nochmalige Fristverlängerung nach Artikel 31 Absatz 4
und die maximale Frist von 21 Monaten nach Artikel 31 Absatz 5 nur für
Fälle gilt, in denen eine Entscheidung wegen der „vorübergehenden un-
gewissen Lage im Herkunftsstaat“ aufgeschoben wird – wenn nein, bitte
ausführlich begründen), welche konkreten Folgerungen ergeben sich aus
einer Überschreitung der in Artikel 31 der Verfahrensrichtlinie festgeleg-
ten Höchstfristen im Allgemeinen, aber auch für den konkreten Einzelfall,
und inwieweit liegt es nahe, nach Ablauf der Höchstfristen des verbindli-
chen EU-Rechts eine Aufenthaltserlaubnis aus Gründen der Verhältnis-
mäßigkeit, Rechtsstaatlichkeit und Humanität zu erteilen – zumal der of-
fiziellen Verfahrensdauer die Wartezeit bis zur Ermöglichung einer Asyl-
antragstellung hinzugerechnet werden muss (bitte begründen)?

5. Wie viele Verfahren im Rahmen der Dublin-Verordnung wurden im zweiten
Quartal 2016 bzw. im vorherigen Quartal eingeleitet (bitte in absoluten Zah-
len und in Prozentzahlen die Relation zu allen Asylerstanträgen sowie die
Quote der auf EURODAC-Treffern – EURODAC: europäische Datenbank
zur Speicherung von Fingerabdrücken – basierenden Dublin-Verfahren an-
geben; bitte auch nach den unterschiedlichen EURODAC-Treffern differen-
zieren), und wie viele VIS-Treffer (VIS: Visa-Informationssystem) bei Asyl-
suchenden gab es (bitte Gesamtzahl nennen und jeweils nach den fünf wich-
tigsten Ausstellungsländern der Visa und den Herkunftsländern differenzie-
ren)?
a) Welches waren in den benannten Zeiträumen die 15 am stärksten betroffe-

nen Herkunftsländer und welches die 15 am stärksten angefragten Mit-
gliedstaaten der Europäischen Union (bitte in absoluten Zahlen und in
Prozentzahlen angeben sowie in jedem Fall die Zahlen zu Griechenland,
Zypern, Malta, Bulgarien und Ungarn sowie zu syrischen Asylsuchenden
nennen)?

b) Wie viele Dublin-Entscheidungen mit welchem Ergebnis (Zuständigkeit
eines anderen EU-Mitgliedstaats bzw. der Bundesrepublik Deutschland,
Selbsteintritt, humanitäre Fälle, Familienzusammenführung usw.) gab es
in den benannten Zeiträumen (bitte bei der Zahl der Selbsteintritte auch
nach Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den jeweils fünf wich-
tigsten Herkunftsländern differenzieren)?

c) Wie viele Überstellungen nach der Dublin-Verordnung wurden in den be-
nannten Zeiträumen vollzogen (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent-
zahlen angeben und auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern – in
jedem Fall auch Syrien – und den Mitgliedstaaten der Europäischen
Union – in jedem Fall auch Griechenland, Ungarn, Bulgarien, Zypern und
Malta – differenzieren), und wie viele dieser Personen wurden unter Ein-
schaltung des BAMF, aber ohne Durchführung eines Asylverfahrens
überstellt?

d) Wie viele Asylanträge wurden in den genannten Zeiträumen mit der Be-
gründung einer Nichtzuständigkeit nach der Dublin-Verordnung abge-
lehnt oder eingestellt oder als unbeachtlich betrachtet, ohne dass ein Asyl-
verfahren mit inhaltlicher Prüfung durchgeführt wurde (bitte in absoluten
und relativen Zahlen angeben), und wie viele Asylanträge wurden als un-
zulässig erachtet, weil bereits in einem anderen Land ein Schutzstatus ge-
währt wurde (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben und weitere
Angaben zu den wichtigsten betroffenen Mitgliedstaaten der Europäi-
schen Union und dem dort gewährten Schutzstatus und der Staatsangehö-
rigkeit der Betroffenen machen)?

Drucksache 18/9146 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
 

e) In wie vielen Fällen wurde in den genannten Zeiträumen bei Asylsuchen-
den festgestellt, dass eigentlich Griechenland nach der Dublin-Verord-
nung zuständig wäre (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftslän-
dern differenziert angeben), in wie vielen dieser Fälle wurde die Zustän-
digkeit eines weiteren durchreisten Dublin-Mitgliedstaats als zuständiger
Viertstaat festgestellt, und um welche Staaten handelte es sich dabei (so-
weit keine statistischen Daten hierzu vorliegen, bitte die Einschätzung
fachkundiger Bediensteter des BAMF wiedergeben)?

f) Wie viele Übernahmeersuchen, Zustimmungen bzw. Überstellungen
(bitte differenzieren) im Rahmen des Dublin-Systems gab es in den ge-
nannten Zeiträumen durch bzw. an Deutschland (bitte auch nach Ländern
differenzieren und die jeweiligen Überstellungsquoten nennen)?

g) Wie ist die Entwicklung in Bezug auf die Zahl und den Anteil von Dublin-
Verfahren und -entscheidungen bei syrischen Asylsuchenden im zweiten
Quartal 2016 (bitte nach Monaten differenzieren und wie in der Antwort
zu Frage 5h auf Bundestagsdrucksache 18/7625 darstellen)?

h) Wie werden Verfahren statistisch erfasst, in denen zunächst eine formelle
Entscheidung über die Unzulässigkeit des Asylgesuchs wegen der Zustän-
digkeit eines anderen Mitgliedstaats im Rahmen der Dublin-Verordnung
getroffen wurde, eine Überstellung dann aber nicht erfolgte und die Bun-
desrepublik Deutschland für die Asylprüfung zuständig wurde, gehen
diese Fälle faktisch doppelt in die Statistik ein als zwei Asylverfahren mit
unterschiedlichen Entscheidungen, um wie viele Fälle handelt es sich
etwa, und wie sind die statistischen Auswirkungen dieses Effekts für das
Jahr 2015 bzw. für das erste Halbjahr 2016 (bitte ausführen und zumindest
Einschätzungen fachkundiger Bediensteter des BAMF wiedergeben, so-
weit keine statistisch gesicherten Daten vorliegen sollten)?
Wie wird verfahrensrechtlich mit diesen Fällen umgegangen (z. B. Auf-
hebung, Rücknahme oder Umdeutung der ersten Entscheidung)?

6. Wie viele Asylanträge wurden im zweiten Quartal 2016 bzw. im vorherigen
Quartal nach § 14a Absatz 2 des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG) von
Amts wegen für hier geborene (oder eingereiste) Kinder von Asylsuchenden
gestellt, wie viele Asylanträge wurden in den genannten Zeiträumen von
Kindern bzw. für Kinder unter 16 Jahren bzw. von Jugendlichen zwischen
16 und 18 Jahren bzw. von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ge-
stellt (bitte jeweils in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen in Relation zur
Gesamtzahl der Asylanträge sowie die Gesamtzahl der Anträge unter 18-Jäh-
riger und sich überschneidende Teilmengen angeben), und wie hoch waren
die jeweiligen (auch bereinigten) Gesamtschutzquoten für die genannten
Gruppen?

7. Wie viele unbegleitete Minderjährige (d. h. unter 18-Jährige) haben im zwei-
ten Quartal 2016 bzw. im vorherigen Quartal einen Asylerstantrag gestellt
(bitte aufgliedern nach den wichtigsten Herkunftsländern und Bundeslän-
dern), und welche Asylentscheidungen ergingen bei unbegleiteten Minder-
jährigen im genannten Zeitraum (bitte nach unterschiedlichem Schutzstatus
und den wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

8. Wie viele unbegleitete Minderjährige wurden im zweiten Quartal 2016 bzw.
im vorherigen Quartal an welchen Grenzen durch die Bundespolizei aufge-
griffen, wie viele von ihnen wurden an die Jugendämter übergeben, und wie
viele von ihnen wurden zurückgewiesen oder zurückgeschoben (bitte nach
den fünf wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/9146
 

9. Wie viele Asylanträge wurden im zweiten Quartal 2016 bzw. im vorherigen
Quartal als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt (bitte Angaben differen-
ziert nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern machen und zudem jeweils
in Relation zur Gesamtzahl der Ablehnungen setzen)?

10. Wie viele so genannte Flughafenverfahren wurden im zweiten Quartal 2016
bzw. im vorherigen Quartal an welchen Flughafenstandorten mit welchem
Ergebnis durchgeführt (bitte auch Angaben zum Anteil der unbegleiteten
Minderjährigen und zu den zehn wichtigsten Herkunftsländern machen)?

11. Wie lautet die Statistik zu Rechtsmitteln und Gerichtsentscheidungen im Be-
reich Asyl für das bisherige Jahr 2016 (bitte in der Differenzierung wie auf
Bundestagsdrucksache 18/6860 in der Antwort zu Frage 11 darstellen)?

12. Wie viele Asylanhörungen und wie viele rein schriftliche Anhörungen gab
es im zweiten Quartal 2016 bzw. im vorherigen Quartal (bitte auch nach den
15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

13. Wie waren die bereinigten Schutzquoten und die Zahl der Schutzgesuche bei
Asylsuchenden aus Tunesien, Algerien, Ägypten, Marokko, Libyen und der
Türkei im zweiten Quartal 2016 bzw. im vorherigen Quartal?

14. Wie viele Erst- und Folgeanträge (bitte differenzieren) wurden von Asylsu-
chenden aus Serbien, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Albanien und Bos-
nien und Herzegowina in den Monaten April, Mai und Juni 2016 gestellt
(bitte jeweils auch den prozentualen Anteil der Roma-Angehörigen nennen),
und wie wurden diese Asylanträge in diesen Monaten jeweils mit welchem
Ergebnis beschieden?

15. Wenn es in der Stellungnahme des BAMF auf Ausschussdrucksache
18(4)546 A heißt: „Die Länder haben große Schwierigkeiten, Asylsuchende
aus Marokko, Algerien und Tunesien überhaupt zur Antragstellung zu bewe-
gen und dem Bundesamt zuzuführen“ (S. 3), welche Daten und Informatio-
nen liegen dieser Aussage zugrunde, und was ist hierunter konkret zu verste-
hen (werden Betroffene z. B. nicht unter ihrer Meldeadresse erreicht und was
sind die mutmaßlichen Gründe hierfür, oder folgen sie einer Terminsetzung
zur Asylantragstellung nicht, und was sind die rechtlichen Konsequenzen aus
einem solchen Verhalten)?

16. Wenn es in der Stellungnahme des BAMF auf Ausschussdrucksache
18(4)546 A heißt: „Allein die Diskussion um die Einführung des Gesetzes
[zur Einstufung der Länder Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Her-
kunftsstaaten] hat ab dem Februar zu einer spürbaren Reduzierung bei den
Neuzugängen geführt“ (S. 1),
a) welche empirischen oder sonstigen Erkenntnisse liegen dem BAMF dazu

vor, dass ein Zusammenhang besteht zwischen der Diskussion in
Deutschland um die Gesetzesverschärfung und dem Entschluss von Men-
schen in den drei Ländern, in Deutschland um Asyl nachzusuchen (bitte
konkret darlegen),

b) hätte die Folge in dieser Denklogik dann nicht genau umgekehrt sein müs-
sen, dass mehr Menschen aus Algerien, Marokko und Tunesien in
Deutschland um Asyl nachsuchen, solange nämlich die diskutierte Geset-
zesverschärfung noch nicht in Kraft ist (Stichwort „Torschlusspanik“,
bitte ausführen),

c) war nicht vielmehr die Schließung der so genannten Balkan-Route für Ge-
flüchtete, die nicht aus Syrien, dem Irak oder Afghanistan kommen, der
maßgebliche Grund dafür, warum die Zahl der in Deutschland neu re-
gistrierten Personen aus diesen drei Ländern im Februar 2016 drastisch
zurückgegangen ist (bitte begründen)?

Drucksache 18/9146 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
 

17. Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag der EU-Kommission zur
Änderung der Dublin-Verordnung (COM(2016) 270 vom 4. Mai 2016), und
welche Verhandlungspositionen wird sie dazu einnehmen, dass nach dem
Kommissionsvorschlag
a) keine Zuständigkeit des aktuellen Aufenthaltsstaates durch Fristablauf

mehr entstehen soll, was nach Ansicht der Fragestellerinnen und Frage-
steller vermehrt „refugees in orbit“ schaffen würde, was mit der Dublin-
Verordnung aber gerade verhindert werden sollte (bitte begründen),

b) kein Selbsteintrittsrecht der Mitgliedstaaten mehr vorgesehen ist, außer
zur Familienzusammenführung, angesichts des Umstands, dass es dann in
vielen Fallkonstellationen nicht mehr möglich wäre, eine humanitäre Ent-
scheidung zur Durchführung eines Asylverfahrens in Deutschland zu tref-
fen – wie es beispielsweise Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel Anfang
September 2015 angesichts der von Ungarn nach Österreich bzw.
Deutschland fliehenden syrischen Menschen getan hat – (bitte ausführen),

c) vor der Dublin-Prüfung zwingend eine Prüfung der Unzulässigkeit eines
Asylgesuchs vorzunehmen wäre mit der Folge, dass dann beispielsweise
kein Recht auf eine Familienzusammenführung mit bereits in der EU le-
benden engen Angehörigen mehr bestünde (bitte ausführen)

(bitte getrennt nach den Unterpunkten antworten)?
18. Welche aktuellen Informationen gibt es zur Personalsituation, -entwicklung

und -planung im BAMF und zu unterstützenden Sondermaßnahmen, insbe-
sondere im Bereich der Asylprüfung, und welche Bedarfsplanung und For-
derungen gibt es im BAMF für das laufende Jahr, aber auch im Rahmen der
Haushaltsberatungen für das Jahr 2017?

19. Wie viele Entscheidungen des BAMF in den Jahren 2015 und 2016 wurden
einer internen Qualitätskontrolle unterzogen (bitte in absoluten und relativen
Zahlen angeben), und wie viele Beanstandungen welcher Art gab es dabei
(bitte ausführen)?

20. Inwieweit treffen die Schilderungen in dem Artikel „So läuft das eben beim
Bamf“ vom 25. Juni 2016 in der „taz. die tageszeitung“ zu – und wie wird
dies jeweils bewertet –, wonach
a) Anhörerinnen und Anhörer beim BAMF ohne Bewerbungsgespräch per

E-Mail eingestellt worden sein sollen,
b) Jura-Absolventinnen und -Absolventen durch einen Brief des Berliner

Justizsenators gebeten worden sein sollen, in der Wartezeit auf das Refe-
rendariat beim BAMF zu arbeiten – Nachteile würden ihnen dadurch nicht
entstehen –, sie dann aber in mehreren Fällen einen negativen Vermerk in
der Personalakte erhielten und ein Verbot, für zwei Jahre im Asylrecht zu
arbeiten (mit der Begründung, dies sei in den Arbeitsverträgen des BAMF
so vorgesehen), und wenn dies zutrifft, wie ist die rechtliche und inhaltli-
che Begründung hierfür,

c) die Schulung für neu eingestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur
drei Wochen, statt sechs Monate, gedauert und ein Ausbilder das Schu-
lungsmaterial als „schlecht“ bezeichnet haben soll,

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/9146
 

d) eine neue Angestellte in der zweiten Schulungswoche – ohne jede Vorbe-
reitung und Ankündigung – eine syrische Asylsuchende befragen und ihre
Glaubwürdigkeit habe beurteilen müssen, ohne dass sie zuvor gelernt
habe, wie dies geht (auf ihre Frage, warum ihr das nicht angekündigt wor-
den sei, habe die Ausbilderin erklärt: „So läuft das eben beim Bamf“),

e) vielen neu eingestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ohne substan-
tielle Begründung nach drei Wochen wieder gekündigt wurde (es habe
nur allgemein geheißen, sie hätten sich „nicht bewährt“), wobei ein Be-
troffener berichtet, dass gerade den Personen gekündigt worden sei, die
sich in der Schulung kritisch geäußert hätten?

21. Wie vielen im BAMF seit Mitte 2015 neu eingestellten Personen wurde wäh-
rend oder nach der Probezeit wieder gekündigt, was lässt sich zu den Grün-
den sagen, und wie viele haben mit welchem Ergebnis hiergegen geklagt o-
der welche sonstigen Maßnahmen gegen die Kündigung ergriffen?

22. Zu welchem ungefähren Anteil wird nach Einschätzungen von fachkundigen
Bediensteten des BAMF derzeit das Prinzip der Einheit von Anhörer und
Entscheider im Asylverfahren in der Praxis gewahrt (soweit möglich, bitte
auch nach Herkunftsländern differenzieren)?

23. Wie lang war die Verfahrensdauer bei Asylsuchenden, die nicht aus Ländern
des Westbalkan kommen, im zweiten Quartal 2016 bzw. im vorherigen
Quartal, und wie hoch war in diesen Zeiträumen die bereinigte Gesamt-
schutzquote in Bezug auf diese Länder (ohne Westbalkan)?

24. Wie lange dauern derzeit im Durchschnitt nach Einschätzungen fachkundi-
ger Bediensteter des BAMF Asylanhörungen generell, wie lange dauern
diese jeweils bei Asylsuchenden aus den sechs Westbalkanländern, aus Sy-
rien und anderen wichtigen Herkunftsländern?

25. In wie vielen Fällen wurde das BAMF bei der Prüfung zielstaatsbezogener
Abschiebungshindernisse nach § 72 Absatz 2 AufenthG im Auftrag der Aus-
länderbehörden welcher Bundesländer im zweiten Quartal 2016 bzw. im vor-
herigen Quartal mit welchem Ergebnis beteiligt (bitte auch nach den zehn
wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und inwieweit wirken sich
diesbezüglich die Neuregelungen durch das Asylpaket II zum Umgang mit
krankheitsbedingten Abschiebungshindernissen aus – welche Änderungen,
konkreten Anweisungen und Verfahrensänderungen gab es diesbezüglich,
bzw. was ist gegebenenfalls noch geplant (bitte ausführen)?

26. Wie viele der in den Jahren 2014 und 2015 (bitte differenzieren) rechts- oder
bestandskräftig abgelehnten Asylbewerber waren nach Angaben des Auslän-
derzentralregisters zuletzt noch in Deutschland aufhältig (bitte jeweils diffe-
renzieren nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern, Bundesländern und
dem jetzigen Aufenthaltsstatus)?

27. Welche Personengruppen genau werden im AZR erfasst, wenn von rechts-
oder bestandskräftig „abgelehnten Asylbewerbern“ die Rede ist (werden
z. B. Personen mit nationalem Abschiebungsschutz hier mit erfasst)?

28. Welche Angaben für das zweite Quartal 2016 lassen sich machen zu über-
prüften (vor allem Ausweis-)Dokumenten und zum ungefähren Anteil ge-
oder verfälschter Dokumente Asylsuchender (bitte zum Vergleich auch die
Anzahl der „beanstandeten“ Dokumente angeben und differenzieren nach
den zehn wichtigsten Hauptherkunftsländern), und wie ist die Einschätzung
fachkundiger Bediensteter des BAMF dazu, in welchem Umfang mit diesen
ge- oder verfälschten Dokumenten eine falsche Herkunft/Staatsangehörig-
keit vorgetäuscht werden sollte (bitte ausführen und nach Herkunftsstaaten
differenzieren)?

Drucksache 18/9146 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
 

29. Wie ist die erste Tabelle in der Antwort zu Frage 24 auf Bundestagsdrucksa-
che 18/8450 zu interpretieren in Bezug auf den Umstand, dass
a) demnach 99,4 Prozent der überprüften syrischen Dokumente im ersten

Quartal 2016 nicht beanstandet wurden – während z. B. auf Bundestags-
drucksache 18/7015 in der Antwort zu Frage 7 von 9 Prozent beanstande-
ten Dokumenten aus Syrien die Rede ist – (bitte ausführen),

b) sowohl bei „insgesamt“ als auch bei „Afghanistan“ die Zahl der Ergeb-
nisse von der Zahl der geprüften Dokumente abweicht (Beispiel Afgha-
nistan: 4 515 Dokumente geprüft, 508 ohne Beanstandung, 4 beanstandet,
3 nicht abschließend bewertet) – bitte gegebenenfalls die korrekten Werte
nennen?

30. Wie hoch ist die Zahl und der Anteil Asylsuchender, deren vom BAMF zum
Zeitpunkt der Entscheidung angenommene Staatsangehörigkeit bzw. Her-
kunft von der zunächst von den Asylsuchenden selbst angegebenen Staats-
angehörigkeit bzw. Herkunft abweicht (bitte nach den 15 wichtigsten Staats-
angehörigkeiten differenzieren, und zwar sowohl hinsichtlich der 15 wich-
tigsten angegebenen bzw. der dann vom BAMF angenommenen Staatsange-
hörigkeit/Herkunft; falls keine genauen Statistiken vorliegen sollten, bitte
zumindest eine Einschätzung fachkundiger Bundesbediensteter abgeben)?

Berlin, den 4. Juli 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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