BT-Drucksache 18/9115

Sportanlagenlärmschutzverordnung

Vom 5. Juli 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/9115
18. Wahlperiode 05.07.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katrin Kunert, Dr. André Hahn, Frank Tempel, Ulla Jelpke,
Kerstin Kassner, Ralph Lenkert, Kersten Steinke, Katrin Werner,
Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Sportanlagenlärmschutzverordnung

Sportanlagen, die sich in einem halbwegs guten Zustand befinden, können in vie-
len Städten und Regionen nur eingeschränkt genutzt werden. Bürgerinnen und
Bürger stört der Lärm und sie klagen dagegen und das mit Erfolg. Die Folge ist:
Sportanlagen müssen zu bestimmten Zeiten geschlossen bleiben. Seit dem Jahr
2009 gibt es Prüfaufträge zur Lösung des Problems. Lösungen liegen eigentlich
schon lange auf dem Tisch. Eine Einigung konnte bisher nicht erreicht werden,
nach wie vor wird geprüft und debattiert, ob und wie die Sportanlagenlärmschutz-
verordnung den neuen Anforderungen angepasst werden kann. Auch zu dem seit
dem 31. März 2016 vorliegenden Verordnungsentwurf zur Änderung der Sport-
anlagenlärmschutzverordnung (SALVO) konnte bisher keine Einigung zwischen
den Ländern und Verbänden auf der einen und dem Bundesministerium für Um-
welt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) auf der anderen Seite er-
zielt werden. Eine Auswertung der mündlichen Anhörung steht noch aus und ei-
nen zeitlichen Fahrplan für das weitere Vorgehen gibt es nicht.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Verbände und Länder haben am 19. Mai 2016 an der mündlichen

Anhörung zum Verordnungsentwurf zur Änderung der SALVO vom
31. März 2016 teilgenommen?

2. Welche Stellungnahmen sind im Einzelnen zu diesem Verordnungsentwurf
eingegangen?

3. Wie ist der Stand der Auswertung der einzelnen Stellungnahmen, und welche
Ergebnisse liegen bereits vor?

4. Welches weitere Vorgehen wurde hausintern abgestimmt?
5. Wie ist der Stand der Ressortabstimmung zu diesem Verordnungsentwurfs,

und welche Ressorts sind einbezogen?
Welche strittigen Punkte gibt es zwischen den beteiligten Ressorts?

6. Warum konnte bisher keine Einigung zwischen den Verbänden und Ländern
auf der einen Seite und dem BMUB auf der anderen Seite zum Verordnungs-
entwurf erreicht werden?

Drucksache 18/9155 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
 

7. Ist die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Florian Pronold auf
die Mündlichen Fragen 9 und 10 der Abgeordneten Katrin Kunert vom
8. Juni 2016 (Plenarprotokoll 18/175, Anlage 9), dass „die eingegangenen
Stellungnahmen (der Länder und Verbände zum Entwurf einer Zweiten Ver-
ordnung zur Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung) ganz über-
wiegend die Konzeption des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz,
Bau und Reaktorsicherheit (BMBUR) bestätigen und insbesondere nach Ein-
schätzung der Sportverbände (…) die angestrebten Erleichterungen bei der
Nutzung von Sportanlagen mit dem Verordnungsentwurf im Wesentlichen
erreicht (werden)“, so zu verstehen, dass es nicht in allen Punkten Überein-
stimmung gab, und wenn ja, in welchen nicht?

8. Wenn die eingegangenen Stellungnahmen der Länder und Verbände (zum
Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Sportanlagenlärm-
schutzverordnung) ganz überwiegend die Konzeption des BMUB bestätigen,
warum bedarf es dann erneut einer längeren Ressortabstimmung des Verord-
nungsentwurfs?
Mit welchen Ministerien gibt es Unstimmigkeiten?

9. Konnten die in der gemeinsamen Stellungnahme des Deutschen Fußball-
Bundes e. V. (DFB), der Sportministerkonferenz (SMK), des Deutschen
Städte- und Gemeindebundes e. V. (DStGB) und des Deutschen Olympi-
schen Sportbundes e. V. (DOSB) zum Verordnungsentwurf zur Änderung
der SALVO vom 31. März 2016 vorgebrachten klärungsbedürftigen Fragen
und änderungsbedürftigen Engpässe geklärt werden?

10. Mit welcher Begründung wurden Änderungsinitiativen der genannten Ver-
bände und der Länder nicht aufgegriffen, und welche sind es im Einzelnen?

11. Mit welcher Begründung wurde eine Höhenbegrenzung bis 10 m bei Flut-
lichtanlagen in den Verordnungsentwurf aufgenommen, und welche Auswir-
kungen hat eine Überschreitung dieser Höhe auf den Altanlagenbonus?

12. Wie wird mit der Neufassung des § 5 des Verordnungsentwurfs sicherge-
stellt, dass alle Sportanlagen – also nicht nur die vor dem Jahr 1991 errichte-
ten – nach erstmaliger Errichtung einen Standortschutz erhalten?

13. Was ist unter dem Begriff „Nutzungsänderung“ im Anhang 1, erster Spiegel-
strich, zu verstehen?

14. Inwieweit trifft die Einschätzung zu, dass die Einführung einer Irrelevanz-
klausel nur dann positiv zu bewerten ist, wenn sie nicht an die Stelle des
Altanlagenbonus tritt und dessen Anwendung nicht unterläuft?

15. Mit welcher Begründung wurde die Forderung nach Gleichstellung spielen-
der Kinder auf Sportplätzen mit denen auf Spielplätzen bislang nicht aufge-
griffen?
Ist es beabsichtigt, eine diesbezügliche Änderung auf den Weg zu bringen,
und wenn ja, wann?
Wenn nein, warum nicht?

16. Mit welcher Begründung ist man nicht den vom DOSB, dem DFB und der
SMK vorgeschlagenen Anpassungen in § 2 Absatz 5 des Verordnungsent-
wurfs, Verlegung der Nachtzeit von 23.00 bis 7.00 Uhr gefolgt?

17. Mit welcher Begründung wurde die von DOSB, DFB und SMK vorgeschla-
gene Streichung der nachmittäglichen Ruhezeit (13.00 Uhr bis 15.00 Uhr) an
Sonn- und Feiertagen nicht in § 2 Absatz 5 des Verordnungsentwurfs umge-
setzt?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9115
 

18. Welche Konsequenzen hat die im Rahmen einer „Neubauoffensive“ des
BMUB beabsichtigte Ausweisung eines neuen Gebietstyps „urbane Ge-
biete“, in denen Mischnutzungen durch schwächere Lärmschutzvorgaben ge-
fördert werden sollen, auf die SALVO?

19. In welcher Weise und mit welchem Ergebnis erfolgte die im Sportausschuss
des Deutschen Bundestages vom 14. Januar 2015 durch das BMUB ange-
kündigte Prüfung der Frage, wo der Lärm gemessen wird?
Wer führte die Prüfung durch?

20. Wird bei der Einschätzung des Lärmimmissionspegels von Sportanlagen ge-
messen, oder erfolgt eine Berechnung entsprechend der Lärmkartierung von
Verkehrswegen?
Falls gerechnet wird, welche Annahmen werden der Berechnung zugrunde
gelegt?
Falls gemessen wird, gibt es standardisierte Messverfahren zur Lärmmes-
sung für Sportanlagen, und welche sind dies?

Berlin, den 4. Juli 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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