BT-Drucksache 18/9075

Zeitplan zur Beschaffung von fünf bewaffnungsfähigen Drohnen der MALE-Klasse

Vom 28. Juni 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/9075
18. Wahlperiode 28.06.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andrej Hunko, Christine Buchholz, Annette Groth,
Heike Hänsel, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu,
Kersten Steinke, Kathrin Vogler, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Zeitplan zur Beschaffung von fünf bewaffnungsfähigen Drohnen der MALE-Klasse

Die Bundeswehr will fünf bewaffnungsfähige Drohnen des Typs „Heron TP
Block 2“ als „Übergangslösung“ beschaffen (Plenarprotokoll 18/175, Bundes-
tagsdrucksache 18/7725). Zuvor war lediglich vage von „drei bis fünf Systemen“
die Rede (www.bundeswehr.de vom 13. Januar 2016). Eine Unterzeichnung des
endgültigen Vertrags ist in greifbarer Nähe, das Bundesamt für Ausrüstung, In-
formationstechnik und Nutzung der Bundeswehr erstellt laut der Bundesregie-
rung die notwendigen Unterlagen. Die Drohnen werden nach gegenwärtigem
Stand vom israelischen Hersteller Israel Aerospace Industries (IAI) geleast. Als
Hauptvertragspartner fungiert jedoch der europäische Rüstungskonzern Airbus
bzw. dessen Tochter Airbus DS Airborne Solutions GmbH (ADAS). Zum Ge-
samtvorhaben gehört auch die Anschaffung von „notwendigem Peripheriegerät“,
darunter feste und mobile Bodenstationen zur Steuerung der Drohnen sowie zur
Übertragung und Auswertung der Daten. Außerdem werden breitbandige Satelli-
tenverbindungen und – je nach Entfernung zum Einsatzort – Relaissatelliten be-
nötigt. Welcher Hersteller hiermit beauftragt wird ist noch unklar. Die Drohnen
werden in Israel stationiert, als „Heimatverband“ unterstehen sie jedoch dem Tak-
tischen Luftwaffengeschwader 51 im schleswig-holsteinischen Jagel. In Israel
werden auch große Teile der praktischen Ausbildung der Pilotinnen und Piloten
übernommen. Näheres soll eine deutsch-israelische Regierungsvereinbarung re-
geln. Die Auswahlentscheidung zugunsten der „Heron TP“ ist abhängig davon,
ob IAI Nachweise zur Zulassungsfähigkeit der Drohne erbringt. Das Bundesmi-
nisterium der Verteidigung will dann eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung vorneh-
men. Werden die Kriterien nicht erfüllt, könnte die Bundesregierung doch noch
auf das eigens für den europäischen Markt entwickelte Konkurrenzmodell „Pre-
dator CPB“ ausweichen. Hersteller ist der US-Rüstungskonzern General
Atomics. Nach Vertragsabschluss will das Bundesverteidigungsministerium ein
Vergabeverfahren für die Bewaffnung eröffnen. Gespräche mit Waffenherstellern
gab es angeblich noch nicht, allerdings wurden entsprechende Möglichkeiten be-
reits mit dem israelischen Verteidigungsministerium und der israelischen Luft-
waffe erörtert. Schließlich wird die Beschaffung der zunächst unbewaffneten
Drohnen auch dem Deutschen Bundestag vorgelegt. Die parlamentarische Befas-
sung soll dem Staatssekretär zufolge spätestens im ersten Quartal 2017 erfolgen.
Die „Überbrückungslösung“ könnte nach positivem Votum bis zum Jahr 2025
genutzt werden, bis dahin sollen europäische Rüstungsfirmen eine „europäische
Lösung“ für bewaffnungsfähige Drohnen entwickelt haben.

Drucksache 18/9075 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
 

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Details kann die Bundesregierung zu den Plänen mitteilen, fünf

Drohnen des Typs „Heron TP“ und das „zum Betrieb dieser Luftfahrzeuge
notwendige Peripheriegerät“ und auch deren „Betrieb im Einsatz“ im Rah-
men eines Leasingvertrages zu realisieren (Plenarprotokoll 18/175)?
a) Wann will das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nut-

zung der Bundeswehr die notwendigen Vertragsunterlagen für eine Wirt-
schaftlichkeitsbetrachtung zusammengestellt haben, und wem sollen diese
wann vorgelegt werden?

b) Wann soll der Leasingvertrag nach derzeitigem Stand geschlossen wer-
den?

c) Welche Sonderkündigungsrechte will die Bundesregierung für den Lea-
singvertrag verhandeln?

d) Wann ist die Eröffnung des Vergabeverfahrens geplant?
2. Welche Gesamtkosten für die „Überbrückungslösung“ werden zum gegen-

wärtigen Zeitpunkt veranschlagt, und inwiefern ist die Bundesregierung
mittlerweile in der Lage, diese in Stückpreise der Drohnen, Bodenstationen,
Satelliten- und Kommunikationsanlagen sowie Personal- und Sachaufwand
zu differenzieren (Bundestagsdrucksache 18/7725)?
a) Welche Aufklärungssensorik mit welchen Funktionalitäten soll die „He-

ron TP“ befördern, und wann soll diese zur Beschaffung ausgeschrieben
werden?

b) Aus welchen konkreten Anlagen besteht das „Peripheriegerät“?
c) Wie positioniert sich die Bundesregierung zur Kritik, sich für eine gegen-

über dem amerikanischen Konkurrenzmodell „Predator“ teuere Lösung
entschieden zu haben, obgleich das Modell „Heron TP“ diesem bezüglich
„Nutzlast“, Geschwindigkeit und Flugzeit technisch unterlegen sei (vgl.
Newsletter Verteidigung, Ausgabe vom 8. März 2016)?

3. Welche weiteren (Vorab-)Vereinbarungen hat die Bundesregierung mit dem
Hersteller IAI geschlossen, welchen Inhalt haben diese, und welche Verbind-
lichkeiten werden dort festgeschrieben?

4. Welche Aufgaben soll Airbus DS Airborne Solutions GmbH (ADAS) als
Vertragspartner des Leasings von „Heron TP“ als Hauptauftragnehmer (für
einen „Betrieb im Einsatz“) übernehmen, bzw. welche Vorschläge der Bun-
desregierung werden diesbezüglich verhandelt?

5. Mit welchen (Zwischen-)Ergebnissen wurden die fehlenden funktionalen Fä-
higkeitsforderungen für die „Heron TP“ verhandelt, die vom Bundesvertei-
digungsministerium zuletzt in den Bereichen „Kommunikations- und Infor-
mationsanlage, Handhabungs- und Missionstrainer/-simulator, Integration
Kryptierung, Umfang der Bewaffnung sowie Einhaltung von Arbeits- und
Umweltschutzforderungen“ gesehen wurden (Bundestagsdrucksache 18/7725)?
a) Welche Hersteller werden hierzu für welche Produkte und Dienstleistun-

gen mandatiert, bzw. welche Gespräche mit infrage kommenden Herstel-
lern wurden hierzu geführt?

b) Inwiefern ist der Bundesregierung mittlerweile bekannt, ob Simulatoren
für die „Heron 1“ auch für die „Heron TP“ genutzt werden können (Bun-
destagsdrucksache 18/7725)?

c) Welche weiteren fehlenden Fähigkeitsforderungen müssen aus Sicht der
Bundesregierung verhandelt werden?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9075
 

6. Welche Systeme für die „Kryptierung, Datenverteilanlage, SATCOM-Kapa-
zität, Infrastruktur/Technik im Stationierungsland“ sollen nach gegenwärti-
gem Stand beschafft werden (Bundestagsdrucksache 18/7725)?
a) Inwiefern wurden hierzu mittlerweile Gespräche mit infrage kommenden

Herstellern geführt?
b) Welche dieser Technik will die Bundesregierung nach gegenwärtigem

Stand vorzugsweise im Leasingverfahren beschaffen, und welche weitere
Technik könnte oder müsste durch die Bundeswehr gekauft werden?

7. Wie ist es aus Sicht der Bundesregierung zu erklären, dass dem Bundesver-
teidigungsministerium im Februar 2016 keine Kenntnisse über die Bewaff-
nungsfähigkeit der „Heron TP“ vorgelegen haben und diese lediglich als ver-
mutete „standardisierte Schnittstellen“ beschrieben wurden, (Bundestags-
drucksache 18/7725), die „in den HERON TP integrierte Bewaffnung“ je-
doch „ein Auswahlkriterium für den HERON TP“ gewesen sei (Antwort des
Bundesministeriums der Verteidigung vom 1. April 2016 zu den Fragen des
Abgeordneten Dr. Tobias Lindner, zitiert im Newsletter Verteidigung
21/2016)?

8. Welche wesentlichen Ergebnisse zu Gesprächen zur Bewaffnungsfähigkeit
der „Heron TP“ mit dem israelischen Verteidigungsministerium und der is-
raelischen Luftwaffe über das Mitführen von „angetriebenen und nicht ange-
triebenen Luft-Boden-Effektoren“, „Präzisionsbewaffnung“ oder Zielbe-
leuchtungsgeräten kann die Bundesregierung mitteilen?
a) Inwiefern sind dem Bundesverteidigungsministerium aus diesen Gesprä-

chen konkretere Angaben darüber bekannt, welche Typen oder Produkte
der genannten Waffensysteme für die „Heron TP“ besonders geeignet
sind?

b) Welche Bewaffnung wurde von den Herstellern bereits an den Drohnen
„Heron TP“ eingesetzt oder getestet, und welche Testergebnisse wurden
oder werden „im Zuge der nächsten Schritte angefragt und bewertet“
(Bundestagsdrucksache 18/7725)?

9. Für welche Lufträume sollen die deutschen „Heron TP“ eine Zulassung er-
halten, und inwiefern strebt die Bundeswehr an, das Modell langfristig auch
nach der „Kategorie 3“ zu lizensieren?

10. Inwiefern wurde die vom Hersteller IAI geforderte Prognose für eine „risi-
koarme Integration der Bewaffnung“ mittlerweile vorgelegt, und mit wel-
chem Ergebnis wurden diese Auflagen mittlerweile „im Rahmen der Ver-
tragsvorbereitungen“ erörtert (Bundestagsdrucksache 18/7725)?
a) Welche Studien oder Marktsichtungen zur möglichen Bewaffnung der

„Heron TP“ hat das Bundesverteidigungsministerium mittlerweile beauf-
tragt, und wer ist daran beteiligt?

b) Wann im Jahr 2016 soll die Entscheidung zur Auswahl einer „konkreten
technischen Lösung“ zur Bewaffnung erfolgen?

11. Wann soll die „belastbare Bewertung der Zulassungsmöglichkeit“ der
„Heron TP“ für den deutschen Luftraum vorliegen, und wo wird diese geprüft?
a) Welche konkreten Angaben hat die Bundeswehr gegenüber IAI oder Air-

bus dazu gemacht, welche Leistungen zur Gewährleistung der Flugsicher-
heit und damit einer deutschen Zulassung im Einzelnen erforderlich sind?

b) Welchen Zeitplan hat IAI skizziert, um die einzelnen Forderungen zu er-
füllen, bzw. welche zeitlichen Vorgaben hat die Bundeswehr hierzu ver-
langt?

Drucksache 18/9075 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
 

12. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die bewaffnungsfä-
higen „Heron TP“ wie vom Hersteller IAI angekündigt 24 Monate nach Ver-
tragsschluss inklusive des Zulassungsprozesses verfügbar sind (Bundestags-
drucksache 18/7725)?

13. Inwiefern ist der Beginn des Musterprüfprozesses im Rahmen des Dienst-
leistungsvertrages mittlerweile festgelegt, und worin besteht das Musterprüf-
rahmenprogramm?
a) Welches Unternehmen soll als Musterprüfleitstelle fungieren, und wann

wurde die luftfahrtrechtliche Zulassung beantragt?
b) Welche Nachweise zur Zulassungsfähigkeit der Drohne hat der Hersteller

IAI bislang erbracht, und welche müssen noch geliefert werden?
c) Welche der Zulassungsvorschriften „STANAG 4671 Ed. 3 UAV System

Airworthiness Requirements, RTCA/DO-178C Software Considerations
in Airborne Systems and Equipment Certification, RTCA/DO-254: De-
sign assurance guidance for airborne electronic hardware” werden aus
Sicht der Bundesregierung erfüllt bzw. nicht erfüllt?

d) Inwiefern konnte „im weiteren Projektverlauf“ mittlerweile präzisiert
werden, worin die „nach Firmenangaben“ zu ca. 10 Prozent nicht erfüllten
Forderungen der STANAG 4671 bestehen und wie diese Defizite beho-
ben werden könnten (Bundestagsdrucksache 18/7725)?

14. Auf welcher Grundlage hat das Bundesverteidigungsministerium die „mög-
liche Zulassbarkeit der verglichenen Systeme“ der Typen „Heron TP“
und „Predator“ positiv bewertet (Antwort des Bundesministeriums der Ver-
teidigung vom 1. April 2016 zu den Fragen des Abgeordneten Dr. Tobias
Lindner, zitiert im Newsletter Verteidigung 21/2016), was schließlich eines
der Entscheidungskriterien für eine Auswahlentscheidung gewesen sei?
a) Worin besteht demnach die „positive Prognose der Zulassbarkeit“ der

„Heron TP“?
b) Wie steht diese Mitteilung im Verhältnis zu einer kurz zuvor getätigten

Aussage, wonach „eine belastbare Bewertung der Zulassungsmöglich-
keit“ erst zum Ende des zweiten Quartals 2016 erwartet wird (Bundes-
tagsdrucksache 18/7725)?

15. Inwiefern beabsichtigt die Bundeswehr, mittel- oder langfristig auch die un-
beschränkte Teilnahme der „Heron TP“ am allgemeinen Luftverkehr zu rea-
lisieren, und welche Initiativen hat sie hierfür bereits ergriffen?
a) Welche Angaben sind der Bundesregierung hierzu aus einer unterneh-

mensinternen Untersuchung von Airbus bekannt (Bundestagsdrucksache
18/7725)?

b) Welche Haltung vertritt die Bundesregierung mittlerweile zur Frage, ob
die aktuell gültigen European Military Airworthiness Requirements
(EMARs) die Zulassungskriterien für Drohnen abdecken“ (Bundestags-
drucksache 18/1946)?

c) Welchen „Anpassungsbedarf unter Berücksichtigung der von den betei-
ligten Nationen gemachten Erfahrungen“ hat die Bundesregierung identi-
fiziert?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/9075
 

16. Über wie viele Drohnen des Typs „Heron 1“ verfügt die Airbus-Tochter De-
fence and Space nach Kenntnis der Bundesregierung zur Erbringung von
Dienstleistungen für die Bundeswehr, und welche weiteren „Heron 1“ sollen
womöglich beschafft werden?
a) Wie viele Flugstunden pro Monat sind in dem Dienstleistungsvertrag zwi-

schen Airbus und der Bundeswehr derzeit bestimmt?
b) Welche in dem Dienstleistungsvertrag verschriftlichten Anforderungen

werden dabei vom Systemhersteller Israel Aerospace Industries übernom-
men?

c) Inwiefern hat das Bundesverteidigungsministerium mittlerweile Ver-
tragsverhandlungen mit ADAS zum Einsatz der „Heron 1“ im malischen
Luftraum aufgenommen (Bundestagsdrucksache 18/7725)?

d) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, ob ADAS den Hersteller
IAI zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert hat, und wann dieses vor-
liegen soll?

e) Welche Ausnahmegenehmigungen für die Zulassung oder den Betrieb der
„Heron 1“ sind für Flüge im malischen Luftraum erforderlich?

17. Mit welcher Position verhandelt die Bundesregierung mit israelischen Fir-
men oder Behörden zur Frage, von wem welche Leistungen zur Ausbildung
von Personal an der „Heron TP“ übernommen werden sollen?

18. Welche Teile der praktischen Ausbildung der Piloten oder Bedienern der
„Heron TP“ könnten aus Sicht der Bundesregierung in Israel durchgeführt
werden?

19. Welche weiteren „darüber hinausgehende Leistungen“ außer die Ausbildung
von Personal sollen durch eine deutsch-israelische Regierungsvereinbarung
geregelt werden?
a) Wer ist an den Verhandlungen einer deutsch-israelischen Regierungsver-

einbarung beteiligt?
b) Wann sollen die Verhandlungen abgeschlossen sein?
c) Wann und wo wird die Regierungsvereinbarung vermutlich unterzeich-

net?
20. Welche Regierungen außer Deutschland, Griechenland, Spanien, Frankreich,

Italien, Niederlande und Polen sind an der „RPAS-Nutzergemeinschaft“
(„European MALE RPAS User Group“) beteiligt (Bundestagsdrucksache
18/7725)?
a) Welche „Kooperationspotentiale in den Bereichen Übung und Ausbil-

dung, Logistik, Instandhaltung sowie in Doktrinen und Konzepten“ wur-
den zwischen den beteiligten Staaten, „die solche Systeme betreiben bzw.
in der Zukunft betreiben wollen“ mittlerweile identifiziert bzw. inwiefern
ist dies überhaupt noch Zweck der Gruppe (Bundestagsdrucksache
18/213)?

b) Inwiefern und mit welchem Ergebnis wurde die deutsche Entscheidung
für die „Heron TP“ bei den Treffen thematisiert?

Drucksache 18/9075 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
 

c) Inwiefern werden auch Hersteller von Drohnen oder von „Peripheriege-
rät“ zu Treffen der Gruppe eingeladen?

d) Auf welche Weise hat die Luftwaffe Federführung des Arbeitsfeldes
„Exchanging operational experience and best practice on operating
MALE RPAS” in der RPAS-Nutzergemeinschaft übernommen, und wel-
che Länder bzw. Firmen haben hierzu vorgetragen?

e) Inwiefern wurde das in der RPAS-Nutzergemeinschaft geplante „gemein-
same Ausbildungskonzept“ inzwischen diskutiert und/oder umgesetzt?

21. Was ist der Bundesregierung aus ihrer Mitarbeit in der „RPAS-Nutzerge-
meinschaft“ über Pläne der beteiligten Regierungen zur Beschaffung neuer
oder dem Erhalt bereits beschaffter MALE-Drohnen bekannt?
a) Aus welchen Gründen haben sich die NATO-Partner Großbritannien und

Frankreich nach Kenntnis der Bundesregierung kürzlich für den Kauf von
für den europäischen Markt gefertigten „Certifiable PREDATOR B“ und
damit gegen die „Heron TP“ entschieden (Telegraph vom 1. Mai 2016,
DefenseNews vom 11. Dezember 2015)?

b) Inwiefern wurde die Kaufentscheidung in der „RPAS-Nutzergemein-
schaft“ thematisiert?

Berlin, den 28. Juni 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
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anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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