BT-Drucksache 18/9059

Untersuchung von US-Geheimdiensten gegen EU-kritische Parteien in Europa

Vom 5. Juli 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/9059
18. Wahlperiode 05.07.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, Annette Groth,
Dr. André Hahn, Dr. Alexander S. Neu, Harald Petzold (Havelland),
Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Untersuchung von US-Geheimdiensten gegen EU-kritische Parteien in Europa

Nach Angaben deutscher und britischer Medien hat der Kongress der Vereinigten
Staaten von Amerika den US-Direktor für die Geheimdienste, James Clapper,
beauftragt, „eine große Untersuchung darüber durchzuführen, wie der Kreml eu-
ropäische politische Parteien unterwandert“ (Peter Foster, Matthew Holehouse:
Russia accused of clandestine funding of European parties as US conducts
major review of Vladimir Putin’s strategy. In: The Telegraph, 16. Januar 2016,
www.telegraph.co.uk/news/worldnews/europe/russia/12103602/America-to-
investigate-Russian-meddling-in-EU.html, zuletzt abgerufen am 20. April 2016).
Bemerkenswert ist einerseits, dass es nicht darum geht zu untersuchen „ob“, son-
dern „wie“ die russische Regierung europäische Parteien unterwandert. Mithin
wird der Gegenstand der Untersuchung, die mögliche Beeinflussung europäischer
Parteien durch die russische Regierung, bereits mit dem Untersuchungsauftrag als
Tatsache unterstellt.
Ebenso bemerkenswert ist, mit welcher Selbstverständlichkeit der Kongress der
USA, auch nach den Skandalen um die NSA, beispielsweise im Zusammenhang
mit abgehörten Handys hochrangiger europäischer Politikerinnen und Politiker,
die Ausspähung politischer Parteien in verbündeten europäischen Ländern anord-
net. Nach Zeitungsangaben erfolgte der Auftrag für die US-amerikanische Spio-
nage gegen europäische Parteien mit Zustimmung der „EU“ (USA leiten Unter-
suchung gegen NATO-kritische Parteien in Europa ein, a. a. O.). Dies wirft die
Fragen auf, welche Institution der EU dem zugestimmt hat und ob die Bundesre-
gierung darüber vorab oder nachträglich informiert wurde.
Als Begründung für die Ausspähung europäischer Parteien werden Befürchtun-
gen genannt, Russland könne über die Beeinflussung europäischer Parteien ver-
suchen „die Nato zu unterminieren, die Stationierung von US-Raketen zu blo-
ckieren und die Straf-Sanktionen gegen Russland zu widerrufen, die nach der An-
nexion der Krim verhängt wurden“ (USA leiten Untersuchung gegen NATO-kri-
tische Parteien in Europa ein. In: Deutsche Wirtschaftsnachrichten, 21. Januar 2016,
http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2016/01/21/usa-leiten-untersuchung-
gegen-nato-kritische-parteien-in-europa-ein/, zuletzt abgerufen am 19. April 2016).
Unterstellt wird, dass die russische Regierung Europa- und NATO-kritische Par-
teien unterstütze, um die Einheit Europas zu hintertreiben. In diesem Zusammen-
hang werden in „The Telegraph“ auch russische Medien wie der Fernsehsender
„Russia Today“ angegriffen, der Jeremy Corbyn bei seiner Bewerbung um den
Parteivorsitz der Labour Party und somit dessen Kritik an „militärischen Inter-
ventionen“ des Westens und dessen Eintreten für die nukleare Abrüstung Groß-
britanniens unterstützt habe. Die russische Regierung betreibe damit indirekt die

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Schwächung der Europäischen Union: „Der russische Wunsch, die Politik in
Großbritannien zu beeinflussen, nimmt ebenso zu, so die Quellen, wie der Kreml
das bevorstehende EU-Referendum und die Wahl von Jeremy Corbin zum Vor-
sitzenden von Labour als mögliche Gelegenheiten betrachtet, Europa zu schwä-
chen.“ (Peter Foster, Matthew Holehouse: Russia accused of clandestine funding
of European parties as US conducts Major review of Vladimir Putin’s strategy,
a. a. O.).
Ebenso sollen laut Zeitungsberichten die „Amerikaner […] auch russische Ein-
flussnahme auf das Referendum in den Niederlanden entdeckt haben, bei dem die
Niederlande im April über das EU-Assoziierungsabkommen mit der Ukraine ab-
stimmen sollen“ (USA leiten Untersuchung gegen NATO-kritische Parteien in
Europa ein, a. a. O.), das von der niederländischen Bevölkerung inzwischen ab-
gelehnt wurde.
„The Telegraph“ zitiert Igor Sutyagin vom Royal United Services Institute
(RUSI) mit folgendem Satz: „Es gibt ungeschriebene Regeln zwischen National-
staaten, und gegen diese Regeln wurde deutlich von der russischen Seite versto-
ßen, aber sie wissen, dass der Westen sie daran nicht hindern kann, ohne die ei-
genen Werte der Meinungsfreiheit zu schädigen.“ (Peter Foster, Matthew
Holehouse: Russia accused of clandestine funding of European parties as US con-
ducts Major review of Vladimir Putin’s strategy, a. a. O.). Der Vorwurf des Ver-
stoßes gegen „ungeschriebene Gesetze“ ist perfide, weil nicht widerlegbar. Die
Behauptung, dass diese unspezifischen und unwiderlegbaren Verstöße gegen un-
geschriebene Gesetze nur bei Strafe des Verstoßes gegen die Meinungsfreiheit
abgewehrt werden können, mag zur Begründung geheimdienstlicher Abwehr-
maßnahmen – auch durch ausländische Geheimdienste – herangezogen werden.
Verfassungsrechtlich bedenklich sind solche Begründungen allemal und beinhal-
ten darüber hinaus die Gefahr, den befürchteten „new Cold War“ (Peter Foster,
Matthew Holehouse: Russia accused of clandestine funding of European parties
as US conducts Major review of Vladimir Putin’s strategy, a. a. O.) zu einer sich
selbst erfüllenden Prophezeiung zu machen.
Dieser Prozess scheint in vollem Gang. Das Bundesministerium der Verteidigung
schreibt auf seiner Homepage unter dem Titel „Desinformation als Mittel der hyb-
riden Kriegsführung“: „Durch sogenannte Internet-Trolle und politisch gesteuerte
Medienkampagnen versucht der Kreml, Medien, Politik und öffentliche Meinung
in den westlichen Gesellschaften zu beeinflussen. Auch Deutschland war in der
Vergangenheit schon betroffen. Experten rechnen die gezielten Falschmeldungen
einer hybriden Kriegführung‘ zu.“ (Bundesministerium der Verteidigung: Desin-
formation als Mittel der hybriden Kriegsführung, www.bmvg.de/portal/a/bmvg/
!ut/p/c4/NYu7DsIwEAT_6M5GFIguURo6BAWEzi-ZE_E5ci5Jw8djF-xKUxo
8YW1bDaKRiizmfCJo6Oz3cGmLcIeaFns6t4Qgzf8CYyPdvEBXOYgjRJYqDI
WI7nAnItMzaylVAPkcVR66JVW_-hvd7oOh_ux7pf-hnNK3Q9p2Q_L/, zuletzt
abgerufen am 31. Mai 2016.)
Nach Angaben des Bundesverteidigungsministeriums „reagieren“ EU und NATO
mit der Einrichtung spezieller Abteilungen für strategische Kommunikation: „Die
EU reagiert mit einer eigenen Task Force auf Russlands Desinformationsstrate-
gie. Die ‚East StratCom Task Force‘ arbeitet seit September [2015] und hat unter
anderem die Aufgabe, Desinformation aufzudecken und falsche Nachrichten
richtigzustellen. Dafür greift die Einheit auf ein Netzwerk mit mehr als 500 Jour-
nalisten zurück, die Hinweise auf Falschmeldungen in russischen Medien geben.“
(Bundesministerium der Verteidigung: Desinformation als Mittel der hybriden
Kriegsführung, a. a. O.).
Außerdem betreibt die NATO das „NATO Strategic Communications Center of
Excellence (StratCom COE) in Lettlands Hauptstadt Riga“ (hwww.stratcomcoe.org).

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9059
 

Nach Auskunft der Bundesregierung verfolgt die EU EAST STRATCOM Task
Force folgende Ziele: „Die drei Ziele […] sind wirksame Kommunikation und
Werben für EU-Politiken und -Werten in der östlichen Nachbarschaft, Stärkung
des Medienumfelds insgesamt inklusive Unterstützung für unabhängige Medien
und verbessertes öffentliches Bewusstsein von Desinformationsaktivitäten sei-
tens Dritter und verbesserte EU-Reaktionsfähigkeit darauf.“ (Antwort der Bun-
desregierung auf die Kleine Anfrage „Einrichtung der Arbeitsgruppe ‚Russland
Taskforce‘ der Europäischen Union für die ‚Strategische Kommunikation‘ in Ost-
europa“ auf Bundestagsdrucksache 18/6486, S. 2f.).
Aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE
LINKE. geht auch hervor, dass neben den Ländern der „Östlichen Partnerschaft“
(Ukraine, Georgien, Republik Moldau, Belarus, Armenien, Aserbaidschan) auch
Russland zu den „Zielländern“ der Task Force gehört (S. 6) und dass neben di-
versen Institutionen der EU und ihrer Mitgliedstaaten auch Partnerländer und in-
ternationale Organisationen in ihre Tätigkeit einbezogen sind. Ausdrücklich wer-
den die NATO und die USA genannt (S. 8). Die Finanzierung erfolgt aus Sicht
der Fragesteller völlig intransparent über „verschiedene Budgetlinien der Euro-
päischen Kommission als auch der Mitgliedsstaaten“, so dass die Bundesregie-
rung weder über die Höhe noch über die Herkunft oder die Empfänger der Gelder
der Task Force Auskunft geben kann (S. 8f.).
EU und NATO betreiben somit aus Sicht der Fragesteller den Aufbau eines stra-
tegischen „Propaganda-Apparats“. Dies ist umso bedenklicher als die Beendi-
gung der Abrüstungsprozesse nach Auffassung der Fragesteller inzwischen in
eine neue Spirale des Wettrüstens übergegangen ist. Die Einflussnahme auf die
Meinungsbildung in anderen Ländern durch Propaganda-Abteilungen erscheint
den Fragestellern als Teil einer Eskalation, die auf einen erneuten „Kalten Krieg“
hinsteuert und die Gefahr eines Umschlags in einen heißen Krieg in sich trägt.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Hat die Bundesregierung gegen den Auftrag des Kongresses der Vereinigten

Staaten von Amerika interveniert oder protestiert?
2. Wenn ja, wann, und in welcher Form hat sie das getan (bitte den genauen

Wortlaut mitteilen)?
3. Wenn ja, welche Reaktion hat sie darauf wann erhalten (bitte den genauen

Wortlaut mitteilen)?
4. Wenn nein, warum hat die Bundesregierung darauf verzichtet?
5. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Methoden, die bei der

Untersuchung politischer Parteien in Mitgliedsländern der EU von den
US-Geheimdiensten angewandt werden?

6. Gehören zu den angewandten Methoden nach Kenntnis der Bundesregierung
auch verdeckte nachrichtendienstliche Methoden?

7. Wie bewertet die Bundesregierung die Legalität und die Legitimität der An-
wendung offener und verdeckter nachrichtendienstlicher Methoden zur Un-
tersuchung von politischen Parteien in EU-Mitgliedsländern durch die
US-Geheimdienste?

8. Auf welche völkerrechtliche Rechtsgrundlage könnte der Kongress der USA
seinen Untersuchungsauftrag mit offenen und verdeckten nachrichtendienst-
lichen Methoden gegen Parteien in Mitgliedsländern der EU nach Einschät-
zung der Bundesregierung stützen?

9. Gegen welche völkerrechtlichen Bestimmungen würde ein solcher Untersu-
chungsauftrag nach Einschätzung der Bundesregierung verstoßen?

Drucksache 18/9059 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
 

10. Wäre die Untersuchung politischer Parteien mit offenen oder verdeckten
nachrichtendienstlichen Methoden in Deutschland durch Geheimdienste der
USA mit dem Grundgesetz vereinbar?

11. Welche über die Medienberichte hinausgehenden Kenntnisse hat die Bun-
desregierung vom genannten Auftrag des Kongresses der Vereinigten Staa-
ten von Amerika an die US-Geheimdienste, Parteien in Mitgliedsländern der
EU zu untersuchen oder zu beobachten?

12. Aus welchen Quellen bezieht die Bundesregierung ihre Kenntnisse über den
Auftrag?

13. Wurde die Bundesregierung oder deren Nachrichtendienste durch den Kon-
gress der Vereinigten Staaten von Amerika, die US-amerikanische Regie-
rung oder andere Institutionen der USA über den Auftrag informiert?
Wenn ja, wann?

14. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass die EU dem Auf-
trag zur Untersuchung von Parteien in Mitgliedsländern der EU zugestimmt
hat?

15. Wenn ja, welche Institution der Europäischen Union hat ihre Zustimmung
gegeben?

16. Wenn ja, wurde die Bundesregierung darüber vorab oder nachträglich infor-
miert?

17. Auf welcher Rechtsgrundlage könnten die EU oder deren Institutionen der
Untersuchung von politischen Parteien mit offenen oder verdeckten nach-
richtendienstlichen Methoden in Mitgliedsländern der EU durch US-Ge-
heimdienste zustimmen?

18. Auf welcher Rechtsgrundlage könnten die EU oder deren Institutionen gegen
die Untersuchung von politischen Parteien mit offenen oder verdeckten nach-
richtendienstlichen Methoden in Mitgliedsländern der EU durch US-Ge-
heimdienste vorgehen?

19. Hat die Bundesregierung der Untersuchung politischer Parteien mit offenen
oder verdeckten nachrichtendienstlichen Methoden durch US-Geheim-
dienste in Deutschland zugestimmt?

20. Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage?
21. Auf welcher rechtlichen Grundlage könnten die Bundesregierung oder deut-

sche Dienststellen und Behörden der Untersuchung politischer Parteien mit
offenen oder verdeckten nachrichtendienstlichen Methoden durch US-Ge-
heimdienste in Deutschland zustimmen?

22. Auf welcher rechtlichen Grundlage könnten die Bundesregierung oder deut-
sche Dienststellen und Behörden gegen die Untersuchung politischer Par-
teien mit offenen oder verdeckten nachrichtendienstlichen Methoden durch
US-Geheimdienste in Deutschland vorgehen?

23. Haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Untersuchungen politischer
Parteien in Mitgliedsländern der EU durch US-amerikanische Geheim-
dienste bereits begonnen, oder hat die Bundesregierung Kenntnis, wann sie
beginnen werden?

24. Haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Untersuchungen politischer
Parteien in Deutschland durch US-amerikanische Geheimdienste bereits be-
gonnen, oder hat die Bundesregierung Kenntnis, wann sie beginnen werden?

25. Welche Parteien sind nach Kenntnis der Bundesregierung von den Untersu-
chungen in den einzelnen Mitgliedsländern der EU betroffen (bitte nach Mit-
gliedstaaten aufzählen)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/9059
 

26. Welche Parteien sind in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung
von den Untersuchungen betroffen?

27. Gehört DIE LINKE., die sich als NATO-kritisch versteht und an der Politik
der Europäischen Union Kritik übt, nach Kenntnis der Bundesregierung zu
den untersuchten oder zu untersuchenden Parteien?

28. Kann die Bundesregierung garantieren, dass deutsche Geheimdienste an der
Untersuchung politischer Parteien durch US-Geheimdienste in Deutschland
nicht beteiligt sind?

29. Kann die Bundesregierung garantieren, dass deutsche Geheimdienste von
der Untersuchung politischer Parteien durch US-Geheimdienste in Deutsch-
land keine Kenntnis haben?

30. Teilt die Bundesregierung die Befürchtung der Fragesteller, dass die Unter-
suchung politischer Parteien in Mitgliedsländern der EU durch US-Geheim-
dienste das Verhältnis zwischen den betroffenen europäischen Ländern und
den USA schwer belasten könnte?

31. Teilt die Bundesregierung die Befürchtung, dass die nachbarschaftlichen Be-
ziehungen zu Russland durch die Tätigkeit der US-Geheimdienste hinsicht-
lich der Beobachtung politischer Parteien in Mitgliedsländern der EU beein-
trächtigt werden könnten?

32. Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung bei dem NATO
Strategic Communications Center of Excellence (StratCom COE) und bei
der EU EAST STRATCOM Task Force tätig?

33. Wie viele davon sind Deutsche, und wie viele davon Angehörige der Bun-
deswehr oder der deutschen Geheimdienste (bitte aufschlüsseln)?

34. Mit welchen Beträgen beteiligt sich die Bundesregierung an der Finanzie-
rung des NATO Strategic Communications Center of Excellence (StratCom
COE) und der EU EAST STRATCOM Task Force (bitte die entsprechenden
Haushaltstitel angeben)?

35. Wie bewerten nach Kenntnis der Bundesregierung die Regierungen der
Ukraine, Georgiens, der Republik Moldau, von Belarus, Armenien, Aser-
baidschan und Russland den Umstand, dass ihre Länder zu den „Zielländern“
der EU EAST STRATCOM Task Force gehören?

36. Ist nach Auffassung der Bundesregierung eine Entspannung des Verhältnis-
ses zwischen Deutschland und der Russischen Föderation im Interesse der
deutschen Bevölkerung?

37. Wenn nein, warum nicht?
38. Ist die Beteiligung Deutschlands an dem NATO StratCom COE und an der

EU EAST STRATCOM Task Force nach Auffassung der Bundesregierung
mit dem Ziel der Entspannung des Verhältnisses zwischen Deutschland und
der Russischen Föderation vereinbar?

39. Inwiefern trägt nach Auffassung der Bundesregierung die Tätigkeit des
NATO StratCom COE und der EU EAST STRATCOM Task Force zu einer
Entspannung des Verhältnisses zwischen Deutschland und der Russischen
Föderation bei?

40. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung Personen, die für das NATO Strat-
Com COE und der EU EAST STRATCOM Task Force tätig sind, direkt auf
dem Staatsgebiet der Ukraine, Georgiens, der Republik Moldau, von Bela-
rus, Armenien, Aserbaidschan und Russland im Einsatz?

Drucksache 18/9059 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
 

41. Wie viele Personen sind das (bitte nach Ländern aufschlüsseln), und wie
viele davon sind deutsche Staatsangehörige (bitte ebenfalls nach Ländern
aufschlüsseln)?

42. Wenn ja, geschieht dies im Einverständnis mit den jeweiligen Regierungen?

Berlin, den 1. Juli 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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