BT-Drucksache 18/9035

zu dem Antrag der Bundesregierung - Drucksache 18/8878 - Fortsetzung und Erweiterung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an EUNAVFOR MED Operation SOPHIA

Vom 5. Juli 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/9035
18. Wahlperiode 05.07.2016

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 18/8878 –

Fortsetzung und Erweiterung der Beteiligung bewaffneter deutscher
Streitkräfte an EUNAVFOR MED Operation SOPHIA

A. Problem
Auf der Grundlage der Beratungen und Beschlüsse des Europäischen Rates vom
23. April 2015 über einen umfassenden Ansatz zur Bekämpfung der humanitären
Katastrophe im Mittelmeer beschloss der Rat für Auswärtige Beziehungen der EU
am 18. Mai 2015 die Einrichtung von EUNAVFOR MED zur Unterbindung der
Menschenschmuggel- und Menschenhandelsnetzwerke im südlichen und zentra-
len Mittelmeer, an der sich auch Deutschland mit bewaffneten Streitkräften betei-
ligt, nachdem der Bundestag einem entsprechenden Antrag der Bundesregierung
(Bundestagsdrucksache 18/6013) am 1. Oktober 2015 zugestimmt hatte.

Nachdem der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen am 14. Juni 2016 die Reso-
lution 2292 (2016) zur Verhinderung des Waffenschmuggels von und nach Li-
byen angenommen hatte, hat der Rat der EU im Rahmen der strategischen Über-
prüfung von EUNAVFOR MED am 20. Juni 2016 beschlossen, die Mission fort-
zusetzen und ihren Auftrag entsprechend der Sicherheitsratsresolution um die Un-
terstützung der Durchsetzung des Waffenembargos der Vereinten Nationen ge-
genüber Libyen auf Hoher See zu erweitern. Außerdem soll EUNAVFOR MED
Operation SOPHIA künftig die libysche Küstenwache und Marine durch Infor-
mationsaustausch, Ausbildung und Kapazitätsaufbau auf Hoher See oder außer-
halb Libyens in Drittstaaten unterstützen.

Die Bundesregierung hat am 22. Juni 2016 entschieden, die Beteiligung bewaff-
neter deutscher Streitkräfte an der gemäß der Entscheidung des Rates der EU vom
20. Juni 2016 erweiterten Mission EUNAVFOR MED Operation SOPHIA längs-
tens bis zum 30. Juni 2017 mit bis zu 950 Soldatinnen und Soldaten fortzusetzen.
Die weitere Beteiligung erfordert die erneute Zustimmung des Bundestages.

Drucksache 18/9035 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

B. Lösung
Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN.

C. Alternativen
Keine.

D. Kosten
Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO in einem gesonderten Bericht zu
den Kosten Stellung.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9035
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 18/8878 anzunehmen.

Berlin, den 5. Juli 2016

Der Auswärtige Ausschuss

Dr. Norbert Röttgen
Vorsitzender

Jürgen Hardt
Berichterstatter

Niels Annen
Berichterstatter

Stefan Liebich
Berichterstatter

Dr. Frithjof Schmidt
Berichterstatter

Drucksache 18/9035 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Jürgen Hardt, Niels Annen, Stefan Liebich und Dr. Frithjof
Schmidt

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 18/8878 in seiner 180. Sitzung am 24. Juni 2016 in ers-
ter Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem Auswärtigen Ausschuss, zur Mitberatung dem Innen-
ausschuss, dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, dem Verteidigungsausschuss, dem Ausschuss für
Menschenrechte und humanitäre Hilfe und dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
sowie gem. § 96 GOBT dem Haushaltsausschuss überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Auf der Grundlage der Beratungen und Beschlüsse des Europäischen Rates vom 23. April 2015 über einen um-
fassenden Ansatz zur Bekämpfung der humanitären Katastrophe im Mittelmeer beschloss der Rat für Auswärtige
Beziehungen der EU am 18. Mai 2015 die Einrichtung von EUNAVFOR MED zur Unterbindung der Menschen-
schmuggel- und Menschenhandelsnetzwerke im südlichen und zentralen Mittelmeer, an der sich auch Deutsch-
land mit bewaffneten Streitkräften beteiligt, nachdem der Bundestag einem entsprechenden Antrag der Bundes-
regierung (Bundestagsdrucksache 18/6013) am 1. Oktober 2015 zugestimmt hatte.

Nachdem der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen am 14. Juni 2016 die Resolution 2292 (2016) zur Verhinde-
rung des Waffenschmuggels von und nach Libyen angenommen hatte, hat der Rat der EU im Rahmen der strate-
gischen Überprüfung von EUNAVFOR MED am 20. Juni 2016 beschlossen, die Mission fortzusetzen und ihren
Auftrag entsprechend der Sicherheitsratsresolution um die Unterstützung der Durchsetzung des Waffenembargos
der Vereinten Nationen gegenüber Libyen auf Hoher See zu erweitern. Außerdem soll EUNAVFOR MED Ope-
ration SOPHIA künftig die libysche Küstenwache und Marine durch Informationsaustausch, Ausbildung und Ka-
pazitätsaufbau auf Hoher See oder außerhalb Libyens in Drittstaaten unterstützen.

Die Bundesregierung hat am 22. Juni 2016 entschieden, die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der
gemäß der Entscheidung des Rates der EU vom 20. Juni 2016 erweiterten Mission EUNAVFOR MED Operation
SOPHIA längstens bis zum 30. Juni 2017 mit bis zu 950 Soldatinnen und Soldaten fortzusetzen. Die weitere Be-
teiligung erfordert die erneute Zustimmung des Bundestages.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Innenausschuss hat über den Antrag auf Drucksache 18/8878 am 5. Juli 2016 im Umlaufverfahren abge-
stimmt und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Antrag auf Drucksache 18/8878 in seiner 106. Sit-
zung am 5. Juli 2016 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die
Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/8878 in seiner 71. Sitzung am 5. Juli 2016 bera-
ten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat den Antrag auf Drucksache 18/8878 in seiner
66. Sitzung am 5. Juli 2016 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen
die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/9035
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat den Antrag auf Drucksache 18/8878
in seiner 62. Sitzung am 5. Juli 2016 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/8878 in seiner 73. Sitzung am 5. Juli 2016 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

V. Stellungnahme des Haushaltsausschusses

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GOBT in einem gesonderten Bericht zu den Kosten Stellung.

Berlin, den 5. Juli 2016

Jürgen Hardt
Berichterstatter

Niels Annen
Berichterstatter

Stefan Liebich
Berichterstatter

Dr. Frithjof Schmidt
Berichterstatter

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