BT-Drucksache 18/8918

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 18/4838 - Das Mittelmeer darf nicht zum Massengrab werden - Für eine Umkehr in der EU-Asylpolitik b) zu dem Antrag der Abgeordneten Luise Amtsberg, Manuel Sarrazin, Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -Drucksache 18/8244 - Flüchtlingsschutz und faire Verantwortungsteilung in einer geeinten Europäischen Union

Vom 22. Juni 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/8918
18. Wahlperiode 22.06.2016

Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Wolfgang
Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/4838 –

Das Mittelmeer darf nicht zum Massengrab werden – Für eine Umkehr in
der EU-Asylpolitik

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Luise Amtsberg, Manuel Sarrazin,
Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/8244 –

Flüchtlingsschutz und faire Verantwortungsteilung in einer geeinten
Europäischen Union

A. Problem
Zu Buchstabe a

Die Fraktion DIE LINKE. konstatiert, dass im Mittelmeer weiterhin viele Flücht-
linge ertrinken, obwohl der Europäische Rat erklärt habe, die EU werde „alles in
ihrer Macht Stehende unternehmen, um den Verlust weiterer Menschenleben auf
See zu verhindern“. Hiergegen werde trotz mannigfaltiger Appelle durch Flücht-
lingsverbände, Menschenrechtsorganisationen, Kirchen und UN-Verantwortliche
nichts unternommen. Insbesondere sei zu kritisieren, dass legale und sichere Ein-
reisewege für Schutzsuchende bisher nicht eingerichtet wurden. Die Antragsteller
fordern die Bundesregierung auf, auf nationaler und EU-Ebene alles zu unterneh-
men, um das Massensterben von Flüchtlingen auf dem Mittelmeer zu beenden
und sich für eine grundlegende Neuausrichtung der EU-Asylpolitik einzusetzen
mit dem Ziel einer offenen, gerechten und solidarischen Politik im Sinne eines

Drucksache 18/8918 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
effektiven Flüchtlingsschutzes. Dies beinhalte insbesondere die Schaffung eines
europäischen Seenotrettungsdienstes, die Abschaffung der Grenzschutzagentur
Frontex und die Änderung der Dublin-III-Verordnung hin zu einer Regelung,
nach der Schutzsuchende ihr Zufluchtsland selbst bestimmen können.

Zu Buchstabe b

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt fest, dass die EU sowie deren
Mitgliedstaaten ihrem Bekenntnis zur gemeinsamen Verantwortung für den
Flüchtlingsschutz nur zum Teil gerecht würden. Die Politik der Abschottung und
immer stärker gesicherter, zum Teil ganz geschlossener Grenzen sei ebenso
falsch, wie das Dubliner System der unsolidarischen Verteilung von Flüchtlingen
zu Lasten einiger EU-Staaten. Die Antragsteller fordern die Bundesregierung auf,
sich innerhalb der EU im Rat gegenüber den Mitgliedstaaten und der Kommission
für eine europäische Lösung einzusetzen, die unter anderem die Öffnung der Bal-
kanroute, die Beendigung des Flüchtlingsdeals mit der Türkei sowie die Etablie-
rung eines dauerhaften Verteilmechanismus für Flüchtlinge mit dem Ziel eines
menschenrechtsbasierten, europäischen Grenzregimes, das Schutzsuchenden den
Zugang zu Europa ermöglicht, beinhalte.

B. Lösung
Zu Buchstabe a

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 18/4838 mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.
bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Zu Buchstabe b

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 18/8244 mit den Stimmen der Frak-
tionen CDU/CSU, SPD und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen
Annahme einer der Vorlagen.

D. Kosten
Keine.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8918
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Antrag auf Drucksache 18/4838 abzulehnen,

b) den Antrag auf Drucksache 18/8244 abzulehnen.

Berlin, den 22. Juni 2016

Der Innenausschuss

Ansgar Heveling
Vorsitzender

Andrea Lindholz
Berichterstatterin

Dr. Lars Castellucci
Berichterstatter

Ulla Jelpke
Berichterstatterin

Luise Amtsberg
Berichterstatterin

Drucksache 18/8918 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Andrea Lindholz, Dr. Lars Castellucci, Ulla Jelpke und
Luise Amtsberg

I. Überweisung

Zu Buchstabe a

Der Antrag auf Drucksache 18/4838 wurde in der 110. Sitzung des Deutschen Bundestages am 12. Juni 2015 an
den Innenausschuss federführend sowie an den Auswärtigen Ausschuss, den Ausschuss für Menschenrechte und
humanitäre Hilfe und den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union zur Mitberatung überwie-
sen.

Zu Buchstabe b

Der Antrag auf Drucksache 18/8244 wurde in der 167. Sitzung des Deutschen Bundestages am 28. April 2016
an den Innenausschuss federführend sowie an den Auswärtigen Ausschuss, den Ausschuss für Menschenrechte
und humanitäre Hilfe, den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und den Ausschuss
für die Angelegenheiten der Europäischen Union zur Mitberatung überwiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Zu Buchstabe a

Der Auswärtige Ausschuss hat in seiner 62. Sitzung am 27. Januar 2016 mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags empfohlen.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat in seiner 64. Sitzung am 8. Juni 2016 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthal-
tung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Antrag abzulehnen.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat in seiner 65. Sitzung am 22. Juni 2016
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags empfohlen.

Zu Buchstabe b

Der Auswärtige Ausschuss hat in seiner 68. Sitzung am 11. Mai 2016 mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung
des Antrags empfohlen.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat in seiner 64. Sitzung am 8. Juni 2016 mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN empfohlen, den Antrag abzulehnen.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat in seiner 60. Sitzung am
8. Juni 2016 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Antrag abzulehnen.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat in seiner 65. Sitzung am 22. Juni 2016
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags empfohlen.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/8918

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Innenausschuss hat in seiner 85. Sitzung am 22. Juni 2016 die Vorlagen abschließend beraten und empfiehlt
jeweils mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD den Antrag auf Drucksache 18/4838 gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und den
Antrag auf Drucksache 18/8244 zusätzlich mit den Stimmen der Fraktion DIE LINKE. gegen die Stimmen der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abzulehnen. Gegenstand der Beratungen war auch die Mitteilung der
Kommission an das Europäische Parlament und den Rat „Ein Europäischer Grenz- und Küstenschutz und effek-
tive Verwaltung von Europas Außengrenzen“ auf Ratsdok. 15403/15, zu der der Innenausschuss einvernehmlich
Kenntnisnahme empfiehlt, sowie der Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates
zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 hinsichtlich eines verstärkten Abgleichs mit einschlägigen Da-
tenbanken an den Außengrenzen auf Ratsdok. 15397/15. Grundlage der Debatte bildete zudem die Unterrichtung
des Exekutivdirektors Fabrice Leggeri zu den aktuellen Entwicklungen bei Frontex.

IV. Begründung

Die Fraktion der CDU/CSU betont, die Unterrichtung durch den Frontex-Exekutivdirektor habe bereits gezeigt,
dass die Anträge der Oppositionsfraktionen überholt seien und die Neuerungen in Deutschland und in Europa
nicht berücksichtigen, wie z. B. die erweiterte Frontexmission, die bestehend aus einer europäischen Agentur für
den Grenzschutz und einer Zentralstelle für die Migrationsbewegung einschließlich einer Rückführungsstelle sich
stetig weiterentwickle. Die Unterrichtung verdeutlichte, dass Frontex nicht eine irgendwie geartete Abschottungs-
einrichtung sei, sondern sich sowohl mit der Seenotrettung als auch der Bekämpfung von grenzüberschreitender
Kriminalität befasse. Es sei auch unabdingbar, die Schleuserkriminalität zu bekämpfen. Ebenso könne nur Erstau-
nen auslösen, Hotspots als Gefangenenlager zu bezeichnen. Dies gelte ebenso für Griechenland, das große An-
strengungen unternehme, um die Verhältnisse vor Ort zu verbessern. Griechenland habe auch versichert, intensiv
daran zur arbeiten, vorhandene Defizite zu beseitigen und weitere Verbesserungen für die Flüchtlinge zu errei-
chen. Beim kritisierten Dublin-System seien die Europäische Kommission und das Europäische Parlament dabei,
ein signifikant überarbeitetes Verfahren versehen mit einem Notfallmechanismus auf den Weg zu bringen. Die
Überarbeitung des Dublin-Systems sei auch für Länder wie Griechenland eine Verbesserung und dies werde dort
auch so gesehen. Keine Fraktion wünsche sich ein Massensterben auf dem Mittelmeer. Aber es sei für Abhilfe
vieles getan worden und noch einiges angestrebt, was noch zur Umsetzung anstehe. Dem sollte jetzt eine Chance
gegeben werden. Das Abkommen mit der Türkei sei ebenfalls ein wichtiger Baustein, um ein Massensterben auf
dem Mittelmeer zu verhindern, wenn auch nicht alles in der allerdings unabdingbaren Zusammenarbeit mit der
Türkei einfach sei. Man sei in Europa immer darauf angewiesen, dass die Mitgliedstaaten sich auf ein gemeinsa-
mes Vorgehen einigen, was hoffentlich alsbald auch geschehe.

Die Fraktion der SPD hebt hervor, die Unterrichtung durch den Frontex-Exekutivdirektor bestätige, dass sich
eine Menge bewege. Zahlen belegen, wie viele gerettet wurden. Dies wäre nicht geschehen, wenn die Kapazitäten
nicht ausgeweitet worden wären und nicht auch die Bundeswehr helfe. Deshalb sei unzureichend, immer wieder
politisch zu rekapitulieren, dass nichts passiere. Die EU und Deutschland hätten massiv ihre Maßnahmen zur Be-
kämpfung der Fluchtursachen innerhalb des letzten Jahres erhöht. Mit den Überschriften in den Anträgen der Op-
position, das Mittelmeer nicht zum Massengrab werden zu lassen, stimme die Fraktion der SPD überein. Es sei
aber schablonenhaft, stets Forderungen zu erheben, wie z. B. Frontex abzuschaffen. Das sei irreal. Frontex sei un-
verzichtbar und müsse gestärkt werden. Es reiche auch nicht aus, die Vereinbarungen mit der Türkei immerfort
zu kritisieren. Denn z. B. die Kontingente seien sinnvolle Vereinbarungen. Gerade deshalb gelte es, an der Umset-
zung und an fairen und rechtsstaatlichen Verfahren zu arbeiten. Vorschläge, was denn dann an die Stelle dieser
Vereinbarung treten solle, gebe es in der jetzigen Debatte nicht. Ein Zurück zum Status ante sei keine Verbesse-
rung, sondern fördere nur wieder das ungezügelte Geschäft der Schlepper. Konzeptionell müsse es zu einer intelli-
genten Steuerung von Migration kommen. Free Choice sei keine abschließende Lösung. Intelligente Steuerung
müsse die Zielsetzung sein, auch wenn es sicherlich so sei, Flüchtlingsströme nicht vollständig steuern zu können.

Drucksache 18/8918 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Familienzusammenführung, Qualifikation und Spracherwerb stünden im Mittelpunkt der Debatte und nicht schab-
lonenhafte oder ideologische Forderungen wie die Abschaffung von Frontex oder die Beendigung der Türkei-
Vereinbarungen.

Die Fraktion DIE LINKE. betont, nach wie vor finde das Massensterben im Mittelmeer statt. Deshalb sei ihr
Antrag so aktuell als sei er gestern geschrieben worden. Seit 2014 seien im Mittelmeer 10 000 Menschen umge-
kommen, alleine in diesem Jahr 2.500, wie der UNHCR berichte. Die Rettungsaktion Mare Nostrum fehle. Dies
habe auch die Unterrichtung des Exekutivdirektors von Frontex verdeutlicht. Notwendig sei eine organisierte See-
nothilfe mit einem entsprechenden Ausmaß. Erschreckend sei die Aussage des Bundesaußenministers gewesen,
dass es nur noch darum gehe, den Übertritt von Flüchtlingen in die EU bzw. über das Mittelmeer zu verhindern.
Die Kritik von Amnesty International sei deshalb richtig. Es sei einfach nicht hinnehmbar, wenn Menschen nach
Libyen zurückgeschoben werden, wo ihnen Folter und Inhaftierung drohe. Es sei nicht mehr nachvollziehbar,
dass ein deutscher Außenminister und dazu noch ein Sozialdemokrat sich in dieser Weise äußere. Deswegen seien
die antragsmäßig erhobenen Forderungen richtig. Das längst gescheiterte Dublin-System müsse endlich aufgege-
ben und nicht noch verschärft werden. Man habe auch immer darauf hingewiesen, dass eine Verteilung von
Flüchtlingen innerhalb der EU nicht funktionieren werde. Es sei eine Zumutung, Flüchtlinge in Länder wie nach
Polen, wo man keine Muslime wolle, oder nach Ungarn, bei dem dort herrschenden Rassismus, zu schicken. Des-
wegen werde das Free-Choice-Modell befürwortet. Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werde
abgelehnt, weil große Zweifel an den in dieser Vorlage entworfenen Modellen im Hinblick auf Umverteilung oder
auch der Vergemeinschaftung der Asylpolitik in Europa per se bestünden, auch im Hinblick darauf, wie das für
die einzelnen Länder zu kontrollieren sei.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN weist darauf hin, dass Probleme hier bereits eingeräumt wurden,
wie z. B. durch das Dublin-System und die Überforderung einzelner Mitgliedstaaten. Allerdings sollte es nicht
Leitlinie sein, noch drei Monate zu warten, bis dann endlich die Frontex-Verordnung komme, während weiterhin
Menschen auf dem Mittelmeer sterben. Im vergangenen Jahr wurde beschlossen, 160.000 Flüchtlinge in der Eu-
ropäischen Union zu verteilen. Bisher wurden 2.500 Flüchtlinge verteilt. Der 1:1-Mechanismus mit der Türkei
habe dazu geführt, dass bisher allenfalls 50 Flüchtlinge nach Deutschland gekommen seien. Diese Situation könne
keinen zufrieden stellen. Es reiche nicht, was Europa in der Asylpolitik derzeit leiste. Man habe sich immer auf
das Dublin-System berufen und dies als gemeinsames System bezeichnet. Das sei gescheitert. Der Antrag zeige,
wie man in Europa in der Flüchtlingspolitik wieder zusammenkommen könne. Deswegen sollte man sich inhalt-
lich mit den einzelnen vorgeschlagenen Punkten auseinandersetzen statt Pauschalkritik zu üben. Der Antrag habe
den Anspruch, einer gemeinsamen europäischen Asylpolitik Rechnung zu tragen. Selbst habe man sogar einge-
räumt, dass Free Choice möglicherweise nicht der richtige Weg sei, sondern es vielleicht einer Steuerung und
auch einer Liberalisierung wie beim Familiennachzug bedürfe, um zu unterstützen, Europa an einem Tisch zu
halten und dass auch andere Mitgliedstaaten Flüchtlinge aufnehmen. Das kann im Zweifel bedeuten, dass Men-
schen in ein Land gewiesen werden, in dem sie nicht sein wollen. Sinnvoll sei auch, die europäischen Institutionen
zu stärken, wie z. B. die Grundrechteagentur. Es gehe darum, ein Mehr an Europa einzubringen und gewisse
Verbindlichkeiten zu schaffen, auch z. B. nicht auszuschließen, dass, wenn Polen keine Muslime aufnehmen
möchte, dann vielleicht geflüchtete Ukrainer.

Berlin, den 22. Juni 2016

Andrea Lindholz
Berichterstatterin

Dr. Lars Castellucci
Berichterstatter

Ulla Jelpke
Berichterstatterin

Luise Amtsberg
Berichterstatterin

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