BT-Drucksache 18/8910

gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 18/8041, 18/8909 - Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Rechtsvereinfachung

Vom 22. Juni 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/8910
18. Wahlperiode 22.06.2016
Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
─ Drucksachen 18/8041, 18/8909 ─

Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches
Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung

Bericht der Abgeordneten Ekin Deligöz, Eckhardt Rehberg,
Ewald Schurer und Dr. Gesine Lötzsch

Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, dass leistungsberechtigte Personen künftig
schneller und einfacher Klarheit über das Bestehen und den Umfang von Rechtsan-
sprüchen erhalten und die von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Jobcen-
tern anzuwendenden Verfahrensvorschriften vereinfacht werden. Dazu sollen insbe-
sondere Vorschläge zur Weiterentwicklung des Leistungs- und Verfahrensrechts des
Zweiten Buches Sozialgesetzbuch aufgegriffen werden, die durch die von der Kon-
ferenz der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und
Soziales der Länder (ASMK) eingerichtete Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Verein-
fachung des Leistungsrechts, einschließlich des Verfahrensrechts, im SGB II
(AG Rechtsvereinfachung) von Juni 2013 bis Juni 2014 erarbeitet worden sind.
Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs unter Berücksichtigung der vom
federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales beschlossenen Änderungen auf
die öffentlichen Haushalte stellen sich wie folgt dar:

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Dem Bund entstehen durch die Regelungen insgesamt Minderausgaben in Höhe von
rund 87 Mio. Euro jährlich. Der Bundesagentur für Arbeit entstehen durch die Re-
gelungen insgesamt Mehrausgaben in Höhe von rund 210 Mio. Euro jährlich. Die
Kommunen werden durch die Neuregelungen insgesamt nicht belastet.

Drucksache 18/8910 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Die Bürgerinnen und Bürger werden durch die Neuregelungen insgesamt um rund
2,8 Mio. Stunden Erfüllungsaufwand je Jahr entlastet. Zudem ergeben sich finanzi-
elle Entlastungen in Höhe von rund 5 Mio. Euro jährlich.

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Keiner.

Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Der Erfüllungsaufwand der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende reduziert
sich durch die Neuregelungen um rund 39 Mio. Euro jährlich.

Weitere Kosten
Keine.
Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den Stimmen der Fraktio-
nen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für mit der Haushaltslage des Bundes verein-
bar.
Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist entsprechend fortzuschreiben.
Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales
vorgelegten Beschlussempfehlung.

Berlin, den 22. Juni 2016

Der Haushaltsausschuss

Dr. Gesine Lötzsch Ekin Deligöz Eckhardt Rehberg Ewald Schurer
Vorsitzende und Berichterstatterin Berichterstatter Berichterstatter
Berichterstatterin

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