BT-Drucksache 18/8839

Aktueller Stand bei der Umsetzung des Antragsverfahrens für eine Anerkennungsleistung an sowjetische Kriegsgefangene

Vom 10. Juni 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/8839
18. Wahlperiode 10.06.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen, Dr. André Hahn,
Kerstin Kassner, Katrin Kunert, Harald Petzold (Havelland), Halina Wawzyniak
und der Fraktion DIE LINKE.

Aktueller Stand bei der Umsetzung des Antragsverfahrens für eine
Anerkennungsleistung an sowjetische Kriegsgefangene

Nachdem der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages am 20. Mai 2015
beschlossen hat, dass ehemalige sowjetische Kriegsgefangene eine symbolische
finanzielle Anerkennungsleistung erhalten sollen, können diese seit dem 30. Sep-
tember 2015 auf Antrag eine einmalige Leistung in Höhe von 2 500 Euro erhal-
ten.
In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. teilte die
Bundesregierung am 22. Februar 2016 mit, dass zu damaligem Zeitpunkt erst 899
ehemalige Rotarmisten einen Antrag beim zuständigen Bundesamt für zentrale
Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) gestellt hatten. Von diesen hatten
bereits 106 eine symbolische Entschädigung erhalten, fast 800 Antragsteller war-
teten aber noch auf die Bewilligung (vgl. Antwort auf die Kleine Anfrage
der Fraktion DIE LINKE. „Umsetzung des Antragsverfahrens für eine An-
erkennungsleistung an sowjetische Kriegsgefangene“ auf Bundestagsdrucksa-
che 18/7623). In der Bundestagsdebatte zum Antrag der Fraktion DIE LINKE.
„Anerkennung der sowjetischen Kriegsgefangenen als NS-Opfer“ (Bundes-
tagsdrucksache 18/8422) am 2. Juni 2016 berichtete Dr. André Berghegger
(CDU/CSU): „Aktuell liegen rund 1 200 Anträge auf Auszahlung dieser Mittel
vor, aus 16 verschiedenen Ländern. 50 Prozent der Anträge kommen aus Russ-
land, und in der Reihenfolge der Anzahl der Anträge folgen die Staaten Ukraine,
Armenien, Belarus und Georgien.“ Seine Kollegin Barbara Woltmann
(CDU/CSU) ergänzte: „Bisher sind 1 233 Anträge eingegangen. In 391 Fällen
wurden Leistungen ausgezahlt, etwas mehr sind erledigt, und nicht alle konnten
anerkannt werden.“

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hat sich das Antragsverfahren seit dem 30. September 2015 konkret ent-

wickelt?
2. Wie viele Antragsformulare wurden bisher vom BADV verschickt (bitte

wenn möglich nach Staaten der Empfänger gesondert aufführen)?
3. Wie viele formlose Anträge hat das BADV bislang erhalten, und wie wurde

seitens des BADV damit umgegangen?

Drucksache 18/8839 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
 

4. Wie viele ausgefüllte Antragsformulare sind bereits eingegangen (bitte wenn
möglich nach Staaten gesondert aufführen), und wie viele dieser Anträge
wurden bislang
a) positiv beschieden,
b) abgelehnt,
c) noch nicht abschließend bearbeitet?

5. Wie viele Antragsteller haben bislang die Anerkennungsleistung erhalten
(bitte wenn möglich nach Staaten der Antragsteller gesondert aufführen)?

6. Welche Gründe führten bislang zur Antragsablehnung (bitte nach Häufigkeit
aufführen)?

7. Wie lange ist bislang die durchschnittliche Bearbeitungszeit?
8. Mit wie vielen Anträgen bis zum 30. September 2017 rechnet die Bundesre-

gierung zum jetzigen Zeitpunkt insgesamt?
9. Welche Erklärung hat die Bundesregierung dafür, dass bislang die Anzahl

der eingegangenen Anträge deutlich unter den insgesamt geschätzten
4 000 überlebenden Antragsberechtigten liegt?

10. Wurden seit dem 22. Februar 2016 Anzeigen in Zeitungen oder elektroni-
schen Medien geschaltet, und wenn ja, in welchen, und welche Kosten sind
hierbei entstanden (bitte nach Ländern und Medien aufgliedern)?

11. Hat sich, angesichts des aktuellen Stands im Antragsverfahren, an der Ein-
schätzung der Bundesregierung, dass die bisherigen Maßnahmen zur Infor-
mation des betreffenden Personenkreises ausreichen etwas geändert?
Wenn ja, welche Pläne für eine verbesserte Informationspolitik gibt es be-
reits?

12. Sind im Verfahren seit dem 22. Februar 2016 neue Probleme aufgetaucht?
Wenn ja, welche sind dies, und wie wurde darauf jeweils reagiert?

13. Hat es Rückmeldungen der angeschriebenen Veteranenverbände in den
Nachfolgestaaten der Sowjetunion gegeben, und wenn ja, mit welchem Te-
nor (bitte ausführen, falls die Veteranenverbände auf Probleme hingewiesen
oder Verbesserungsvorschläge unterbreitet haben), und welche Schlussfol-
gerungen zieht die Bundesregierung hieraus?

14. Erwägt die Bundesregierung anlässlich des 75. Jahrestages des Überfalls der
deutschen Wehrmacht auf die Sowjetunion am 22. Juni 2016 besondere For-
men politischer Anerkennung (z. B. durch die feierliche Übergabe der An-
erkennungsleistung stellvertretend an einige Antragsteller durch die Bot-
schaften, Gedenkveranstaltungen, Ausstellungen, Erklärungen etc.), und
wenn ja welche?

15. Wie kann und soll nach Auffassung der Bundesregierung dauerhaft ein eh-
rendes Andenken an die sowjetischen Kriegsgefangenen in unserer Erinne-
rungskultur bewahrt werden?

Berlin, den 9. Juni 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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