BT-Drucksache 18/8762

zu dem Antrag der Bundesregierung - Drucksache 18/8624 - Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der "United Nations Interim Force in Lebanon"(UNIFIL) auf Grundlage der Resolution 1701 (2006) und nachfolgender Verlängerungsresolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, zuletzt Resolution 2236 (2015) vom 21. August 2015

Vom 9. Juni 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/8762
18. Wahlperiode 09.06.2016

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 18/8624 –

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der
„United Nations Interim Force in Lebanon“ (UNIFIL) auf Grundlage der
Resolution 1701 (2006) und nachfolgender Verlängerungsresolutionen
des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen,
zuletzt Resolution 2236 (2015) vom 21. August 2015

A. Problem
Die Bundesregierung beantragt die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deut-
scher Streitkräfte an der „United Nations Interim Force in Lebanon“ (UNIFIL)
mit bis zu 300 Soldatinnen und Soldaten bis zum 30. Juni 2017.

Nach Darlegung der Bundesregierung werden die beteiligten Kräfte der Bundes-
wehr folgende Aufgaben wahrnehmen:

(1) Aufklärung und Überwachung des Seegebietes innerhalb des durch die
Vereinten Nationen (VN) festgelegten maritimen Einsatzgebietes,

(2) seewärtige Sicherung der libanesischen Küste und Küstengewässer,
(3) Kontrolle des Seeverkehrs im festgelegten maritimen Einsatzgebiet inklu-

sive Kontrolle der Ladung/Personen an Bord von Schiffen,
(4) Umleitung von Schiffen im Verdachtsfall,
(5) maritime Abriegelungsoperationen innerhalb des maritimen Einsatzgebie-

tes,
(6) Hilfe zur Sicherstellung des Zugangs humanitärer Helfer zur Zivilbevölke-

rung,
(7) Lufttransport in die und innerhalb der Einsatzgebiete,
(8) Eigensicherung und Nothilfe,
(9) technische Ausrüstungshilfe, militärische Beratung/Ausbildungshilfe für

die libanesischen Streitkräfte sowie die VN,

Drucksache 18/8762 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
(10) Unterstützung bei der Umsetzung und Durchführung der Aufgaben in

Stabs-, Führungs-, Verbindungs- und Sicherungselementen sowie im Be-
reich Logistik der Mission.

Die VN-geführte Friedenstruppe UNIFIL ist ermächtigt, alle erforderlichen Maß-
nahmen einschließlich der Anwendung militärischer Gewalt zu ergreifen, um ih-
ren Auftrag gemäß den vom Sicherheitsrat der VN verabschiedeten Resolutionen
zu erfüllen. Die Wahrnehmung des Rechts zur Selbstverteidigung auch zugunsten
von anderen UNIFIL-Kräften und des Rechts zur Nothilfe bleibt davon unberührt.

Das Einsatzgebiet wird im Antrag der Bunderegierung definiert mit:

(1) Auf See gemäß entsprechendem Ersuchen des Libanon an UNIFIL zur See-
raumüberwachung und zur seewärtigen Sicherung sowie für Ausbildungs-
vorhaben mit der libanesischen Marine und

(2) auf dem gesamten Hoheitsgebiet des Libanon im Rahmen der militärischen
Ausbildungshilfe für die libanesischen Streitkräfte zur Unterstützung der
VN beim Wiederaufbau und bei der Entwicklung des Libanon. Angren-
zende Räume und das Hoheitsgebiet anderer Staaten, insbesondere Zy-
perns, der Türkei, Griechenlands und Jordaniens, können zu den Zwecken
„Vorausstationierung, Zugang und Versorgung“ mit Zustimmung des je-
weiligen Staates nach Maßgabe der mit ihm getroffenen Vereinbarungen
genutzt werden. Transit und Überflugrechte richten sich nach den beste-
henden internationalen Bestimmungen.

B. Lösung
Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.

C. Alternativen
Keine.

D. Kosten
Der Haushaltsausschuss nimmt gem. § 96 GOBT in einem gesonderten Bericht
zu den Kosten Stellung.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8762
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 18/8624 anzunehmen.

Berlin, den 8. Juni 2016

Der Auswärtige Ausschuss

Dr. Norbert Röttgen
Vorsitzender

Jürgen Hardt
Berichterstatter

Niels Annen
Berichterstatter

Wolfgang Gehrcke
Berichterstatter

Omid Nouripour
Berichterstatter

Drucksache 18/8762 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Jürgen Hardt, Niels Annen, Wolfgang Gehrcke und Omid
Nouripour

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 18/8624 in seiner 173. Sitzung am 2. Juni 2016 in erster
Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem Auswärtigen Ausschuss, zur Mitberatung dem Ausschuss
für Recht und Verbraucherschutz, dem Verteidigungsausschuss, dem Ausschuss für Menschenrechte und huma-
nitäre Hilfe, dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und dem Ausschuss für die
Angelegenheiten der Europäischen Union sowie gem. § 96 GOBT dem Haushaltsausschuss überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Bundesregierung beantragt die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der „United
Nations Interim Force in Lebanon“ (UNIFIL) mit bis zu 300 Soldatinnen und Soldaten bis zum 30. Juni 2017.

Nach Darlegung der Bundesregierung werden die beteiligten Kräfte der Bundeswehr folgende Aufgaben wahr-
nehmen:

(1) Aufklärung und Überwachung des Seegebietes innerhalb des durch die Vereinten Nationen (VN) festge-
legten maritimen Einsatzgebietes,

(2) seewärtige Sicherung der libanesischen Küste und Küstengewässer,

(3) Kontrolle des Seeverkehrs im festgelegten maritimen Einsatzgebiet inklusive Kontrolle der Ladung/Perso-
nen an Bord von Schiffen,

(4) Umleitung von Schiffen im Verdachtsfall,

(5) maritime Abriegelungsoperationen innerhalb des maritimen Einsatzgebietes,

(6) Hilfe zur Sicherstellung des Zugangs humanitärer Helfer zur Zivilbevölkerung,

(7) Lufttransport in die und innerhalb der Einsatzgebiete,

(8) Eigensicherung und Nothilfe,

(9) technische Ausrüstungshilfe, militärische Beratung/Ausbildungshilfe für die libanesischen Streitkräfte so-
wie die VN,

(10) Unterstützung bei der Umsetzung und Durchführung der Aufgaben in Stabs-, Führungs-, Verbindungs- und
Sicherungselementen sowie im Bereich Logistik der Mission.

Die VN-geführte Friedenstruppe UNIFIL ist ermächtigt, alle erforderlichen Maßnahmen einschließlich der An-
wendung militärischer Gewalt zu ergreifen, um ihren Auftrag gemäß den vom Sicherheitsrat der VN verabschie-
deten Resolutionen zu erfüllen. Die Wahrnehmung des Rechts zur Selbstverteidigung auch zugunsten von anderen
UNIFIL-Kräften und des Rechts zur Nothilfe bleibt davon unberührt.

Das Einsatzgebiet wird im Antrag der Bunderegierung definiert mit:

(1) Auf See gemäß entsprechendem Ersuchen des Libanon an UNIFIL zur Seeraumüberwachung und zur see-
wärtigen Sicherung sowie für Ausbildungsvorhaben mit der libanesischen Marine und

(2) auf dem gesamten Hoheitsgebiet des Libanon im Rahmen der militärischen Ausbildungshilfe für die liba-
nesischen Streitkräfte zur Unterstützung der VN beim Wiederaufbau und bei der Entwicklung des Libanon.
Angrenzende Räume und das Hoheitsgebiet anderer Staaten, insbesondere Zyperns, der Türkei, Griechen-

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/8762

lands und Jordaniens, können zu den Zwecken „Vorausstationierung, Zugang und Versorgung“ mit Zu-
stimmung des jeweiligen Staates nach Maßgabe der mit ihm getroffenen Vereinbarungen genutzt werden.
Transit und Überflugrechte richten sich nach den bestehenden internationalen Bestimmungen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Antrag auf Drucksache 18/8624 in seiner 102. Sit-
zung am 8. Juni 2016 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. und gegen eine Stimme der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/8624 in seiner 69. Sitzung am 8. Juni 2016 be-
raten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat den Antrag auf Drucksache 18/8624 in seiner
64. Sitzung am 8. Juni 2016 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat den Antrag auf Drucksache 18/8624
in seiner 60. Sitzung am 8. Juni 2016 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat den Antrag auf Drucksache 18/8624 in
seiner 60. Sitzung am 8. Juni 2016 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/8624 in seiner 70. Sitzung am 8. Juni 2016 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

V. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im Haushaltsausschuss

Der Haushaltsausschuss nimmt gem. § 96 GOBT in einem gesonderten Bericht zu den Kosten Stellung.
Berlin, den 8. Juni 2016

Jürgen Hardt
Berichterstatter

Niels Annen
Berichterstatter

Wolfgang Gehrcke
Berichterstatter

Omid Nouripour
Berichterstatter

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