BT-Drucksache 18/8760

zu dem Antrag der Bundesregierung - Drucksache 18/8623 - Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999 und des Militärisch-Technischen Abkommens zwischen der internationalen Sicherheitspräsenz (KFOR) und den Regierungen der Bundesrepublik Jugoslawien (jetzt: Republik Serbien) und der Republik Serbien vom 9. Juni 1999

Vom 9. Juni 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/8760
18. Wahlperiode 09.06.2016

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 18/8623 –

Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz
in Kosovo auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der
Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999 und des Militärisch-Technischen
Abkommens zwischen der internationalen Sicherheitspräsenz (KFOR) und den
Regierungen der Bundesrepublik Jugoslawien (jetzt: Republik Serbien) und der
Republik Serbien vom 9. Juni 1999

A. Problem
Die Bundesregierung beantragt die weiterhin zeitlich unbegrenzte Fortsetzung der
deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo mit
bis zu 1.350 Soldatinnen und Soldaten.

Nach Darlegung der Bundesregierung werden die beteiligten Kräfte der Bundes-
wehr folgende Aufgaben wahrnehmen:

(1) Beitrag zu einem sicheren Umfeld und Sicherstellung der öffentlichen Sicher-
heit und Ordnung,

(2) Unterstützung und Koordination der internationalen humanitären Hilfe und
internationaler ziviler Präsenz in Kosovo,

(3) Unterstützung zur Entwicklung eines stabilen, demokratischen, multiethni-
schen und friedlichen Kosovo,

(4) Unterstützung des Aufbaus der Kosovo Security Force (KSF) bzw. der Ko-
sovo Armed Forces (KAF) und anderer Akteure im Rahmen der Sicher-
heitssektorreform unter Vorbereitung der weiteren Einbindung in euro-atlan-
tische Strukturen.

Die eingesetzten Kräfte sollen zur Anwendung militärischer Gewalt zum Schutz
eigener Kräfte, Kräfte verbündeter Nationen sowie zur Nothilfe auf Grundlage
des Völkerrechts und durch die geltenden Einsatzregeln berechtigt sein.

Das Einsatzgebiet wird im Antrag der Bunderegierung definiert mit: Staatsgebiet
der Republik Kosovo sowie die für Zugang und Versorgung notwendige Nutzung

Drucksache 18/8760 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
angrenzender Gebiete mit Zustimmung des jeweiligen Aufnahmestaates und die
angrenzenden Seegebiete. Transit und Überflugrechte richten sich nach Angaben
der Bundesregierung nach den bestehenden internationalen Bestimmungen.

B. Lösung
Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.

C. Alternativen
Keine.

D. Kosten
Der Haushaltsausschuss nimmt gem. § 96 GOBT in einem gesonderten Bericht
zu den Kosten Stellung.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8760
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 18/8623 anzunehmen.

Berlin, den 8. Juni 2016

Der Auswärtige Ausschuss

Dr. Norbert Röttgen
Vorsitzender

Jürgen Hardt
Berichterstatter

Niels Annen
Berichterstatter

Sevim Dağdelen
Berichterstatterin

Marieluise Beck (Bremen)
Berichterstatterin

Drucksache 18/8760 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Jürgen Hardt, Niels Annen, Sevim Dağdelen und
Marieluise Beck (Bremen)

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 18/8623 in seiner 173. Sitzung am 2. Juni 2016 in erster
Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem Auswärtigen Ausschuss, zur Mitberatung dem Ausschuss
für Recht und Verbraucherschutz, dem Verteidigungsausschuss, dem Ausschuss für Menschenrechte und huma-
nitäre Hilfe und dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie gem. § 96 GOBT
dem Haushaltsausschuss überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Bundesregierung beantragt die weiterhin zeitlich unbegrenzte Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der
internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo mit bis zu 1.350 Soldatinnen und Soldaten.

Nach Darlegung der Bundesregierung werden die beteiligten Kräfte der Bundeswehr folgende Aufgaben wahr-
nehmen:

(1) Beitrag zu einem sicheren Umfeld und Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

(2) Unterstützung und Koordination der internationalen humanitären Hilfe und internationaler ziviler Präsenz in
Kosovo.

(3) Unterstützung zur Entwicklung eines stabilen, demokratischen, multiethnischen und friedlichen Kosovo.

(4) Unterstützung des Aufbaus der Kosovo Security Force (KSF) bzw. der Kosovo Armed Forces (KAF) und
anderer Akteure im Rahmen der Sicherheitssektorreform unter Vorbereitung der weiteren Einbindung in
euro-atlantische Strukturen.

(5) Die eingesetzten Kräfte sollen zur Anwendung militärischer Gewalt zum Schutz eigener Kräfte, von Kräften
verbündeter Nationen sowie zur Nothilfe auf Grundlage des Völkerrechts und durch die geltenden Einsatzre-
geln berechtigt sein.

(6) Das Einsatzgebiet wird im Antrag der Bunderegierung definiert mit: Staatsgebiet der Republik Kosovo sowie
die für Zugang und Versorgung notwendige Nutzung angrenzender Gebiete mit Zustimmung des jeweiligen
Aufnahmestaates und die angrenzenden Seegebiete. Transit und Überflugrechte richten sich nach Angaben
der Bundesregierung nach den bestehenden internationalen Bestimmungen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Antrag auf Drucksache 18/8623 in seiner 102. Sit-
zung am 8. Juni 2016 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. und eine Stimme aus der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/8623 in seiner 69. Sitzung am 8. Juni 2016 be-
raten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat den Antrag auf Drucksache 18/8623 in seiner
64. Sitzung am 8. Juni 2016 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/8760
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat den Antrag auf Drucksache 18/8623
in seiner 60. Sitzung am 8. Juni 2016 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/8623 in seiner 70. Sitzung am 8. Juni 2016 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

V. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im Haushaltsausschuss

Der Haushaltsausschuss nimmt gem. § 96 GOBT in einem gesonderten Bericht zu den Kosten Stellung.
Berlin, den 8. Juni 2016

Jürgen Hardt
Berichterstatter

Niels Annen
Berichterstatter

Sevim Dağdelen
Berichterstatterin

Marieluise Beck (Bremen)
Berichterstatterin

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