BT-Drucksache 18/8756

Ermittlungen gegen mutmaßlich rechtsterroristische Vereinigungen (Teil 1)

Vom 31. Mai 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/8756
18. Wahlperiode 31.05.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Martina Renner, Petra Pau, Frank Tempel, Sevim Dağdelen,
Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, Jan Korte, Harald Petzold (Havelland),
Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Halina Wawzyniak, Birgit Wöllert und
der Fraktion DIE LINKE.

Ermittlungen gegen mutmaßlich rechtsterroristische Vereinigungen (Teil 1)

Verschiedenen Medienberichten zufolge gab es in den Jahren 2015 und 2016
Durchsuchungsmaßnahmen und Ermittlungsverfahren, die sich gegen rechtster-
roristische Bestrebungen richteten.
Im Mai 2015 wurden bei Durchsuchungsmaßnahmen gegen neun mutmaßliche
Mitglieder der sog. Oldschool Society (OSS) unter anderem pyrotechnische Ge-
genstände mit großer Sprengkraft sichergestellt. Gegen die Beschuldigten wird
wegen Bildung einer rechtsterroristischen Vereinigung ermittelt. Die Gruppe soll
Medienberichten zufolge Anschläge auf Muslime und Flüchtlinge geplant haben
(vgl.: „Wer steckt hinter der Oldschool Society?“, Süddeutsche Zeitung vom
7. Mai 2015, www.sueddeutsche.de/politik/rechtsextemer-terror-in-deutschland-
wer-steckt-hinter-der-oldschool-society-1.2468804; „Bundesweite Festnahmen-
und Durchsuchungsmaßnahmen wegen des Verdachts der Bildung einer rechts-
terroristischen Vereinigung“, Pressemitteilung der Bundesanwaltschaft vom
6. Mai 2015, www.generalbundesanwalt.de/de/showpress.php?newsid=545).
In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage zu „Waffenbesitz und Waffeneinsatz von
und durch Neonazis“ teilte die Bundesregierung mit, dass das Ermittlungsverfah-
ren gegen vier Beschuldigte geführt werde und dass ihnen neben der Gründung
einer terroristischen Vereinigung auch die Vorbereitung eines Explosionsverbre-
chens vorgeworfen werde (vgl.: Bundestagsdrucksache 18/7846).
Im Oktober 2015 wurden im Raum Bamberg bei Durchsuchungen gegen Neona-
zis Waffen und Sprengstoff festgestellt. Die Beschuldigten sollen Anschläge ge-
gen Flüchtlinge und Linke geplant haben. Einige der Verdächtigen sollen Medi-
enberichten zufolge Mitglieder der Partei DIE RECHTE sowie Aktivistinnen und
Aktivisten des Nürnberger Pegida-Ablegers Nügida sein (vgl: „Anschläge auf
Flüchtlingsheime geplant“, ZEIT ONLINE vom 22. Oktober 2015, www.zeit.de/
politik/deutschland/2015-10/rechtsextreme-bamberg-razzia-anschlag).
Im November 2015 durchsuchte die sächsische Polizei mehrere Objekte in Dres-
den und Freital. Im Zuge dessen wurden vier Personen in Haft genommen, die
einer sog. Bürgerwehr FTL/360 zugerechnet werden. Ihnen werden unter ande-
rem Sprengstoffanschläge und Körperverletzungen vorgeworfen. Laut Medienbe-
richten prüft die Bundesanwaltschaft derzeit eine Übernahme der Ermittlungen
(vgl.: „Freitaler ‚Bürgerwehr‘ unter Terrorverdacht“, Sächsische Zeitung vom
31. März 2016, http://m.sz-online.de/sachsen/freitaler-buergerwehr-unter-terror
verdacht-3361056.html; „Vier Festnahmen bei Einsatz gegen rechte Gruppe in
Freital“, Dresdner Neueste Nachrichten vom 5. November 2015, www.dnn.de/

Drucksache 18/8756 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Mitteldeutschland/Polizeiticker-Mitteldeutschland/Vier-Festnahmen-bei-Einsatz-
gegen-rechte-Gruppe-in-Freital).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Stand des Ermitt-

lungsverfahrens gegen die mutmaßlichen Mitglieder der „Oldschool
Society“ und dessen Fortgang?

2. Gegen wie viele Personen aus welchen Bundesländern mit welchen straf-
rechtlichen Vorwürfen richten sich die Ermittlungen gegen die „Oldschool
Society“?

3. Flossen Erkenntnisse von anderen Behörden des Bundes in die Ermittlungen
ein, und wenn ja, von welchen?

4. Flossen Erkenntnisse von anderen Landesbehörden in die Ermittlungen ein,
und wenn ja, von welchen?

5. Liegen gegen eine/einen oder mehrere Verdächtige staatsschutzrelevante Er-
kenntnisse bzw. Vorstrafen oder offene Haftbefehle aus dem PMK (Politisch
motivierte Kriminalität)-rechts-Bereich vor (bitte nach Delikten und Jahren
auflisten)?

6. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in welchen Organisationen und
Zusammenschlüssen der extremen Rechten die mutmaßlichen Mitglieder der
sog. Oldschool Society aktiv waren bzw. sind (bitte unter Angabe des Orga-
nisationsnamens)?

7. Wie viele Straftaten werden der „Oldschool Society“ nach derzeitigem Stand
zugerechnet (bitte nach Datum, Ort und Tatvorwurf bzw. Straftatbestand auf-
listen)?

8. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die Herkunft des bei der Durch-
suchung sichergestellten pyrotechnischen Sprengstoffs?

9. Welche anderen Räumlichkeiten wurden jenseits von Wohnräumen durch-
sucht (bitte die Räumlichkeiten genau spezifizieren)?

10. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über den Zweck, zu dem einer der
Beschuldigten 15 Signal- und Schreckschusswaffen aufbewahrte?

11. Gibt es Hinweise darauf, dass mit diesen Waffen eine Art Bürgerwehr aus-
gerüstet werden sollte?

12. Wie bewertet das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die „Oldschool
Society“?

13. Haben das BfV und/oder das Bundeskriminalamt (BKA) Kenntnis darüber,
ob mutmaßliche Mitglieder der „Oldschool Society“ in der Vergangenheit in
anderen rechtsextremistischen oder rechtsterroristischen Organisationen o-
der Zusammenhängen aktiv waren (bitte nach Organisationen und Datum
ordnen)?

14. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu Kontakten, die die Beschul-
digten des Ermittlungsverfahrens gegen die „Oldschool Society“ zu Perso-
nen und Organisationen der extremen Rechten im Ausland haben?

15. Wurden gegen Mitglieder der „Oldschool Society“ nachrichtendienstliche
Mittel eingesetzt, und wenn ja, welche (bitte die Zeiträume auflisten)?

16. War die „Oldschool Society“ Beobachtungsgegenstand des BfV, und wenn
ja, über welche Zeiträume?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8756

17. War die „Oldschool Society“ Beobachtungsgegenstand von Landesämtern

für Verfassungsschutz, und wenn ja, von welchen (bitte ebenfalls die Be-
obachtungszeiträume angeben)?

18. Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass Mitglieder
der „Oldschool Society“ als V-Leute für das BfV tätig waren oder sind?

19. Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass Mitglieder
der „Oldschool Society“ als V-Leute für ein Landesamt für Verfassungs-
schutz tätig waren oder sind?

20. Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass Mitglieder
der „Oldschool Society“ als V-Leute für das BKA oder ein Landeskriminal-
amt tätig waren oder sind?

21. Kamen im Verfahren gegen die „Oldschool Society“ Zeugenschutzmaßnah-
men zur Anwendung, und falls ja, in wie vielen Fällen?

22. Fand eine Befassung des Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusab-
wehrzentrums (GETZ) bzw. des Gemeinsamen Abwehrzentrums gegen
Rechtsextremismus/-terrorismus (GAR) mit der „Oldschool Society“ statt,
und wenn ja, zu welchen Zeitpunkten?

23. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Stand des Ermitt-
lungsverfahrens gegen die mutmaßlich rechtsterroristische Gruppe aus dem
Raum Bamberg und dessen Fortgang?

24. Gegen wie viele Personen aus welchen Bundesländern mit welchen straf-
rechtlichen Vorwürfen richten sich die Ermittlungen gegen die mutmaßlich
rechtsterroristische Gruppe aus dem Raum Bamberg?

25. Flossen Erkenntnisse von anderen Behörden des Bundes in die Ermittlungen
ein, und wenn ja, von welchen?

26. Flossen Erkenntnisse von anderen Landesbehörden in die Ermittlungen ein,
und wenn ja, von welchen?

27. Liegen gegen eine/einen oder mehrere Verdächtige staatsschutzrelevante Er-
kenntnisse bzw. Vorstrafen oder offene Haftbefehle aus dem PMK-rechts-
Bereich vor (bitte nach Delikten und Jahren auflisten)?

28. Gibt es Erkenntnisse darüber, ob die Beschuldigten ihrer Gruppe einen Na-
men gegeben haben, und wenn ja, welchen?

29. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in welchen Organisationen und
Zusammenschlüssen der extremen Rechten die Beschuldigten aktiv sind
(bitte unter Angabe des Organisationsnamens)?

30. Wie viele der Beschuldigten sind Mitglieder der Partei „Der III. Weg“?
31. Wie viele Straftaten werden der Bamberger Gruppe nach derzeitigem Stand

zugerechnet (bitte nach Datum, Ort und Tatvorwurf bzw. Straftatbestand auf-
listen)?

32. Welche anderen Räumlichkeiten wurden jenseits von Wohnräumen durch-
sucht (bitte die Räumlichkeiten genau spezifizieren)?

33. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung Hinweise auf bzw. Beschlagnah-
mung von Waffen und Sprengmitteln sowie Anschlagsvorbereitungen bei
den Beschuldigten der Bamberger Gruppe (bitte unter Angabe ggf. der Waf-
fen, Sprengmittel, des Anschlagsziels sowie Bundeslandes des Auffinde-
orts)?

34. Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Herkunft eventuell beschlag-
nahmter Waffen oder Sprengmittel, die im Rahmen der Exekutivmaßnahmen
gegen die Gruppe um Sascha H. aufgefunden wurden?

Drucksache 18/8756 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

35. Hat der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof die Ermittlungen ge-

gen die Bamberger Gruppe übernommen, und wenn ja, seit wann, und nach
welchem Straftatbestand ermittelt der Generalbundesanwalt?

36. Falls Frage 35 verneint wird, aus welchen Gründen hat der Generalbundes-
anwalt die Ermittlungen gegen die Bamberger Gruppe bislang nicht über-
nommen, und durch welche Staatsanwaltschaft werden die Ermittlungen fe-
derführend geführt?

37. Falls Frage 35 verneint wird, hat der Generalbundesanwalt einen ARP-Be-
richtsvorgang (ARP – Allgemeines Register Staatsschutzstrafsachen) über
die Ermittlungen gegen die Bamberger Gruppe angelegt, und wenn ja, seit
wann?

38. Wie bewertet das BfV die Bamberger Gruppe?
39. Handelt es sich nach Ansicht des BfV bei der Bamberger Gruppe um eine

mutmaßlich rechtsterroristische Struktur, und wenn ja, warum?
40. Sieht das BfV in der Bamberger Gruppe die Gefahr einer neuen rechtsterro-

ristischen Entwicklung?
41. Falls Frage 40 verneint wird, aus welchen Gründen handelt es sich nach An-

sicht des BfV bei der Bamberger Gruppe nicht um eine mutmaßlich rechts-
terroristische Struktur bzw. Gruppe?

42. Haben das BfV und/oder BKA Kenntnis darüber, ob mutmaßliche Mitglieder
der Bamberger Gruppe in der Vergangenheit in anderen rechtsextremisti-
schen oder rechtsterroristischen Organisationen oder Zusammenhängen ak-
tiv waren?

43. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu Kontakten, die die Beschul-
digten des Ermittlungsverfahrens gegen die Bamberger Gruppe zu Personen
und Organisationen der extremen Rechten im Ausland haben (bitte unter An-
gabe des Landes und der Organisation)?

44. Wurden gegen Mitglieder der Bamberger Gruppe nachrichtendienstliche
Mittel eingesetzt, und wenn ja, welche (bitte die Zeiträume auflisten)?

45. War die Bamberger Gruppe Beobachtungsgegenstand des BfV, und wenn ja,
über welche Zeiträume?

46. War die Bamberger Gruppe Beobachtungsgegenstand von Landesämtern für
Verfassungsschutz, und wenn ja, von welchen (bitte ebenfalls die Beobach-
tungszeiträume angeben)?

47. Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass Mitglieder
der Bamberger Gruppe als V-Leute für das BfV tätig waren oder sind?

48. Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass Mitglieder
der Bamberger Gruppe als V-Leute für ein Landesamt für Verfassungsschutz
tätig waren oder sind?

49. Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass Mitglieder
der Bamberger Gruppe als V-Leute für das BKA oder ein Landeskriminalamt
tätig waren oder sind?

50. Kamen im Verfahren gegen die Bamberger Gruppe Zeugenschutzmaßnah-
men zur Anwendung, und falls ja, in wie vielen Fällen?

51. Fand eine Befassung des GETZ bzw. des GAR mit der Bamberger Gruppe
statt, und wenn ja, zu welchen Zeitpunkten?

52. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Stand des Ermitt-
lungsverfahrens gegen die mutmaßlichen Mitglieder der „Bürgerwehr
FTL/360“ und dessen Fortgang?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/8756

53. Gegen wie viele Personen aus welchen Bundesländern mit welchen straf-

rechtlichen Vorwürfen richten sich die Ermittlungen gegen die „Bürgerwehr
FTL/360“?

54. Flossen Erkenntnisse von anderen Behörden des Bundes in die Ermittlungen
ein, und wenn ja, von welchen?

55. Flossen Erkenntnisse von anderen Landesbehörden in die Ermittlungen ein,
und wenn ja, von welchen?

56. Liegen gegen eine/einen oder mehrere Verdächtige staatsschutzrelevante Er-
kenntnisse bzw. Vorstrafen oder offene Haftbefehle aus dem PMK-rechts-
Bereich vor (bitte nach Delikten und Jahren auflisten)?

57. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in welchen Organisationen und
Zusammenschlüssen der extremen Rechten die Beschuldigten aktiv sind
(bitte unter Angabe des Organisationsnamens)?

58. Wie viele Straftaten werden der „Bürgerwehr FTL/360“ nach derzeitigem
Stand zugerechnet (bitte nach Datum, Ort und Tatvorwurf bzw. Straftatbe-
stand auflisten)?

59. Welche anderen Räumlichkeiten wurden jenseits von Wohnräumen durch-
sucht (bitte die Räumlichkeiten genau spezifizieren)?

60. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung Hinweise auf bzw. Beschlagnah-
mung von Waffen und Sprengmitteln sowie Anschlagsvorbereitungen bei
den Beschuldigten der „Bürgerwehr FTL/360“ (bitte unter Angabe ggf. der
Waffen, Sprengmittel, des Anschlagsziels sowie Bundeslandes des Auffin-
deorts)?

61. Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Herkunft eventuell beschlag-
nahmter Waffen oder Sprengmittel, die im Rahmen der Exekutivmaßnahmen
gegen die „Bürgerwehr FTL/360“ aufgefunden wurden?

62. Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Herkunft der Buttersäure, die bei
einer der Straftaten, die der „Bürgerwehr FTL/360“ zugerechnet werden, ver-
wendet wurde?

63. Hat der Generalbundesanwalt die Ermittlungen gegen die „Bürgerwehr
FTL/360“ übernommen, und wenn ja, seit wann, und nach welchem Straftat-
bestand ermittelt der Generalbundesanwalt?

64. Falls Frage 63 verneint wird, aus welchen Gründen hat der Generalbundes-
anwalt die Ermittlungen gegen die „Bürgerwehr FTL/360“ bislang nicht
übernommen, und durch welche Staatsanwaltschaft werden die Ermittlungen
federführend geführt?

65. Falls Frage 63 verneint wird, hat der Generalbundesanwalt einen ARP-Be-
richtsvorgang (ARP – Allgemeines Register Staatsschutzstrafsachen) über
die Ermittlungen gegen die „Bürgerwehr FTL/360“ angelegt, und wenn ja,
seit wann?

66. Wie bewertet das BfV die „Bürgerwehr FTL/360“?
67. Handelt es sich nach Ansicht des BfV bei der „Bürgerwehr FTL/360“ um

eine mutmaßlich rechtsterroristische Struktur, und wenn ja, warum?
68. Sieht das BfV in der „Bürgerwehr FTL/360“ die Gefahr einer neuen rechts-

terroristischen Entwicklung?
69. Falls Frage 68 verneint wird, aus welchen Gründen handelt es sich nach An-

sicht des BfV bei der „Bürgerwehr FTL/360“ nicht um eine mutmaßlich
rechtsterroristische Struktur bzw. Gruppe?

Drucksache 18/8756 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

70. Haben das BfV und/oder BKA Kenntnis darüber, ob mutmaßliche Aktivis-

tinnen und Aktivisten der „Bürgerwehr FTL/360“ in der Vergangenheit in
anderen rechtsextremistischen oder rechtsterroristischen Organisationen o-
der Zusammenhängen aktiv waren?

71. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu Kontakten, die die Beschul-
digten des Ermittlungsverfahrens gegen die „Bürgerwehr FTL/360“ zu Per-
sonen und Organisationen der extremen Rechten im Ausland haben (bitte
unter Angabe des Landes und der Organisation)?

72. Wurden gegen Mitglieder der „Bürgerwehr FTL/360“ nachrichtendienstliche
Mittel eingesetzt, und wenn ja, welche (bitte die Zeiträume auflisten)?

73. War die „Bürgerwehr FTL/360“ Beobachtungsgegenstand des BfV, und
wenn ja, über welche Zeiträume?

74. War die „Bürgerwehr FTL/360“ Beobachtungsgegenstand von Landesäm-
tern für Verfassungsschutz, und wenn ja, von welchen (bitte ebenfalls die
Beobachtungszeiträume angeben)?

75. Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass Mitglieder
der „Bürgerwehr FTL/360“ als V-Leute für das BfV tätig waren oder sind?

76. Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass Mitglieder
der „Bürgerwehr FTL/360“ als V-Leute für ein Landesamt für Verfassungs-
schutz tätig waren oder sind?

77. Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass Mitglieder
der „Bürgerwehr FTL/360“ als V-Leute für das BKA oder ein Landeskrimi-
nalamt tätig waren oder sind?

78. Kamen im Verfahren gegen die „Bürgerwehr FTL/360“ Zeugenschutzmaß-
nahmen zur Anwendung, und falls ja, in wie vielen Fällen?

Berlin, den 30. Mai 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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