BT-Drucksache 18/8534

Umsetzung der Empfehlungen des "Runden Tisches Sexueller Kindermissbrauch" zur Entschädigung der Opfer sexuellen Missbrauchs im familiären und institutionellen Bereich

Vom 20. Mai 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/8534
18. Wahlperiode 20.05.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Norbert Müller (Potsdam), Sigrid Hupach, Frank Tempel,
Ulla Jelpke, Cornelia Möhring, Kersten Steinke, Katrin Werner, Birgit Wöllert,
Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Umsetzung der Empfehlungen des „Runden Tisches Sexueller Kindermissbrauch“
zur Entschädigung der Opfer sexuellen Missbrauchs im familiären und
institutionellen Bereich

Unter dem Namen Runder Tisch Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits-
und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im fami-
liären Bereich (RTKM) tagte 2010 und 2011 eine von der Bundesregierung initi-
ierte Arbeitsgruppe. Sie sollte Möglichkeiten der Aufarbeitung, Verhaltensregeln
und Lösungen im Umgang mit Kindesmissbrauch entwickeln. Hintergrund der
Einrichtung des RTKM waren zahlreiche Fälle sexuellen Missbrauchs im Bereich
der römisch-katholischen Kirche und in Internaten wie der Odenwaldschule.
Der RTKM legte im November 2011 seinen Abschlussbericht vor. Der Ab-
schlussbericht empfiehlt neben der Einrichtung eines Hilfesystems die Stärkung
der Rechte Betroffener im Sozialrecht. Dazu hat er mehrere konkrete Empfehlun-
gen ausgesprochen (siehe Abschlussbericht Runder Tisch Sexueller Kindesmiss-
brauch S. 29 ff. und 70 ff.).
Auf die Ergebnisse des RTKM wurde auch im Koalitionsvertrag zwischen CDU,
CSU und SPD der 18. Legislaturperiode Bezug genommen und Vorhaben verab-
redet. Im Koalitionsvertrag heißt es unter der Überschrift „(Sexuelle) Gewalt ge-
gen Kinder, Regelsysteme, Zukunft“ unter anderem, „wir werden die Umsetzung
des Abschlussberichts ,Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und
Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären
Bereich‘ in dieser Legislaturperiode weiter voranbringen. Die Hilfen für die Be-
troffenen müssen verstärkt durch die Regelsysteme erfolgen. […] Der bestehende
Hilfefonds für Betroffene aus dem familiären Bereich wird gemeinsam mit den
Kirchen, Ländern, Verbänden und Institutionen im Rahmen ihrer Verantwortung
zu einem Fonds für Betroffene aus dem familiären und institutionellen Bereich
weiterentwickelt. Dazu wird eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die bis Mitte des
Jahres 2014 für das bestehende, erweiterte Hilfesystem einen Umsetzungsvor-
schlag vorlegen soll“ (Koalitionsvertrag, S. 70 f.).
Als Brücke bis zur Reform der Regelsysteme und zur Novellierung des Opferent-
schädigungsgesetzes (OEG) sollte ein ergänzendes Hilfesystem durch Bund, Län-
der, Kommunen und Institutionen eingerichtet werden. Dabei sollte ein unbüro-
kratisches und schnelles Verfahren sichergestellt werden, um den Betroffenen zü-
gig Hilfe und Unterstützung zukommen zu lassen. Unterschieden wurde dabei
zwischen einem Hilfefonds für Opfer im familiären Bereich und einem Hilfe-
fonds für Opfer aus dem institutionellen Bereich. Die Finanzierung der Fonds
sollte sich dementsprechend auch aus unterschiedlichen Quellen speisen.

Drucksache 18/8534 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
 

Am 30. November 2011 haben die damaligen Bundesministerinnen für Fami-
lie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Kristina Schröder, der Justiz, Sabine
Leutheuser-Schnarrenberger, und für Bildung und Forschung, Dr. Annette
Schavan, die Einrichtung eines auf 100 Mio. Euro dotierten Fonds für Betroffene
aus dem familiären Bereich versprochen. Zum 1. Mai 2013 wurde der Fonds
Sexueller Missbrauch (FSM) im familiären Bereich eingerichtet. Doch bis heute
ist ein Einvernehmen zwischen Bund und Ländern zum FSM im familiären Be-
reich nicht zustande gekommen, da insbesondere die Bereitschaft der Länder für
die Einzahlung in den Fonds gering ist. Nach Kenntnis der Fragestellerinnen und
Fragesteller haben lediglich der Bund sowie die Länder Mecklenburg-Vorpom-
mern und Bayern in den Fonds eingezahlt. Derzeit fehlen mindestens noch
42 Mio. Euro. Die Antragsfrist für Betroffene sollte ursprünglich am 30. April
2016 ablaufen, wurde jedoch am 15. März 2016 ausgesetzt, ohne ein neues Fris-
tende zu benennen.
Für den institutionellen Bereich fordert der Koalitionsvertrag eine Weiterent-
wicklung sowie die Einrichtung einer Arbeitsgruppe, die bis Mitte 2014 für das
bestehende erweiterte Hilfesystem einen Umsetzungsvorschlag vorlegen sollte.
Dies ist nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller bis heute nicht er-
folgt. Erste Vereinbarungen mit Institutionen zur Errichtung eines Fonds für Op-
fer sexuellen Missbrauchs in Einrichtungen wurden am 6. Dezember 2013 ge-
schlossen. In diesem Fonds können zunächst Fälle bearbeitet werden, die sexuel-
len Missbrauch in bestimmten Einrichtungen der evangelischen und der katholi-
schen Kirche erlitten haben. Nach derzeitigem Stand können Anträge für den in-
stitutionellen Bereich nur bis zum 31. August 2016 gestellt werden, obwohl der-
zeit noch nicht einmal alle Länder entsprechende Vereinbarungen abgeschlossen
haben, noch nicht alle Länder ihre Verantwortung als Träger staatlicher Instituti-
onen wahrnehmen und sich noch immer nicht alle freien Träger von Institutionen
ihrer Verantwortung stellen. Darüber hinaus stellt sich die Frage, wer für das auf
dem Gebiet der ehemaligen DDR begangene Unrecht die Verantwortung über-
nimmt. Nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller übernimmt nach
derzeitigem Stand nur das Land Berlin die Verantwortung für Taten vor 1990 auf
dem Gebiet der ehemaligen DDR.
Um das Verfahren für Betroffene zu erleichtern, wird ein einheitliches Antrags-
formular genutzt, die Geschäftsstelle des „Fonds Sexueller Missbrauch im fami-
liären Bereich“ übernimmt die Entgegennahme sämtlicher Anträge. Die Entge-
gennahme der Anträge hat derzeit aber nicht automatisch eine Bearbeitung und
Entschädigung zur Folge, da noch immer nicht alle verantwortlichen Institutionen
Vereinbarungen über einen Beitritt in die Hilfefonds unterzeichnet haben (vgl.
hierzu www.fonds-missbrauch.de/kurzinfo-fonds-sexueller-missbrauch/).
Vor diesem Hintergrund kommen die Fragestellerinnen und Fragesteller zu dem
Schluss, dass das Ziel schneller unbürokratischer Hilfen für die Betroffenen bis
heute nicht erreicht worden ist. Zudem stellen sich zahlreiche Fragen zur Reform
des OEG sowie der Überführung der Hilfesysteme zu sexuellem Missbrauch in
das OEG.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie verläuft die Umsetzung des FSM im familiären Bereich, und welche

weiteren Vorhaben plant die Bundesregierung, um die Umsetzung des FSM
im familiären Bereich gemäß den definierten Zielen sicherzustellen?
a) Welche Bundesländer haben in den FSM eingezahlt bzw. ihren Anteil voll

und ganz erbracht?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8534
 

b) Was hat die Bundesregierung unternommen, um die säumigen Bundes-
länder zur Zahlung ihres Beitrags in den FSM zu bewegen?
Was wird die Bundesregierung unternehmen, um sicherzustellen, dass die
säumigen Bundesländer ihren Verpflichtungen nachkommen?

c) Wie viele Anträge auf Hilfen aus dem FSM liegen derzeit vor?
Wie viele davon sind bearbeitet und abgeschlossen (bitte absolut und re-
lativ)?

d) Wie viele der bearbeiteten und abgeschlossenen Anträge wurden positiv
beschieden, wie viele wurden teilweise positiv beschieden, und wie viele
wurden abgelehnt (bitte absolut und relativ)?

e) Wie lange ist die derzeitige tatsächliche Bearbeitungsdauer von Anträgen
beim FSM (bitte detailliert aufschlüsseln sowie die durchschnittliche Be-
arbeitungsdauer angeben)?

f) Welche Ursachen liegen einer überdurchschnittlichen Bearbeitungsdauer
zu Grunde?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Dauer der Verfahren, und welche
konkreten Schritte werden unternommen werden, um die Bearbeitungs-
dauer zu verkürzen?

g) Sind die im Fonds vorgesehenen Mittel ausreichend, um alle Betroffenen
gemäß den definierten Zielen zu entschädigen?

h) Plant die Bundesregierung, ein Antragsende beim FSM festzusetzen?
Wie soll ein Anschluss an die Reform des OEG gewährleistet werden?

i) Plant die Bundesregierung, den FSM in ein dauerhaftes System zu über-
führen, falls die Reform des OEG keine Besserung für Betroffene sexuel-
len Kindesmissbrauchs beinhaltet?

2. Wie verläuft die Umsetzung des FSM im institutionellen Bereich (so genann-
tes Ergänzendes Hilfesystem – EHS), und welche weiteren Vorhaben plant
die Bundesregierung, um die Umsetzung des FSM im institutionellen Be-
reich gemäß den definierten Zielen sicherzustellen?
a) Was hat die Bundesregierung unternommen, um Betroffene aus dem in-

stitutionellen Bereich an EHS teilhaben zu lassen?
b) Welche Institutionen sind dem EHS beigetreten (bitte detailliert ausfüh-

ren)?
c) Wird mit den beigetretenen Institutionen der Bereich der Institutionen

umfassend abgedeckt, so dass alle Betroffenen entschädigt werden kön-
nen, und wenn nein, aus welchen Institutionen werden Betroffene nicht
entschädigt werden können (bitte detailliert ausführen)?

d) Wie viele Anträge liegen derzeit vor?
Wie viele davon sind bearbeitet und abgeschlossen (bitte absolut und re-
lativ)?

e) Wie viele der bearbeiteten und abgeschlossenen Anträge wurden positiv
beschieden, wie viele wurden teilweise positiv beschieden, und wie viele
wurden abgelehnt (bitte absolut und relativ)?

f) Wie lang ist die derzeitige tatsächliche Bearbeitungsdauer von Anträgen
beim EHS (bitte detailliert aufschlüsseln sowie die durchschnittliche Be-
arbeitungsdauer angeben)?

Drucksache 18/8534 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
 

g) Welche Ursachen liegen einer überdurchschnittlichen Bearbeitungsdauer
zu Grunde?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Dauer der Verfahren, und welche
konkreten Schritte werden unternommen werden, um die Bearbeitungs-
dauer zu verkürzen?

h) Sind die im Fonds vorgesehenen Mittel ausreichend, um alle Betroffenen
gemäß den definierten Zielen zu entschädigen?

i) Wurde die im Koalitionsvertrag geforderte Arbeitsgruppe eingerichtet
(wenn ja, wird um Übersendung des Umsetzungsvorschlags gebeten)?

j) Plant die Bundesregierung die Antragsfrist für Anträge an das EHS, die
zum 31. August 2016 ausläuft, obwohl derzeit noch nicht einmal alle Län-
der in ihrer Verantwortung als Arbeitgeber in staatlichen Institutionen
(Arbeitgeberverantwortung) entsprechende Vereinbarungen abgeschlos-
sen haben, zu verlängern bzw. zu entfristen?
Wenn nein, warum nicht, und mit welchen Gründen wird diese Ungleich-
behandlung gegenüber dem FSM gerechtfertigt?

k) Was unternimmt die Bundesregierung, um Betroffene sexuellen Miss-
brauchs in Institutionen auf dem Gebiet der ehemaligen DDR an Leistun-
gen aus dem EHS teilhaben zu lassen?
Welche Maßnahmen sind geplant, um diese Betroffenen nicht schlechter
zu stellen?

l) Welche Bundesländer neben Berlin auf dem Gebiet der ehemaligen DDR
haben Verantwortung für Taten vor 1990 übernommen und sich am EHS
beteiligt?
Mit welchen Argumenten lehnen die anderen Bundesländer ihre Verant-
wortung ab?

3. Wie ist der Stand zur Reform des OEG?
Wann wird nach derzeitigem Stand der Planungen ein Referentenentwurf
vorliegen?

4. Inwieweit ist mit der Reform des OEG eine Verbesserung der Hilfen für Be-
troffene sexueller Gewalt vorgesehen?
Welche konkreten Verbesserungen sind geplant (bitte jeweils detailliert aus-
führen)?

5. Inwieweit werden bei der Reform des OEG die konkreten Verbesserungs-
vorschläge und Handlungsempfehlungen des Abschlussberichts des RTKM
(S. 29 und 70 ff.) aufgegriffen (bitte jeweils detailliert ausführen)?
a) Plant die Bundesregierung, dass Entscheidungen nach dem OEG nur noch

von wenigen spezialisierten Behörden und Gerichten getroffen werden?
b) Plant die Bundesregierung, dass in größerem Umfang vorläufige Leistun-

gen bewilligt werden, und wenn nein, warum nicht?
c) Plant die Bundesregierung, dass die Verfahrensdauer in Versorgungsbe-

hörden verkürzt wird, indem grundsätzlich nicht mehr auf den Ausgang
des Strafverfahrens gewartet wird, und wenn nein, warum nicht?

d) Plant die Bundesregierung, dass die Kompetenz der eingesetzten Gutach-
terinnen und Gutachter besser garantiert wird, und wenn ja, wie soll das
gewährleistet werden?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/8534
 

e) Plant die Bundesregierung, die Verfahren für Opfer von sexuellem Miss-
brauch schonender zu gestalten hinsichtlich der Antragstellung und der
Sensibilisierung der Bearbeiterinnen und Bearbeiter, und wenn ja, wie,
und wenn nein, warum nicht?
Ist die Erstellung eines eigenen Antragsformulars für Betroffene sexuel-
len Kindesmissbrauchs geplant, und wenn nein, warum nicht?

f) Plant die Bundesregierung die Einrichtung einer „Lotsenstruktur“ mit der
Funktion einer zentralen Anlaufstelle, in der über die verschiedenen Sys-
teme des Sozialrechts und nicht nur des sozialen Entschädigungsrechts
Auskunft gegeben wird, und wenn nein, warum nicht?

g) Plant die Bundesregierung die bundesweite Einführung eines „unrechts-
anerkennenden Versagungsbescheids“?

6. Welche weiteren Eckpunkte wird die Bundesregierung bei der Reform des
OEG berücksichtigen (bitte detailliert ausführen)?

7. Wird die Bundesregierung bei der Reform des OEG die folgenden Aspekte
beachten?
a) Plant die Bundesregierung, eine umfassende von den Leistungsträgern

unabhängige und der Schweigepflicht unterliegende, kostenlose Rechts-
beratung über das OEG und weitere Hilfen für Betroffene einzuführen?
Wenn ja, wie will die Bundesregierung das gewährleisten?
Wenn nein, warum nicht?

b) Plant die Bundesregierung, für alle staatlichen Stellen eine Informations-
pflicht über das OEG einzuführen, und wenn nein, warum nicht?

c) Wird die Härtefallregelung nach § 10a OEG wegfallen und das OEG in
der neuen Fassung vollumfänglich für alle Betroffenen Geltung erhalten,
auch für diejenigen, die in Westdeutschland vor Mai 1976 beziehungs-
weise in Ostdeutschland vor Oktober 1990 Opfer von sexuellem Kindes-
missbrauch geworden sind, und wenn nein, warum nicht?

d) Plant die Bundesregierung, gesetzlich zu regeln, unter welchen leicht fest-
stellbaren äußeren Umständen ein vorsätzlicher rechtswidriger tätlicher
Angriff angenommen werden muss, und wenn nein, warum nicht?

e) Plant die Bundesregierung, gesetzlich zu regeln, dass bei bestimmten fest-
gestellten, typischen psychischen oder physischen Gesundheitsschäden
die Kausalität vermutet wird, und wenn nein, warum nicht?

f) Plant die Bundesregierung, Hilfen schneller zu gewähren und den (medi-
zinischen) Rehabilitationsgedanken in den Vordergrund zu stellen?
Wenn ja, wie will sie das gewährleisten?
Wenn nein, warum nicht?

g) Plant die Bundesregierung die Einführung von Case-Managern, und wenn
ja, welche Aufgaben sollen sie erfüllen?

8. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus für die anste-
hende Reform des Achten Buches Sozialgesetzbuch?

Drucksache 18/8534 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
 

9. Welche weiteren Schritte wird die Bundesregierung unternehmen, um die
Vereinbarungen im Koalitionsvertrag unter der Überschrift „(Sexuelle) Ge-
walt gegen Kinder, Regelsysteme, Zukunft“ umzusetzen (bitte detailliert aus-
führen)?

Berlin, den 20. Mai 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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