BT-Drucksache 18/8515

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 18/8040, 18/8261, 18/8461 Nr. 1.4 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes über eine finanzielle Hilfe für Dopingopfer der DDR (Zweites Dopingopfer-Hilfegesetz)

Vom 19. Mai 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/8515
18. Wahlperiode 19.05.2016

Beschlussempfehlung und Bericht
des Sportausschusses (5. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 18/8040, 18/8261, 18/8461 Nr. 1.4 –

Entwurf eines Zweiten Gesetzes über eine finanzielle Hilfe
für Dopingopfer der DDR
(Zweites Dopingopfer-Hilfegesetz)

A. Problem
In der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) wurden Hochleis-
tungssportler und -nachwuchssportler im staatlichen Auftrag systematisch gedopt,
in der Regel mit Anabolika. Etliche dieser Sportlerinnen und Sportler haben
dadurch erhebliche gesundheitliche Schäden erlitten. Aus humanitären und sozi-
alen Gründen wurde mit dem im August 2002 verabschiedeten Dopingopfer-Hil-
fegesetz ein Hilfsfonds eingerichtet, aus diesem erhielten insgesamt 194 als an-
spruchsberechtigt anerkannte Personen Leistungen. Der Fonds war damit ausge-
schöpft, hat jedoch nicht alle Opfer erfasst. Zwischenzeitlich sind viele Opfer be-
kannt, die nach damaligen Kriterien einen Anspruch auf eine entsprechende fi-
nanzielle Hilfe gehabt hätten.

B. Lösung
Für finanzielle Hilfen für Dopingopfer, die aus dem Dopingopfer-Hilfegesetz aus
dem Jahr 2002 keine Leistungen erhalten haben, wird mit dem Zweiten Doping-
opfer-Hilfegesetz erneut ein Fonds eingerichtet, mit dem Betroffene nach densel-
ben Kriterien, in gleicher Verfahrensweise und in entsprechender Höhe einmalige
Zahlungen erhalten können.

Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung.

C. Alternativen
Ablehnung des Gesetzentwurfs.

Drucksache 18/8515 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Die Finanzierung des Fonds in Höhe von 10,5 Millionen Euro soll im Rahmen der
im Einzelplan 06 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erfolgen.

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Kosten können nur den Antragstellerinnen und Antragstellern in einer Höhe von
jeweils bis zu 50 Euro entstehen. Bezogen auf die zu erwartenden 2 000 Antrag-
steller ist deshalb mit Gesamtkosten von ca. 100 000 Euro zu rechnen. Der zeitli-
che Aufwand pro Antragsteller wird auf 3 Stunden geschätzt, so dass mit einem
zeitlichen Aufwand von insgesamt 6 000 Stunden zu rechnen ist.

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Keiner.

Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten

Keine.

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Der personelle Mehrbedarf, der durch diese zusätzliche Aufgabe beim Bundes-
verwaltungsamt entsteht, beträgt insgesamt rund 624 000 Euro. Weitere, nicht be-
zifferbare Kosten können für Aufwandsentschädigungen und Reisekosten der
Mitglieder des beim Bundesministerium des Innern einzurichtenden Sachverstän-
digen-Beirats und durch die in Zweifelsfällen vom Sachverständigen-Beirat ge-
forderten zusätzlichen medizinischen Untersuchungen von Antragstellern entste-
hen.

F. Weitere Kosten
Keine.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8515
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/8040 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 11. Mai 2016

Der Sportausschuss

Dagmar Freitag
Vorsitzende

Dr. Frank Steffel
Berichterstatter

Michaela Engelmeier
Berichterstatterin

Katrin Kunert
Berichterstatterin

Monika Lazar
Berichterstatterin

Drucksache 18/8515 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Dr. Frank Steffel, Michaela Engelmeier, Katrin Kunert und
Monika Lazar

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 18/8040 in seiner 165. Sitzung am 15. April 2016
beraten und an den Sportausschuss zur federführenden Beratung und an den Innenausschuss, den Ausschuss für
Recht und Verbraucherschutz und den Haushaltsausschuss zur Mitberatung überwiesen. Der Parlamentarische
Beirat für nachhaltige Entwicklung hat sich zudem gutachtlich beteiligt.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Mit dem Zweiten Dopingopfer-Hilfegesetz sollen Dopingopfer erfasst werden, die nach dem Dopingopfer-Hilfe-
gesetz aus dem Jahr 2002 keine Leistungen erhalten haben. Sie sollen nach denselben Kriterien, in gleicher Ver-
fahrensweise und in entsprechender Höhe einmalige Zahlungen erhalten. Hierzu wird mit dem Zweiten Doping-
opfer-Hilfegesetz erneut ein Fonds eingerichtet, der vom Bundesverwaltungsamt verwaltet wird. Ausgehend von
1 000 Anspruchsberechtigten und einer jeweiligen Zahlung in Höhe von 10 500 Euro sollen in diesen Fonds
10,5 Millionen Euro fließen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Innenausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 18/8040 in seiner 81. Sitzung am 11. Mai 2016 beraten und
einstimmig empfohlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/8040 anzunehmen.

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat die Vorlage auf Drucksache 18/8040 in seiner 98. Sitzung
am 11. Mai 2016 beraten und einstimmig empfohlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/8040 anzunehmen.

Der Haushaltsausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 18/8040 in seiner 73. Sitzung am 27. April 2016 beraten
und einstimmig empfohlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/8040 anzunehmen.

Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung hat sich am 14. April 2016 mit der Vorlage auf
Drucksache 18/8040 befasst und beanstandet, dass in der Gesetzesfolgenabschätzung keine Nachhaltigkeitsprü-
fung durchgeführt worden ist. Obwohl eine Nachhaltigkeitsrelevanz des Gesetzentwurfes nicht gegeben sei, wäre
zu wünschen gewesen, diese Feststellung im Rahmen einer Nachhaltigkeitsprüfung im Sinne von § 44 Absatz 1
GGO zu treffen. Der Beirat bat daher den federführenden Sportausschuss, bei der Bundesregierung nachzufragen,
warum die Darstellung der Nachhaltigkeitsprüfung fehlt und diese nachzuholen sowie die Ergebnisse in den Be-
richt des Ausschusses aufzunehmen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Sportausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 18/8040 in seiner 50. Sitzung am 11. Mai 2016 beraten und
empfohlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/8040 einstimmig anzunehmen. Die Fraktion DIE LINKE.
stellte einen Änderungsantrag (Ausschussdrucksache 18(5)147), der zum Ziel hatte, Leistungen nach dem Do-
pingopfer-Hilfegesetz auch auf westdeutsche Geschädigte auszudehnen, die Anspruchsfrist auf den 31. Dezember
2019 zu verlängern und die Bundesregierung aufzufordern, dem Deutschen Bundestag im Abstand von zwei Jah-
ren einen Bericht über die Auswirkungen dieses Gesetzes sowie über gegebenenfalls weitere notwendige Maß-
nahmen zur Hilfe für Dopingopfer vorzulegen. Der Antrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. abgelehnt. Der Prüfbitte
des Parlamentarischen Beirates für nachhaltige Entwicklung entgegnete die Bundesregierung, dass der Parlamen-

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/8515
tarische Beirat für nachhaltige Entwicklung zutreffend feststellt habe, dass der Gesetzentwurf keine Nachhaltig-
keitsrelevanz im Sinne der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie habe. Managementregeln und Indikatoren der na-
tionalen Nachhaltigkeitsstrategie seien nicht betroffen. Aus diesem Grund sei von einer Darstellung in der Be-
gründung der Gesetzesfolgenabschätzung abgesehen worden.

Die Fraktion der CDU/CSU erklärte, in der ehemaligen DDR seien – auf der Grundlange des Staatsplans 14.25
– Kinder bzw. Jugendliche und v.a. erwachsene Athleten/-innen gezielt gedopt worden, um Leistungen im Spit-
zensport zu übertreffen. Den Sportlern/-innen seien Präparate – z. T. versteckt in anderen Nahrungsmitteln –
verabreicht worden. Die Athleten seien dabei gar nicht oder völlig unzulänglich über die Dopingmittel und deren
Folgen informiert worden. Die damit einhergehenden, massiven gesundheitlichen Schädigungen bei den betroffe-
nen Sportlern/-innen seien teilweise erst mit großem zeitlichem Abstand eingetreten. Die damaligen Maßnahmen
seien aufs Schärfste zu verurteilen und verdeutlichten die Ausmaße im „DDR-Unrechtsstaat“, der im Sport tief-
greifende Schädigungen der jungen, talentierten Sportlern/-innen billigend in Kauf genommen habe, um auf in-
ternationaler Ebene Erfolge zu erzielen. Die dopingrelevanten Vergehen widersprächen jeglichen Werten des
Sports bzw. einem humanistischen Förderverständnis des Leistungssports seitens der Politik. Beim 1. Dopingop-
fer-Hilfegesetz hätten von 2002 bis 2007 daraufhin 194 anerkannte DDR-Dopingopfer eine Einmalzahlung in
Höhe von jeweils ca. 10 500 Euro erhalten. Da sich viele Spätfolgen aber erst jetzt zeigten, sei heute von weiteren
Anspruchsberechtigten auszugehen. Deshalb habe die CDU/CSU-Bundestagsfraktion das zweite Dopingopfer-
Hilfegesetz maßgeblich vorangebracht, um die bisher nicht erreichten Sportler/-innen zu unterstützen. Das heutige
Gesetz solle nach den gleichen Kriterien, Verfahrensweisen und mit entsprechender Höhe durchgeführt werden,
wie das erste Gesetz.

Die Fraktion der SPD erklärte, sie begrüße den vorliegenden Gesetzesentwurf. Aus Gründen der Gleichbehand-
lung sollten nun weitere DDR-Dopingopfer, die nach den Kriterien des Ersten Dopingopfer-Hilfegesetzes an-
spruchsberechtigt seien, zu ihrem Recht kommen. Viele Menschen und ihre Angehörigen lebten noch heute mit
den Folgen des körperlichen Missbrauchs. So hätten damals junge weibliche Athletinnen männliche Sexualhor-
mone bekommen, um „bessere“ Leistungen zu vollbringen. Leider beteiligten sich diesmal an der Finanzierung
des Fonds weder der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) noch Jenapharm, deren damaligen Funktionäre
den politischen Staatsplan 14.25 zum systematischen Doping umgesetzt hatten.

Die Fraktion DIE LINKE. verwies darauf, dass bereits vor 14 Jahren ein erstes Dopingopfer-Hilfegesetz verab-
schiedet worden sei, aber damals lediglich 194 Betroffene eine finanzielle Entschädigung erhielten. Die Zahl der
durch Doping im Leistungssport Geschädigten werde deutlich höher geschätzt und es sei inzwischen, auch mit
Blick auf die Untersuchungen an der Universität in Freiburg, davon auszugehen, dass es Dopingopfer aus der
DDR, der ehemaligen sowie heutigen BRD gebe. Selbst die Bundesregierung könne nicht ausschließen, dass
Hochleistungs- oder Nachwuchssportlern der BRD ohne ihr Wissen oder gegen ihren Willen Dopingsubstanzen
verabreicht wurden. Dies gehe aus der Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage des Abgeordneten Dr. André
Hahn vom 26. April 2016 hervor. Viel Zeit sei seit dem ersten Dopingopfer-Hilfegesetz verstrichen, inzwischen
seien einige der Betroffenen bereits verstorben, und zahlreiche Dopingopfer bedürften dringend finanzieller und
sonstiger Unterstützung. Umso dringlicher sei es, ein zweites Dopingopfer-Hilfegesetz endlich auf den Weg zu
bringen. Daher stimme die Fraktion DIE LINKE. dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zu. Das Dopingopfer-
Hilfegesetz aus dem Jahr 2002 und seine Umsetzung seien seitens der Bundesregierung nicht evaluiert worden.
Dies sei aus Sicht der Fraktion DIE LINKE. ein grober Mangel, da die Einmalleistung von 10 500 Euro für die
Betroffenen angesichts der zum Teil erheblichen Gesundheitsschäden eine eher symbolische, aber keine ausrei-
chende Hilfe im Alltag darstelle. Im Interesse der 194 Personen, die bereits eine finanzielle Unterstützung erhal-
ten, aber auch der Dopingopfer, die bisher keine Unterstützung bekommen hätten, sei eine Evaluierung der Wir-
kungen des Gesetzes dringend geboten. Die Fraktion DIE LINKE. habe angesichts der gravierenden Defizite beim
Gesetzentwurf einen Änderungsantrag eingebracht. Damit sollten auch Personen Anspruch auf Hilfeleistungen
haben, die in der BRD Leistungssport betrieben hätten und die sonstigen Voraussetzungen nach dem Gesetz er-
füllten. Des Weiteren fordere die Fraktion DIE LINKE. eine wissenschaftliche Begleitung bei der Umsetzung des
Gesetzes. Die Bundesregierung solle im Abstand von zwei Jahren einen Bericht über die Auswirkungen des Ge-
setzes sowie gegebenenfalls weitere notwendige Maßnahmen zur Hilfe für Dopingopfer vorlegen und dabei den
Beirat (nach § 5 des Zweiten Dopingopfer-Hilfegesetzes) aktiv einbeziehen.

Drucksache 18/8515 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stimmte dem Gesetzentwurf zu. Das Umdenken der Bundesregie-
rung nach jahrelanger Ablehnung komme zwar sehr spät, die nunmehr in Aussicht gestellte finanzielle Hilfe sei
aber eine deutliche Verbesserung für den immer größer werdenden Personenkreis der DDR-Dopingopfer. Man
habe seit langer Zeit darauf hingewiesen, dass es leider weitere mehrere hundert gesundheitlich geschädigte Ath-
letinnen und Athleten der ehemaligen DDR gebe. Es zeigten sich zum wiederholten Male die kriminellen Seiten
des DDR-Spitzensportsystems. Da die Dopingverabreichung in der DDR den Straftatbestand der Körperverlet-
zung darstellte, sei eine finanzielle Entschädigung für die Opfer die logische politische Konsequenz. Für die feh-
lende finanzielle Beteiligung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) am Hilfsfonds habe man kein
Verständnis und kündigte an, dies werde bei weiteren sportpolitischen Beratungen im Ausschuss sicher noch eine
Rolle spielen. Dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. stimme man nicht zu. Die geforderte Erweiterung
des anspruchsberechtigten Personenkreises über das DDR-Doping hinaus sei nicht plausibel. Dopingstrukturen
und Dopingpraxis in der ehemaligen DDR und in der Bundesrepublik Deutschland hätten sich unterschieden. So
sei das Doping in der DDR schon bei minderjährigen Sportlerinnen und Sportlern, meist ohne ihr Wissen, begon-
nen worden und es habe üblicherweise eine Verbandskonzeption vorgelegen. In der Bundesrepublik habe es zwar
ebenfalls Doping gegeben, aber es sei eher in kleinen Gruppen oder in individueller Verantwortung vollzogen
worden. Trotz der Zustimmung zum Gesetzentwurf halte man von grüner Seite weiter an der politischen Forde-
rung fest, dass es für durch Doping schwer gesundheitlich geschädigte Sportlerinnen und Sportler der ehemaligen
DDR eine laufende Rente geben sollte.

Berlin, den 11. Mai 2016

Dr. Frank Steffel
Berichterstatter

Michaela Engelmeier
Berichterstatterin

Katrin Kunert
Berichterstatterin

Monika Lazar
Berichterstatterin

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