BT-Drucksache 18/8423

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 18/7989 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes über die weitere Bereinigung von Bundesrecht

Vom 11. Mai 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/8423
18. Wahlperiode 11.05.2016

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 18/7989 –

Entwurf eines Zweiten Gesetzes über die weitere Bereinigung von Bundesrecht

A. Problem
Die Bundesregierung strebt eine schrittweise, regelmäßige, als fortlaufender Pro-
zess angelegte Bereinigung des Bundesrechts an, um veraltete Vorschriften, wel-
che keine praktische Wirkung mehr entfalten, aus dem Bundesrecht zu entfernen.
Durch die zu entfernenden Vorschriften werde nach Auffassung der Bundesregie-
rung die Suche nach dem heute maßgeblichen Recht belastet und die Rechtsan-
wendung erschwert. Dieser Gesetzentwurf setze die Praxis der vorhergehenden
13 Rechtsbereinigungsgesetze ressortübergreifend fort. Er widme sich insbeson-
dere Regelungsresten in Änderungsgesetzen, sogenannten bepackten Vertragsge-
setzen, sowie verschiedenen Vorschriften des Stammrechts, die insbesondere
durch Zeitablauf gegenstandslos geworden seien. Der Entwurf setze zudem die
Bereinigung vereinigungsbedingten Überleitungsrechts (Maßgaben zum Eini-
gungsvertrag) fort.

B. Lösung
Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung. Die Änderungen betreffen
das Aufenthaltsrecht und sind redaktioneller Natur.

Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen
Keine.

D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Drucksache 18/8423 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/7989 mit folgender Maßgabe, im Übrigen
unverändert anzunehmen:

1. Artikel 50 Nummer 2 wird wie folgt gefasst:

„2. § 104 Absatz 4 wird aufgehoben.“

2. Artikel 123 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 1 wird aufgehoben.

b) Die Absätze 2 bis 7 werden die Absätze 1 bis 6.

Berlin, den 11. Mai 2016

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

Renate Künast
Vorsitzende

Dr. Hendrik Hoppenstedt
Berichterstatter

Dr. Matthias Bartke
Berichterstatter

Halina Wawzyniak
Berichterstatterin

Katja Keul
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8423
Bericht der Abgeordneten Dr. Hendrik Hoppenstedt, Dr. Matthias Bartke, Halina
Wawzyniak und Katja Keul

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 18/7989 in seiner 164. Sitzung am 14. April 2016 be-
raten und an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur federführenden Beratung sowie an den Aus-
schuss für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Mitberatung überwiesen.

II. Stellungnahme der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur hat die Vorlage auf Drucksache 18/7989 in seiner
66. Sitzung am 11. Mai 2016 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und
DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN deren Annahme.

Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung hat sich mit der Vorlage auf Bundesratsdrucksache
70/16 (Drucksache 18/7989) in seiner 41. Sitzung am 24. Februar 2016 befasst und festgestellt, dass eine Nach-
haltigkeitsrelevanz des Gesetzentwurfs nicht gegeben sei. Die Darstellung der Nachhaltigkeitsprüfung sei nach-
vollziehbar und eine Prüfbitte daher nicht erforderlich.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat die Vorlage auf Drucksache 18/7989 in seiner 98. Sitzung
am 11. Mai 2016 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD bei Stimment-
haltung der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme des Gesetzentwurfs in der
aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Fassung. Die Änderungen entsprechen einem Änderungsantrag, der
von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD in den Ausschuss eingebracht und mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE. angenommen wurde.

IV. Zur Begründung der Beschlussempfehlung

Im Folgenden werden lediglich die vom Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz empfohlenen Änderungen
gegenüber der ursprünglichen Fassung des Gesetzentwurfs erläutert. Soweit der Ausschuss die unveränderte An-
nahme des Gesetzentwurfs empfiehlt, wird auf die Begründung in Drucksache 18/7989 verwiesen.

Zu Nummer 1

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, infolge der Aufhebung des § 104 Absatz 4 die übrigen Absätze
umzunummerieren. Inzwischen wurde dem § 104 durch Artikel 2 Nummer 4 des Gesetzes vom 11. März 2016
(BGBl. I S. 390) ein Absatz angefügt, der vom Umnummerierungsbefehl nicht umfasst wäre. Da absehbar ist,
dass § 104 des Aufenthaltsgesetzes wegen aktueller Gesetzgebungsvorhaben im Bereich des Aufenthaltsrechts
weitere Übergangsregelungen aufnehmen muss, soll auf eine Umnummerierung verzichtet werden.

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Es handelt sich um eine Folgeänderung von Nummer 1. Die im Gesetzentwurf der Bundesregierung enthaltene
Anpassung eines Verweises auf § 104 des Aufenthaltsgesetzes im Asylgesetz wird gestrichen.

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
Drucksache 18/8423 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Zu Buchstabe b

Es handelt sich um eine Folgeänderung von Buchstabe a.

Berlin, den 11. Mai 2016

Dr. Hendrik Hoppenstedt
Berichterstatter

Dr. Matthias Bartke
Berichterstatter

Halina Wawzyniak
Berichterstatterin

Katja Keul
Berichterstatterin

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.