BT-Drucksache 18/8422

Anerkennung der sowjetischen Kriegsgefangenen als NS-Opfer

Vom 11. Mai 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/8422
18. Wahlperiode 11.05.2016
Antrag
der Abgeordneten Jan Korte, Herbert Behrens, Sevim Dağdelen, Ulla Jelpke,
Harald Petzold (Havelland), Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke
und der Fraktion DIE LINKE.

Anerkennung der sowjetischen Kriegsgefangenen als NS-Opfer

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die sowjetischen Kriegsgefangenen gehören zu den von der rassistisch motivierten
Vernichtungspolitik der Nazis besonders betroffenen Gruppen. Ihre Behandlung im
Gewahrsam der Wehrmacht während des Zweiten Weltkriegs war nationalsozialis-
tisches Unrecht. Die außerordentlich menschenunwürdige und allen humanitären
Grundsätzen des Völkerrechts widersprechende unbarmherzige Behandlung dieser
NS-Opfer offenbart die besondere rassistische Grundlage der Weltanschauung und
Politik des NS-Regimes.
Die sowjetischen Kriegsgefangenen wurden von den Nazis als „Untermenschen“
diffamiert und verfolgt. Diese Politik spiegelt sich in einer extrem großen Todeszahl
der sowjetischen Kriegsgefangenen in deutschem Gewahrsam wider. Diese Behand-
lung und deren Folgen sind mit der Behandlung der westlichen Kriegsgefangenen
unvergleichbar. Sie war auch nicht durch die Kriegsumstände zu rechtfertigen. Sie
war Ausdruck eines verbrecherischen Angriffs- und Vernichtungskriegs.
Der Deutsche Bundestag bittet die Überlebenden um Verzeihung für das, was ihnen
durch das NS-Regime angetan wurde, und dafür, dass Deutschland so lange brauch-
te, dieses Unrecht beim Namen zu nennen.
Der Deutsche Bundestag bezeugt den sowjetischen Kriegsgefangenen, ihren Ange-
hörigen und Nachkommen Achtung und Mitgefühl. Er macht sich die Feststellung
des Bundespräsidenten zu eigen, wonach eines der größten deutschen Verbrechen
des Zweiten Weltkriegs „bis heute in einem Erinnerungsschatten liegt“ (www.bun-
despraesident.de/SharedDocs/Reden/DE/Joachim-Gauck/Reden/2015/05/150506-
Holte-Stukenbrock.html;jsessionid=9954BE6C4B7E03D9B10C23D2FFCEE-
BEE.2_cid285). Er will deshalb ihnen und allen, die nicht überlebt haben, dauerhaft
ein ehrendes Andenken in unserer Erinnerungskultur bewahren.
In Anerkennung dieses Unrechts begrüßt der Deutsche Bundestag, dass den Überle-
benden ein finanzieller Anerkennungsbetrag aus den Mitteln des Bundeshaushaltes
gewährt wird, wohl wissend, dass dieser Betrag weder eine angemessene Entschädi-
gung darstellen noch vormaliges Unrecht ungeschehen machen kann.

Berlin, den 10. Mai 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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