BT-Drucksache 18/8396

Braunkohlesanierung durch die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH fortsetzen

Vom 11. Mai 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/8396
18. Wahlperiode 11.05.2016
Antrag
der Abgeordneten Annalena Baerbock, Stephan Kühn (Dresden), Oliver
Krischer, Sven-Christian Kindler, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Christian
Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald, Dr. Julia Verlinden, Harald
Ebner, Matthias Gastel, Kai Gehring, Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff,
Markus Tressel, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Braunkohlesanierung durch die Lausitzer und Mitteldeutsche
Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH fortsetzen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die aktuelle Situation im Braunkohlerevier der Lausitz lässt erahnen, welch große
Herausforderungen und Folgekosten die Braunkohlenutzung nach sich zieht. Je frü-
her die Braunkohlenutzung beendet wird, umso eher werden Schäden vermieden und
die finanziellen, wirtschaftlichen und ökologischen Folgen zu bewältigen sein.
Bereits im Jahr 1994 wurde die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungs-
gesellschaft mbH (LMBV) gegründet. Der Bund und die Länder Brandenburg, Sach-
sen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben damit nach der Wiedervereinigung die
gemeinsame Aufgabe übernommen, die Flächen der ehemaligen DDR-Braunkohle-
tagebaue zu sanieren und zu rekultivieren.
Für das aktuelle 5. Verwaltungsabkommen, das von 2013 bis 2017 läuft, wurden
insgesamt 1,2 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Diese setzen sich zusammen
aus 770 Millionen Euro zur Erfüllung des ursprünglichen Rechtsauftrages, den sich
Bund und die betreffenden Länder im Verhältnis 3 zu 1 teilen. Hinzu kommen
460 Millionen Euro für ergänzende Maßnahmen, je hälftig von Bund und Ländern
bereitgestellt. Diese dienen dazu, Gefahren aus dem Grundwasserwiederanstieg ab-
zuwehren. Dazu kommen noch zusätzliche Mittel aus den betroffenen Bundeslän-
dern, um den Standard der Folgenutzung zu erhöhen.
Schwerpunkte im Rahmen des laufenden Verwaltungsabkommens bilden Aktivitä-
ten zur Gewässernachsorge. Das bedeutet zum einen, die Gewässerqualität der Ta-
gebauseen langfristig zu beobachten und im Bedarfsfall zu beeinflussen. Zum ande-
ren geht es darum, die Stabilität der Gewässerböschungen zu überwachen und zu
gewährleisten. Und schließlich liegt ein Fokus darauf, die Vernässung von Gebäu-
den zu verhindern sowie gefährdete Kippenflächen zu sichern. Zur Aufgabe der
LMBV gehört seit jüngster Zeit auch, Maßnahmen gegen die Beeinträchtigung von
jenen Gewässern zu ergreifen, die infolge der einstigen Tagebauaktivitäten zuneh-
mend von Sulfat und Eisenocker belastet sind. Dabei wird zum einen deutlich, dass
dies eine Jahrhundertaufgabe ist. Zum anderen zeigt sich, dass die Belastungen durch

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alte DDR-Tagebaue und jene durch heute noch aktive Tagebaue nur schwer vonei-
nander zu trennen sind. So ist beispielsweise zwischen der LMBV, dem Unterneh-
men Vattenfall sowie der Landesregierung Brandenburg ein Streit darüber entbrannt,
wer welchen Anteil der Kosten für die aufgrund der Sulfatbelastung notwendigen
Sofortmaßnahmen des Wasserwerks Briesen übernimmt.
Anfang des Jahres 2016 haben der Bund und die betroffenen Länder erste Gespräche
über ein Folgeabkommen zur Braunkohlesanierung über das Jahr 2017 hinaus auf-
genommen. Im Vorfeld wies das Bundesministerium der Finanzen darauf hin, dass
es konkretere Vorschläge der Länder zur Übertragung von Aufgaben der LMBV
entsprechend der Regelung nach § 5 des laufenden Verwaltungsabkommens als ziel-
führend erachtet. Zeitpunkt und Dauer der Verhandlungen zu einem Folgeabkom-
men lägen jedoch in der Verantwortung der Länder. Zugleich betonte das Bundes-
ministerium, seinen finanziellen Einsatz zukünftig verringern zu wollen. Die vier
betroffenen Landesregierungen hingegen setzen sich für einen geordneten und in den
erfolgreichen und geübten Strukturen ablaufenden Fortgang der Braunkohlesanie-
rung ein.
Die Lage in den Braunkohlerevieren macht in jedem Fall deutlich, dass die Nach-
sorge mitnichten mit Ablauf des Jahres 2017 abgeschlossen sein wird. Dazu kommt,
dass der sich anbahnende Verkauf der Braunkohlesparte von Vattenfall die Rahmen-
bedingungen für den weiteren Fortgang der Braunkohlesanierung erheblich verän-
dern könnte.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

– sich dafür einzusetzen, dass sowohl der Bund als auch die betroffenen Länder
Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ein LMBV-Folgeab-
kommen zur Braunkohlesanierung vereinbaren und im Rahmen dessen ausrei-
chende Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden und die Beseitigung von
ökologischen Folgeschäden in besonderem Maße berücksichtigt werden;

– schnellstmöglich ein Gutachten zur Abschätzung der noch anfallenden Kosten
infolge der ehemaligen Tagebaue in Auftrag zu geben;

– sich dafür einzusetzen, dass volle Transparenz darüber hergestellt wird, welche
Schäden an Gewässern, Böden, Häusern, Infrastruktur etc. auf aktive und welche
auf ehemalige Tagebaue zurückzuführen sind, um zu verhindern, dass Steuer-
gelder für neue Bergbauschäden aufgewendet werden;

– als Voraussetzung für ein neues Verwaltungsabkommen festzulegen, dass keine
neuen Braunkohletagebaue mehr aufgeschlossen werden dürfen, d. h. keine neu-
en Rahmenbetriebspläne für Braunkohletagebauvorhaben mehr genehmigt wer-
den dürfen. Hierzu müssen Gespräche mit den Landesregierungen von Branden-
burg, Sachsen und Sachsen-Anhalt gesucht und das Bundesberggesetz muss ge-
ändert werden;

– anlässlich des Verkaufs der Braunkohlesparte von Vattenfall dafür zu sorgen,
dass der neue Eigentümer als Voraussetzung für Betriebsplangenehmigungen im
Sinne des § 56 des Bundesberggesetzes hinreichende Sicherheiten für die Rena-
turierungsverpflichtungen hinterlegt;

– sich für die Überwindung der Blockadehaltung der LMBV hinsichtlich der
Schaffung einer Schiedsstelle für Bergbaugeschädigte einzusetzen.

Berlin, den 10. Mai 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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