BT-Drucksache 18/8286

zu dem Antrag der Bundesregierung - Drucksache 18/8091 - Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführten Operation EU NAVFOR Atalanta zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias auf Grundlage des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (VN) von 1982 und der Resolutionen 1814 (2008) vom 15. Mai 2008 und weiterer Resolutionen, zuletzt 2246 (2015) vom 10. November 2015 und nachfolgender Resolutionen des Sicherheitsrates der VN in Verbindung mit der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP des Rates der Europäischen Union (EU) vom 10. November 2008, dem Beschluss 2009/907/GASP des Rates der EU vom 8. Dezember 2009 und weiterer Beschlüsse, zuletzt dem Beschluss 2014/827/GASP vom 21. November 2014

Vom 29. April 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/8286
18. Wahlperiode 29.04.2016

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 18/8091 –

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der
durch die Europäische Union geführten Operation EU NAVFOR Atalanta zur
Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias auf Grundlage des
Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (VN) von 1982 und der
Resolutionen 1814 (2008) vom 15. Mai 2008 und weiterer Resolutionen, zuletzt
2246 (2015) vom 10. November 2015 und nachfolgender Resolutionen des
Sicherheitsrates der VN in Verbindung mit der Gemeinsamen Aktion
2008/851/GASP des Rates der Europäischen Union (EU) vom
10. November 2008, dem Beschluss 2009/907/GASP des Rates der EU vom
8. Dezember 2009 und weiterer Beschlüsse, zuletzt dem Beschluss
2014/827/GASP vom 21. November 2014

A. Problem
Die Bundesregierung beantragt eine Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter
deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführten Operation
EU NAVFOR Atalanta zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias mit
bis zu 600 Soldatinnen und Soldaten bis längstens zum 31. Mai 2017.

Nach Darlegung der Bundesregierung werden die beteiligten Kräfte der Bundes-
wehr u. a. folgende Aufgaben wahrnehmen:

a) Gewährung von Schutz für die vom Welternährungsprogramm oder von der
Mission der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) gecharterten
Schiffe, unter anderem durch die Präsenz bewaffneter Kräfte an Bord dieser
Schiffe,

b) aufgrund einer Einzelfallbewertung der Erfordernisse Schutz von zivilen
Schiffen in den Gebieten, in denen sie im Einsatz sind,

c) Überwachung der Gebiete vor und an der Küste Somalias einschließlich der
Hoheitsgewässer und inneren Gewässer Somalias, die Gefahren für maritime
Tätigkeiten, insbesondere den Seeverkehr, bergen,

Drucksache 18/8286 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
d) Durchführung der erforderlichen Maßnahmen einschließlich des Einsatzes

von Gewalt zur Abschreckung, Verhütung und Beendigung seeräuberischer
Handlungen oder bewaffneter Raubüberfälle, die im Operationsgebiet be-
gangen werden bzw. begangen werden könnten,

e) Aufgreifen, Ingewahrsamnahme und Überstellen von Personen, die im Sinne
der Artikel 101 und 103 des Seerechtsübereinkommens der VN im Verdacht
stehen, seeräuberische Handlungen oder bewaffnete Raubüberfälle begehen
zu wollen, diese zu begehen oder begangen zu haben, sowie Beschlagnahme
der Schiffe der Seeräuber oder bewaffneten Räuber, der Ausrüstung und der
erbeuteten Güter und Schiffe im Hinblick auf eine eventuelle Strafverfol-
gung durch Deutschland, durch andere Mitgliedstaaten der EU oder durch
zur Aufnahme und Strafverfolgung bereite Drittstaaten.

Die Operation Atalanta ist dem Auftrag zufolge ermächtigt, alle erforderlichen
Maßnahmen einschließlich der Anwendung militärischer Gewalt zur Auftragser-
füllung zu ergreifen. Der Einsatz militärischer Gewalt zum Schutz eigener Kräfte,
anderer Atalanta-Kräfte sowie zur Nothilfe soll ebenfalls möglich sein.

Das Einsatzgebiet wird im Antrag der Bundesregierung definiert mit: den soma-
lischen Küstengebieten und inneren Küstengewässern sowie den Meeresgebieten
vor der Küste Somalias und der Nachbarländer innerhalb der Region des Indi-
schen Ozeans. Hinzu kommt der Luftraum über diesen Gebieten. Deutsche Ein-
satzkräfte sollen bis zu einer Tiefe von maximal 2.000 Metern gegen logistische
Einrichtungen der Piraten am Strand vorgehen dürfen; ein Bodeneinsatz wird aus-
geschlossen, wobei die Durchführung etwaiger Rettungsmaßnahmen davon unbe-
rührt bleibt. Angrenzende Räume und das Hoheitsgebiet von Staaten in der Re-
gion sollen zu den Zwecken „Vorausstationierung, Zugang, Versorgung sowie
Einsatzdurchführung“ mit Zustimmung des jeweiligen Staates und nach Maßgabe
der mit ihm getroffenen bzw. zu treffenden Vereinbarungen genutzt werden kön-
nen.

B. Lösung
Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.
und einer Stimmenthaltung aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen
Keine.

D. Kosten
Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in einem gesonderten Bericht
zu den Kosten Stellung.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8286
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 18/8091 anzunehmen.

Berlin, den 27. April 2016

Der Auswärtige Ausschuss

Dr. Norbert Röttgen
Vorsitzender

Jürgen Hardt
Berichterstatter

Niels Annen
Berichterstatter

Jan van Aken
Berichterstatter

Omid Nouripour
Berichterstatter

Drucksache 18/8286 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Jürgen Hardt, Niels Annen, Jan van Aken und
Omid Nouripour

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 18/8091 in seiner 164. Sitzung am 14. April 2016 in
erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem Auswärtigen Ausschuss, zur Mitberatung dem Aus-
schuss für Recht und Verbraucherschutz, dem Verteidigungsausschuss, dem Ausschuss für Menschenrechte und
humanitäre Hilfe, dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, dem Ausschuss für die
Angelegenheiten der Europäischen Union sowie gemäß § 96 GO-BT dem Haushaltsauschuss überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Bundesregierung beantragt eine Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch
die Europäische Union geführten Operation EU NAVFOR Atalanta zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste
Somalias mit bis zu 600 Soldatinnen und Soldaten bis längstens zum 31. Mai 2017.

Nach Darlegung der Bundesregierung werden die beteiligten Kräfte der Bundeswehr u. a. folgende Aufgaben
wahrnehmen:

a) Gewährung von Schutz für die vom Welternährungsprogramm oder von der Mission der Afrikanischen
Union in Somalia (AMISOM) gecharterten Schiffe, unter anderem durch die Präsenz bewaffneter Kräfte an
Bord dieser Schiffe,

b) aufgrund einer Einzelfallbewertung der Erfordernisse Schutz von zivilen Schiffen in den Gebieten, in denen
sie im Einsatz sind,

c) Überwachung der Gebiete vor und an der Küste Somalias einschließlich der Hoheitsgewässer und inneren
Gewässer Somalias, die Gefahren für maritime Tätigkeiten, insbesondere den Seeverkehr, bergen,

d) Durchführung der erforderlichen Maßnahmen einschließlich des Einsatzes von Gewalt zur Abschreckung,
Verhütung und Beendigung seeräuberischer Handlungen oder bewaffneter Raubüberfälle, die im Operati-
onsgebiet begangen werden bzw. begangen werden könnten,

e) Aufgreifen, Ingewahrsamnahme und Überstellen von Personen, die im Sinne der Artikel 101 und 103 des
Seerechtsübereinkommens der VN im Verdacht stehen, seeräuberische Handlungen oder bewaffnete Raub-
überfälle begehen zu wollen, diese zu begehen oder begangen zu haben, sowie Beschlagnahme der Schiffe
der Seeräuber oder bewaffneten Räuber, der Ausrüstung und der erbeuteten Güter und Schiffe im Hinblick
auf eine eventuelle Strafverfolgung durch Deutschland, durch andere Mitgliedstaaten der EU oder durch zur
Aufnahme und Strafverfolgung bereite Drittstaaten.

Die Operation Atalanta ist dem Auftrag zufolge ermächtigt, alle erforderlichen Maßnahmen einschließlich der
Anwendung militärischer Gewalt zur Auftragserfüllung zu ergreifen. Der Einsatz militärischer Gewalt zum
Schutz eigener Kräfte, anderer Atalanta-Kräfte sowie zur Nothilfe soll ebenfalls möglich sein.

Das Einsatzgebiet wird im Antrag der Bundesregierung definiert mit: den somalischen Küstengebieten und inne-
ren Küstengewässern sowie den Meeresgebieten vor der Küste Somalias und der Nachbarländer innerhalb der
Region des Indischen Ozeans. Hinzu kommt der Luftraum über diesen Gebieten. Deutsche Einsatzkräfte sollen
bis zu einer Tiefe von maximal 2.000 Metern gegen logistische Einrichtungen der Piraten am Strand vorgehen
dürfen; ein Bodeneinsatz wird ausgeschlossen, wobei die Durchführung etwaiger Rettungsmaßnahmen davon un-
berührt bleibt. Angrenzende Räume und das Hoheitsgebiet von Staaten in der Region sollen zu den Zwecken
„Vorausstationierung, Zugang, Versorgung sowie Einsatzdurchführung“ mit Zustimmung des jeweiligen Staates
und nach Maßgabe der mit ihm getroffenen bzw. zu treffenden Vereinbarungen genutzt werden können.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/8286
III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Antrag auf Drucksache 18/8091 in seiner 97. Sitzung
am 27. April 2016 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. und eine Stimme aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimm-
enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/8091 in seiner 65. Sitzung am 27. April 2016
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion
DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat den Antrag auf Drucksache 18/8091 in seiner
60. Sitzung am 27. April 2016 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
die Annahme.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat den Antrag auf Drucksache 18/8091
in seiner 57. Sitzung am 27. April 2016 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN die Annahme.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat den Antrag auf Drucksache 18/8091 in
seiner 61. Sitzung am 27. April 2016 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN die Annahme.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/8091 in seiner 67. Sitzung am 27. April 2016
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei einer Stimmenthaltung aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
die Annahme.

V. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im Haushaltsausschuss

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in einem gesonderten Bericht zu den Kosten Stellung.
Berlin, den 27. April 2016

Jürgen Hardt
Berichterstatter

Niels Annen
Berichterstatter

Jan van Aken
Berichterstatter

Omid Nouripour
Berichterstatter

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