BT-Drucksache 18/8284

zu dem Antrag der Bundesregierung - Drucksache 18/8090 - Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali) auf Grundlage des Ersuchens der Regierung von Mali an die EU sowie der Beschlüsse des Rates der EU 2013/87/GASP vom 18. Februar 2013, zuletzt geändert mit dem Beschluss des Rates der EU 2016/446/GASP vom 23. März 2016 in Verbindung mit den Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen 2071 (2012) vom 12. Oktober 2012 und folgender Resolutionen, zuletzt 2227 (2015) vom 29. Juni 2015

Vom 29. April 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/8284
18. Wahlperiode 29.04.2016

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 18/8090 –

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der
Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der
malischen Streitkräfte (EUTM Mali) auf Grundlage des Ersuchens der
Regierung von Mali an die EU sowie der Beschlüsse des Rates der EU
2013/87/GASP vom 18. Februar 2013, zuletzt geändert mit dem Beschluss
des Rates der EU 2016/446/GASP vom 23. März 2016 in Verbindung mit den
Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen 2071 (2012) vom
12. Oktober 2012 und folgender Resolutionen, zuletzt 2227 (2015)
vom 29. Juni 2015

A. Problem
Die Bundesregierung beantragt eine Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter
deutscher Streitkräfte an der Militärmission der Europäischen Union als Beitrag
zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali) mit bis zu 300 Soldatin-
nen und Soldaten bis längstens zum 31. Mai 2017.

Nach Darlegung der Bundesregierung werden die beteiligten Kräfte der Bundes-
wehr folgende Aufgaben wahrnehmen:

a) Führungs- und Planungsaufgaben sowie fachliche Aufsicht auf Ebene der
Missionsführung,

b) sanitätsdienstliche Unterstützung,

c) Durchführung von militärischer Ausbildung malischer Sicherheitskräfte so-
wie von Sicherheitskräften der G5-Sahel (Mauretanien, Mali, Niger, Burkina
Faso, Tschad),

d) Beratung des malischen Verteidigungsministeriums und der operativen Füh-
rungsstäbe der malischen Streitkräfte,

e) Wahrnehmung von Schutz- und Unterstützungsaufgaben, auch zur Unter-
stützung von Personal bei MINUSMA. Eine Begleitung oder direkte Unter-

Drucksache 18/8284 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

stützung der malischen Streitkräfte bei Kampfeinsätzen sowie eine entspre-
chende Unterstützung von MINUSMA durch EUTM Mali und die im Rah-
men der Mission eingesetzten bewaffneten deutschen Streitkräfte werden
ausgeschlossen.

Die eingesetzten Kräfte sollen im Rahmen der geltenden Befehlslage zur Anwen-
dung militärischer Gewalt zum Schutz eigener Kräfte, von Kräften verbündeter
Nationen sowie zur Nothilfe auf Grundlage des Völkerrechts und durch die gel-
tenden Einsatzregeln berechtigt sein.

Das Einsatzgebiet wird im Antrag der Bundesregierung definiert mit: im Süden
Malis innerhalb der malischen Staatsgrenzen, das Staatsgebiet bis zum Nigerbo-
gen einschließlich der Ortschaften Gao und Timbuktu sowie die Verbindungs-
straße zwischen den beiden Ortschaften nördlich des Niger umfassend. Angren-
zende Räume und das Hoheitsgebiet anderer Staaten in der Region sollen zu den
Zwecken „Vorausstationierung, Zugang, Versorgung sowie Einsatzdurchfüh-
rung“ mit Zustimmung des jeweiligen Staates und nach Maßgabe der mit ihm zu
treffenden Vereinbarungen genutzt werden können.

B. Lösung
Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.

C. Alternativen
Keine.

D. Kosten
Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in einem gesonderten Bericht
zu den Kosten Stellung.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8284
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 18/8090 anzunehmen.

Berlin, den 27. April 2016

Der Auswärtige Ausschuss

Dr. Norbert Röttgen
Vorsitzender

Jürgen Hardt
Berichterstatter

Niels Annen
Berichterstatter

Stefan Liebich
Berichterstatter

Omid Nouripour
Berichterstatter

Drucksache 18/8284 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Jürgen Hardt, Niels Annen, Stefan Liebich und
Omid Nouripour

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 18/8090 in seiner 164. Sitzung am 14. April 2016 in
erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem Auswärtigen Ausschuss, zur Mitberatung dem Aus-
schuss für Recht und Verbraucherschutz, dem Verteidigungsausschuss, dem Ausschuss für Menschenrechte und
humanitäre Hilfe und dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie gemäß § 96
GO-BT dem Haushaltsausschuss überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Bundesregierung beantragt eine Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Mili-
tärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali) mit bis
zu 300 Soldatinnen und Soldaten bis längstens zum 31. Mai 2017.

Nach Darlegung der Bundesregierung werden die beteiligten Kräfte der Bundeswehr folgende Aufgaben wahr-
nehmen:

a) Führungs- und Planungsaufgaben sowie fachliche Aufsicht auf Ebene der Missionsführung,

b) sanitätsdienstliche Unterstützung,

c) Durchführung von militärischer Ausbildung malischer Sicherheitskräfte sowie von Sicherheitskräften der
G5-Sahel (Mauretanien, Mali, Niger, Burkina Faso, Tschad),

d) Beratung des malischen Verteidigungsministeriums und der operativen Führungsstäbe der malischen Streit-
kräfte,

e) Wahrnehmung von Schutz- und Unterstützungsaufgaben, auch zur Unterstützung von Personal bei
MINUSMA. Eine Begleitung oder direkte Unterstützung der malischen Streitkräfte bei Kampfeinsätzen so-
wie eine entsprechende Unterstützung von MINUSMA durch EUTM Mali und die im Rahmen der Mission
eingesetzten bewaffneten deutschen Streitkräfte werden ausgeschlossen.

Die eingesetzten Kräfte sollen im Rahmen der geltenden Befehlslage zur Anwendung militärischer Gewalt zum
Schutz eigener Kräfte, von Kräften verbündeter Nationen sowie zur Nothilfe auf Grundlage des Völkerrechts und
durch die geltenden Einsatzregeln berechtigt sein.

Das Einsatzgebiet wird im Antrag der Bundesregierung definiert mit: im Süden Malis innerhalb der malischen
Staatsgrenzen, das Staatsgebiet bis zum Nigerbogen einschließlich der Ortschaften Gao und Timbuktu sowie die
Verbindungsstraße zwischen den beiden Ortschaften nördlich des Niger umfassend. Angrenzende Räume und das
Hoheitsgebiet anderer Staaten in der Region sollen zu den Zwecken „Vorausstationierung, Zugang, Versorgung
sowie Einsatzdurchführung“ mit Zustimmung des jeweiligen Staates und nach Maßgabe der mit ihm zu treffenden
Vereinbarungen genutzt werden können.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Antrag auf Drucksache 18/8090 in seiner 97. Sitzung
am 27. April 2016 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. und eine Stimme aus der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN die Annahme.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/8284
Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/8090 in seiner 65. Sitzung am 27. April 2016
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat den Antrag auf Drucksache 18/8090 in seiner
60. Sitzung am 27. April 2016 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat den Antrag auf Drucksache 18/8090
in seiner 57. Sitzung am 27. April 2016 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/8090 in seiner 67. Sitzung am 27. April 2016
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

V. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im Haushaltsausschuss

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in einem gesonderten Bericht zu den Kosten Stellung.
Berlin, den 27. April 2016

Jürgen Hardt
Berichterstatter

Niels Annen
Berichterstatter

Stefan Liebich
Berichterstatter

Omid Nouripour
Berichterstatter

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.