BT-Drucksache 18/8279

Förderung des Bundes für die Erstellung einer Kopie der Garnisonkirche Potsdam

Vom 27. April 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/8279
18. Wahlperiode 27.04.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Norbert Müller (Potsdam), Sigrid Hupach, Dr. Gesine Lötzsch,
Dr. Kirsten Tackmann, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Förderung des Bundes für die Erstellung einer Kopie der Garnisonkirche Potsdam

Die Synode der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlau-
sitz (EKBO) hat am 10. April 2016 beschlossen, der Stiftung Garnisonkirche
Potsdam (SGP) ein zinsloses Darlehen in Höhe von 3,25 Mio. Euro für den Nach-
bau des Turms der Potsdamer Garnisonkirche bereitzustellen. Der Beschluss be-
zieht sich explizit auf den Wiederaufbau des Turms und erwähnt keine mögliche
Rekonstruktion des Kirchenschiffs. Zudem hat die SGP bekannt gegeben, dass
der Nachbau des Turms reduziert realisiert wird und die Kosten für den Nachbau
des Turms nur noch 26,1 Mio. Euro statt der ursprünglich geplanten 42 Mio. Euro
betragen sollen.

Wir fragen die Bundesregierung:

I. Rahmenbedingungen und Bewertung der Förderung des Nachbaus der Gar-
nisonkirche Potsdam

1. Unter Maßgabe welcher Förderziele und unter Vorlage welcher Dokumente
erfolgte im Jahr 2013 die Zusage der Förderung aus dem Kapitel 0452 (da-
mals Kapitel 0405) für den Bau einer Kopie der Garnisonkirche Potsdam?

2. Welche Rolle haben für die Bundesregierung folgende Förderziele bei der
Bewilligung der Fördermittel gespielt für:
a) Denkmalschutz,
b) Wiederaufbau der Garnisonkirche als offene Stadtkirche,
c) Wiederaufbau der Garnisonkirche als Ort der Erinnerung,
d) Wiederaufbau der Garnisonkirche als Ort der Friedens- und Versöhnungs-

arbeit,
e) Förderung kirchlicher Zwecke,
f) Förderung der Religion,
g) Förderung von Kunst und Kultur,
h) Förderung von Toleranz und Völkerverständigung
(bitte ausführlich darlegen)?

3. Unter Maßgabe welcher Förderziele erfolgten in der Vergangenheit Förde-
rungen aus dem Titel 894 21 (Titelgruppe 02) des Kapitels 0452?

4. Worin liegt nach Auffassung der Bundesregierung die gesamtstaatliche Be-
deutung eines Nachbaus eines nicht mehr vorhandenen Gebäudes?

Drucksache 18/8279 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
 

5. Stellt nach Auffassung der Bundesregierung der Nachbau eines nicht mehr
vorhandenen Gebäudes ein Denkmal von nationaler Bedeutung dar (wenn ja,
bitte ausführlich darlegen)?

6. Welche Auswirkungen auf die Fördermittelzusage in Höhe von 12 Mio. Euro
hat es aus Sicht der Bundesregierung, ob die SGP den vollständigen Nachbau
der Garnisonkirche inklusive des Kirchenschiffes baut, oder beispielweise
nur Teile wie den Turm?

7. Ist es aus Sicht der Bundesregierung mit den ursprünglichen Förderbedin-
gungen vereinbar, dass die SGP plant, auf den Bau der Turmhaube, die An-
bringung von Stuckelementen und Zierrat zu verzichten, um Baukosten zu
reduzieren?

8. Welche Auswirkungen auf die Fördermittelzusage in Höhe von 12 Mio. Euro
hat es aus Sicht der Bundesregierung, dass die SGP nicht mehr von insgesamt
ca. 42 Mio. Euro Gesamtsumme für den Bau ausgeht, sondern aufgrund feh-
lender Drittmittel aktuell mit einer abgespeckten Version und Baukosten in
Höhe von 26,1 Mio. Euro plant?

9. Plant die Bundesregierung angesichts der gesenkten Baukosten, ihren Anteil
an der Gesamtförderung entsprechend zu reduzieren?

10. Bewertet die Bundesregierung den Bau eines Kirchturmes ohne Kirchen-
schiff, in der Realisierung als unverzierten Stahlbetonturm ohne Turmhaube
als förderwürdiges Denkmal von nationaler Bedeutung?

11. Unter welchen Bedingungen kann ein neues Gebäude im Allgemeinen als
Denkmal von nationaler Bedeutung gelten?

12. Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der veränderten Pläne der
SGP die Förderung durch den aktuellen Haushaltsbeschluss des Deutschen
Bundestages ausreichend legitimiert?

II. Fördermittelnehmer Stiftung Potsdamer Garnisonkirche
13. Wann, zu welchem Zweck und durch wen bestand seit dem Jahr 2012 bis

zum heutigen Tag Kontakt zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Bun-
desregierung zur SGP?

14. Liegt der Bundesregierung eine aktuelle Satzung der SGP vor?
Wenn ja, zu welchem Datum ist die Satzung in Kraft getreten?

15. Zu welchem Zeitpunkt hat die SGP Anträge auf Ausschüttung der Förder-
mittel aus dem Titel 894 21 des Kapitels 0452 gestellt?
Liegt der Bundesregierung ein aktueller Antrag auf Ausschüttung der För-
dermittel vor?
Wenn nein, gibt es aktuelle Gespräche der Bundesregierung mit der SGP
über eine Ausschüttung der Fördermittel?

16. Welche Bedeutung hat es für die Bundesregierung, dass es sich beim Zuwen-
dungsnehmer um eine private Stiftung handelt?

17. Verfolgt die SGP nach Auffassung der Bundesregierung steuerbegünsti-
gende Zwecke im Sinne der Abgabenordnung?
Wenn ja, welche Gründe belegen dies tatsächlich?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8279
 

18. Liegt der Bundesregierung ein Begleitkonzept der SGP zur Friedens- und
Versöhnungsarbeit vor, und wenn ja, bitte um eine Kenntnisgabe durch die
Bundesregierung?

III. Finanzierung
19. Wie hoch muss die Mitfinanzierung Dritter genau sein, um das Kriterium der

Angemessenheit zu erfüllen, welches die Bundesregierung in der Antwort
auf die Schriftliche Frage 2 des Abgeordneten Norbert Müller (Potsdam)
vom 23. Februar 2015 auf Bundestagsdrucksache 18/4246 als Bedingung für
die Fördermaßnahme bestätigte?

20. Ist es nach Auffassung der Bundesregierung angemessen, wenn die Mitfi-
nanzierung durch Darlehen und Grundschuld erreicht wird?

21. Sind der Bundesregierung Pläne bekannt, das ca. 900 qm große Grundstück
im Eigentum der SGP durch Grundschuld zu beleihen und damit einen finan-
ziellen Eigenanteil sicherzustellen?

22. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Bundesrepublik Deutschland zur Ab-
sicherung der Förderung in die Grundschuld des Grundstückes eintragen zu
lassen?

23. Liegt der Bundesregierung ein aktueller Finanzplan der SGP zum Bauprojekt
Garnisonkirche vor?

24. Liegen der Bundesregierung die aktuellen Kostenkalkulationen der SGP zum
Bau des Turms in der aktuell diskutierten Form ohne Zierrat und Turmhaube
vor?
Entspricht die Kalkulation gängigen Normen?

25. Schätzt die Bundesregierung die aktuell von der SGP geplanten Baukosten
von 26,1 Mio. Euro als realistisch ein, nachdem mit dem Stand zum
31. Januar 2016 die Bundesregierung noch von Baukosten für den Turm der
Garnisonkirche in Höhe von 40 Mio. Euro ausgegangen war?

26. Erachtet die Bundesregierung die Reduzierung der Baukosten während
der Planungsphase als mustergültig für kommende Planungsvorhaben des
Bundes?

27. Für welchen Zeitpunkt geht die Bundesregierung davon aus, dass der Bau
der Kopie der Garnisonkirche durch die Stück für Stück sich reduzierenden
Baukosten insgesamt keine Kosten mehr verursachen wird?

IV. Bisherige Förderung aus dem Bundeshaushalt
28. Welche Fördermittel wurden von Seiten der SGP bisher und wofür genau

beim Bund beantragt?
29. Welche Fördermittel wurden von Seiten des Bundes bisher an die SGP aus-

gereicht (bitte nach Haushaltstiteln und Haushaltsjahren aufschlüsseln)?
30. Wofür wurden diese Fördermittel von Seiten der SGP eingesetzt?
31. Wurden bewilligte und ausgereichte Mittel entsprechend dem Zuwendungs-

bescheid sachgerecht abgerechnet, und wurde ihre Ausgabe belegt?
32. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand der für

den Nachbau der Garnisonkirche bei der SGP eingegangenen Spenden?
33. Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Herkunft der Spenden?
34. Hat die Bundesregierung Kenntnis über das Verhältnis von privaten Spenden

zu Mittelzusagen aus direkten bzw. indirekten öffentlichen Mitteln?

Drucksache 18/8279 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
 

35. Wie hat sich das Spendenaufkommen nach Bekanntgabe der Förderung
durch den Bund im Jahr 2013 entwickelt?

36. Welchen Einfluss hatte das erfolgreiche Potsdamer Bürgerbegehren gegen
den Wiederaufbau der Garnisonkirche aus dem Jahr 2014 auf das Spenden-
aufkommen?

37. Ist der Bundesregierung das aktuelle Spendenkonzept der SGP und der För-
dergesellschaft für den Wiederaufbau der Garnisonkirche e. V. (FWG) be-
kannt?

38. Welche Maßnahmen und Ziele umfasst das Spendenkonzept, das laut Bericht
der Bundesregierung vom 1. Oktober 2015 von der SGP und der FWG über-
arbeitet worden ist?

39. Wie hat sich das Spendenaufkommen entwickelt, seit das Spendenkonzept,
wie von der Bundesregierung im genannten Bericht beschrieben, „konse-
quent und professionell umgesetzt“ wird?

40. Gibt es eine Frist, bis wann der sichere Nachweis über die hinreichende
Spendeneinwerbung von Seiten der SGP erbracht sein muss, um die Förder-
zusage des Bundes angesichts der auslaufenden Baugenehmigung noch auf-
rechtzuerhalten?

41. Wie viele der bereits eingegangenen Spenden wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung bereits ausgegeben und wofür?

Berlin, den 26. April 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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