BT-Drucksache 18/8226

Entwicklungs- und wirtschaftspolitische Maßnahmen der Bundesregierung angesichts der Flüchtlingsbewegungen in der Türkei, in Syrien und im Nordirak

Vom 15. April 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/8226
18. Wahlperiode 15.04.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Heike Hänsel, Kathrin Vogler, Jan van Aken,
Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Annette Groth, Inge Höger, Andrej Hunko,
Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.

Entwicklungs- und wirtschaftspolitische Maßnahmen der Bundesregierung
angesichts der Flüchtlingsbewegungen in der Türkei, in Syrien und im Nordirak

In Reaktion auf die Flüchtlingsbewegungen im Nahen und Mittleren Osten und
der Türkei hat die Bundesregierung in der bilateralen Kooperation mit den be-
troffenen Staaten eine Reihe wirtschafts- und entwicklungspolitischer Maßnah-
men ergriffen, die aber aus Sicht der Fragesteller eher auf Migrationsabwehr fokus-
sieren. Auch die Entwicklungszusammenarbeit mit Ankara soll ausgebaut werden.
Die Fördergelder für die Türkei sollen nach Angaben vom Bundesminister für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Dr. Gerd Müller in diesem Jahr
von 36 Mio. Euro auf 50 Mio. Euro angehoben werden (www.bild.de/politik/
inland/fluechtlingskrise/bundespolizei-weist-fluechtlinge-an-der-grenze-ab-4427
6740.bild.html). Trotz deutlicher Bedenken (www.amnesty.org/en/latest/news/
2015/12/turkey-eu-refugees-detention-deportation/) von Menschenrechtsorganisati-
onen und dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR)
gegenüber der Flüchtlingspolitik der Türkei hat die Europäische Union ein poli-
tisches Abkommen mit der Regierung der türkischen Partei AKP geschlossen, das
unter anderem einen sogenannten Austausch von Flüchtlingen beinhaltet und fi-
nanzielle Zusagen im Rahmen eines Aktionsplans in Höhe von zunächst 3 Mrd.
Euro zur humanitären Unterstützung von Flüchtlingen in der Türkei, an denen
sich die Bundesregierung mit 427,5 Mio. Euro beteiligt.
Vor allem im türkischen Grenzgebiet soll nach Angaben (www.bmz.de/de/presse/
aktuelleMeldungen/2015/maerz/150320_Deutschland-verstaerkt-Fluechtlingshilfe-
fuer-Tuerkei-und-Libanon/index.html) des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) in Schulen, berufliche Ausbildungen
und die Stärkung der Infrastruktur investiert werden. Weder Bundesminister
Dr. Gerd Müller noch Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, die im Januar dieses
Jahres bei einem Treffen mit dem türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoğlu
eine engere Zusammenarbeit in der Flüchtlingspolitik vereinbarte (dpa vom
22. Januar 2016), gingen dabei auf Recep Tayyip Erdoğans Kriegspolitik gegen
die Kurden noch auf menschenrechtlichen Bedenken gegenüber der Politik
Ankaras ein (www.n-tv.de/ticker/UNHCR-ruft-Tuerkei-zur-Oeffnung-der-Grenzen-
auf-article16959311.html).
Am Rande der Geberkonferenz für Syrien in London sprach sich Bundesminister
Dr. Gerd Müller indes für einen „Marshall-Plan“ für das Bürgerkriegsland aus
(www.heute.de/entwicklungsminister-mueller-mahnt-einhaltung-der-milliarden-
versprechen-fuer-kriegsopfer-in-syrien-an-42127602.html). Dazu müsse ein Ko-
ordinator eingesetzt und die Europäische Kommission beteiligt werden. Bei Ge-

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sprächen mit Regierungsvertretern in Jordanien zum Thema soll es darum gegan-
gen sein, „legale Arbeitsmöglichkeiten für syrische Flüchtlinge zu schaffen“ (www.
bmz.de/de/presse/aktuelleMeldungen/2016/januar/160126_pm_006_Marshallplan-
fuer-Nahost-Minister-Mueller-beraet-mit-jordanischer-Regierung-Investitionen-
in-Wirtschaft-Handwerk-und-Infrastruktur/index.html). Geplant sei unter ande-
rem der Bau von Unterkünften, Schulen und Gemeindezentren. Dadurch entstün-
den Arbeitsplätze für Flüchtlinge und Einheimische. Auf dem Weltwirtschaftsfo-
rum 2016 in Davos brachte die jordanische Seite indes die Schaffung von Sonder-
wirtschaftszonen ins Spiel (www.welt.de/politik/deutschland/article151268251/
Gabriel-zweifelt-an-der-Koalition-der-Willigen.html).
Ähnlich wie in Jordanien hatte sich Bundesminister Dr. Gerd Müller bereits vor
der Syrien-Geberkonferenz bei einem Besuch im Nordirak (www.bmz.de/de/
presse/aktuelleMeldungen/2016/januar/160127_pm_007_Minister-Mueller-im-
Nordirak-Schluessel-zur-Loesung-der-Fluechtlingskrise-liegt-in-der-Region/index.
html) geäußert. Angesichts des großen Bedarfs an Infrastruktur sei ein Wirt-
schafts- und Investitionsprogramm die Grundlage für eine Stabilisierung der Re-
gion. Auch in Syrien schließlich sollen in Ergänzung zu bestehenden Program-
men wirtschafts- und entwicklungspolitische Initiativen ergriffen werden.
Ein zentrales Instrument der Arbeit der Bundesregierung in Syrien ist der seit dem
Jahr 2013 von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eingerichtete „Syria
Recovery Trust Fund“ (SRTF). Die Bundesrepublik Deutschland und die Verei-
nigten Arabischen Emirate (VAE) haben innerhalb der sogenannten Gruppe der
Freunde des syrischen Volkes den Vorsitz der Arbeitsgruppe für wirtschaftlichen
Wiederaufbau und Entwicklung inne. In dieser Funktion beauftragten sie die KfW
mit dem Aufbau des Fonds. Für die Umsetzung der Maßnahmen wurde eine
„Management Unit“ eingerichtet, die im türkischen Gaziantep angesiedelt ist.
Geber des Fonds sind neben den Gründern Deutschland, VAE und USA inzwi-
schen auch Dänemark, Finnland, Schweden, Italien, Frankreich, Großbritannien,
Japan, die Niederlande und Kuwait. Das Gesamtvolumen der Einzahlungen belief
sich im Januar 2016 auf etwa 120,4 Mio. Euro (vgl. www.kfw-entwicklungsbank.
de/PDF/Entwicklungsfinanzierung/L%C3%A4nder-und-Programme/Nordafrika-
Nahost/Projekt-Syrien-SRTF-2014-EN.pdf).
Der SRTF dient nach eigenen Angaben „als gemeinschaftlicher Finanzierungs-
mechanismus der Mitgliedsstaaten der Freunde Syriens zur zivilen Unterstützung
der Nationalen Koalition“. Es werden nur Projekte „in von der gemäßigten Op-
position kontrollierten Gebieten“ unterstützt (ebd.).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Ab wann wurden oder werden die von der Bundesregierung zusätzlich be-

willigten 14 Mio. Euro aus dem Haushalt des Bundesministeriums für wirt-
schaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) freigegeben (www.
dw.com/de/deutschland-stockt-entwicklungshilfe-f%C3%BCr-die-t%C3%
BCrkei-auf/a-19000921)?

2. Welche staatlichen und nichtstaatlichen deutschen und türkischen Entwick-
lungsorganisationen werden die Gelder umsetzen?

3. In welchen Regionen werden diese Entwicklungsgelder umgesetzt (bitte ein-
zeln auflisten)?
Sind auch Entwicklungsprojekte irgendwelcher Art in den kurdischen Regi-
onen und Städten geplant?
Und wenn ja, welche, und wer führt diese durch (bitte einzeln auflisten)?

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4. Sind auch Entwicklungsprojekte in einer der folgenden Städte geplant, in de-
nen es aufgrund der militärischen Operationen der türkischen Armee zu er-
heblichen Zerstörungen gekommen ist, zum Beispiel in der Altstadt Sur in
Diyarbakir und Cizre?
Wenn nein, weshalb nicht?

5. In welche Flüchtlingsprojekte fließen die von Deutschland anteilig finanzier-
ten 6 Mrd. Euro in der Türkei, und welche staatlichen und nichtstaatlichen
Organisationen setzen diese Projekte um (bitte einzeln auflisten)?

6. Wer genau entscheidet über die Verwendung der zugesagten EU-Hilfsgel-
der?

7. Welche Flüchtlingsgruppen aus welcher Region gelten als Zielgruppe?
Sollen nun auch neu aus Griechenland in die Türkei abgeschobene Flücht-
linge mit diesen EU-Hilfsgeldern versorgt werden?
Wenn ja, gehören dazu auch Flüchtlingslager in der Region nahe des west-
türkischen Küstenorts Dikili?

8. Sollen auch Flüchtlinge erreicht werden, die momentan zu tausenden außer-
halb von Flüchtlingslagern in türkischen Städten auf der Straße leben?
Und wenn ja, wie genau, und von welcher Organisation?

9. Gibt es von Seiten der Europäische Union oder der Bundesregierung gegen-
über der türkischen Regierung irgendwelche Vorgaben zur Verwendung der
Hilfsgelder für Flüchtlinge?
Wenn ja, wo sind diese schriftlich festgehalten?
Wenn nein, weshalb nicht?

10. Werden mit den Hilfsgeldern auch kurdische Flüchtlinge aus Nordsyrien un-
terstützt?

11. Werden mit den Hilfsgeldern für Flüchtlinge auch neugeplante Flücht-
lingsansiedlungen, zum Beispiel in der Stadt bzw. Region Gaziantep, finan-
ziert?

12. Welche sonstigen Gelder aus dem deutschen Bundeshaushalt fließen in die
Türkei (bitte detailliert die Einzelpläne des Bundeshaushalts, Projekte und
beteiligten Organisationen aufführen)?

13. Von wem werden die mit deutscher Entwicklungshilfe finanzierten Schulen
in der Türkei geführt, und befinden sich darunter auch nichtstaatliche Träger
(www.neues-deutschland.de/artikel/999257.unterstuetzung-fuer-tuerkische-
schulen.html)?

14. Inwieweit folgt die Bundesregierung der Auffassung, dass sich die Militär-
offensive des türkischen Staates im Osten des Landes nur gegen „Terroristen“
richtet (www.faz.net/aktuell/politik/ausland/europa/tuerkei/kampf-gegen-
islamischen-staat-erdogan-erwartet-unterstuetzung-13723379.html)?

15. Hat die Bundesregierung die Zahlung von Entwicklungsgeldern an die türki-
sche Staatsführung an konkrete Bedingungen geknüpft?
Und wenn ja, an welche?
Wenn nein, weshalb nicht?

16. Wie und von wem wird die Verwendung deutscher Entwicklungsgelder in
der Türkei überprüft?

17. Wie trägt die Bundesregierung zur Nothilfe für die Kriegsflüchtlinge aus
Syrien in der türkisch-syrischen Grenzregion bei?

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18. Setzt sich die Bundesregierung gegenüber der türkischen Regierung für eine
Öffnung der Grenze zu den nordsyrischen Städten Kobane und Afrin für hu-
manitäre Hilfe und Wiederaufbauleistungen ein?
Wenn nein, weshalb nicht?

19. Welche Informationen hat die Bundesregierung über die erzwungene Rückreise
von Kriegsflüchtlingen in das syrische Kriegsgebiet durch bewaffnete Kräfte
der Türkei (www.amnesty.org/en/latest/news/2015/12/turkey-eu-refugees-
detention-deportation)?

20. Welche Informationen hat die Bundesregierung über die erzwungene Rück-
sendung von Flüchtlingen aus anderen Staaten durch bewaffnete Kräfte der
Türkei (ebd.)?

21. Welche Staaten sollen in den vom Bundesminister für wirtschaftliche Zusam-
menarbeit und Entwicklung Dr. Gerd Müller angekündigten „Marshall-Plan
für Nahost“ eingebunden werden (www.bmz.de/en/press/aktuelleMeldungen/
2016/februar/160202_pm_010_Call-for-greater-EU-commitment-Minister-
Mueller-attends-meeting-of-EU-ministers-for-development-cooperation/index.
html)?

22. Welche Bundesmittel sind dafür für welchen Zeitraum aus welchen Budgets
veranschlagt?

23. Sind weitere Staaten an dem „Marshall-Plan“ beteiligt?
Wenn ja, welche, und mit welchen finanziellen Zusagen?

24. Wie viele Arbeitsplätze sollten im Rahmen der o. g. Planungen für Flücht-
linge entstehen?

25. Unterstützt die Bundesregierung die Einrichtung von Sonderwirtschaftszo-
nen, die u. a. von der jordanischen Königin Rania ins Spiel gebracht wurden
(www.welt.de/politik/deutschland/article151268251/Gabriel-zweifelt-an-der-
Koalition-der-Willigen.html)?

26. Wie sollen diese Sonderwirtschaftszonen nach Kenntnis und/oder Willen der
Bundesregierung gestaltet sein?

27. Werden die Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) in
Bezug auf arbeits- und sozialrechtliche Standards in diesen Sonderwirt-
schaftszonen gelten?
Wenn nein, weshalb nicht?

28. Wie will die Bundesregierung die Einhaltung von arbeits- und sozialrechtli-
chen Standards für in Jordanien arbeitende Flüchtlinge gewährleisten, die in
von Deutschland finanzierten Programmen und Projekten tätig sind?

29. Wurde die Frage nach arbeitsrechtlichen Standards in den geplanten Sonder-
wirtschaftszonen mit der jordanischen Seite bereits erörtert, und wenn ja,
wann, in welchem Rahmen, und mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, weshalb nicht?

30. Welche Produkte sollen in den Sonderwirtschaftszonen hergestellt werden?
31. Sind diese Produkte auch für den Export in die Europäische Union gedacht?

Wenn ja, soll es erleichterte Zugangsbedingungen bezüglich Zoll und Aufla-
gen für diese Produkte geben, und welche?

32. Wie plant die Bundesregierung Jordanien einen besseren Arbeitsmarktzu-
gang in die Europäische Union zu gewähren (www.auswaertiges-amt.de/DE/
Aussenpolitik/Laender/Aktuelle_Artikel/Syrien/160121_Syrienkonferenz_
London.html)?

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33. Welche arbeits- und sozialrechtlichen Standards müssten für Importe aus Jor-
danien garantiert werden?

34. Plant die Bundesregierung Änderungen bei bestehenden Regelungen?
35. Auf welche nachprüfbaren Untersuchungen stützt sich die Aussage der Bun-

desregierung, dass in Jordanien „mit deutscher Unterstützung 800 000 Men-
schen mit Wasser versorgt werden, 200 000 Menschen mit Strom“ und dass
„130 000 Flüchtlingskinder […] in den vergangenen beiden Jahren zur
Schule gehen [konnten]“ (www.bmz.de/de/presse/aktuelleMeldungen/2016/
januar/160126_pm_006_Marshallplan-fuer-Nahost-Minister-Mueller-beraet-
mit-jordanischer-Regierung-Investitionen-in-Wirtschaft-Handwerk-und-
Infrastruktur/index.html; bitte Berichte anführen)?

36. Sind diese Zahlen von unabhängiger dritter Seite überprüft (bitte etwaige Be-
richte anhängen)?

37. Welche Mittel aus dem Bundeshaushalt wurden zum Erreichen dieser Ergeb-
nisse in welchen Projekten aufgewendet?

38. Welche Bundesmittel wurden für das mit deutscher Hilfe errichtete Kranken-
haus und Gesundheitszentrum im Nordirak aufgewendet (www.bmz.de/de/
presse/aktuelleMeldungen/2016/januar/160127_pm_007_Minister-Mueller-
im-Nordirak-Schluessel-zur-Loesung-der-Fluechtlingskrise-liegt-in-der-Region/
index.html)?

39. Wie viele Menschen erreicht dieses Krankenhaus, und wie viele Ärzte arbei-
ten dort?
Wo liegen die sieben Schulen, die im Nordirak mit deutscher Hilfe errichtet
wurden, und wie viele Klassenräume haben sie jeweils (ebd.)?

40. Trifft es zu, dass die Bundesregierung innerhalb Syriens Gebiete so versor-
gen will, dass die geschätzten 7 Millionen Binnenflüchtlinge das Land gar
nicht erst verlassen müssen (Reuters, „Schwierige Suche nach Milliarden für
Flüchtlingshilfe“, vom 29. Januar 2016)?

41. Wo sollen diese Zonen liegen?
42. Wie und durch wen sollen sie versorgt werden?
43. Welche Gespräche hat die Bundesregierung in dieser Sache mit wem ge-

führt?
44. Wann und an wen sollen die von der Bundesregierung auf der Syrien-Geber-

konferenz in London zugesagten 2,3 Mrd. Euro ausgezahlt werden?
45. Welcher Zeitraum ist für diese Zahlungen veranschlagt?
46. Welche Geldmittel hat die Bundesregierung seit der Antwort der Bundesre-

gierung auf die Schriftliche Frage 30 auf Bundestagsdrucksache 18/6997 in
den „Syria Recovery Trust Fund“ (SRTF) eingezahlt?

47. Wer ist für die durchführenden Organisationen bei Projekten des SRTF vor
Ort Ansprechpartner?

48. Sieht die Bundesregierung die am SRTF beteiligte „Nationale Koalition der
syrischen Revolutions- und Oppositionskräfte“ als „legitime Vertretung des
syrischen Volkes“, wie es in der Selbstbeschreibung des SRTF heißt (www.
srtfund.org/articles/1_overview)?

49. Woraus ergibt sich nach Meinung der Bundesregierung diese politische Le-
gitimation?

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50. In welchen Orten sind Projekte des SRTF durchgeführt worden?
51. Sind Gebiete unter Kontrolle der Opposition, in denen Projekte des SRTF

durchgeführt wurden, nach Kenntnis der Bundesregierung inzwischen wie-
der unter Kontrolle der Führung Baschar al-Assads?
Und wenn ja, wie gehen die Bundesregierung und die anderen am SRTF be-
teiligten Partner damit um?

52. Von welchen Oppositionsverbänden werden die Gebiete, in denen der SRTF
arbeitet, nach Kenntnis der Bundesregierung militärisch kontrolliert?
a) Welche Projekte hat der SRTF in Syrien bereits finanziert, in welchen

Orten wurden diese umgesetzt, und welche militärischen Gruppierungen
oder Allianzen kontrollierten diese Orte zum Zeitpunkt der Projektumset-
zung?

b) Welche Projekte plant der SRTF in Syrien derzeit, welche Orte betrifft
das, und welche militärischen Gruppierungen oder Allianzen kontrollie-
ren diese Orte derzeit?

53. Nach welchen Kriterien gelingt es dem SRTF nach Kenntnis der Bundesre-
gierung, entsprechende Gebiete zu definieren, wenn es doch der Bundesre-
gierung „aufgrund der wechselhaften Allianzen kaum möglich bzw. nicht
sinnvoll“ erscheint, „jede einzelne Gruppe auf einer Skala von ‚moderat‘ bis
‚nicht moderat‘ dauerhaft einzuordnen“ (Bundestagsdrucksache 18/7114)?

54. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass der SRTF auch Projekte in Ge-
bieten durchführt, die unter Kontrolle der „Al-Nusra-Front“ stehen?

55. Ist die Bundesregierung in der Lage, die Ergebnisse der humanitären Hilfe
in Syrien konkret zu benennen?
Wie viele Menschen wurden jeweils mit Lebensmitteln, Trinkwasser, Ener-
gie und Medikamenten versorgt?

56. Ist nach Auffassung der Bundesregierung der SRTF ein Instrument der hu-
manitären Hilfe, der entwicklungsfördernden und strukturbildenden Über-
gangshilfe (ESÜH) oder der allgemeinen Entwicklungszusammenarbeit
(bitte unter Bezugnahme auf die jeweiligen Grundsätze begründen)?

57. Um welche besonderen Fachdienste/-kräfte handelt es sich bei den in
Kapitel 0511, Titel 443 01 (Einzelplan 05) genannten Vertragspartnern?

58. Aus welchen Ländern stammen die in Kapitel 0512, Titel 427 29, Kapi-
tel 0513, Titel 427 09 sowie Kapitel 0513, Titel 427 19 (Einzelplan 05) ge-
nannten Arbeitskräfte (bitte nach den im Ausgabezweck genannten Beschäf-
tigungskategorien aufschlüsseln)?

59. Um welche Entgelte handelt es sich bei den in Kapitel 0512, Titel 428 21
(Einzelplan 05) aufgeführten Ausgaben in Höhe von 24 000 Euro?

60. Wo befinden sich die in Kapitel 0512, Titel 517 21 (Einzelplan 05) aufge-
führten Grundstücke, Gebäude und Räume?

61. Wohin führten die in Kapitel 0512, Titel 527 21 (Einzelplan 05) aufgeführ-
ten Dienstreisen, und welchen Zweck hatten sie (bitte einzeln auflisten)?

62. Welche Personen und Institutionen wurden im Rahmen des von der Deut-
schen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ) ausge-
führten und mit 3,4 Mio. Euro finanzierten Projektes (Kapitel 3201, Ti-
tel 896 03, Einzelplan 23) gefördert?

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63. In welchen Ländern fanden Maßnahmen im Rahmen dieses Programms statt?
a) Um welche Maßnahmen handelte es sich (bitte auflisten)?
b) Wie viel Geld wurde dafür bislang verwendet?
c) Wurden die Maßnahmen evaluiert, und wenn ja, durch wen?

Berlin, den 14. April 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
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