BT-Drucksache 18/8205

EU-Türkei-Abkommen zur Migrationsbekämpfung

Vom 19. April 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/8205
18. Wahlperiode 19.04.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andrej Hunko, Sevim Dağdelen, Wolfgang Gehrcke,
Jan van Aken, Christine Buchholz, Annette Groth, Dr. André Hahn, Inge Höger,
Ulla Jelpke, Kerstin Kassner, Niema Movassat, Frank Tempel, Alexander Ulrich,
Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

EU-Türkei-Abkommen zur Migrationsbekämpfung

Beim Europäischen Rat am 17. und 18. März 2016 haben die Staats- und Regie-
rungschefs der EU-Mitgliedstaaten ein Abkommen mit der Türkei geschlossen,
das nach Aussagen der Gipfelerklärung der „Bewältigung der Migrationskrise“
dienen soll. Kern dieses EU-Türkei-Abkommens ist die Verpflichtung der Türkei,
„die rasche Rückführung aller Migranten zu akzeptieren, die keinen internationa-
len Schutz benötigen und von der Türkei aus nach Griechenland einreisen, und
alle in türkischen Gewässern aufgegriffenen irregulären Migranten zurückzuneh-
men“. Für jeden auf diesem Weg zurückgewiesenen Syrer soll dem Abkommen
nach ein anderer Syrer legal aus der Türkei in die EU einreisen können. Staatsan-
gehörige anderer Länder werden von dieser Regelung ausgenommen. Darüber
hinaus erhält die Türkei im Gegenzug bis 2018 bis zu 6 Mrd. Euro, das Verspre-
chen, noch 2016 eine Visaliberalisierung umzusetzen sowie die Möglichkeit der
Eröffnung neuer Kapitel in den Beitrittsverhandlungen mit der EU. Die Türkei
soll außerdem zukünftig als „Türwächter“ der EU fungieren und die Einreise in
die EU über die Ägäis verhindern. Ist dieses Ziel erreicht, so wird laut Gipfeler-
klärung eine nicht weiter definierte „Regelung für die freiwillige Aufnahme aus
humanitären Gründen aktiviert“.
Das EU-Türkei-Abkommen verstößt nach Ansicht verschiedener Organisationen
und Institutionen gegen Grundrechte. Im Vorfeld des EU-Gipfels warnte bei-
spielsweise der Menschenrechtskommissar des Europarates, Nils Muižnieks, dass
pauschale Abweisungen Geflüchteter „schlicht illegal“ sind (www.tagesschau.de/
ausland/eu-tuerkei-fluechtlingskrise-101.html) und forderte nach der Verabschie-
dung des Abkommens „legale Sicherheitsklauseln“ wie die Bindung an internati-
onales und europäisches Recht, um das verbotene Refoulement und Kollektivauswei-
sungen auszuschließen (www.coe.int/de/web/commissioner/-/the-implementation-
of-the-eu-turkey-deal-must-uphold-human-rights). Diese Klauseln müssten nicht
nur für Syrerinnen und Syrer gelten, sondern für alle Menschen, die in Griechen-
land ankommen. Ähnlich äußerte sich der Hohe Flüchtlingskommissar der Ver-
einten Nationen, Filippo Grandi (www.unhcr.org/56ec533e9.html). PRO ASYL
nannte das Abkommen trotz einiger Nachbesserungen einen „Frontalangriff auf das
Asylrecht“ (www.proasyl.de/de/news/detail/news/trotz_nachbesserungen_eu_tuerkei_
deal_verstoesst_gegen_fundamentale_menschenrechte/). Dass sich die Türkei,
die die Genfer Flüchtlingskonvention nur mit Ausnahmen unterzeichnet hat, an
das Refoulement-Verbot halte, sei „reines Wunschdenken“, wie auch ein Rechts-
gutachten bestätige, das der Asylrechtsexperte Reinhard Marx für PRO ASYL
erstellt hat. Amnesty International nannte das Abkommen einen „historischen

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Schlag“ (historic blow) für Grundrechte (www.amnesty.org/en/latest/news/2016/
03/eu-turkey-refugee-deal-a-historic-blow-to-rights/).
Bemerkenswert ist auch das Zustandekommen des Abkommens. Medienberichten
zufolge geht es auf Absprachen zwischen der Bundesregierung und der türkischen
Regierung zurück, die vorbei an den anderen EU-Mitgliedstaaten getroffen wurden
(www.welt.de/politik/deutschland/article153234567/Wie-Merkel-und-Erdogan-
den-Tuerkei-Deal-einfaedelten.html).
Unterdessen erlebt die Türkei eine der heftigsten Repressionswellen gegen Op-
positionelle seit Langem. Seit Monaten gehen Militär und Polizei mit äußerster
Brutalität unter dem Vorwand des Kampfes gegen die PKK gegen die kurdische
Bevölkerung im Südosten des Landes vor. Weit über 100 Zivilistinnen und Zivi-
listen wurden bereits getötet, tausende verletzt oder verhaftet. Auch regierungs-
kritische Medien sind ins Visier der Regierung geraten; zahlreiche Journalisten
wurden verhaftet und mit Prozessen überzogen, ganze Medien durch staatliche
Stellen übernommen. Bekanntestes Beispiel dieser Verfolgung sind die Über-
nahme der Zeitung „ZAMAN“ und der Prozess gegen Can Dündar und Erdem
Gül von der Zeitung „Cumhuriyet“. Ihnen drohen hohe Haftstrafen, weil sie über
die Unterstützung des „Islamischen Staates“ (IS) durch die türkische Regierung
berichtet hatten.
Trotz dieser Entwicklungen hält die Bundesregierung daran fest, die Türkei an-
gesichts ihrer „Schlüsselrolle“ (Bundesminister des Innern Dr. Thomas de Mai-
zière) zu einem Partner zu machen. Bisherigen Fragen zu konkreten Menschen-
rechtsverletzungen und den daraus zu ziehenden Konsequenzen ist sie in vielen
Fällen ausgewichen oder hat auf mangelnde eigene Erkenntnisse verwiesen
(bspw. auf Bundestagsdrucksache 18/7594).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie bewertet die Bundesregierung die Vereinbarkeit des EU-Türkei-Ab-

kommens mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), dem
EU-Recht, dem Völkerrecht und der Genfer Flüchtlingskonvention?
a) Welche juristischen Untersuchungen hat die Bundesregierung in Auftrag

gegeben oder selbst angestellt, um die in Frage 1 genannte Vereinbarkeit
zu überprüfen?

b) Welche weiteren juristischen Einschätzungen über die in Frage 1 ge-
nannte Vereinbarkeit sind der Bundesregierung bekannt, und teilt sie de-
ren Ergebnisse?

2. Wie genau wird sichergestellt, dass das EU-Recht und das Völkerrecht „un-
eingeschränkt gewahrt“ und Kollektivausweisungen ausgeschlossen werden,
wenn, wie in der Gipfelerklärung vermerkt, „alle neuen irregulären Migran-
ten, die ab dem 20. März 2016 von der Türkei auf die griechischen Inseln
gelangen, (…) in die Türkei rückgeführt“ werden?

3. Welche legalen Sicherheitsklauseln und praktischen Vorkehrungen sind vor-
gesehen, um in diesem Zusammenhang die Grundrechte der in Griechenland
ankommenden Flüchtenden zu garantieren?

4. Welche weiteren Informationen kann die Bundesregierung über die in der
Gipfelerklärung erwähnte „Regelung für die freiwillige Aufnahme aus hu-
manitären Gründen“ mitteilen, die aktiviert werden soll, „sobald die irregu-
lären Grenzüberquerungen zwischen der Türkei und der EU enden oder zu-
mindest ihre Zahl erheblich und nachhaltig zurückgegangen ist“?
a) Wer soll nach welchen Kriterien feststellen, ob die „irregulären Grenz-

überquerungen“ ausreichend zurückgegangen sind?

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b) Welche Staaten haben welche Zusagen für die genannte „freiwillige Auf-
nahme“ gemacht?

c) Welche Zusagen hat die Bundesregierung in diesem Zusammenhang ge-
macht?

d) Welche Kriterien (wie Staatsangehörigkeit, Herkunfts- oder Transitland)
sollen für die im Rahmen der „Regelung für die freiwillige Aufnahme“ in
der EU aufzunehmenden Menschen angewandt werden?

e) Wie viele Menschen sollen im Rahmen der genannten Regelung aufge-
nommen werden?

5. Welche weiteren Schritte plant die Bundesregierung nach dem Abschluss des
EU-Türkei-Abkommens, um die „Flüchtlingskrise“ zu lösen?

6. Inwieweit war die Bekämpfung von Fluchtursachen Thema des Europäi-
schen Rates oder der Verhandlungen mit der Türkei?
a) Welche Maßnahmen wurden zur Bekämpfung von Fluchtursachen be-

schlossen?
b) Welche finanziellen Mittel aus welchen Quellen sollen zusätzlich zur Be-

kämpfung von Fluchtursachen eingesetzt werden?
7. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass das EU-Türkei-Abkommen die

globale Zahl von Flüchtlingen insgesamt senken oder lediglich deren Ein-
reise in die EU unterbinden wird (bitte begründen)?

8. Welche gesetzlichen Änderungen sollte die Türkei vor Beginn der Zurück-
schiebungen von Griechenland noch vornehmen, und welche wurden konk-
ret vorgenommen?

9. Welche genauen Auszahlungsmodalitäten sind für die finanziellen Mittel
festgelegt, die die Türkei von der EU erhalten soll?
a) Ist weiterhin festgelegt, dass diese Mittel ausschließlich für Projekte ver-

wendet werden dürfen, „die der Verbesserung der Lebensbedingungen der
unter vorübergehendem Schutz stehenden Syrerinnen und Syrer sowie
den Aufnahmegemeinschaften in der Türkei dienen sollen“ (vgl. Antwort
der Bundesregierung zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 18/7594)?
Wenn nein, welche Änderungen wurden vereinbart?

b) Welche genauen Kontrollmaßnahmen sind vorgesehen, um die Verwen-
dung der Mittel zu überwachen?

c) Welche Sanktionierungsmaßnahmen sind vorgesehen, falls die Gelder
fehlalloziert werden (vgl. Antwort zu Frage 5e auf Bundestagsdrucksache
18/7594)?

10. Welche Mitgliedstaaten der EU haben die Türkei nach Kenntnis der Bundes-
regierung bislang als sicheren Drittstaat eingestuft?

11. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die Rechte Schutzsuchender in der
Türkei grundsätzlich und auch in der Praxis sichergestellt sind, insbesondere
in Hinblick auf
a) eine menschenwürdige Unterbringung und Versorgung Schutzsuchender

während des Asylverfahrens (ist dies in allen Fällen sichergestellt),
b) faire Asylverfahren und Prüfstandards (wie hoch sind die Anerkennungen

und Anerkennungsquoten in Bezug auf die zehn wichtigsten Herkunfts-
ländern in der Türkei),

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c) die Rechte von anerkannten Flüchtlingen, etwa in Bezug auf den Arbeits-
markzugang und die Berufsausbildung, auf die soziale und medizinische
Versorgung, die Unterbringung und Freizügigkeit, den Ausweisungs-
schutz und Einbürgerungserleichterungen

(bitte jeweils konkret und zu allen Unterfragen beantworten und verglei-
chend die jeweiligen Rechte von legal in der Türkei lebenden Ausländerin-
nen und Ausländern darstellen)?

12. Ist die Bundesregierung der Überzeugung, dass für in die Türkei abgescho-
bene Menschen Menschenrechtsverletzungen, Folter und Kettenabschiebun-
gen ausgeschlossen werden können (vgl. Kriterien in der Antwort zu Frage 9
auf Bundestagsdrucksache 18/7594)?

13. Was ist das Ergebnis der „gewissenhaften Prüfung“ der Bundesregierung
(Antwort zu Frage 18 auf Bundestagsdrucksache 18/7594) der Vorwürfe der
Menschenrechtsorganisation Amnesty International, dass türkische Behör-
den Geflüchtete unrechtmäßig inhaftiert, misshandelt und unter Druck ge-
setzt haben, in Kriegsgebiete zurückzukehren bzw. sie direkt in ihre Her-
kunftsländer abgeschoben haben (www.amnesty.org/en/latest/news/2015/12/
turkey-eu-refugees-detention-deportation/)?

14. Ist die Türkei nach Ansicht der Bundesregierung als sicherer Drittstaat ein-
zustufen?
Wenn ja, wie begründet sie dies?

15. Welche staatliche Unterstützung existiert nach Kenntnis der Bundesregie-
rung für die etwa 2,5 Millionen Geflüchteten in der Türkei, die nach Anga-
ben des UNHCR (Antwort zu Frage 21a auf Bundestagsdrucksache 18/7594)
nicht in Flüchtlingslagern leben und etwa 90 Prozent aller Geflüchteten in
der Türkei ausmachen?

16. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, bei denen seit Beginn des Kriegs in
Syrien türkische Grenzschützer oder andere Kräfte von Militär oder Polizei
auf Flüchtende geschossen haben, als diese die Grenze überquerten?
a) Wie viele Tote und Verletzte hat es nach Kenntnis der Bundesregierung

gegeben?
b) Welche diplomatischen Schritte hat die Bundesregierung angesichts die-

ser Vorfälle unternommen?
17. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, bei denen die Türkei syrische

Flüchtlinge nach Syrien abgeschoben hat, wie dies Amnesty International
beklagt hat (www.amnesty.org/en/latest/news/2016/04/turkey-illegal-mass-
returns-of-syrian-refugees-expose-fatal-flaws-in-eu-turkey-deal/)?
a) Welche weiteren Informationen kann sie über Zahl und Herkunft der Be-

troffenen mitteilen?
b) Welche diplomatischen Schritte hat die Bundesregierung angesichts die-

ser Vorfälle unternommen?
c) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesen Vorfällen

für das Abkommen mit der Türkei und die Einstufung der Türkei als si-
cheren Drittstaat?

18. Wie haben sich die Verhandlungen um die in der Antwort zu Frage 11d auf
Bundestagsdrucksache 18/7594 erwähnte gemeinsame EU-Liste mit siche-
ren Herkunftsstaaten inzwischen weiterentwickelt?
a) Wann rechnet die Bundesregierung mit einer Verabschiedung?
b) Beinhaltet die Liste weiterhin die Türkei als sicheren Herkunftsstaat, wie

von der Bundesregierung befürwortet?

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19. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Türkei auch unabhängig von der EU-
Liste als sicheren Herkunftsstaat einzustufen?

20. Welche Mitgliedstaaten der EU haben die Türkei nach Kenntnis der Bundes-
regierung bislang als sicheren Herkunftsstaat eingestuft?

21. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf
Jahren die Zahl türkischer Staatsbürger entwickelt, die in der EU und in
Deutschland Asyl beantragt haben, und wie hoch waren jeweils die (berei-
nigten) Schutzquoten?

22. Wie werden sich nach Schätzungen der Bundesregierung diese Zahlen ange-
sichts der militärischen Eskalation in den kurdisch geprägten Teilen der Tür-
kei und der massiven politischen Verfolgung der vergangenen Monate in Zu-
kunft entwickeln?

23. Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung unternommen, um an ei-
gene Erkenntnisse über die in Frage 23 auf Bundestagsdrucksache 18/7594
erwähnten Menschenrechtsverletzungen in der Türkei zu gelangen?
a) Zu welchen Erkenntnissen haben diese Anstrengungen geführt?
b) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den gewonne-

nen Erkenntnissen für die Einstufung der Türkei als sicheren Herkunfts-
staat?

24. Ist die Bundesregierung weiterhin der Überzeugung, dass die Türkei als si-
cherer Herkunftsstaat zu behandeln ist, wie in der Antwort zu Frage 11d auf
Bundestagsdrucksache 18/7594 erklärt?

25. Inwieweit war die finanzielle Unterstützung von Flüchtlingshilfesorganisati-
onen durch die EU bzw. ihre Mitgliedstaaten Gegenstand des Europäischen
Rates?

26. Wie haben sich in den vergangenen fünf Jahren die Zahlungen Deutschlands
an den UNHCR und an das Welternährungsprogramm entwickelt (bitte nach
Jahren aufschlüsseln)?

27. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf
Jahren die Zahlungen anderer EU-Mitgliedstaaten an den UNHCR und an
das Welternährungsprogramm entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

28. Nach welchen Kriterien wurden die Kapitel der Beitrittsverhandlungen der
EU mit der Türkei ausgewählt, die eröffnet wurden oder deren Eröffnung in
Aussicht gestellt wurde?
a) Aus welchen Gründen wurden bislang die Verhandlungskapitel 23 (Justiz

und Grundrechte) und 24 (Justiz, Freiheit und Sicherheit) nicht eröffnet?
b) Wäre es nach Ansicht der Bundesregierung nicht angebracht gewesen, an-

gesichts der massiven Verletzungen von Menschenrechten sowie der Mei-
nungs- und Pressefreiheit zunächst die Kapitel 23 und 24 zum Gegenstand
der Verhandlungen zu machen bevor, wie im Dezember 2015 geschehen,
das Kapitel 17 (Wirtschafts- und Währungspolitik) eröffnet wurde?

29. War die Lösung der Zypernfrage Gegenstand der Verhandlungen mit der
Türkei, und wenn ja, welche Absprachen wurden in diesem Zusammenhang
getroffen?

30. Waren die Situation in den kurdischen Gebieten der Türkei und der im Som-
mer 2015 aufgekündigte Friedensprozess Gegenstand der Verhandlungen
mit der Türkei (bitte ausführen)?

31. Wurden Abmachungen in Bezug auf die kurdischen Gebiete und die Wieder-
aufnahme des Friedensprozesses getroffen, und wenn ja, welche?

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32. Hat die Bundesregierung in den Verhandlungen mit der Türkei die Wieder-
aufnahme des Friedensprozesses mit den Kurden eingefordert, und wenn
nein, warum nicht?

33. Wurden im Gegenzug zur Zustimmung zum EU-Türkei-Abkommen Kom-
pensationsregelungen für Griechenland und/oder die Balkanstaaten verein-
bart, und wenn ja, welche?

34. Ist das im Jahr 2013 im von der EU an die Türkei übergebenen Fahrplan zur
Visaliberalisierung formulierte Erfordernis der ,,Annahme und wirksame(n)
Umsetzung von Rechtsvorschriften und Durchführungsbestimmungen im
Einklang mit dem EU-Besitzstand und mit den Standards der Genfer Flücht-
lingskonvention von 1951 und ihrem Protokoll von 1967 ohne jede geogra-
phische Einschränkung unter Gewährleistung des Grundsatzes der Nichtzu-
rückweisung und unter Berücksichtigung der Europäischen Menschenrechts-
konvention und des Grundsatzes, wonach jede Person, die internationalen
Schutz benötigt, die Möglichkeit haben muss, einen Asylantrag zu stellen
und Schutz gemäß dem Flüchtlingsstatus oder eine Form des subsidiären
Schutzes zu erhalten“ (Antwort auf die Schriftliche Frage 24 der Abgeord-
neten Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) auf Bundestagsdruck-
sache 18/7473) nach Kenntnis der Bundesregierung weiterhin Teil der Be-
dingungen, die die Türkei für die beschleunigte Visaliberalisierung im Zuge
des EU-Türkei-Abkommens erfüllen muss?
a) Wann wird die Türkei nach Kenntnis der Bundesregierung die hier gefor-

derte uneingeschränkte Umsetzung der Genfer Flüchtlingskonvention ab-
geschlossen haben, um noch bis Ende Juni 2016 die Visaliberalisierung
zu realisieren, wie in der Gipfelerklärung in Punkt 5 beschrieben?

b) Beinhaltet die Verpflichtung zur Umsetzung der Rechtsvorschriften und
Durchführungsbestimmungen der Genfer Flüchtlingskonvention auch die
Ratifizierung derselben durch die Türkei ohne regionalen Vorbehalt?

c) Welche in Punkt 5 der Gipfelerklärung erwähnten „Benchmarks“ sieht
die Bundesregierung als erfüllt an und welche nicht?

35. Wie viele Abschiebungen in die EU geflüchteter Menschen in die Türkei ha-
ben nach Kenntnis der Bundesregierung seit Inkrafttreten des EU-Türkei-
Abkommens am 20. März 2016 stattgefunden?
a) Auf welcher Rechtsgrundlage fanden die Abschiebungen statt?
b) Staatsangehörige welcher Länder wurden abgeschoben (bitte aufschlüs-

seln)?
36. Wie viele syrische Staatsangehörige sind seit Inkrafttreten des EU-Türkei-

Abkommens auf Grundlage des Abkommens nach Kenntnis der Bundesre-
gierung legal aus der Türkei in die EU eingereist?
a) Welche EU-Staaten haben jeweils wie viele dieser Menschen aufgenom-

men?
b) Welche weitere Entwicklung erwartet die Bundesregierung für diese Zah-

len?

Berlin, den 19. April 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

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