BT-Drucksache 18/8157

Verkauf bundeseigener Liegenschaften im Saarland

Vom 13. April 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/8157
18. Wahlperiode 13.04.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Markus Tressel, Christian Kühn (Tübingen),
Dr. Tobias Lindner, Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), Tabea Rößner,
Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Verkauf bundeseigener Liegenschaften im Saarland

Der Anstieg der Mieten und der Mangel an bezahlbarem Wohnraum, insbeson-
dere in Ballungsgebieten, wird zu einem immer größeren sozialen Problem in
Deutschland. Gerade in Innenstädten entstehen immer mehr Luxuswohnungen,
während junge Familien und Menschen mit geringerem Einkommen verdrängt
werden. Von diesen Prozessen sind auch die Ballungsgebiete im Saarland, wie
die Landeshauptstadt Saarbrücken oder Saarlouis betroffen.
Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum gehört deshalb zu den dringlichsten
Aufgaben der saarländischen Kommunen. Eine besondere Rolle kommt im Zuge
dessen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zu. Einerseits plant
die BImA, ihren Bestand an Wohnimmobilien bis zum Jahr 2017 zu veräußern,
was zu einem weiteren Anstieg der Preise auf stark nachgefragten Immobilien-
märkten führen kann. Andererseits hat die BImA die Möglichkeit, Konversions-
flächen bevorzugt und verbilligt an Gebietskörperschaften abzugeben, um so
etwa sozialen Wohnungsbau zu ermöglichen. Darüber hinaus haben bundesei-
gene Liegenschaften bei der kurz- und langfristigen Unterbringung von Geflüch-
teten eine wichtige Funktion.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Gewerbeimmobilien im Saarland, die im Jahr 2014 in Besitz oder

Verwaltung der BImA bzw. des Bundes waren, sind seitdem an Privatperso-
nen und -unternehmen, und welche sind an Gebietskörperschaften bzw. ihre
Unternehmen veräußert worden?

2. Bei welchen Gewerbeimmobilien im Saarland, die sich in Besitz oder Ver-
waltung der BImA bzw. des Bundes befinden, ist bis zum Jahr 2020 eine
Veräußerung geplant?

3. Welche Wohnimmobilien mit wie vielen Wohneinheiten im Saarland, die im
Jahr 2014 in Besitz oder Verwaltung der BImA bzw. des Bundes waren, sind
seitdem an Privatpersonen und -unternehmen, und welche sind an Gebiets-
körperschaften bzw. ihre Unternehmen veräußert worden?

4. Bei welchen Wohnimmobilien mit wie vielen Wohneinheiten im Saarland,
die sich in Besitz oder Verwaltung der BImA bzw. des Bundes befinden, ist
bis zum Jahr 2020 eine Veräußerung geplant?

5. Welche Wohn- und Gewerbeimmobilien im Saarland, die sich in Besitz oder
Verwaltung der BImA bzw. des Bundes befinden, sind zurzeit von Leerstand
betroffen, und bei welchen dieser Immobilien ist eine Veräußerung geplant?

Drucksache 18/8157 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
 

6. Wie viele bundeseigene Immobilien wurden zur Unterbringung von Flücht-
lingen dem Land Saarland, einem Landkreis oder einer Kommune zur miet-
zinsfreien Nutzung angeboten, und wie viele Mietverträge konnten geschlos-
sen werden?
Ist die mietzinsfreie Überlassung zeitlich befristet, und wenn ja, auf welchen
Zeitraum?

7. Wie viele bundeseigene Immobilien wurden zur Flüchtlingsunterbringung an
das Land Saarland, einen Landkreis oder Kommunen zum Verkauf angebo-
ten, und wie viele Kaufverträge wurden geschlossen?

8. Führt die BImA derzeit Verhandlungen mit dem Saarland oder saarländi-
schen Gemeinden über eine Übernahme von Wohnimmobilien durch das
Land bzw. die Kommunen (bitte unter Angabe der Gemeinden und Immobi-
lien beantworten)?

9. Inwieweit werden soziale Kriterien und Auswirkungen auf den lokalen Woh-
nungsmarkt in die Entscheidung über den Verkauf von bundeseigenen Im-
mobilien einbezogen?

10. Welche Konversionsliegenschaften im Saarland, die im Jahr 2014 in Besitz
oder Verwaltung der BImA bzw. des Bundes waren, sind seitdem an Privat-
personen und -unternehmen, und welche sind an Gebietskörperschaften bzw.
ihre Unternehmen veräußert worden?

11. Bei welchen militärischen Liegenschaften im Saarland soll bis zum Jahr 2020
(auch teilweise) die militärische Nutzung beendet werden, und welche Nach-
nutzungskonzepte bestehen jeweils für diese Liegenschaften?

12. Bei welchen Liegenschaften im Saarland, deren militärische Nutzung bis
zum Jahr 2020 endet, ist eine Veräußerung geplant?

13. Für wie viele Dienstposten ist die Graf-Werder-Kaserne in Saarlouis ausge-
legt, und wie hoch ist der aktuelle Nutzungsgrad der dort vorhandenen Flä-
chen?

14. Kommen Immobilien, deren militärische Nutzung bis zum Jahr 2020 endet,
für eine Nachnutzung durch andere Bundesbehörden in Frage?
Wenn ja, welche?

15. Führt die BImA derzeit Verhandlungen mit dem Saarland oder saarländi-
schen Gemeinden über eine Überlassung von (zukünftigen) Konversionsflä-
chen im Zuge des Erstzugriffsrechts bzw. über eine verbilligte Überlassung
entsprechend des im Bundeshaushaltsgesetzes 2015 ausgebrachten Haus-
haltsvermerks 60.3 über die „Richtlinie der Bundesanstalt für Immobilien-
aufgaben (BImA) zur verbilligten Abgabe von Grundstücken (VerbR)“ (bitte
unter Angabe der betroffenen Gemeinden und Immobilien beantworten)?

16. Welche anderen Immobilien im Saarland (nicht Wohn-, Gewerbe- oder Kon-
versionsimmobilien) aus dem Besitz oder der Verwaltung der BImA bzw.
des Bundes wurden seit dem Jahr 2014 veräußert, und bei welchen ist bis
zum Jahr 2020 eine Veräußerung vorgesehen?

17. Welche Verkaufserlöse hat die BImA durch die Veräußerung von Immobi-
lien im Saarland seit dem Jahr 2014 erzielt, und welche Erlöse erwartet sie
bis zum Jahr 2020 (bitte nach Immobilienkategorien aufschlüsseln)?

Berlin, den 12. April 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.