BT-Drucksache 18/8137

Unterschiedliche EU-Datensammlungen über sogenannte ausländische Kämpfer

Vom 12. April 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/8137
18. Wahlperiode 12.04.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andrej Hunko, Frank Tempel, Jan van Aken,
Christine Buchholz, Annette Groth, Inge Höger, Niema Movassat,
Alexander Ulrich, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Unterschiedliche EU-Datensammlungen über sogenannte ausländische Kämpfer

Nach den jüngsten Anschlägen in Brüssel hieß es auch vom Bundesministerium
des Innern, die europäische Zusammenarbeit im Kampf gegen den Terrorismus
müsse verstärkt werden (Tagesschau vom 22. März 2016). Vor allem der Aus-
tausch von Informationen unter den Polizeibehörden sei ausbaufähig. Die Poli-
zeibehörde Europol betreibe etwa eine Datei zu „ausländischen Kämpfern“, die
aber zu 90 Prozent von den zuständigen Polizeien aus fünf Mitgliedstaaten gefüllt
würde. Nicht erwähnt wird, dass auch US-Behörden bei Europol Daten anliefern.
Vor drei Jahren hat Europol das System ihrer „Arbeitsdateien zu Analysezwe-
cken“ (AWF) geändert. Während bis dahin zu spezifischen Kriminalitätsberei-
chen mehr als 20 einzelne AWF existierten, werden sie nun in die zwei Bereiche
„Organisierte Kriminalität“ und „Terrorismus“ unterschieden. Die beiden AWF
gliedern sich aber in sogenannte Auswerteschwerpunkte („Focal Points“), die in
etwa den früheren AWF entsprechen. Dort werden teilweise umfangreiche Da-
tensammlungen geführt, darunter auch mit Freitextfeldern für „sensiblere Zusatz-
informationen“.
Zu „islamistischem Terrorismus“ und „ausländischen Kämpfern“ werden meh-
rere Auswerteschwerpunkte geführt (Bundestagsdrucksache 18/6699). Der Aus-
werteschwerpunkt „Hydra“ enthält über 620 000 Datensätze, darunter
64 000 Personeneinträge und über 11 000 „netzwerk- und organisationsbezogene
Datensätze“ (Ratsdokument 6785/16). Es werden nicht nur beschuldigte oder ver-
urteilte, sondern auch verdächtige und mit ihnen verbundene Personen gespei-
chert. Die Zahl der Anlieferungen aus den Mitgliedstaaten hat sich vom Jahr 2014
bis zum Jahr 2015 nahezu verdoppelt, die Zahl der dabei mitgeteilten Einzelper-
sonen sogar verdreifacht.
Mit Aufkommen des Phänomens „ausländischer terroristischer Kämpfer“ hat
Europol im Jahr 2013 einen Auswerteschwerpunkt „Travellers“ eingerichtet
(Bundestagsdrucksache 18/4035). Er enthält derzeit 18 572 „personenbezogene
Dateneinheiten“ (ein Jahr zuvor noch 3 600). Die Anzahl „reisender ausländi-
scher terroristischer Kämpfer“ wird mit 4 714 angegeben (Ratsdokument
6785/16). Im Unterschied zur Datei „Hydra“ sollen in „Travellers“ jedoch vor
allem aus den EU-Mitgliedstaaten bestätigte „terroristische Kämpfer“ gesammelt
werden, ihre offizielle Zahl beträgt derzeit 2 786 Personen (ein Zuwachs von
1 023 Personen seit November 2015). Allerdings ist diese „Bestätigung“ umstrit-
ten, denn es handelt sich nicht nur um verurteilte Personen, sondern auch poten-
tielle „Gefährder“. Der Begriff des „Gefährders“ wird jedoch nicht in allen Mit-
gliedstaaten gleichermaßen verwendet.

Drucksache 18/8137 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
 

Als eine Art übergeordnetes Register betreibt Europol das „Europol-Informati-
onssystem“ (EIS). Auch dort sind Informationen über mehr als 3 800 „ausländi-
sche Kämpfer und mit ihnen verbundene Personen“ gespeichert (Ratsdokument
6785/16). Ende Januar 2016 sollen darunter 1 473 tatsächliche Kämpfer gewesen
sein (im Jahr 2014: 18 Personen). Entsprechende Daten kommen auch von „Dritt-
parteien“, darunter von der Polizeiorganisation INTERPOL. Die „terroristisch re-
levanten Einträge“ werden mit 7 700 beziffert, diese Zahl habe sich seit Ende des
dritten Quartals 2015 mehr als verdoppelt. Für eine verbesserte Nutzung des EIS
hat das Bundeskriminalamt eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet.
Im Jahr 2007 hatte das Bundeskriminalamt bei Europol das Projekt „Check the
Web“ gestartet (Bundestagsdrucksache 18/4582). Es handelt sich um eine Daten-
bank mit grafischem Frontend, an das die beteiligten Behörden nicht nur aus der
Europäischen Union angeschlossen sind. Gesammelt werden Informationen von
„Webseiten und Verlautbarungen von Organisationen/Personen aus dem Phäno-
menbereich des Islamistischen Terrorismus“. Im vergangenen Jahr hat Europol
die „Meldestelle für Internetinhalte“ („EU Internet Referral Unit“) eröffnet.
„Check the Web“ ist mittlerweile zur Datenbank für die Meldestelle umgebaut
worden. Europol nimmt Hinweise aus den Mitgliedstaaten entgegen und prüft, ob
Webseiten oder Personen bereits in „Check the Web“ gespeichert sind.
Europol ist unter anderem die Zentralstelle für Finanzermittlungen und beaufsich-
tigt das EU-US-Abkommen zur Kontrolle verdächtiger Finanzströme (das soge-
nannte SWIFT-Abkommen). Es berechtigt Ermittlerinnen und Ermittler aus den
USA, in der Europäischen Union getätigte Finanztransaktionen abzufragen, da-
runter Stammdaten, Post- oder Mailadressen der Kontoinhaber oder Telefonnum-
mern. Zwischen Januar 2015 und Ende Januar 2016 haben die US-Behörden
50 Dossiers geliefert, die bei Europol zu insgesamt 9 400 „Ermittlungshinwei-
sen“ geführt haben (Ratsdokument 6785/16). So seien allein in mehr als 100 Fäl-
len 2 900 „Ermittlungshinweise“ über „reisende Kämpfer (Syrien/Irak/IS)“ aus-
getauscht worden. Laut dem „Anti-Terrorismus-Koordinator“ hätten sich Finanz-
ermittlungen als „sehr nützlich erwiesen“.
Im Oktober 2014 hatte Europol eine Expertengruppe „DUMAS“ eingesetzt, die
von Italien geleitet wird (Bundestagsdrucksache 18/4658). Zu den Gründungs-
mitgliedern gehören die Regierungen Österreichs, Großbritanniens, Deutsch-
lands, Spaniens und Frankreichs, die jeweils zusätzliches Personal in ihre
Europol-Verbindungsbüros entsandt haben. Die Hauptaufgabe von „DUMAS“
lag zunächst im Erstellen von „Indikatoren zur Erkennung von Syrienreisenden“,
um Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten an den Außengrenzen der Europäi-
schen Union grenzpolizeilich erkennen zu können. Die Leitung der Arbeitsgruppe
oblag dem Bundeskriminalamt. Unter Vorsitz von Österreich wurden „Ausschrei-
bungslisten von Reisenden“ erstellt, die dann vermutlich ins Schengener Infor-
mationssystem zur verdeckten Beobachtung eingestellt wurden. Weitere Arbeits-
gruppen beschäftigten sich mit „Outreach-Maßnahmen“ (Ungarn und Spanien),
„bewährten Vorgehensweisen“ (Frankreich, Großbritannien) und „Schleusern“
(Spanien, Großbritannien).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Bundes- und Landesbehörden sind über das Bundeskriminalamt als

Single Point of Contact (SPoC) an Auswerteschwerpunkte bei Europol an-
geschlossen bzw. können dort Daten einstellen?

2. Welche EU-Mitgliedstaaten und Drittparteien nehmen nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit an den Auswerteschwerpunkten „Hydra“, „Travel-
lers“ und „Check the Web“ teil, und welche weiteren Drittparteien begehren
eine Aufnahme?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8137
 

3. Wie hat sich der Umfang der an die Europol-Dateien „Hydra“, „Travellers“,
„Check the Web“ sowie das Europol-Informationssystem gelieferten Infor-
mationen zu „ausländischen Kämpfern“ bzw. „islamistischem Extremismus/
Terrorismus“ in den letzten drei Jahren entwickelt (bitte möglichst die Ge-
samtzahl der Daten zu „ausländischen Kämpfern“ bzw. „islamistischem Ex-
tremismus/Terrorismus“ für die Stichtage 31. Dezember 2013, 31. Dezem-
ber 2014, 31. Dezember 2015 sowie 31. März 2016 aufführen)?
a) Wie unterteilen sich die Daten in Verdächtige und deren Kontaktperso-

nen?
b) Wie unterteilen sich die Daten in Personen und „netzwerk- und organisa-

tionsbezogene Datensätze“?
4. Welche Teilnehmenden der Auswerteschwerpunkte „Hydra“, „Travellers“

und „Check the Web“ gehören nach Kenntnis der Bundesregierung zu deren
fünf intensivsten Nutzern (bitte möglichst nach Zulieferungen und Abfragen
differenzieren)?

5. Welche EU-Mitgliedstaaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung bis-
lang keine Daten an die Auswerteschwerpunkte „Hydra“, „Travellers“ und
„Check the Web“ geliefert?

6. Welche Datenfelder existieren für die Eingabe von Informationen bei
„Hydra“ und „Travellers“, und nach welcher Maßgabe werden auch Telefon-
daten, Bankdaten, Reisedaten, sexuelle Orientierung und persönliche Vorlie-
ben gespeichert?

7. Was ist der Bundesregierung über die Zahl der Zulieferungen der Drittpar-
teien INTERPOL und US Customs and Border Protection an die Auswerte-
schwerpunkte „Hydra“, „Travellers“ und „Check the Web“ bekannt (bitte die
Gesamtzahl der Daten zu „ausländischen Kämpfern“ bzw. „islamistischem
Extremismus/Terrorismus“ für die Stichtage 31. Dezember 2013, 31. De-
zember 2014, 31. Dezember 2015 sowie 31. März 2016 aufführen)?

8. Wie viele der in „Travellers“ Eingetragenen wurden mittlerweile als „aus-
ländische Kämpfer“ bestätigt?
a) Wie viele der in „Travellers“ Eingetragenen wurden dabei von deutschen

Behörden als „ausländische Kämpfer“ bestätigt?
b) Nach welcher Maßgabe nehmen die zuständigen deutschen Behörden eine

solche „Bestätigung“ vor bzw. regen diese bei Europol an?
9. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, in welcher Größenordnung

die bei „Check the Web“ eingestellten Daten zu im Internet veröffentlichten
Videos, Audiodateien, Textveröffentlichungen bzw. Erklärungen terroristi-
scher Organisationen und von Personen aus dem islamistisch-jihadistischen
Spektrum sowie Medienstellen und Internetseiten aus dem Bereich des reli-
giös motivierten Terrorismus aus der Internetbeobachtung bei Europol stam-
men?

10. Welche weiteren „Hintergrundinformationen“ können in „Check the Web“
gespeichert werden (Bundestagsdrucksache 18/4582)?

11. Welche Behörden welcher Bundesländer bzw. der Bundesregierung nehmen
an der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur verbesserten Nutzung des Europol-
Informationssystems teil?
a) Welche Unterarbeitsgruppen wurden mit welchen Teilnehmenden und

Aufgaben eingerichtet?
b) Inwiefern liegen bereits (Zwischen-)Ergebnisse der Bund-Länder-Ar-

beitsgruppe vor, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregie-
rung daraus?

Drucksache 18/8137 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
 

c) Wie viele Personen wurden wegen des Verdachts der Betätigung als „aus-
ländische Kämpfer“ im Schengener Informationssystem der zweiten Ge-
neration (SIS II) nach Artikel 26 (Haftbefehl) sowie zur verdeckten Be-
obachtung nach Artikel 36 eingestellt (bitte für die Stichtage 31. Dezem-
ber 2013, 31. Dezember 2014, 31. Dezember 2015 sowie 31. März 2016
aufführen)?

d) Sofern sich die Anzahl der nach Artikel 26 und 36 des SIS-II-Ratsbe-
schlusses ausgeschriebenen „ausländischen Kämpfer“ nicht ermitteln
lässt, in welcher Größenordnung liegt diese nach Einschätzung der Bun-
desregierung?

e) Nach welcher Größenordnung verteilt sich die Zahl ausgeschriebener
„ausländischer Kämpfer“ auf bestätigte sowie mutmaßliche „Kämpfer“
sowie Kontaktpersonen?

f) Nach welcher Größenordnung verteilt sich die Zahl ausgeschriebener
„ausländischer Kämpfer“ auf deutsche Geheimdienste und deutsche Poli-
zeibehörden (sofern bekannt, bitte die absoluten Zahlen angeben)?

g) Wie viele der von deutschen Behörden nach Artikel 36 des SIS-II-Rats-
beschlusses ausgeschriebenen „ausländischen Kämpfer“ sind dort zur so-
fortigen, verzugslosen Meldung gespeichert?

12. Wie haben sich die Anfragen deutscher Behörden über das EU-US-Abkom-
men zur Kontrolle verdächtiger Finanzströme (das sogenannte SWIFT-Ab-
kommen) in den letzten drei Jahren entwickelt (bitte die Gesamtzahl der
Anfragen für die Stichtage 31. Dezember 2013, 31. Dezember 2014, 31. De-
zember 2015 sowie 31. März 2016 aufführen)?

13. Wie viele Dossiers, Mitteilungen, „intelligence leads“ bzw. „Ermittlungshin-
weise“ haben deutsche Behörden im Rahmen des EU-US-Abkommens zur
Kontrolle verdächtiger Finanzströme im fraglichen Zeitraum von US-Behör-
den bzw. Europol erhalten (Bundestagsdrucksache 18/8046)?

14. Was ist der Bundesregierung mittlerweile über Teilnehmende des „EU Syria
Strategic Communications Advisory Teams“ (SSCAT) bekannt, das die
Bundesregierung zuvor als geplantes „Netzwerk von Behörden und Experten
der Mitgliedstaaten auf europäischer Ebene“ beschrieb (Bundestagsdrucksa-
che 18/4035)?

15. Welche Mitgliedstaaten oder sonstige Akteurinnen und Akteure nehmen nach
Kenntnis der Bundesregierung derzeit an der Expertengruppe „DUMAS“ teil?

16. Welche Arbeiten bzw. Aufgaben übernehmen die Drittparteien INTERPOL
und die US Customs and Border Protection in „DUMAS“?

17. Welche der Unterarbeitsgruppen bei „DUMAS“ wurden bereits abgeschlos-
sen, und welche existieren weiterhin bzw. wurden in andere Arbeitsformen
überführt?
a) Welche neuen Unterarbeitsgruppen wurden eingerichtet, von wem wer-

den diese geleitet, und welche konkreten Aufgaben und Ziele werden dort
verfolgt?

b) Inwiefern betreibt die Arbeitsgruppe „DUMAS“ – bzw. deren Unterar-
beitsgruppen – eigene Datensammlungen bzw. ist sie berechtigt, Informa-
tionen in vorhandenen Europol-Datensammlungen zu speichern?

18. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern es in den Jahren
2015 oder 2016 Treffen der EU-Grenzschutzagentur Frontex und der Poli-
zeibehörde Europol mit dem geheimdienstlichen Lagezentrum INTCEN (In-
telligence Analysis Centre) zu „ausländischen Kämpfern“ gab oder gibt, wo
fanden diese ggf. statt, wer bereitete diese vor, und wer nahm daran teil?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/8137
 

19. Was ist der Bundesregierung zum Stand der von der Europäischen Kommis-
sion vorgeschlagenen Einrichtung einer „Hybrid Fusion Cell“ innerhalb des
INTCEN in Brüssel bekannt (JOIN(2016) 18 final vom 6. April 2016), und
welche Haltung vertritt sie zu deren Notwendigkeit?

20. Im Rahmen welcher Phänomene oder Zusammenarbeitsformen sollte die
„Hybrid Fusion Cell“ aus Sicht der Bundesregierung mit den bei Europol
angesiedelten Zentren gegen Cyberkriminalität sowie gegen Terrorismus so-
wie der Grenzschutzagentur Frontex kooperieren?

21. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung mittlerweile zur Frage, inwie-
fern und nach welcher Maßgabe Europol zukünftig auch Fluggastdaten
(Passenger Name Report – PNR oder Advance Passenger Information –API)
verarbeiten sollte, und wie könnte ein Zugriff darauf aus Sicht der Bundes-
regierung geregelt werden?

22. Sofern die Bundesregierung immer noch mit der Prüfung eines vom Aus-
schuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europäischen Par-
laments in seinem zweiten Bericht über den Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates über die Verwendung von Fluggast-
datensätzen zu Zwecken der Verhütung, Aufdeckung, Aufklärung und straf-
rechtlichen Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Krimina-
lität gemachten Vorschlags zu einer Verarbeitung von Fluggastdaten durch
Europol befasst ist, wann soll diese abgeschlossen sein?

Berlin, den 11. April 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.