Vom 13. März 2014
Deutscher Bundestag Drucksache 18/805
18. Wahlperiode 13.03.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sven-Christian Kindler, Dr. Julia Verlinden,
Stephan Kühn (Dresden), Dr. Valerie Wilms, Matthias Gastel, Markus Tressel
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
B-4-Ausbau – gültige Alternativanmeldung zur A 39
Das Land Niedersachsen hat zum Bundesverkehrswegeplan 2015 den 2+1-Aus-
bau der B 4 als Alternative zur A 39 angemeldet. Die A 39 ist unter der Nummer
800107 als Gesamtprojekt und die Alternative B 4 unter der Nummer 800139
als Gesamtprojekt angemeldet. In der Antwort der Bundesregierung (Bundes-
tagsdrucksache 18/220) auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. im
Deutschen Bundestag heißt es auf die Frage „Werden die 2+1-Lösungen, die den
Anbau einer Fahrspur vorsehen und gemäß den Richtlinien keine Kapazitätser-
weiterung darstellen, generell oder in Einzelfällen im Rahmen der Bedarfspla-
nung entschieden?“: „Nur wesentlich kapazitätssteigernde Maßnahmen sind
Gegenstand der Bedarfsplanung. Dazu gehören nicht die sogenannten 2+1-Lö-
sungen.“
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Inwiefern ist nach Einschätzung der Bundesregierung die durch das Land
Niedersachsen erfolgte Anmeldung der B 4 unter der Nummer 800139 zum
Bundesverkehrswegeplan 2015 kapazitätserweiternd und damit Gegenstand
der Bedarfsplanung durch den Bund?
2. In welcher Form sind aus Sicht der Bundesregierung Nachmeldungen not-
wendig, damit der Ausbau der B 4 das Kriterium der Kapazitätserweiterung
erfüllt und die B 4 als Gesamtprojekt unter der Nummer 800139 als vollwer-
tige Alternative zum Neubau der A 39 durch den Bund geprüft und bewertet
wird?
3. Wie bewertet die Bundesregierung einen 2+2-Ausbau der B 4 als Alternative
zur A 39 und angesichts des Kriteriums der Kapazitätserweiterung?
Berlin, den 13. März 2014
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion