BT-Drucksache 18/8021

Zulassungsbeschränkungen an Hochschulen

Vom 31. März 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/8021
18. Wahlperiode 31.03.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Nicole Gohlke, Sigrid Hupach, Dr. Rosemarie Hein,
Ralph Lenkert, Cornelia Möhring, Norbert Müller (Potsdam), Katrin Werner und
der Fraktion DIE LINKE.

Zulassungsbeschränkungen an Hochschulen

Im Wintersemester 2014/2015 blieben rund 21 000 Studienplätze unbesetzt.
Gleichzeitig erhalten tausende Studienberechtigte keinen Studienplatz. Das Nu-
merus-clausus-Urteil vom 18. Juli 1972 erlaubte als „vorübergehende Notmaß-
nahme“ das grundgesetzlich gewährleistete Recht auf freie Berufswahl durch die
Erhebung von NCs einzuschränken. Diese „Notmaßnahme“ hält bis heute an. Die
dadurch notwendigen Mehrfachbewerbungen haben unbesetzte Studienplätze zur
Folge und tragen zum zusätzlichen Mangel an Studienplätzen bei. Das Dialog-
orientierte Serviceverfahren (DoSV) ist aufgrund der geringen Beteiligung
der Hochschulen derzeit nicht in der Lage, dieses Problem zu lösen
(www.sueddeutsche.de/news/bildung/hochschulen-studienplatz-vergabe-driftet-ins-
chaos- dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-151102-99-03932).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass es einer-

seits Mehrfachbewerbungen, andererseits trotz eines massiven Studienplatz-
mangels zwischen 15 000 und 20 000 unbesetzte Studienplätze jedes Semes-
ter gibt, und was gedenkt sie diesbezüglich zu tun?

2. Wie viele Studienplätze blieben nach Kenntnis der Bundesregierung im
Sommersemester 2015 und im Wintersemester 2015/2016 unbesetzt?

3. Gedenkt die Bundesregierung, über ein Bundeshochschulzulassungsgesetz
die Einschränkung des grundgesetzlich gewährleisteten Rechts auf freie Be-
rufswahl rückgängig zu machen?
Wenn nein, mit welcher Begründung?

4. Und wenn die Bundesregierung dies nicht über ein Bundeshochschulzulas-
sungsgesetz regeln möchte, wie möchte sie das grundgesetzlich gewährleis-
tete Recht auf freie Berufswahl dann zukünftig garantieren?

5. Wie viele Hochschulen haben sich nach der Kenntnis der Bundesregierung
seit dem Jahr 2012 am DoSV beteiligt (bitte aufschlüsseln)?

6. Wie beurteilt die Bundesregierung, dass beim DoSV bei der Bewerbung für
ein Medizinstudium zukünftig Bewerbungs- statt Wartesemester angerech-
net werden?

Drucksache 18/8021 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
 

7. Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Umstellung von Bewerbungs- auf
Wartesemester, vor allem vor dem Hintergrund, dass den Bewerberinnen und
Bewerbern ein deutliches Mehr an bürokroatischem Aufwand zugemutet
wird und schon ein einmaliges Verpassen am Bewerbungsverfahren sich
nachteilig auf eine erfolgreiche Bewerbung auswirken kann?

8. Ist es nach Meinung der Bundesregierung denkbar, dass die Umstellung von
Warte- auf Bewerbungssemester auch auf andere Studiengänge im DoSV
ausgedehnt wird?

9. Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung sicherstellen, dass zu-
künftig alle Hochschulen in öffentlicher Trägerschaft am DoSV teilnehmen?

Berlin, den 31. März 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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