BT-Drucksache 18/7999

Finanzielle Förderung von Migrantenorganisationen durch den Bund

Vom 24. März 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/7999
18. Wahlperiode 24.03.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Ulla Jelpke, Frank Tempel, Jan Korte,
Katrin Kunert, Harald Petzold (Havelland) und der Fraktion DIE LINKE.

Finanzielle Förderung von Migrantenorganisationen durch den Bund

Migrantenorganisationen haben eine wichtige Scharnierfunktion zwischen Mi-
grantinnen und Migranten, Menschen mit Migrationshintergrund sowie „Altein-
gesessenen“. Sie bündeln Engagement, Migrationserfahrung und Kompetenzen
in der Integrationsarbeit vor Ort. Damit die überwiegend ehrenamtlich arbeiten-
den Organisationen den wachsenden Anforderungen gerecht werden können,
sollten sie beim Aufbau tragfähiger Strukturen und Netzwerke unterstützt wer-
den. So förderte das Bundesministerium des Innern (BMI) ab dem Jahr 2013 über
das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Projekte für Migranten-
organisationen zum Aufbau von Strukturen und zur Netzwerkbildung. Für eine
Förderung in Frage kommen Migrantenorganisationen, die über Mitgliederstruk-
turen in mindestens fünf Bundesländern verfügen. Voraussetzung ist auch, dass
sie sich beispielsweise als eingetragener Verein institutionalisiert haben und über
ihre eigene Herkunftsgruppe hinaus aktiv sind beziehungsweise in die Aufnah-
megesellschaft hineinwirken. Von hoher Bedeutung ist, dass die Organisationen
über ausreichende Erfahrungen bei der Integrationsarbeit verfügen, beispiels-
weise durch die Mitarbeit an dem Nationalen Integrationsplan oder dem Nationa-
len Aktionsplan Integration.
Zehn Dachverbände mit über 1 000 lokal tätigen Organisationen von Migrantin-
nen und Migranten erhalten derzeit eine Strukturförderung, die jedoch nur noch
bis Oktober 2016 läuft. Hieraus ergeben sich Fragen zur Verstetigung und Absi-
cherung einer kontinuierlichen Förderung der Selbstorganisationen. Die Unsi-
cherheit über die finanzielle Zukunft konterkariert eine kontinuierliche und lang-
fristig angelegte gesellschaftlich notwendige Arbeit und erschwert es den Selbst-
organisationen qualifiziertes Personal zu finden und zu binden.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Migrantenorganisationen haben in den Jahren seit 2013 eine Förde-

rung in welcher Höhe erhalten, und wie wurde die Auswahl begründet?
2. Welche Projekte wurden mit den Förderungen in welcher Höhe durch die

Migrantenorganisationen finanziert?
3. Inwieweit hat die „Strukturelle Förderung“ durch das BAMF dazu beigetra-

gen, dass die Migrantenorganisationen ihre Kompetenzen noch stärker und
systematischer in die Integrationsförderung einbringen und sich als kontinu-
ierliche Ansprechpartner des Bundes etablieren konnten (www.bamf.de/DE/
Infothek/Projekttraeger/Strukturfoerderung-MO/strukturfoerderung-mo-node.
html)?

Drucksache 18/7999 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
 

4. Inwieweit konnte durch die „Strukturelle Förderung“ durch das BAMF der
Auf- und Ausbau von Dach- bzw. Bundesverbandstrukturen sowie die Zu-
sammenarbeit zwischen Migrantenorganisationen und anderen staatlichen
und nicht-staatlichen Akteuren der Integrationsarbeit auf Bundesebene geför-
dert werden (www.bamf.de/DE/Infothek/Projekttraeger/Strukturfoerderung-
MO/strukturfoerderung-mo-node.html)?

5. Wie bewertet die Bundesregierung die fachliche Begleitung durch das Insti-
tut für Entwicklungsplanung und Strukturforschung GmbH an der Universi-
tät Hannover in Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft Migrantinnen,
Migranten und Flüchtlinge in Niedersachsen e. V.?

6. Durch wen und mit welchem Ergebnis erfolgte die Evaluierung der Struktur-
förderung, und liegt z. B. ein Abschlussbericht vor, und wenn ja, was bein-
haltet dieser, und wenn nein, wann ist damit zu rechnen?

7. Welche Erkenntnisse und Schlussfolgerungen für die Entscheidung über eine
langfristige Implementierung einer Strukturförderung für Migrantenorgani-
sationen zieht die Bundesregierung aus den bisherigen Erfahrungen, inwie-
weit wird insbesondere erwogen, eine über eine zeitlich begrenzte Projekt-
förderung hinausgehende Finanzierung zur Unterstützung der wichtigen,
überwiegend ehrenamtlich geleisteten Arbeit der Migrantenselbstorganisati-
onen vorzusehen?

8. An welche konkreten Ansprechpartner sollen sich die bislang geförderten
Dachverbände richten, wenn es um die Frage einer Fortsetzung der bisheri-
gen Strukturförderung geht, und welche Pläne sind diesbezüglich vorgese-
hen?

9. Welche Mittel sind im Bundeshaushalt 2016 und insbesondere ab November
2016 für eine Fortführung der Strukturförderung vorgesehen, welche Mittel
sind für diesen Zweck für das Jahr 2017 geplant?

10. Ist weiterhin beabsichtigt, Migrantenorganisationen „künftig in weitaus grö-
ßerem Umfang als bisher“ zu fördern, wie es im Schwerpunktepapier des
BMI zum Einzelplan 06 zum Bundeshaushalt 2014 formuliert worden war
(S. 78), und was wird zur Umsetzung dieser Ankündigung gerade angesichts
der zuletzt deutlich gestiegenen Zahl von neu Einwandernden getan?

11. Inwieweit sieht die Bundesregierung in den Migrantinnen- und Migranten-
selbstorganisationen bzw. deren Dachverbänden qualifizierte Ansprechpart-
nerinnen und Ansprechpartner auch im Zusammenhang mit weiteren Öff-
nungen gegenüber neueinwandernder Gruppen sowie der Unterstützung im
Prozess der sozialen und politischen Einbindung (z. B. syrischer Flücht-
linge)?

Berlin, den 23. März 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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