BT-Drucksache 18/7973

a) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Luise Amtsberg, Katja Keul, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/6346 - Entwurf eines Gesetzes zur Entkriminalisierung von Menschen ohne Aufenthaltsstatus b) zu dem Antrag der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel, Sevim Dagdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 18/6652 - Unerlaubte Einreise von Flüchtlingen entkriminalisieren

Vom 23. März 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/7973
18. Wahlperiode 23.03.2016

Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)

a) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Luise
Amtsberg, Katja Keul, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/6346 –

Entwurf eines Gesetzes zur Entkriminalisierung von Menschen
ohne Aufenthaltsstatus

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel, Sevim
Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/6652 –

Unerlaubte Einreise von Flüchtlingen entkriminalisieren

A. Problem
Zu Buchstabe a
Die aufenthalts- und asylrechtlichen Strafvorschriften kriminalisieren Menschen
ohne Aufenthaltsstatus wegen des bloßen Verstoßes gegen verwaltungsrechtliche
Vorschriften. Die Tatbestände dieses spezifischen Strafrechts können nur Men-
schen erfüllen, die nicht deutsche Staatsangehörige sind. Die Vorschriften des
Aufenthaltsgesetzes zur zwangsweisen Durchsetzung der Ausreisepflicht reichen
aus, um die Einhaltung der aufenthaltsrechtlichen Vorschriften sicherzustellen.
Die Aufenthaltsbeendigung aufgrund der Anwendung dieser Vorschriften hat be-
sonders schwerwiegende Folgen für die Betroffenen, sodass daneben eine straf-
rechtliche Verurteilung oftmals unverhältnismäßig erscheint. Da Strafrecht immer
nur Ultima Ratio sein darf, ist die strafrechtliche Ahndung des unrechtmäßigen
Aufenthalts entbehrlich. Die Vereinbarkeit der ausländerstrafrechtlichen Vor-
schriften mit unions- und völkerrechtlichen Vorgaben ist darüber hinaus zweifel-
haft.

Drucksache 18/7973 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Zu Buchstabe b
Mit dem Antrag soll die Bundesregierung aufgefordert werden, auf Grenzkontrol-
len oder weitergehende Maßnahmen in Reaktion auf die Einreise von schutzsu-
chenden Menschen zu verzichten und entsprechende Maßnahmen aufzuheben.
Zudem soll die Bundesregierung dazu aufgefordert werden, einen Gesetzentwurf
vorzulegen, der die Einreise von schutzsuchenden Menschen und die nicht ge-
werbs- und bandenmäßige Beihilfe entkriminalisiert.

B. Lösung
Zu Buchstabe a
Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 18/6346 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE
LINKE.
Zu Buchstabe b
Ablehnung des Antrags auf Drucksache 18/6652 mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen
Annahme einer der Vorlagen.

D. Kosten
Durch die weitgehende Entkriminalisierung von Menschen ohne Aufenthaltssta-
tus werden die Staatsanwaltschaften und ihre Hilfsbeamten sowie die Strafge-
richte und weitere mit der Strafrechtspflege unmittelbar oder mittelbar befasste
Behörden deutlich entlastet. Die Ausländerbehörden werden durch den Wegfall
bzw. die Verringerung der bislang notwendigen Zusammenarbeit mit den zuvor
genannten Behörden entlastet. Dadurch werden die Kosten in erheblicher, aber
nicht quantifizierbarer Weise gesenkt, ohne dass erkennbare Mehrkosten entstün-
den.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7973
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
a) den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/6346 abzulehnen,
b) den Antrag auf Drucksache 18/6652 abzulehnen.

Berlin, den 16. März 2016

Der Innenausschuss

Ansgar Heveling
Vorsitzender

Andrea Lindholz
Berichterstatterin

Sebastian Hartmann
Berichterstatter

Ulla Jelpke
Berichterstatterin

Luise Amtsberg
Berichterstatterin

Drucksache 18/7973 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Andrea Lindholz, Sebastian Hartmann, Ulla Jelpke und
Luise Amtsberg

I. Überweisung

Zu Buchstabe a
Der Gesetzentwurf auf Drucksache 18/6346 wurde in der 150. Sitzung des Deutschen Bundestages am 15. Ja-
nuar 2016 an den Innenausschuss federführend sowie an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur
Mitberatung überwiesen.
Zu Buchstabe b
Der Antrag auf Drucksache 18/6652 wurde in der 150. Sitzung des Deutschen Bundestages am 15. Januar 2016
an den Innenausschuss federführend sowie an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz und den Ausschuss
für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zur Mitberatung überwiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Zu Buchstabe a
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 91. Sitzung am 24. Februar 2016 mit den Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Gesetzentwurfs empfohlen.
Zu Buchstabe b
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 91. Sitzung am 24. Februar 2016 mit den Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat in seiner 57. Sitzung am 24. Februar 2016 mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags empfohlen.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Innenausschuss hat in seiner 76. Sitzung am 16. März 2016 die Vorlagen abschließend beraten und emp-
fiehlt, den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/6346 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen
die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. und den
Antrag auf Drucksache 18/6652 mit den Stimmen der der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen
der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abzulehnen.

IV. Begründung

Die Fraktion DIE LINKE. kritisiert, staatliches Handeln müsse verhältnismäßig sein. Vor dem Hintergrund der
überwiegenden Einstellung der Strafverfahren sei deren Erforderlichkeit und Geeignetheit an dieser Stelle in
Frage zu stellen. Eine Strafbarkeit zu schaffen, lediglich um eine Signalwirkung zu erzielen, sei nicht verfassungs-
konform. Neben den verfassungsrechtlichen Bedenken sei die Entkriminalisierung der unerlaubten Einreise von
Flüchtlingen aus zwei weiteren Gesichtspunkten geboten. Vom polizeilichen Aspekt aus betrachtet binde der bü-
rokratische Verwaltungsvorgang erhebliche Personalressourcen bei den Polizeien, welche an anderer Stelle drin-
gend benötigt würden. Aus humanitärer Sicht sei festzustellen, dass die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) die
unerlaubte Einreise nicht unter Strafe stelle. Die Einleitung eines Strafverfahrens stelle hingegen eine Kriminali-
sierung der Flüchtenden dar. Darüber hinaus sei eine klare rechtliche Abgrenzung bei der Beihilfe zur unerlaubten
Einreise zu ziehen. Die Fluchthilfe aus rein humanitären Erwägungen ohne Profitgedanken dürfe nicht unter Strafe

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/7973
gestellt werden. Die gewerbsmäßige Schleusung von Menschen hingegen müsse selbstverständlich weiterhin
strafrechtlich verfolgt werden.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schließt sich den verfassungsrechtlichen Bedenken der Fraktion
DIE LINKE. an. Der eigene Gesetzentwurf solle nicht zu einer pauschalen Entkriminalisierung der Fluchthelfer
führen. Vielmehr treffe man eine Differenzierung zwischen gewerblicher, gewinnorientierter Schleusung und
nicht kriminell motivierten Fluchthelfern. Während erstere selbstverständlich weiterhin strafrechtlich zu verfol-
gen seien, solle für letztere eine Rechtssicherheit geschaffen werden, damit diese Personen nicht ungewollt oder
unbeabsichtigt in die Strafbarkeit gleiten. Das formelle Verwaltungshandeln betreffend sei die Bearbeitung ohne-
hin zur Einstellung führender Strafanzeigen mit Blick auf die derzeitige Arbeitsbelastung der Bundespolizei nicht
hinnehmbar und der Sinn und Zweck dieser Maßnahme in deren Reihen auch nur schwer vermittelbar. Folgerich-
tig sei eine Änderung der Rechtslage zwingend geboten.
Die Fraktion der SPD betont, eine illegale Einreise in die Bundesrepublik Deutschland müsse selbstverständlich
eine Strafanzeige nach sich ziehen. Dieses Verfahren stelle jedoch keine generelle Kriminalisierung von Flücht-
lingen dar und verstoße auch nicht gegen die GFK. Die Straffreiheit nach der GFK ergebe sich aus den Vorschrif-
ten des Aufenthaltsgesetzes, welche in diesem Falle Anwendung fänden. Vergessen werden dürfe nicht, dass es
neben Flüchtlingen auch noch weitere Personen gebe, die sich illegal im Bundesgebiet aufhalten. Umso wichtiger
sei es daher, auf geordnete und rechtlich einwandfreie Verfahren zurückgreifen zu können. Hinsichtlich einer
Entbürokratisierung könne man lediglich über Schritte zur Verfahrensvereinfachung nachdenken. Bei der Beihilfe
zur illegalen Einreise müsse zwingend darauf geachtet werden, dass es zu keiner pauschalen Straffreiheit auch für
gewerbsmäßig agierende Schleuser komme. Die beiden Oppositionsvorlagen berücksichtigten diese Aspekte
nicht, daher könne diesen nicht zugestimmt werden.
Die Fraktion der CDU/CSU lehnt die beiden Vorlagen ab. Die Vorschläge der Oppositionsfraktionen seien nicht
zielführend. Zudem sehe Artikel 31 der GFK eine Straflosigkeit nicht per se vor, sondern führe lediglich auf,
wann von einer Strafe abzusehen sei. Auch werde durch eine Abschaffung der Strafverfolgung bei der illegalen
Einreise eine bei dem aktuell hohen Flüchtlingszustrom nicht zu verantwortende Signalwirkung gesendet. Die
erforderliche Meldung als Flüchtling sei Teil eines geordneten Asylverfahrens und dem Einzelnen zumutbar und
es müsse verdeutlicht werden, dass eine illegale Einreise im Einzelfall auch erhebliche Konsequenzen nach sich
ziehen könne. Zudem müssten der illegale Grenzübertritt und das Asylverfahren unabhängig voneinander betrach-
tet werden. Dem Argument der Entbürokratisierung der ohnehin zu einer Einstellung führenden Strafverfahren
könne nicht gefolgt werden, da ein gewisser Grad an Bürokratie notwendig sei, um geordnete Strukturen beibe-
halten zu können. Ebenso dürfe eine Straffreiheit aus humanitärem Handeln nicht zu einer Pauschalamnestie füh-
ren, hinter welcher sich kriminelle Schleuser verstecken könnten.

Berlin, den 16. März 2016

Andrea Lindholz
Berichterstatterin

Sebastian Hartmann
Berichterstatter

Ulla Jelpke
Berichterstatterin

Luise Amtsberg
Berichterstatterin

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.