BT-Drucksache 18/7849

Versäumnisse beim Umgang mit Anthrax durch die US-Armee in Deutschland

Vom 10. März 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/7849
18. Wahlperiode 10.03.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Inge Höger, Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken,
Christine Buchholz, Eva Bulling-Schröter, Annette Groth, Niema Movassat,
Dr. Kirsten Tackmann, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler und der
Fraktion DIE LINKE.

Versäumnisse beim Umgang mit Anthrax durch die US-Armee in Deutschland

Im Juli 2015 wurde bekannt, dass die US-Armee innerhalb Deutschlands leben-
dige Anthrax-Erreger an ihre Streitkräfte geliefert hat (www.faz.net/aktuell/
politik/biokampfstoff-bei-nato-manoevern-amerikanische-armee-setzte-anthrax-
in-deutschland-ein-13697731.html). Z. B. im US-Labor in Landstuhl (Rheinland-
Pfalz) haben Angehörige der US-Armee mit lebenden Anthrax-Sporen gearbeitet,
ohne die deutschen Behörden darüber in Kenntnis zu setzen. Die hoch anstecken-
den Keime verursachen die lebensgefährliche Infektionskrankheit Milzbrand. Die
Bundesregierung behauptet in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 18/5887) vom 28. August 2015, dass dabei
„zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr für die Öffentlichkeit oder das Personal“ aus-
ging.
Das US-amerikanische Verteidigungsministerium informiert auf seiner Web-
seite darüber, wann es Anthrax-Proben zu Testzwecken an Labors auf US-Stütz-
punkten ins Ausland versandt hat (www.defense.gov/News/Special-Reports/
DoD-Laboratory-Review).
Auch die Bundeswehr operiert zu Forschungszwecken mit Anthrax, allerdings
benutzt sie dafür nach eigenen Angaben lediglich abgetötete Sporen.
Die Biowaffenkonvention von 1972 verbietet die Entwicklung, Herstellung und
Lagerung von biologischen Angriffswaffen. Deutschland und die USA gehören
zu den Vertragsstaaten. Kontrollmechanismen sieht die Konvention nicht vor.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, dass, wie im

Juli 2015 bekannt wurde, die US-Armee in Deutschland mit lebendigen
Anthrax-Sporen operiert (www.faz.net/aktuell/politik/biokampfstoff-bei-
nato-manoevern-amerikanische-armee-setzte-anthrax-in-deutschland-ein-
13697731.html)?

2. Inwieweit hat die Bundesregierung die Verschickung lebendiger Anthrax-
Sporen innerhalb Deutschlands gegenüber Vertreterinnen und Vertretern der
US-Armee zum Thema von Gesprächen gemacht?

3. Welche neuen Erkenntnisse hat die Bundesregierung seit September 2015
über die Verschickung lebendiger Anthrax-Erreger durch die US-Armee?

Drucksache 18/7849 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
 

4. Welche Untersuchungen liegen der Annahme der Bundesregierung zugrunde
(Antwort der Bundesregierung zu Frage 30 der Kleinen Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/5887), das Versenden lebendiger
Anthrax-Sporen sowie die Arbeit mit denselben in Deutschland durch die
US-Armee in der Vergangenheit keine Gefährdung für die Bevölkerung, das
Laborpersonal und die Umwelt dargestellt habe?

5. Welche Möglichkeiten hat die Bundesregierung, die Arbeit der US-Armee
mit Anthrax-Erregern effektiv zu kontrollieren?

6. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die US-Armee in Zukunft er-
neut in Deutschland mit lebendigen Anthrax-Erregern arbeitet bzw. diese in-
nerhalb des Bundesgebietes versendet?

7. Welche Verbesserungen der Kontrollmechanismen schlägt die Bundesregie-
rung vor, um künftig den Umgang mit lebendigen Anthrax-Erregern und an-
deren biologischen Waffen durch die US-Armee effektiv zu verhindern?

8. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass es sich beim Versand von le-
bendigen Anthrax-Sporen sowie bei der Arbeit mit denselben durch die
US-Armee in Deutschland um ein Nichtbeachten der Biowaffenkonvention
von 1972 handelt?
Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 10. März 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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