BT-Drucksache 18/784

Bilanz und sicherheitspolitische Rahmenbedingungen der NATO-Operation Active Fence Turkey

Vom 11. März 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/784
18. Wahlperiode 11.03.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katrin Kunert, Kathrin Vogler, Jan Korte, Christine Buchholz,
Annette Groth, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Michael Leutert, Martina Renner,
Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Frank Tempel, Jörn Wunderlich
und der Fraktion DIE LINKE.

Bilanz und sicherheitspolitische Rahmenbedingungen der NATO-Operation
Active Fence Turkey

Der Deutsche Bundestag hat am 14. Dezember 2012 erstmals der Entsendung
bewaffneter Streitkräfte zur Verstärkung der integrierten Luftverteidigung der
NATO in der Türkei zugestimmt. Ziel der NATO-Operation „Active Fence
Turkey“ (AF TUR) soll sein, die territoriale Integrität des NATO-Bündnispart-
ners vor Angriffen im Zusammenhang mit dem Bürgerkrieg in Syrien zu schüt-
zen. Die Türkei hatte zuvor um Bündnisbeistand ersucht und beruft sich auf ihr
Recht auf kollektive Selbstverteidigung nach Artikel 51 der Charta der Verein-
ten Nationen. Nach Angaben des türkischen Generalstabs sind unmittelbar vor
dem NATO-Einsatz vermehrt Artilleriegeschosse und Mörsergranaten auf der
türkischen Seite der ca. 900 km langen türkisch-syrischen Landgrenze detoniert,
bei denen Zivilistinnen und Zivilisten getötet bzw. verletzt wurden. Allerdings
hat selbst die türkische Regierung den grenzüberschreitenden Beschuss als nicht
vorsätzlich und nicht gegen die Türkei gerichtet bewertet. Darüber hinaus wur-
den als Einsatzgrund auch die Chemiewaffen und ballistischen Raketensysteme
Syriens angeführt, die eine Reichweite von ca. 700 km besitzen und deren Ein-
satz im Fall eines möglichen Regimesturzes nicht völlig ausgeschlossen schien
(vgl. Bundestagsdrucksache 17/11783).
Die Plausibilität des Bedrohungsszenarios, mit dem der NATO-Einsatz gerecht-
fertigt wurde und gerechtfertigt wird, hängt damit fast vollständig von der sub-
jektiven Bewertung durch die handelnden Personen ab. Eine konkrete, unmittel-
bar bestehende Bedrohung der territorialen Integrität der Türkei war und ist nach
Auffassung der Fragesteller nicht vorhanden. Hinzu kommt, dass die syrische
Regierung am 14. Oktober 2013 der Chemiewaffenkonvention der Vereinten
Nationen beigetreten ist und die Produktions-, Misch- und Abfüllanlagen für
chemische Kampfstoffe bereits zum 1. November 2013 unter Aufsicht der inter-
nationalen Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) unbrauch-
bar gemacht wurden (vgl. Bundestagsdrucksache 18/262). Bis Mitte 2014 sollen
der Abtransport und die Zerstörung der chemischen Kampfstoffe und deren
Ausgangsprodukte abgeschlossen sein.
Der Beitritt Syriens zur UN-Chemiewaffenkonvention und die bereits durch-
geführten Maßnahmen zur Chemiewaffenbeseitigung haben bislang nicht zu
einer veränderten Lagebeurteilung durch die NATO und die Bundesregierung
geführt. Der Deutsche Bundestag hat am 29. Januar 2014 das Bundeswehrman-
dat für AF TUR um ein weiteres Jahr verlängert. Die Mandatsobergrenze von
400 Soldatinnen und Soldaten blieb ebenfalls unverändert.

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Der deutsche Beitrag zur NATO-Operation AF TUR bemisst sich vor allem in
der Verlegung von Patriot-Flugabwehrraketen (Phased Array Tracking Radar to
Intercept On Target), militärischen Sonderfahrzeugen sowie der Entsendung
von bis zu 400 Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr. Der Stationierungs-
ort des deutschen Einsatzkontingents befindet sich im südostanatolischen
Kahramanmaraş.
Allerdings ist die Patriot-Raketenabwehr in technischer Hinsicht gegen Artille-
riebeschuss und Mörsergranaten von vornherein wirkungslos. Bezogen auf den
unmittelbaren Schutz der türkischen Bevölkerung an der Landesgrenze zu
Syrien ergibt der Einsatz aus militärischer Sicht somit keinen Sinn. In der Praxis
erhält die Türkei durch die NATO-Operation jedoch eine offensive politische
Rückendeckung für ihre nach Auffassung der Fragesteller interessengeleitete
Einflussnahme im syrischen Bürgerkrieg und ihren Anspruch auf eine Regional-
machtrolle im Nahen Osten.
Die Interessenverflechtung der Türkei ergibt sich nicht nur durch die Aufnahme
einer großen Zahl von Bürgerkriegsflüchtlingen. Gegenwärtig müssen ca.
700 000 geflüchtete Syrerinnen und Syrer mit Nahrungsmitteln, Trinkwasser,
Unterkunft, Medikamenten und ärztlicher Behandlung versorgt werden. Gleich-
zeitig agiert die Türkei mit Blick auf den Bürgerkrieg in Syrien nicht neutral
oder deeskalierend. Militante islamistische Gotteskrieger aus dem Ausland nut-
zen die Türkei als Transitland nach Syrien. Ebenso werden Waffenlieferungen
an aufständische Gruppierungen geduldet, darunter auch offen dschihadistisch-
salafistische Organisationen wie z. B. die Al-Nusra-Front, die laut Human
Rights Watch für zahlreiche organisierte Massaker an der syrischen Zivilbevöl-
kerung verantwortlich ist und enge Beziehungen zum Terrornetzwerk Al-Qaida
im Irak und in Syrien unterhält (vgl. www.hrw.org/reports/2013/10/10/you-can-
still-see-their-blood, abgerufen am 26. Februar 2014). Darüber hinaus sabotiert
die türkische Regierung die Versuche eigener Selbstverwaltung in den mehrheit-
lich von Kurdinnen und Kurden bewohnten Gebieten Syriens, die sich derzeit
unter der De-facto-Kontrolle von kurdischen Sicherheitskräften stehen. Die Tür-
kei hat sämtliche Grenzübergänge zu den syrischen Gebieten, die von kurdi-
schen Sicherheitskräften kontrolliert werden, geschlossen und blockiert selbst
humanitäre Hilfslieferungen (www.dw.de vom 15. Januar 2014 „Eindrücke von
einer Reise in den Norden Syriens“, www.zeit.de vom 20. August 2013 „Syriens
Konflikt vergiftet die Türkei“).
Angesichts dessen muss eine Bilanz der bisherigen NATO-Operation AF TUR
gezogen und die Haltung der Bundesregierung zu den politischen Rahmenbe-
dingungen des Einsatzes geklärt werden.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie haben sich die einsatzbedingten Zusatzausgaben für die deutsche Betei-

ligung an der NATO-Operation AF TUR i. H. v. 25,1 Mio. Euro im Manda-
tierungszeitraum vom 15. Dezember 2012 bis 31. Januar 2014 tatsächlich
entwickelt, und wie verteilen sich die Ausgaben auf die einzelnen militäri-
schen Fähigkeitsbereiche bei diesem Einsatz (bitte detailliert aufschlüsseln)?

2. Wie teilen sich die geplanten einsatzbedingten Zusatzausgaben für die deut-
sche Beteiligung an der NATO-Operation AF TUR i. H. v. 19,5 Mio. Euro für
den Mandatierungszeitraum vom 1. Februar 2014 bis 31. Januar 2015 auf die
einzelnen militärischen Fähigkeitsbereiche bei diesem Einsatz auf (bitte
detailliert aufschlüsseln)?

3. Wie hoch sind die Gesamtausgaben der NATO für AF TUR seit Beginn des
Militäreinsatzes gewesen, und welcher Kostenanteil entfällt hierbei auf die
einzelnen NATO-Mitglieder (bitte nach Beitragshöhe und Mitgliedsland auf-
listen)?

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4. Wie hat sich die Personalstärke und die Personalzusammensetzung des
deutschen Einsatzkontingents im Mandatierungszeitraum vom 15. Dezem-
ber 2012 bis 31. Januar 2014 entwickelt (bitte möglichst nach Quartal,
Fähigkeitsbereich/Dienstgrad und Geschlecht aufschlüsseln)?

5. Wie viele Patriot-Flugabwehrraketen wurden seit Mandatsbeginn aus
Deutschland in die Türkei verlegt und dort stationiert?

6. Wie viele Patriot-Flugabwehrraketen wurden seit Beginn der NATO-Opera-
tion AF TUR aus anderen NATO-Mitgliedstaaten in die Türkei verlegt und
dort stationiert (bitte nach Herkunftsland, Stückzahl und Stationierungsort
aufschlüsseln)?

7. Welche ballistischen Raketen oder konventionellen (ggf. auch tieffliegen-
den) Luftziele und Marschflugkörper können mit den aus Deutschland ge-
lieferten Patriot-Flugabwehrraketen zuverlässig abgefangen werden?

8. Wie viele militärische Sonderfahrzeuge aus der ABC-Abwehrtruppe wur-
den seit Mandatsbeginn aus Deutschland in die Türkei verlegt (bitte nach
Fahrzeugtyp und Stückzahl aufschlüsseln)?

9. Welche konkreten Aufgaben werden von den deutschen Bundeswehrsolda-
tinnen und -soldaten bei der luftgestützten Frühwarnung im Rahmen der
Luftraumüberwachung von AF TUR übernommen, und wie gestaltet sich
die Interoperabilität mit den anderen NATO-Streitkräftekontingenten in der
Praxis?

10. Wie beurteilt die Bundesregierung die Zusammenarbeit der Bundeswehr
mit den türkischen Streitkräften vor Ort?

11. Wurden für die Einsatzteilnahme nach Kenntnis der Bundesregierung auch
gezielt Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten mit türkischem Migrations-
hintergrund geworben, und falls ja, wie viele der an der NATO-Operation
AF TUR teilnehmenden Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten haben einen
türkischen Migrationshintergrund?

12. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die Akzeptanz
der deutschen Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten in der türkischen Be-
völkerung zu steigern?

13. Welche Maßnahmen hat nach Kenntnis der Bundesregierung die türkische
Regierung/türkische Armee ergriffen, um die Akzeptanz für die Präsenz von
NATO-Streitkräften, darunter auch deutsche Bundeswehrsoldatinnen und
-soldaten, in der türkischen Bevölkerung zu erhöhen?

14. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zustimmung in der
türkischen Bevölkerung zu dem NATO-Einsatz im Allgemeinen und zur
Anwesenheit der deutschen Streitkräfte in der Türkei im Besonderen entwi-
ckelt?

15. Wie viele sicherheitsrelevante Vorfälle haben sich im Mandatierungszeit-
raum vom 15. Dezember 2012 bis 31. Januar 2014 im Zusammenhang mit
dem NATO-Einsatz ereignet (bitte mit Datum und Art des Vorfalls auflis-
ten)?

16. Welche Pläne hat die NATO für den Fall eines Angriffsszenarios gegen ihre
in der Türkei stationierten Streitkräfte durch bewaffnete syrische Konflikt-
parteien vorbereitet?
a) Existieren Pläne für eine militärische Reaktion der NATO-Streitkräfte im

Fall eines mutmaßlich provozierten Angriffs syrischer Konfliktparteien,
und falls ja, wie sehen diese Pläne aus?

b) Beinhalten diese Pläne auch Angriffe auf das syrische Staatsterritorium
zur Ausschaltung etwaiger Bedrohungsursachen?

Drucksache 18/784 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
c) Inwieweit wird in diesen Plänen zwischen den innersyrischen Konflikt-
parteien unterschieden (reguläre syrische Armee, bewaffnete Hilfstrup-
pen/irreguläre Milizen der syrischen Regierung, säkulare bewaffnete
Oppositionskräfte/Freie Syrische Armee, islamistisch-dschihadistische
Gruppen), von denen die mutmaßlichen Angriffe ausgehen?

d) Mit welchen Maßnahmen plant die Bundesregierung im Fall eines sol-
chen Einsatzszenarios die stärkere Verwicklung der Bundeswehr in den
syrischen Bürgerkrieg zu verhindern?

17. Wie beurteilt die Bundesregierung die hygienischen und sanitären Unter-
bringungsbedingungen der Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten am Sta-
tionierungsort, und wie viele Beschwerden sind ihr in diesem Zusammen-
hang bekannt geworden?

18. Wie viele Fälle von körperlichen Angriffen/gewalttätigen Auseinanderset-
zungen sind der Bundesregierung innerhalb der NATO-Streitkräfte seit Ein-
satzbeginn bekannt geworden, und in wie vielen Fällen waren daran auch
deutsche Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten beteiligt oder davon betrof-
fen?

19. Wie viele Fälle von posttraumatischen Belastungsstörungen und anderen
stressassoziierten Erkrankungen von Bundeswehrsoldatinnen und -solda-
ten, die ggf. auch bereits vor Einsatzantritt bestanden haben können (vgl.
Längsschnittstudie der Technischen Universität Dresden 2013), sind der
Bundesregierung im Mandatierungszeitraum vom 15. Dezember 2012 bis
31. Januar 2014 bekannt geworden?

20. Welche Maßnahmen hat die türkische Regierung nach Kenntnis der Bun-
desregierung vor dem Ersuchen um Bündnisbeistand der NATO selbständig
ergriffen, um Verletzungen der territorialen Integrität des türkischen Staats-
gebiets und der Gefährdung der türkischen Zivilbevölkerung im Zusam-
menhang mit den grenzüberschreitenden bewaffneten Auseinandersetzun-
gen in Syrien entgegenzuwirken bzw. diese zu unterbinden?

21. Welcher Zeitraum verstrich vom ersten bekannt gewordenen grenzüber-
schreitenden Beschuss an der syrisch-türkischen Grenze bis zum formellen
Antragsersuchen der türkischen Regierung um Bündnisbeistand der NATO
am 21. November 2012?

22. Welche Konsultationen haben während dieses Zeitraums innerhalb der
NATO bezüglich der Sicherheitslage an der syrisch-türkischen Grenze und
zur Vorbereitung eines möglichen gemeinsamen Vorgehens der NATO-Mit-
glieder stattgefunden, und welche Ergebnisse wurde dabei erzielt?

23. Womit hat die türkische Regierung bei der NATO die Notwendigkeit ihres
erneuten Ersuchens vom 8. November 2013 zur Fortsetzung der NATO-
Operation AF TUR konkret begründet?

24. Wie wirken sich nach Einschätzung der Bundesregierung der Beitritt Syriens
zur UN-Chemiewaffenkonvention und die praktische Kooperationsbereit-
schaft der syrischen Regierung bei der Vernichtung der Chemiewaffenbe-
stände auf das Bedrohungsrisiko für die Türkei aus?

25. Bei welcher Gelegenheit und mit welchem Ergebnis wurde innerhalb der
NATO über eine mögliche veränderte Bedrohungslage für die Türkei disku-
tiert, nachdem die syrische Regierung bei der Vernichtung ihrer Chemie-
waffen mit den Vereinten Nationen kooperiert, und inwieweit hat dieses
Verhalten der syrischen Regierung die militärische Lagebeurteilung der
NATO beeinflusst?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/784
26. Worauf gründet die Bundesregierung ihre Einschätzung, dass es trotz dieser
Kooperationsbereitschaft der syrischen Regierung bei der Vernichtung der
Chemiewaffenbestände noch ein Restrisiko für den Einsatz dieser Waffen
gebe (vgl. Bundestagsdrucksache 18/262)?

27. Wie viele Zivilistinnen und Zivilisten wurden nach Kenntnis der Bundesre-
gierung in der Türkei vor dem Beginn der NATO-Operation AF TUR durch
mutmaßlichen Artillerie- oder Mörsergranatenbeschuss aus Syrien getötet
bzw. verletzt, und auf welche Informationsquellen stützt sich die Bundesre-
gierung bei diesen Angaben?

28. Wie viele Zivilistinnen und Zivilisten wurden nach Kenntnis der Bundes-
regierung in der Türkei seit Beginn der NATO-Operation AF TUR durch
mutmaßlichen, grenzüberschreitenden Beschuss aus Syrien getötet oder
verletzt?

29. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausgaben der
türkischen Regierung für die humanitäre Nothilfe für Bürgerkriegsflücht-
linge aus Syrien seit Beginn der Kämpfe?

30. Welche zivilen bzw. finanziellen Beiträge hat die Bundesregierung seit Aus-
bruch des Bürgerkriegs geleistet, um die Türkei bei der Bewältigung der
humanitären Notlage der syrischen Bürgerkriegsflüchtlinge zu unterstützen
(bitte nach Jahr, Maßnahme/Verwendungszweck und Betrag auflisten)?

31. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Transitnutzung des
türkischen Staatsterritoriums durch gewaltbereite Dschihadisten, die aus
Drittstaaten über die Türkei nach Syrien einreisen wollen, und um welche
Drittstaaten/Herkunftsländer handelt es sich dabei vorwiegend?

32. Bei welcher Gelegenheit und mit welchem Ergebnis hat die Bundesregie-
rung die türkische Regierung dazu aufgefordert, gegen die Einreise von ge-
waltbereiten Dschihadisten über türkisches Territorium nach Syrien geeig-
nete Maßnahmen zu ergreifen?

33. Welche Rücksprachen hat die NATO seit Ausbruch des syrischen Bürger-
kriegs mit dem Bündnismitglied Türkei geführt, um die Reisetätigkeit von
gewaltbereiten Dschihadisten aus Drittstaaten über die Türkei nach Syrien
durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden, und welche Ergebnisse wur-
den dabei erzielt?

34. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über illegale Waffenlieferun-
gen nach Syrien, die über türkisches Territorium abgewickelt werden, und
was hat die türkische Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung bislang
dagegen unternommen?

35. Wie viele Waffen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn
der NATO-Operation AF TUR durch die türkischen Behörden beschlag-
nahmt, und welche Angaben kann die Bundesregierung zur Herkunft und
Art der beschlagnahmten Waffen machen (bitte detailliert aufschlüsseln)?

36. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, wonach in der Vergangenheit
auch illegale Waffenlieferungen (einschließlich Klein- und Handfeuer-
waffen etc.) aus Deutschland über türkisches Territorium nach Syrien statt-
gefunden haben, und falls ja, um welche Waffen handelt es sich dabei, und
welche Konsequenzen wurden daraus gezogen?

37. Welche aktuellen Erkenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der Pas-
sierbarkeit der türkisch-syrischen Grenze für Zivilpersonen, humanitäre
Güter und medizinische Hilfe entlang derjenigen Grenzgebiete, die auf
syrischer Seite unter der De-facto-Kontrolle von kurdischen Sicherheits-
kräften stehen?

Drucksache 18/784 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
38. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eigene Grenzsiche-
rungsmaßnahmen bzw. Grenzbefestigungen der Türkei entlang der türkisch-
syrischen Grenze, und wie sehen diese Maßnahmen aus?

39. Welche politische Haltung nimmt die türkische Regierung nach Kenntnis
der Bundesregierung gegenüber der De-facto-Selbstverwaltung in den
mehrheitlich von der kurdischen Bevölkerung bewohnten Gebieten Syriens
ein, und worauf ist diese Haltung nach Einschätzung der Bundesregierung
zurückzuführen?

40. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Sicherheitslage, die
humanitäre und wirtschaftliche Situation der Bevölkerung in den Gebieten,
die derzeit unter der De-facto-Kontrolle von kurdischen Sicherheitskräften
stehen?

41. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Zusammensetzung
der bewaffneten Sicherheitskräfte in den Gebieten unter kurdischer Selbst-
verwaltung, und in welchem Umfang sind nach Kenntnis der Bundesregie-
rung ggf. auch nicht kurdische Bevölkerungsgruppen daran beteiligt?

42. Wie viele Bürgerkriegsflüchtlinge halten sich nach Kenntnis der Bundesre-
gierung gegenwärtig in den unter kurdischer Selbstverwaltung stehenden
Gebieten Syriens auf, und wie ist ihre humanitäre und wirtschaftliche Ver-
sorgungssituation einzuschätzen?

43. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Selbstverwaltung in den
mehrheitlich kurdisch besiedelten Gebieten Syriens politisch organisiert,
und inwieweit werden die verschiedenen Bevölkerungsgruppen daran betei-
ligt?

44. Bei welcher Gelegenheit und mit welchem Ergebnis hat die Bundesregie-
rung gegenüber der türkischen Regierung die Situation der Bevölkerung in
den unter kurdischer Selbstverwaltung stehenden Gebieten Syriens thema-
tisiert und die türkische Seite auf die Notwendigkeit von Zugangsmöglich-
keiten der dortigen Zivilbevölkerung zu humanitärer Hilfe hingewiesen?

45. Wie sehen die generellen Verfahrensmodalitäten in der NATO zur Auf-
hebung von Bündnisfällen aus, die ggf. bei einer möglichen Beendigung der
NATO-Operation AF TUR zur Anwendung kämen?

46. Unter welchen Voraussetzungen würde sich die Bundesregierung innerhalb
der NATO für die Aufhebung des Bündnisfalls und die Beendigung der
NATO-Operation AF TUR einsetzen?

47. Unter welchen Voraussetzungen wäre die Bundesregierung bereit, auch bei
der Aufrechterhaltung des Bündnisfalls zumindest die deutsche Beteiligung
an der NATO-Operation AF TUR zu beenden?

Berlin, den 10. März 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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