BT-Drucksache 18/7689

Neuerliche Ausweitung der Militärmission EUNAVFOR MED der Europäischen Union gegen irreguläre Migration im Mittelmeer

Vom 22. Februar 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/7689
18. Wahlperiode 22.02.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andrej Hunko, Dr. Alexander S. Neu, Wolfgang Gehrcke,
Jan van Aken, Christine Buchholz, Annette Groth, Inge Höger, Ulla Jelpke,
Jan Korte, Katrin Kunert, Niema Movassat, Dr. Petra Sitte, Alexander Ulrich,
Kathrin Vogler, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Neuerliche Ausweitung der Militärmission EUNAVFOR MED der Europäischen
Union gegen irreguläre Migration im Mittelmeer

Mit der großangelegten militärischen Mission EUNAVFOR MED geht die Euro-
päische Union (EU) derzeit gegen die von profitorientierten Fluchthelfern unter-
stützte irreguläre Migration im Mittelmeer vor (Bundestagsdrucksache 18/6544).
Die Bundesregierung benutzt hierfür den Begriff „Krisenbewältigungsoperation“
(Bundestagsdrucksache 18/5730). Die Mission wurde beim EU-Sondergipfel am
23. April 2015 beschlossen und am 18. Mai 2015 von den EU-Außen- und Ver-
teidigungsministern in drei Phasen ausdefiniert. Der Rat der EU für Auswärtige
Angelegenheiten billigte am 22. Juni 2015 den Operationsplan und den Beginn
der „Phase 1“ zur Aufklärung und Informationsgewinnung. Die Bundeswehr er-
klärt hierzu, es seien Techniken zum Auffangen elektromagnetischer Ausstrah-
lungen sowie elektrooptische Beobachtungen vorgenommen worden („Der Ein-
satz der Bundeswehr im Mittelmeer“, bundeswehr.de, ohne Datum). Die Bundes-
regierung hatte hierzu gegensätzlich behauptet, die Anlagen seien „im Rahmen
der Kommunikation“ eingesetzt worden (Bundestagsdrucksache 18/6544). Auf-
klärungserkenntnisse der Bundeswehr stammen auch aus menschlichen Quellen
(der sogenannten Human Intelligence, HUMINT).
Am 28. September 2015 legte das Politische und Sicherheitspolitische Komitee
den Beginn der „Phase 2a“ für den 7. Oktober 2015 fest. Die eingesetzten Kriegs-
schiffe können der Fluchthilfe verdächtigte Boote und Schiffe anhalten, durchsu-
chen, beschlagnahmen und umleiten. „Schleusereiverdächtige“ können an Bord
genommen und an Strafverfolgungsbehörden eines EU-Mitgliedstaats übergeben
werden. Geplant ist, in einer „Phase 2b“ in libyschen Gewässern und in „Phase 3“
auf libyschem Festland zu intervenieren.
Laut der Bundeswehr beteiligen sich 22 europäische Nationen mit rund
1 800 Soldaten und Zivilpersonal an der Operation. Der Europäische Auswärtige
Dienst (EAD) spricht hingegen von 24 EU-Mitgliedstaaten (Pressemitteilung des
EAD vom 12. Februar 2016). Eingesetzt würden derzeit sechs Wasserfahrzeuge
und vier Luftfahrzeuge. Wie viele der ursprünglich zwei aus Griechenland und
Italien zugesagten U-Boote sich darunter befinden, ist unklar. Auch die Zahl ein-
gesetzter Drohnen wird nicht ausgewiesen. Auch die Bundesregierung beteiligt
sich mit Kriegsschiffen.

Drucksache 18/7689 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
 

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie sieht die Führung der Bundeswehr ihre Aufgabe im Rahmen der Vertei-

digungspolitischen Richtlinien der Bundeswehr zum Thema Migration, und
worin besteht ihr Beitrag zur Bekämpfung einer Bedrohung durch Migrati-
onsbewegungen?

2. Welche Änderungen haben sich hinsichtlich des Plenarprotokolls 18/154 zur
Beteiligung verschiedener Nationen mit Luft- und Wasserfahrzeugen an
EUNAVFOR MED ergeben (bitte die Namen und Herkunft der Schiffe,
U-Boote, Flugzeuge und taktischen Drohnen benennen)?
a) Welche der beteiligten Schiffe sind nach Kenntnis der Bundesregierung

mit Drohnen ausgerüstet und setzen diese im Rahmen von EUNAVFOR
MED ein?

b) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern in EUNAVFOR
MED auch Informationen einfließen, die Italien durch nationale, also
nicht im Rahmen von EUNAVFOR MED absolvierte Flüge seiner Droh-
nen des Typs „Predator“ gewinnt?

c) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, in welchem Zeitraum und
für welche Zwecke die von Italien und Griechenland zugesagten U-Boote
im Rahmen der „Phase 1“ und „Phase 2“ bereits zum Einsatz kamen?

d) Inwiefern verfügt die Bundesregierung mittlerweile über Erkenntnisse,
wonach Großbritannien in EUNAVFOR MED Abhörtechnologien ein-
setzt (Bundestagsdrucksache 18/6544)?

e) Inwiefern und in welchem Umfang machen die Beteiligten von
EUNAVFOR MED nach Kenntnis der Bundesregierung zur Informati-
onsgewinnung und Lagebilderstellung inzwischen von ziviler (auch kom-
merzieller) oder militärischer Satellitenaufklärung Gebrauch?

3. Welche „Aufklärungsergebnisse“ haben die im Rahmen einer „nationalen
Unterstellung“ von Italien und Griechenland eingesetzten U-Boote geliefert
(Plenarprotokoll 18/154)?
a) In welchen Zeiträumen und in welchen Seegebieten operierten die

U-Boote konkret (bitte benennen, ob Einsätze auch vor ägyptischen oder
tunesischen Hoheitsgewässern erfolgten)?

b) Da die U-Boote nicht im Rahmen der Operation EUNAVFOR MED ein-
gesetzt sein sollen, wer hat deren Entsendung beantragt?

c) Welche Defizite existieren hinsichtlich der in EUNAVFOR MED vorhan-
denen See- und Luftaufklärung zu besorgenden Lagebilder „gegen die or-
ganisierte Kriminalität im Mittelmeer“, und auf welche Weise konnten
diese Defizite durch die Einsätze von U-Booten ausgeglichen werden?

4. Auf welchen italienischen, griechischen oder maltesischen Häfen oder Mili-
tärbasen erfolgt die logistische Abstützung der see- und luftgehenden Ein-
heiten in EUNAVFOR MED (auch der beteiligten U-Boote)?

5. Welche Flugzeuge, Schiffe oder im Rahmen von EUNAVFOR MED einge-
setzten taktischen Drohnen stützen sich nach Kenntnis der Bundesregierung
über Basen auf Sigonella/Sizilien oder Poggio Renatico/Emilia-Romagna
ab?

6. Welche weiteren Luft- und Wasserfahrzeuge welcher Nationen waren oder
sind zwar nicht direkt an EUNAVFOR MED beteiligt, wurden aber im Rah-
men einer „nationalen Unterstellung“ eingesetzten U-Boote geliefert (Ple-
narprotokoll 18/154, bitte die Namen und Herkunft der Schiffe, U-Boote,
Flugzeuge und taktischen Drohnen benennen)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7689
 

a) In welchen Zeiträumen und in welchen Seegebieten operierten die Luft-
und Wasserfahrzeuge konkret (bitte benennen, ob Einsätze auch vor ägyp-
tischen oder tunesischen Hoheitsgewässern erfolgten)?

b) Wer hat die Entsendung der Luft- und Wasserfahrzeuge beantragt, und
welche Defizite sollten damit ausgeglichen werden?

7. Welche Nationen beteiligen sich derzeit mit welchem militärischen oder zi-
vilen Personal an EUNAVFOR MED, und wie viele Personen umfasst die
Mission insgesamt?
a) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche weiteren Regie-

rungen oder Organisationen aus Nicht-EU-Staaten in die Mission
EUNAVFOR MED eingebunden sind bzw. Beziehungen unterhalten?

b) Inwiefern sind die Beteiligten von EUNAVFOR MED auch in nordafri-
kanischen Ländern (etwa in Ägypten oder Tunesien) stationiert oder ein-
gesetzt, und welche Aufgaben übernehmen sie dort?

8. Inwiefern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung inzwischen Daten-
banken bzw. „Informationspools“ für EUNAVFOR MED eingerichtet, wer
darf dort Daten einstellen, und welche zivilen oder militärischen Behörden
und Agenturen greifen darauf zu?

9. Mit welchen zivilen und militärischen Mitteln beteiligen sich welche Bun-
desbehörden derzeit an EUNAVFOR MED, und welche weitere Beteiligung
ist derzeit geplant?
a) Welche Aufgaben werden von dem „Unterstützungselement Militärisches

Nachrichtenwesen“ (UstgEMilNW) des Bundesnachrichtendienstes über-
nommen?

b) Mit welcher Größe der Besatzung sind welche deutschen Marineschiffe
derzeit an der Mission EUNAVFOR MED beteiligt, und welche Aufga-
ben werden von ihnen übernommen?

10. Welche Anlagen und Techniken zum Auffangen elektromagnetischer Aus-
strahlungen sowie für elektrooptische Beobachtungen setzen die Bundes-
wehr oder andere beteiligte Militärs nach Kenntnis der Bundesregierung im
Rahmen von EUNAVFOR MED ein („Der Einsatz der Bundeswehr im Mit-
telmeer“, bundeswehr.de, ohne Datum)?
a) Welche Schiffe der Bundeswehr verfügen über Anlagen zur „Elektroni-

schen Kampfführung“ (EloKa) oder Möglichkeiten zur Täuschung der
Satellitennavigation mittels „GPS Jamming“ oder „GPS Spoofing“, und
welche Hersteller haben diese geliefert?

b) Welche dieser Schiffe waren in den letzten fünf Jahren in welchen Missi-
onen im Mittelmeer eingesetzt?

c) Im Rahmen welcher Einsätze wurden dabei die EloKa-Fähigkeiten der
Schiffe genutzt?

d) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern Geräte zur Täu-
schung der Satellitennavigation mittels „GPS Jamming“ oder „GPS Spoo-
fing“ in Deutschland legal verfügbar sind?

11. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die Mission
EUNAVFOR MED in naher Zukunft in die „Phase 2b“ oder sogar „Phase 3“
übergehen könnte, und welche Mitteilung haben der Kommandant der Mis-
sion oder die Teilnehmenden der jüngsten Truppenstellerkonferenz zur ent-
sprechenden politischen und militärischen Bereitschaft gemacht?

Drucksache 18/7689 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
 

12. Inwiefern liegen die Bedingungen für den Beginn der „Phase 2b“ aus Sicht
der Bundesregierung inzwischen vor, bzw. welche Schritte müssten hierfür
noch unternommen werden?

13. Inwiefern werden sich nach Kenntnis der Bundesregierung durch eine Aus-
weitung von EUNAVFOR MED auf „Phase 2b“ die Zahl und der Kreis der
beteiligten Truppensteller sowie deren Fähigkeiten verändern?

14. Welche Planungen für einen neuen einstimmigen Beschluss der EU-Mitglie-
der oder des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees der Europäi-
schen Union sind der Bundesregierung hierzu bekannt?

15. Welche Veränderungen würden sich für die Beteiligung der Bundeswehr
durch einen Übergang auf die nächste Phase von EUNAVFOR MED erge-
ben?
a) Inwiefern wird sich nach Kenntnis der Bundesregierung durch einen

Übergang auf „Phase 2b“ von EUNAVFOR MED auch das Operations-
gebiet der beteiligten Militärs verändern?

b) Inwiefern sollte ein Übergang in „Phase 2b“ aus Sicht der Bundesregie-
rung das Operationsgebiet auf Territorialgewässer anderer Mittelmeeran-
rainer erweitern?

16. Inwiefern sollte ein Übergang in „Phase 2b“ aus Sicht der Bundesregierung
auch verstärkte Auftritte in Printmedien oder im Internet beinhalten, um Mig-
ranten von der Überfahrt über das Mittelmeer abzuhalten, und welche Über-
legungen oder Planungen von EUNAVFOR MED sind der Bundesregierung
hierzu bekannt?

17. Auf welche Weise kooperieren die in EUNAVFOR MED eingesetzten Ver-
bände nach Kenntnis der Bundesregierung auch mit der NATO (außer „zur
Abstimmung der Bewegungen innerhalb der Operationsräume der beiden
Missionen […], um Interferenzen zu vermeiden“, Bundestagsdrucksa-
che 18/6544)?

18. Inwiefern hat die NATO mittlerweile eine Zu- oder Mitarbeit in
EUNAVFOR MED angeboten?

19. Was ist der Bundesregierung über Pläne zur Einrichtung einer „EU-Zelle“
für die Verbesserung der Zusammenarbeit mit der NATO bekannt (Presse-
mitteilung des EAD vom 12. Februar 2016)?
a) Auf welche Weise könnten oder sollten die im Rahmen von EUNAVFOR

MED gesammelten Erfahrungen nach Kenntnis der Bundesregierung in
die NATO-Mission gegen Fluchthelfer in der Ägäis einfließen?

b) Auf welche Weise soll die Grenzagentur FRONTEX in den Informations-
fluss mit der NATO eingebunden werden?

20. In welcher Höhe werden seitens der Bundesregierung sowie seitens der EU
finanzielle Mittel für EUNAVFOR MED bereitgestellt, und woher stammen
diese (ggf. bitte nach allen einschlägigen Quellen, Gebern oder Haushaltsti-
teln aufschlüsseln)?

21. Auf welche Weise arbeitet EUNAVFOR MED nach Kenntnis der Bundesre-
gierung derzeit mit der „gemeinsamen Einsatzgruppe für die Seeaufklärung“
(JOT MARE) in Den Haag oder dem „Europäischen Zentrum gegen Migran-
tenschmuggel“ bei der Polizeiagentur Europol zusammen?

22. Welche Aufgaben werden von den Beteiligten der Mission EUNAVFOR
MED in der „EU Regional Task Force“ übernommen, in der auch die Agen-
turen FRONTEX, EASO, Europol sowie italienische Behörden vertreten
sind (Bundestagsdrucksache 18/6544)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/7689
 

23. Auf welche Weise arbeitet EUNAVFOR MED nach Kenntnis der Bundesre-
gierung derzeit mit der EU-Grenzagentur FRONTEX zusammen, und inwie-
fern soll diese Kooperation, wie von FRONTEX in einem Tweet angekündigt,
ausgebaut werden (https://twitter.com/Frontex/status/699916459741442048)?
a) Wie viele Verbindungsbeamte von FRONTEX sind derzeit auf welchen

Schiffen oder in welchen Lagezentren eingesetzt?
b) Inwiefern übernehmen die Verbindungsbeamten auch die Aufgabe, mili-

tärisches Personal zur Festnahme oder Strafverfolgung verdächtiger
Fluchthelfer zu beraten?

24. Welche Treffen der „Shared Awareness and Deconfliction Group“ (SHADE
MED) haben bereits wo stattgefunden, und welche Regierungen und/oder
Organisationen (auch Nichtregierungsorganisationen) nahmen daran teil?

25. Wann und wo sind weitere Treffen von SHADE MED geplant?
26. Auf welche Weise arbeiten die Beteiligten von EUNAVFOR MED mit itali-

enischen Anti-Terror-Einheiten zusammen?
27. Wie viele Befragungen von an Bord genommenen Geflüchteten hat die

„Feldnachrichtentruppe“ der Bundeswehr mittlerweile zu Aufenthaltsorten,
Transitwegen und etwaigen Fluchthelfern durchgeführt, und wie viele Per-
sonen lehnten eine solche Befragung ab (Bundestagsdrucksache 18/6544)?
a) Was ist der Bundesregierung mittlerweile darüber bekannt, inwiefern die

im Rahmen der Gesprächsführung erlangten Informationen in italienischen
strafrechtlichen Verfahren gegen die Befragten verwendet werden, zumal
die Bundeswehr entsprechende „Auffälligkeiten“ bei der Übergabe an ita-
lienische Behörden stets mitteilt?

b) In welchem Umfang wurden dem Bundesnachrichtendienst die im „nati-
onalen Führungs- und Informationssystem für das militärische Nachrich-
tenwesen“ gespeicherten persönlichen Daten der Befragten weitergege-
ben?

28. Welche Behörden oder Agenturen sind nach Kenntnis der Bundesregierung
an den „Informationsraum EUNAVFOR MED“ angeschlossen und dürfen
dort selbst Informationen einstellen oder abrufen (Bundestagsdrucksa-
che 18/6544)?

29. Wie viele verdächtige Fluchthelfer wurden nach Kenntnis der Bundesregie-
rung im Rahmen von EUNAVFOR MED festgestellt, und an welche Behör-
den wurden diese übergeben?
a) Wie viele Schiffe und Boote, die von Geflüchteten genutzt wurden bzw.

genutzt werden sollten, sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Rah-
men der Mission EUNAVFOR MED konfisziert, zerstört, versenkt oder
anderweitig unbrauchbar gemacht worden (bitte nach luftgefüllten Boo-
ten und Holz- bzw. Metallrumpf kategorisieren), und wie viele dieser
Boote und Schiffe wurden von der Bundeswehr zerstört?

b) Was ist der Bundesregierung über die Herkunft, den Import und die Ver-
breitungswege der zur Überfahrt genutzten Boote nach Libyen, Tunesien
oder Ägypten bekannt?

c) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die zu schleu-
senden Migranten ihre Fluchthelfer mithilfe von sozialen Medien kontak-
tieren, und inwiefern werden diese Plattformen vorwiegend innerhalb
oder außerhalb Libyens, Tunesiens oder Ägyptens betrieben?

Drucksache 18/7689 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
 

30. Inwiefern haben sich die Techniken oder Strategien der Fluchthelfer seit Be-
ginn der Mission EUNAVFOR MED nach Kenntnis der Bundesregierung
verändert?
a) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, wie viele der in

EUNAVFOR MED im zentralen Mittelmeer aufgegriffenen Migranten
von Libyen, Ägypten oder Tunesien abgelegt waren (bitte, soweit mög-
lich, für jeden einzelnen Monat in absoluten Zahlen angeben)?

b) Welche Küstenregionen der drei Länder werden hierfür besonders fre-
quentiert?

31. Inwiefern hält die Bundesregierung eine Erweiterung des Mandats der Ope-
ration EUNAVFOR MED für hilfreich oder wünschenswert, etwa um zu-
sätzliche Aufgaben wie Ausbildung oder technische Unterstützung libyscher
Militär- oder Polizeibehörden zu besorgen (Plenarprotokoll 18/154)?
a) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die an

EUNAVFOR MED teilnehmenden Nationen bereits an der Umsetzung
„zusätzlicher politischer, rechtlicher und militärischer Voraussetzungen“
arbeiten oder solche erwägen?

b) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern, zu welchem
Zweck und mit welchem Ergebnis der Kommandierende oder sonstige
Beteiligte der Mission EUNAVFOR MED bereits Gespräche mit liby-
schen Sicherheitsbehörden, etwa den militärischen Grenzschutzeinheiten,
der Küstenwache oder der Marine, geführt haben?

c) Welchen der beiden Regierungen in Tobruk und Tripolis waren entspre-
chende Gespräche angeboten worden, und welche der Regierungen haben
diese verweigert (sofern bekannt, bitte die Gründe für eine Ablehnung
mitteilen)?

d) Wo fanden die Gespräche statt, und wer war daran beteiligt?

Berlin, den 19. Februar 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.