BT-Drucksache 18/7685

a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 18/7538 - Entwurf eines Gesetzes zur Einführung beschleunigter Asylverfahren b) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Katja Keul, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/6202 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes - Streichung der obligatorischen Widerrufsprüfung

Vom 24. Februar 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/7685
18. Wahlperiode 24.02.2016
Bericht*
des Innenausschusses (4. Ausschuss)

a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
– Drucksache 18/7538 –

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung beschleunigter Asylverfahren

b) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Luise Amtsberg, Volker
Beck (Köln), Katja Keul, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/6202 –

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes
– Streichung der obligatorischen Widerrufsprüfung

* Die Beschlussempfehlung wurde gesondert auf Drucksache 18/7645 verteilt.
Drucksache 18/7685 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Nina Warken, Dr. Lars Castellucci, Ulla Jelpke und
Luise Amtsberg

I. Überweisung

Der Gesetzentwurf auf Drucksache 18/7538 wurde in der 156. Sitzung des Deutschen Bundestages am 19. Feb-
ruar 2016 an den Innenausschuss federführend sowie an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, den
Ausschuss für Arbeit und Soziales, den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und den Ausschuss
für Gesundheit zur Mitberatung überwiesen.
Der Gesetzentwurf auf Drucksache 18/6202 wurde in der 149. Sitzung des Deutschen Bundestages am 14. Ja-
nuar 2016 an den Innenausschuss federführend sowie an den Ausschuss für Arbeit und Soziales, den Ausschuss
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zur
Mitberatung überwiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Zu Buchstabe a
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 90. Sitzung am 23. Februar 2016 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme des Gesetzentwurfs empfohlen.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner 64. Sitzung am 23. Februar 2016 mit den Stimmen der
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN empfohlen, den Gesetzentwurf anzunehmen.
Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat in seiner 55. Sitzung am 23. Februar 2016 mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Gesetzentwurf anzunehmen.
Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner 66. Sitzung am 23. Februar 2016 mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die
Annahme des Gesetzentwurfs empfohlen.
Zu Buchstabe b
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner 64. Sitzung am 23. Februar 2016 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN empfohlen, den Gesetzentwurf abzulehnen.
Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat in seiner 55. Sitzung am 23. Februar 2016 mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Gesetzentwurfs empfohlen.
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat in seiner 56. Sitzung am 23. Februar 2016 mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Gesetzentwurf abzulehnen.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Innenausschuss hat in seiner 71. Sitzung am 19. Februar 2016 einvernehmlich beschlossen, eine öffentliche
Anhörung zu den Vorlagen durchzuführen. Die öffentliche Anhörung hat der Innenausschuss in seiner 72. Sit-
zung am 22. Februar 2016 durchgeführt. Hinsichtlich des Ergebnisses der Anhörung, an der sich 7 Sachverstän-
dige beteiligt haben, wird auf das Protokoll der 72. Sitzung des Innenausschusses vom 22. Februar 2016 ver-
wiesen (Protokoll 18/72). Der Innenausschuss hat die Gesetzentwürfe in seiner 74. Sitzung am 23. Februar 2016
abschließend beraten.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7685
Der Innenausschuss empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen
der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/7538
anzunehmen und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/6202 abzulehnen.

IV. Begründung

1. Zur Begründung allgemein wird auf Drucksache 18/7538 hingewiesen.
2. Die Fraktion der CDU/CSU erklärt, dass mit dem Gesetzentwurf ein weiterer Beitrag zur Effektivierung
und Beschleunigung der Asylverfahren geleistet werde. Zudem werde der Zuzug weiterer Asylbewerber redu-
ziert. Zentraler Gedanke des Entwurfs sei eine Unterscheidung zwischen tatsächlich Schutzbedürftigen und
nicht Schutzbedürftigen. Für Menschen die aus einem sicheren Herkunftsland kämen oder sich einem ordentli-
chen Asylverfahren verweigerten, werde ein beschleunigtes Verfahren eingeführt, das mit weiteren Auflagen
verbunden sei. Die Sachverständigenanhörung habe gezeigt, dass keine Bedenken gegen die Einführung eines
beschleunigten Asylverfahrens bestünden. Diesbezüglich bleibe der Entwurf noch hinter dem zurück, was nach
den Vorgaben der EU-Richtlinie möglich sei. Es sei insbesondere nicht rechtlich problematisch, dass die Ver-
fahren in abgegrenzten Einrichtungen durchgeführt würden. Der Vorwurf, dass hierin eine hermetische Abrie-
gelung liege, sei unberechtigt. Der Gesetzentwurf sei verfassungsrechtlich zulässig. Bei der Aussetzung des
Familiennachzugs für den Personenkreis der subsidiär Schutzberechtigten handele es sich lediglich um eine
zwei Jahre andauernde. Diese sei mit dem Grundgesetz und höherrangigem internationalem Recht vereinbar.
Die Fraktion der SPD betont, dass es trotz der knapp bemessenen Zeit eine ausführliche Sachverständigenan-
hörung gegeben habe. Kernpunkt des Entwurfs seien die beschleunigten Asylverfahren. Schnelle Entscheidun-
gen seien die Voraussetzungen für eine Willkommenskultur und integrationspolitisch wichtig. Der Gesetzent-
wurf schaffe die Voraussetzungen dafür, schneller und effektiver im Asylverfahren zu entscheiden, wodurch
auch Rückführungen zügiger erfolgen könnten. Weiterhin sehe der Entwurf beispielsweise mit der Einführung
der Vorlagepflicht erweiterter Führungszeugnisse für Helfende eine deutliche Verbesserung beim Schutz der
Flüchtlinge vor. Den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte für zwei Jahre auszusetzen, sei keine
einfache Entscheidung gewesen. Eine Ausnahmeregelung für Härtefälle sei aber vorgesehen. Nunmehr sei zu
beobachten, ob die mit dem Gesetzentwurf bezweckten Ziele in Zukunft erreicht würden. Andernfalls müssten
hieraus natürlich Konsequenzen gezogen werden.
Die Fraktion DIE LINKE. protestiert gegen die Art und Weise dieses Eilgesetzgebungsverfahrens. Es sei
skandalös, dass ein derart grundrechtssensibles Vorhaben innerhalb von fünf Tagen beschlossen werde. Die von
der Opposition geladenen Sachverständigen hätten zudem die erheblichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des
Gesetzentwurfs bestätigt. Im Zuge der Einführung der vorgesehenen beschleunigten Verfahren würden Sonder-
lager etabliert. Das Grundrecht auf Asyl setze in jedem Fall eine individuelle Prüfung voraus, die nicht binnen
einer Woche durchgeführt werden könne. Die Änderung der Standards bei Abschiebehindernissen für psychisch
kranke Menschen werde zur Abschiebung von Menschen führen, die von Bürgerkrieg und Flucht traumatisiert
seien. Die vom Gesetz vorgesehene, nur zwei Wochen betragende Frist für die Beschaffung eines Fachgutach-
tens sei unrealistisch kurz bemessen. Die Beschränkung des Familiennachzugs führe dazu, dass sich noch mehr
Menschen, insbesondere Frauen und Kinder, auf die unsicheren Fluchtwege begeben. Die pauschalen Kürzun-
gen im Asylbewerberleistungsgesetz seien mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2012
nicht vereinbar.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kritisiert ebenfalls die Durchführungsweise des Gesetzgebungs-
verfahrens. Drei der angehörten Sachverständigen hätten zudem bestätigt, dass der Gesetzentwurf integrations-
politisch problematisch und verfassungsrechtlich fragwürdig sei. Die Forderung, im Hinblick auf die beschleu-
nigten Asylverfahren einen Beratungsanspruch oder Informationspflichten gesetzlich festzuschreiben, sei auch
durch den Sachverständigen des UNHCR unterstützt worden und finde sich im Gesetzentwurf nicht wieder. Die
im Gesetzentwurf vorgesehene Aussetzung des Familiennachzugs werde sich tatsächlich als eine Trennung auf
bis zu fünf Jahre auswirken. Durch den Gesetzentwurf werde nicht deutlich, wie Asylverfahren tatsächlich in
relevantem Umfang beschleunigt und der Antragstau abgearbeitet werden könne. Auch die Sachverständige des
Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge habe nicht darlegen können, wie das im Gesetzentwurf vorgesehene
beschleunigte Verfahren in der Praxis durchgeführt werden solle. Demgegenüber habe die Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN bereits mehrmals Vorschläge zu einer tatsächlichen Beschleunigung der Asylverfahren
vorgelegt, die aber weder von der Bundesregierung noch den Koalitionsfraktionen aufgegriffen worden seien.

Drucksache 18/7685 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Berlin, den 23. Februar 2016

Nina Warken
Berichterstatterin

Dr. Lars Castellucci
Berichterstatter

Ulla Jelpke
Berichterstatterin

Luise Amtsberg
Berichterstatterin

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