BT-Drucksache 18/7677

gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 18/7055, 18/7676 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes

Vom 24. Februar 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/7677
18. Wahlperiode 24.02.2016
Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes

Anette Hübinger
Roland Claus und Ekin Deligöz

Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, durch Leistungsverbesserungen, durch die
Erweiterung der Fördermöglichkeiten und durch strukturelle Modernisierungen im
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) berufliche Aufstiegsfortbildungen
noch attraktiver zu machen.
Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs unter Berücksichtigung der vom
federführenden Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
beschlossenen Änderungen auf die öffentlichen Haushalte stellen sich wie folgt dar:

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Die Ermittlung der durch dieses Gesetz entstehenden Mehrausgaben beruht auf Be-
rechnungen und Schätzungen unter Heranziehung verfügbarer amtlicher Statistiken
(insbesondere der AFBG-Bundesstatistik für 2013 und 2014).
Unter Berücksichtigung eines Inkrafttretens des Gesetzes zum 1. August 2016 wurde
der novellierungsbedingte Finanzmehraufwand für Bund und Länder wie folgt er-
mittelt:

– in Mio. Euro –

2016 2017 2018 2019
Mehrkosten der
Novelle 25,77 51,32 51,32 51,32

davon

Bund: 20,1 40,03 40,03 40,03

Länder: 5,67 11,29 11,29 11,29

Drucksache 18/7677 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Erfüllungsaufwand
Der jährliche Erfüllungsaufwand verringert sich über alle Normadressaten hinweg
insgesamt um rund 1,9 Mio. Euro. Für die Verwaltung entsteht ein einmaliger Erfül-
lungsaufwand von 35.000 Euro.

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Der jährliche Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger verringert sich insge-
samt um geschätzt rund 13.000 Stunden und rund 175.000 Euro. Trotz der Auswei-
tung des Förderberechtigtenkreises und dadurch etwa 16.500 zusätzlich zu erwarten-
der AFBG-Förderfälle wird der damit verbundene Erfüllungsaufwand durch Präzi-
sierungen bei der Überprüfung der regelmäßigen Teilnahme und in der Folge die
Reduzierung der Zahl vorzulegender Teilnehmernachweise überkompensiert. Ein
einmaliger Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger ergibt sich nicht.

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Für Bildungsträger und Anbieter von Fortbildungsmaßnahmen reduziert sich der
jährliche Erfüllungsaufwand um rund 700.000 Euro. Auch hier wird trotz der Aus-
weitung des Förderberechtigtenkreises und dadurch etwa 16.500 zusätzlich zu er-
wartender AFBG-Förderfälle der Erfüllungsaufwand insgesamt durch Präzisierun-
gen bei der Überprüfung der regelmäßigen Teilnahme und in der Folge die Reduzie-
rung der Zahl vorzulegender Teilnehmernachweise überkompensiert. Ein einmaliger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft ergibt sich nicht.

Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Für die Verwaltung entstehen durch die Änderungen bestehender Vorgaben – insbe-
sondere durch die Erweiterung des Gefördertenkreises – ein zusätzlicher jährlicher
Erfüllungsaufwand in Höhe von rund 1 Mio. Million Euro sowie ein einmaliger Er-
füllungsaufwand – im Wesentlichen durch notwendige IT-Anpassungen – von rund
35.000 Euro. Demgegenüber stehen umfangreiche Vereinfachungen, die einen ge-
schätzten jährlichen Minderaufwand in Höhe von rund 2,1 Mio. Euro für die Ver-
waltung mit sich bringen. Somit reduziert sich der jährliche Erfüllungsaufwand hier
um gut 1 Mio. Euro.

Weitere Kosten
Das Gesetz wirkt sich nicht auf die Einzelpreise, das allgemeine Preisniveau oder
das Verbraucherpreisniveau aus.
Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den Stimmen der Fraktio-
nen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE. für mit der Haushaltslage des Bundes vereinbar.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7677
Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist entsprechend fortzuschreiben.
Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Ausschuss für Bildung, For-
schung und Technikfolgenabschätzung vorgelegten Beschlussempfehlung.

Berlin, den 17. Februar 2016

Der Haushaltsausschuss

Dr. Gesine Lötzsch
Vorsitzende

Swen Schulz (Spandau) Anette Hübinger Roland Claus Ekin Deligöz
Berichterstatter Berichterstatterin Berichterstatter Berichterstatterin

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