BT-Drucksache 18/7598

Verfolgung und Kontrolle der Helfer von Geflüchteten in Einsatzgebieten der EU-Grenzagentur Frontex

Vom 16. Februar 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/7598
18. Wahlperiode 16.02.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken,
Christine Buchholz, Annette Groth, Inge Höger, Ulla Jelpke, Jan Korte,
Niema Movassat, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler, Jörn Wunderlich
und der Fraktion DIE LINKE.

Verfolgung und Kontrolle der Helfer von Geflüchteten in Einsatzgebieten der
EU-Grenzagentur Frontex

Der Rat der Europäischen Union verzahnt die Verfolgung von „Menschen-
schmuggel“ und „Menschenhandel“ (www.statewatch.org/news/2016/jan/eu-
council-concl-migrant-smuggling-5481-rev-1-16.pdf). Ein entsprechendes Kon-
zeptpapier wurde auf der Sitzung der Justiz- und Innenminister im Januar 2016
diskutiert. Beide Phänomene werden der organisierten Kriminalität zugerechnet,
behauptet wird, sie seien „oft miteinander verbunden” („often interlinked“).
„Migrantenschmuggel“, ausgeübt von „Schleppern“ oder „Schleusern“ sei über-
dies eine zunehmend „gewalttätige Form des Verbrechens“. Belege zur Häufig-
keit oder Qualität zu entsprechenden Vorfällen liefert der Bericht nicht. Verschie-
dene internationale Organisationen haben sich jedoch bereits mit den Phänome-
nen „Menschenschmuggel“ und „Menschenhandel“ auseinandergesetzt. Die In-
ternationale Organisation für Migration (IOM) beschreibt „Menschenschmuggel“
als Geschäft, bei dem der Ausübende einen finanziellen oder materiellen Vorteil
erhält („Key Migration Terms“, www.iom.int/key-migration-terms). Eine Defini-
tion der Vereinten Nationen geht in die gleiche Richtung (Protocol against the
Smuggling of Migrants by Land, Sea and Air vom 15. November 2000). Zum
„Menschenhandel“ gehört jedoch der unmittelbare Zwang, der durch Drohungen,
Gewalt, Betrug auf der gesamten „Transportkette“ der gehandelten Migranten so-
wie bei ihrem „Empfang“ ausgeübt wird. Deshalb ist auch die Behauptung der
Kommission, „Schleuser“ behandelten Migranten „wie Drogen, Feuerwaffen und
sonstige Waren, die sie auf denselben Wegen schmuggeln“ eine aus Sicht der
Fragesteller unzulässige Vereinfachung des Phänomens (COM(2015) 285 final).
Zu behaupten, Geflüchtete aus Ländern wie Syrien würden vermehrt von „Men-
schenhändlern“ zur Überfahrt in die Europäische Union gezwungen, verkennt aus
Sicht der Fragesteller den Krieg und seine Folgen als eigentlichen Fluchtgrund.
Geflüchtete werden zur irregulären Einreise in die Europäische Union gezwun-
gen, da sie außerhalb keinen Asylantrag stellen können. Sie werden ihrem
„Schmuggel“ stets zustimmen, „gehandelte“ Menschen nicht. Aus Sicht der Fra-
gesteller ist zu befürchten, dass die Aufweichung der Unterschiede zwischen den
Phänomenen „Menschenschmuggel“ und „Menschenhandel“ vielmehr auf die
Verfolgung und Kontrolle der nichtstaatlichen Unterstützung von Flüchtlingen
Aktivitäten zielt. Deshalb muss auch in der Rechtssetzung deutlich sein, dass es
sich hierbei eigentlich um Fluchthilfe handelt. Sofern diese aus humanitären oder
politischen Motiven erfolgt, muss aus Sicht der Fragesteller allen Beteiligten
Straffreiheit garantiert werden.

Drucksache 18/7598 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
 

Die Europäische Kommission will dieses Jahr „Vorschläge zur Verbesserung des
geltenden Rechtsrahmens der EU für die Bekämpfung der Migrantenschleusung“
vorlegen (COM(2015) 285 final). Dort soll der Straftatbestand der Beihilfe zur
unerlaubten Ein- und Durchreise und zum unerlaubten Aufenthalt definiert wer-
den. Gleichwohl soll der Vorschlag vermeiden, „dass Personen, die humanitäre
Hilfe für in Not geratene Migranten leisten, kriminalisiert werden“.
Im Zuge derzeitiger Migrationsströme haben zahlreiche Nichtregierungsorgani-
sationen sowie unzählige freiwillige Helfer grenzüberschreitende Transporte in
Konvois vorgenommen sowie den Empfang, die Versorgung und die Unterbrin-
gung Geflüchteter sichergestellt (Exemplarisch: http://sea-watch.org, http://
alarmphone.org/de, http://grenzenloskochenhannover.blogsport.de, www.w2eu.
info). Besonders in den Ländern des Westbalkans und in Griechenland sind diese
Strukturen unentbehrlich. In der Ägäis und auf dem Mittelmeer ersetzen Nichtre-
gierungsorganisationen überdies die Seenotrettung, die aus Sicht der Fragesteller
angesichts der erwartbaren Schiffsunglücke eigentlich eine Aufgabe von Regie-
rungen oder der Europäischen Union sein müsste.
Aus Griechenland häufen sich derzeit Meldungen, wonach die dortigen nicht-
staatlichen Fluchthelfer und Seenotretter zunehmender Verfolgung und Kontrolle
ausgesetzt sind (Statewatch vom 28. Januar 2016). Die Repressalien finden häu-
fig im Rahmen von Frontex-Einsätzen statt. Derzeit dürften Boote und Schiffe
zur Seenotrettung die griechischen Häfen nach Kenntnis der Fragesteller nur dann
verlassen, wenn dies von der Küstenwache erlaubt wird. Nach Angaben der Or-
ganisationen hat dies bereits zu zahlreichen Ertrunkenen geführt. Die Bundesre-
gierung erklärt, von den Vorfällen keine Kenntnis zu haben (Antwort der Bun-
desregierung auf die Schriftliche Frage 9 des Abgeordneten Andrej Hunko auf
Bundestagsdrucksache 18/7331). Angesichts ihrer umfangreichen Beteiligung an
den Missionen der EU-Grenzagentur, den „Schnelleinsatzteams“ (RABIT) sowie
deren vorausgegangenen Trainings in Griechenland ist dieses Nichtwissen aus
Sicht der Fragesteller jedoch kaum glaubwürdig.
Die Verfolgung kommerzieller Fluchthilfe ist bereits in der Richtli-
nie 2002/90/EG des Rates vom 28. November 2002 zur Definition der Beihilfe
zur unerlaubten Ein- und Durchreise und zum unerlaubten Aufenthalt geregelt.
Statt einer Verschärfung dieser Regelung muss sich die Bundesregierung nach
Auffassung der Fragesteller stattdessen für eine Entkriminalisierung der Flucht-
hilfe aus humanitären und politischen Gründen einsetzen. Die ohnehin risikorei-
che Flucht in die Europäische Union darf nicht weiter erschwert werden. Deshalb
muss die Bundesregierung dafür sorgen, dass die Polizeibehörde Europol ihre
Pläne zur Entfernung von Webseiten und Facebookgruppen, die Geflüchtete „an-
locken“, aufgibt.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Mit welchem Personal ist die Bundespolizei derzeit in südosteuropäischen

Ländern im Rahmen welcher Frontex-Missionen oder sonstiger bilateraler
Unterstützungsmissionen zur Verhinderung oder Kontrolle von Migration im
Einsatz (bitte jeweils die Einsatzorte angeben)?

2. Für wann ist welcher weitere Aufwuchs zugesagt oder geplant (bitte jeweils
die Einsatzorte angeben)?

3. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche deutschen und inter-
nationalen Nichtregierungsorganisationen oder sonstigen Strukturen nicht-
staatlicher Fluchthilfe bzw. Seenotrettung in den Ländern in denen die Bun-
despolizei operiert tätig sind?

4. Welche Tätigkeiten werden von diesen deutschen und internationalen Nicht-
regierungsorganisationen oder sonstigen Strukturen nichtstaatlicher Flucht-
hilfe bzw. Seenotrettung nach Kenntnis der Bundesregierung übernommen?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7598
 

5. Auf welche Weise arbeiten die im Rahmen der Missionen beteiligten Poli-
zeibehörden nach Kenntnis der Bundesregierung mit den Nichtregierungsor-
ganisationen, Freiwilligen oder sonstigen Strukturen nichtstaatlicher Flucht-
hilfe bzw. Seenotrettung zusammen?

6. Wie bewertet die Bundesregierung die Arbeit dieser Organisationen oder
Strukturen hinsichtlich der Notwendigkeit der Übernahme von Tätigkeiten,
die aus Sicht der Fragesteller eigentlich von staatlichen Stellen übernommen
werden müssten?

7. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, inwiefern die in den
Einsatzgebieten der Grenzagentur Frontex tätigen Nichtregierungsorganisa-
tionen, Freiwilligen oder sonstigen Strukturen nichtstaatlicher Fluchthilfe
bzw. Seenotrettung zunehmend kontrolliert oder deren Tätigkeiten sogar ver-
folgt werden müssten?

8. Inwiefern würde eine solche Strafverfolgung oder Gefahrenabwehr aus Sicht
der Bundesregierung, auch unter das Mandat von Frontex, in den betreffen-
den Ländern fallen?

9. Was ist der Bundesregierung inzwischen aus ihrer Teilnahme aus Operatio-
nen und Übungen von und mit der Grenzagentur Frontex in Griechenland
darüber bekannt, inwiefern dabei eingesetztes Personal aus den EU-Mit-
gliedstaaten in Zusammenarbeit mit Polizeibehörden an Kontrollen oder
Razzien und Festnahmen von Flüchtlingshelfern und Nichtregierungsorgani-
sationen auf dem Festland und auf den Inseln beteiligt ist (Indymedia Links-
unten vom 1. Februar 2016, Schriftliche Frage 9 auf Bundestagsdrucksa-
che 18/7331)?

10. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, inwiefern die in
Griechenland tätigen Nichtregierungsorganisationen, Freiwilligen oder sons-
tigen Strukturen nichtstaatlicher Fluchthilfe bzw. Seenotrettung in die Ein-
richtung der sogenannten Hotspots eingebunden werden könnten oder sogar
müssten, und auf welche Weise soll dies erfolgen?

11. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, ob die griechische Küstenwa-
che Nichtregierungsorganisationen, Freiwilligen oder sonstigen Strukturen
nichtstaatlicher Fluchthilfe bzw. Seenotrettung untersagt hat, mit ihren Boo-
ten oder Schiffen auszulaufen, um womöglich Ertrinkende auf hoher See zu
retten?
a) Inwiefern hat es dabei Tote gegeben, die aus Sicht der Bundesregierung

zu vermeiden gewesen wären?
b) Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Einsatz-

gebiet von Frontex in Griechenland seit Beginn des Jahres 2016 ertrun-
ken?

12. Was ist der Bundesregierung über Pläne der griechischen Regierung bekannt,
die Arbeit von Nichtregierungsorganisationen, Freiwilligen oder sonstigen
Strukturen nichtstaatlicher Fluchthilfe bzw. Seenotrettung im Einsatzgebiet
von Frontex verstärkt zu kontrollieren, identifizieren, evaluieren und regle-
mentieren (www.statewatch.org/news/2016/jan/greek-doc.pdf)?
a) Wann sollen diese Vorhaben umgesetzt werden, und inwiefern stehen

diese im Zusammen mit der Errichtung der Hotspots?
b) Inwiefern treffen Berichte zu, wonach Freiwillige sich für Tätigkeiten im

Einsatzgebiet von Frontex bei der griechischen Regierung zukünftig
vorab registrieren sollen?

c) Inwiefern treffen Berichte zu, wonach die Regierung bestimmte Orte zur
Ausschiffung geretteter Migranten vorschreiben will, und wo befinden
sich diese?

Drucksache 18/7598 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
 

d) Auf welche Weise und von wem sollen die Geretteten dann in die Hot-
spots transportiert werden?

13. Welche griechischen Seegrenzübergangsstellen sind aus Sicht der Bundesre-
gierung besonders von unkontrollierter Migration betroffen?

14. Was ist der Bundesregierung über Pläne oder Forderungen einzelner EU-
Mitgliedstaaten zum Ausbau eines griechischen Küstenüberwachungssys-
tems bekannt, und aus welchen zusätzlichen Komponenten (etwa bemannte
oder unbemannte Luftfahrzeuge) sollten diese nach Kenntnis oder aus Sicht
der Bundesregierung bestehen?

15. Inwiefern sind die griechischen Seegrenzübergangsstellen nach Kenntnis der
Bundesregierung mittlerweile mit funktionierenden Fingerabdruckscannern
und EURODAC-Terminals ausgestattet?

16. Was ist der Bundesregierung aus Ratsarbeitsgruppen oder ihrer Mitarbeit in
der EU-Grenzagentur Frontex darüber bekannt, inwiefern die Türkei zur
Verhinderung unerwünschter Migration in Richtung der Europäischen Union
Satellitenaufklärung erhalten soll oder sogar bereits erhält (Plenarproto-
koll 18/93, Bundestagsdrucksache 18/5316, www.foxnews.com/world/2015/
03/04/turkey-seeks-eu-help-to-stop-ghost-ships-ferrying-hundreds-migrants-
to-european, bitte benennen, seit wann und von welchen europäischen Ein-
richtungen diese geliefert wird)?

17. Inwiefern hält es die Bundesregierung für wichtig oder unwichtig, sich nicht
nur auf EU-Ebene dafür einzusetzen, den Begriff „Geisterschiffe“ nicht mehr
zu benutzen, sondern dies auch für die dem Bundesministerium des Innern
nachgeordneten Behörden vorzuschreiben?

18. Inwiefern entspricht die Überschrift einer Pressemitteilung der Bundespoli-
zei „Türkische Nationalpolizei und Bundespolizei: Gemeinsamer Schlag ge-
gen Geisterschiff-Schleuser“ vom 20. Januar 2016 dem Sprachgebrauch der
Bundesregierung, die hierfür eigentlich den Begriff „Großschleusungen mit-
tels Frachtschiffen“ verwenden wollte, da der Begriff „Geisterschiffe“ zu
Missverständnissen führen kann (Plenarprotokoll 18/93)?
a) Inwiefern sieht es die Bundesregierung wie von der Bundespolizei ver-

meldet als Erfolg des „gemeinsamen Schlages gegen Geisterschiff-
Schleuser“, dass durch Razzien in sechs Bundesländern „die unerlaubte
Weiterreise von 380 Migranten nach Europa verhindert“ worden sei?

b) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die Ermittlungen
bei der türkischen Nationalpolizei unter der Sachleitung der Staatsanwalt-
schaft in Mersin/Türkei als „Menschenschmuggel“ oder aber „Menschen-
handel“ geführt werden?

19. Was ist der Bundesregierung über Pläne oder Forderungen einzelner EU-
Mitgliedstaaten bekannt, dass die griechische Regierung vermehrt Kontrol-
len auf Kreuzfahrtschiffen durchführt, und auf welche Weise sollen diese
vorgenommen werden?

20. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die Türkei das Phä-
nomen „Menschenhandel“ zukünftig als Terrordelikt behandeln will (Deut-
sche Welle vom 2. Februar 2016), und welche Haltung hat sie gegenüber der
türkischen Regierung hinsichtlich einer verstärkten Zusammenarbeit zur
Verhinderung unerwünschter Migration diesbezüglich zum Ausdruck ge-
bracht (Bundestagsdrucksache 18/6695)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/7598
 

21. Welche einzelnen, konkreten Kapazitäten von See-, Land- und Luftstreit-
kräften der NATO kommen nach derzeitigem Stand unter deutschem Kom-
mando zur Überwachung der Seegrenzen von EU-Mitgliedstaaten zum Ein-
satz (Neues Deutschland vom 9. Februar 2016, tagesschau.de vom 11. Feb-
ruar 2016, bitte die Fahrzeuge mit korrekter Bezeichnung benennen)?

22. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche Tätigkeiten das am
22./23. Februar 2016 zu eröffnende und in der Europol-Abteilung „Operati-
onen“ angesiedelte „Zentrum zur Bekämpfung der Migrantenschleusung“
(ECMS) übernehmen soll, und welche ggf. bereits vorhandenen Abteilungen
oder Methoden dort zusammengefasst werden (Schriftliche Frage 45 auf
Bundestagsdrucksache 18/7473)?

23. Über wie viele Mitarbeiter soll das „Zentrum zur Bekämpfung der Migran-
tenschleusung“ nach Kenntnis der Bundesregierung verfügen, und inwiefern
plant das Bundesinnenministerium eine Beteiligung?

24. Was ist der Bundesregierung inzwischen darüber bekannt, auf welche Weise
das „Zentrum zur Bekämpfung der Migrantenschleusung“ die „Ermittlung
von Internetinhalten, mit denen Schlepper Migranten und Flüchtlinge anlo-
cken“ betreiben will und worin die „stärkere Unterstützung durch Europol
bei der Aufdeckung der von Schleusern verwendeten Internetinhalte“ beste-
hen soll (Bundestagsdrucksache 18/6591, (COM(2015) 285 final)?

25. Was ist der Bundesregierung inzwischen darüber bekannt, aus welchen Be-
hörden welcher Mitgliedstaaten die drei bei Europol zusätzlich eingerichte-
ten Planstellen zur Entfernung von Internetinhalten, „mit denen Schlepper
Migranten anlocken“, besetzt werden (Bundestagsdrucksache 18/6591)?
a) Was ist der Bundesregierung über Pläne der Europäischen Kommission

bekannt, die Nutzung sozialer Medien zur Kontaktanbahnung von Flucht-
hilfe zu nutzen zunächst zu untersuchen („Ensure that a mapping exercise
is executed“ (www.statewatch.org/news/2016/jan/eu-council-concl-
migrant-smuggling-5481-rev-1-16.pdf), und wer soll daran teilnehmen?

b) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die Forderung
der Kommission zur Aufnahme von „Migrantenschmuggel“ in existie-
rende „Plattformen und Partnerschaften mit Social Media-Firmen“ aufzu-
nehmen, umgesetzt werden soll?

c) Was ist der Bundesregierung über Pläne bekannt, solche „Plattformen und
Partnerschaften“ womöglich noch zu gründen („or that dedicated ones are
created to address this issue“)?

d) Auf welche Weise könnten oder sollen die öffentlich verfügbaren Open-
Source-Intelligence-Daten von Geflüchteten für die Vorhersage („predic-
tive analysis“) von Migrationsströmen genutzt werden?

26. Inwiefern ist auch die Bundesregierung der Ansicht, die Phänomene „Men-
schenschmuggel“ und „Menschenhandel“ seien nicht nur manchmal, son-
dern „oft“ miteinander verbunden (www.statewatch.org/news/2016/jan/eu-
council-concl-migrant-smuggling-5481-rev-1-16.pdf )?

27. Auf welche belegbaren Statistiken oder Untersuchungen stützt sich die Bun-
desregierung hierzu?

Drucksache 18/7598 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
 

28. Inwiefern wird sich die Bundesregierung hinsichtlich zukünftiger europäi-
scher oder internationaler Regulierungen für die Entkriminalisierung der
Fluchthilfe aus humanitären und politischen Gründen einsetzen?

Berlin, den 15. Februar 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.