BT-Drucksache 18/7558

Militainment bei der Bundeswehr

Vom 16. Februar 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/7558
18. Wahlperiode 16.02.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Inge Höger, Andrej Hunko, Jan van Aken, Annette Groth,
Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Kathrin Vogler und der
Fraktion DIE LINKE.

Militainment bei der Bundeswehr

Laut Aussagen des Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Ralf Brauksiepe hat die
Bundeswehr die Dreharbeiten für die Produktion des Tatorts „Spielverderber“ mit
Personal und Sachmitteln unterstützt (Bundestagsdrucksache 18/7211). So seien
in Italien und im militärischen Teil des Flughafens Berlin-Tegel Dreharbeiten
vorgenommen worden, bei denen Soldaten der Lufttransportgeschwader 63 und
62 sowie des Taktischen Ausbildungskommandos der Luftwaffe für Filmaufnah-
men mit Luftfahrzeugen posierten. Auch die Flugbereitschaft des Bundesminis-
teriums der Verteidigung habe sich im Rahmen der Produktion inszeniert. Die
Produktionsfirma habe der Bundeswehr alle durch die Produktion entstandenen
Kosten ersetzt. Aufgeführt werden jedoch lediglich die Nutzung der Liegenschaf-
ten und der Einsatz von Personal, nicht aber die Lebenszeitkosten der Flugzeuge.
Die militärische Unterstützung von Filmproduktionen wird gemeinhin als
„Militainment“ bezeichnet. Die Produktionen müssen jedoch nachweisen, auf
welche Weise die Militärs dargestellt werden. Kritischen Beiträgen wurde in
der Vergangenheit die Unterstützung verweigert oder sie wurden auf ein Mini-
mum reduziert (www.militainment.info/2011/05/25/filmunterstutzung-durch-die-
bundeswehr-%E2%80%9Edie-armee-will-nicht-uber-sich-selbst-sprechen%E2
%80%9C/). Eine „gesetzliche Archivierungspflicht über durchgeführte Unterstüt-
zungsvorhaben“ besteht nach Angaben der Bundesregierung nicht (Bundestags-
drucksache 16/14094). Auf diese Weise lässt sich nicht nachvollziehen, in wel-
chem Umfang Produktionen unterstützt wurden oder die Beihilfe abgelehnt
wurde.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welcher Aufwand (bitte Kosten, Personal- und Sachaufwand angeben) ist im

Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung durch die Un-
terstützung von Film- und Fernsehproduktionen seit dem Jahr 2010 entstan-
den, und inwiefern wurden diese Kosten dem Bundesministerium der Ver-
teidigung erstattet (Bundestagsdrucksachen 18/7211 und 16/14094¸ sofern
dies aufgrund fehlender Archivierungspflicht nicht angegeben werden kann,
welche unterstützten und nicht unterstützten größeren Produktionen sind der
Bundesregierung wenigstens erinnerlich)?

2. Welche Anträge auf Unterstützung wurden im fraglichen Zeitraum mit wel-
cher Begründung abgelehnt?

Drucksache 18/7558 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
 

3. Bei welchen Ansprechpartnern der Bundeswehr oder des Bundesverteidi-
gungsministeriums werden Anträge für journalistische, Kino- oder Fernseh-
filmprojekte bearbeitet?

4. Nach welchem Verfahren entscheiden die militärischen Behörden, ob und
wie ein Projekt unterstützt wird?

5. Nach welchem Procedere werden die Anträge bearbeitet, und welche Behör-
den sind hierin eingebunden?

6. Nach welchem Procedere werden Antragsteller zu Gesprächen eingeladen,
und welche Dienststellen nehmen daran gewöhnlich teil?

7. Welche Vorgaben existieren hinsichtlich der Frage, ob die beteiligten Stellen
des Bundesverteidigungsministeriums oder der Bundeswehr Einblick in das
Drehbuch nehmen dürfen?

8. Inwiefern ist es üblich oder unüblich, dass die beteiligten Stellen des Bun-
desverteidigungsministeriums oder der Bundeswehr die Überarbeitung von
Drehbüchern verlangen?

9. An welchen Bundeswehr-Standorten sind entsprechende Dreharbeiten ge-
wöhnlich nicht gestattet?

Berlin, den 16. Februar 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
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