BT-Drucksache 18/7477

Produktion von G36 in Saudi-Arabien

Vom 2. Februar 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/7477
18. Wahlperiode 02.02.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jan van Aken, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen,
Annette Groth, Inge Höger, Katrin Kunert, Niema Movassat, Kathrin Vogler
und der Fraktion DIE LINKE.

Produktion von G36 in Saudi-Arabien

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Zu welchem Zweck wurden an Saudi-Arabien zusätzlich zu den für die Her-

stellung von G36-Gewehren gelieferten Teilesätzen im Wert von rund
17 Mio. Euro noch 1 273 695 Teile geliefert (vgl. Bundestagsrucksache
18/2075), und um welche Teile handelt es sich (bitte möglichst genau ange-
ben, wie z. B. Griffe, Handschutze, Magazin etc. und diese jeweils mit grober
Mengenangabe versehen)?

2. Hat die Bundesregierung bei Erteilung der Genehmigung der Ausfuhr von
Herstellungsunterlagen und Technologie zum Aufbau einer G36-Produktion
in Saudi-Arabien geprüft, ob die als (G36-)Schlüsselkomponenten bezeich-
neten Komponenten auch in den Sportwaffenvarianten des G36 verbaut wer-
den, und welches Ergebnis hat die Prüfung ergeben?

3. Welche Auflagen gibt es seit 2008, wenn eine der fünf Schlüsselkomponen-
ten in ein anderes Land exportiert werden soll (bitte ggf. aufschlüsseln nach
Auflagen und unter Angabe der Länder)?

4. Auf wessen Initiative hin ist die Beschränkung erlassen worden, dass die
Herstellung von Schlüsselkomponenten nicht Teil der Genehmigung für die
Herstellung von G36-Gewehren in Saudi-Arabien ist, und was war der An-
lass, diese bis dahin unbekannte Beschränkung einzuführen?

5. Beinhalten die Genehmigungen zur Ausfuhr von Herstellungsausrüstung und
Technologie an Spanien auch die Genehmigung zur Herstellung der fünf
Komponenten, die als Schlüsselkomponenten des G36 bezeichnet werden?

6. Werden in Spanien nach Kenntnis der Bundesregierung auch die Sportvari-
anten des G36 hergestellt?

7. Welche Endverbleibserklärungen wurden durch wen bei der Ausfuhr von Er-
satzteilen oder Schlüsselkomponenten für das G36 in die USA in den Jahren
2013, 2014, 2015 abgegeben (falls es komponentenabhängig unterschiedli-
che Regelungen gibt, bitte diese einzeln aufführen)?

8. Welche Endverbleibserklärungen existieren hinsichtlich der Ausfuhr von Er-
satzteilen für die Sportwaffenvarianten des G36 in die USA?

9. Welche Reexportgenehmigungen für G36-Sturmgewehre hat die Bundesre-
gierung seit 2014 erteilt (bitte unter Angabe von Stückzahl und Jahr)?

Drucksache 18/7477 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
 

10. In welchen technischen Eigenschaften unterscheidet sich nach Kenntnis der
Bundesregierung das G36 von den Sportwaffenvarianten des G36?

11. Welche technischen Unterschiede gibt es nach Kenntnis der Bundesregie-
rung bei den als Schlüsselkomponenten bezeichneten Bauteilen des G36 in
der militärischen und der Sportwaffenvariante?

12. Für wie viele Gewehre der Sportwaffenvarianten des G36 hat die Bundesre-
gierung 2013, 2014 und 2015 Genehmigungen zur Ausfuhr nach Saudi-Ara-
bien erteilt (bitte aufschlüsseln nach Varianten und unter Angabe von Jahr
und Stückzahl)?

13. Für wie viele Gewehre der Sportwaffenvarianten des G36 hat die Bundesre-
gierung 2015 Genehmigungen zur Ausfuhr erteilt (bitte aufschlüsseln nach
Variante und unter Angabe von Jahr und Stückzahl)?

14. Welche Meldepflichten gegenüber der Bundesregierung gibt es beim Wei-
terkauf von exportierten Sportgewehren?

Berlin, den 2. Februar 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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